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Vier Frauen sitzen an einem Tisch, zwei schauen dabei auf einen Flyer, der ein Modedesign zeigt.

Checkliste Ausbildung: Das sollten Auszubildende beachten

Der Guide für Azubis
Die Schule ist beendet und der Ausbildungsvertrag unterschrieben? Glückwunsch! Vor dem Start in den Beruf gibt es allerdings noch einige Formalitäten zu erledigen. Unsere Checkliste verrät, woran Auszubildende jetzt denken müssen.

So gelingt der Start in die Zukunft

Sofia hat bisher alles richtiggemacht. Die 17-Jährige hat sich rechtzeitig als Azubi beworben, konnte mit einem guten Eindruck im Erstgespräch punkten und hat ihren ersehnten Ausbildungsplatz bekommen. Die Kollegen und neue Aufgaben warten – der erste Arbeitstag im Betrieb kann kommen. Oder?

Nicht ganz. Sofia sollte sich erst noch um den Papierkram kümmern, den ein erster Job mit sich bringt. Die Vorbereitung mit unserer Checkliste macht Sofia – und auch alle anderen mit Ausbildungsplatz – fit für den ersten Ausbildungstag.

Ärztliche Untersuchung

Wer so wie Sofia unter 18 Jahre alt ist, muss zum Ausbildungsstart eine Gesundheitsbescheinigung beim Arbeitgeber abgeben. Das ist laut Paragraf 32 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Sofia holt sich dafür beim Einwohnermeldeamt den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein und macht dann einen Termin für die kostenlose Untersuchung bei ihrem Hausarzt.

Übrigens: Manche Arbeitgeber verlangen die ärztliche Bescheinigung auch bei bereits volljährigen Azubis.

Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung bleiben natürlich vertraulich. Die Bescheinigung belegt nur, dass Sofia kein Gesundheitsrisiko für andere darstellt und die geplante Tätigkeit im Unternehmen ihre eigene Gesundheit nicht gefährdet.

Lohn- und Gehaltskonto

Wer noch kein Girokonto hat, muss spätestens zum Ausbildungsstart eines eröffnen. Schließlich will der Arbeitgeber ja das Ausbildungsgehalt jeden Monat irgendwohin überweisen können.

Die Sparkasse bietet dafür zum Beispiel ein spezielles Girokonto für Azubis mit vielen Vorteilen. Wer noch nicht volljährig ist, benötigt zur Kontoeröffnung die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

Sofia hat schon seit ihrer Schulzeit ein Girokonto bei ihrer Sparkasse. Daher reicht es, wenn sie ihre Bankverbindung dem neuen Arbeitgeber bei Ausbildungsbeginn mitteilt.

Fröhliche junge Frau schreibt in einer Bibliothek auf ihrem Laptop

Kindergeld

Das Kindergeld vom Staat gibt es für gewöhnlich so lange, bis ein Kind volljährig ist. Auch Sofias Eltern bekommen es monatlich ganz automatisch überwiesen. Doch auch zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr hat Sofias Familie weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Das gilt für den Fall, dass Kinder eine ernsthaft betriebene Ausbildung machen oder studieren.

Im Jahr 2023 erhalten Familien für jedes Kind 250 Euro pro Monat.  Aufs Jahr beziehungsweise auf die gesamte Ausbildungszeit hochgerechnet unterstützt der Staat Sofia und ihre Eltern so mit einer ordentlichen Summe.

Einwohnermeldeamt

Manchmal bringt der Beginn einer Ausbildung auch einen Neustart in einer fremden Stadt mit sich. Neuankömmlinge müssen sich dann in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Umzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Für die Adressänderung musst du üblicherweise den Personalausweis oder Reisepass mitbringen, außerdem eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers. Zudem fallen meist Gebühren an.

Nicht vergessen: Nach einer Ummeldung des Hauptwohnsitzes sollten Azubis direkt den Versicherungen, dem Mobilfunkanbieter und der Sparkasse die neue Adresse mitteilen und gegebenenfalls einen Nachsendeantrag bei der Post stellen.

In Deutschland besteht gesetzliche Meldepflicht. Das heißt: Selbst wenn das elterliche Zuhause Lebensmittelpunkt und damit Hauptwohnsitz des Azubis bleibt, muss ein zweiter Wohnsitz angezeigt werden. Wer dieser Pflicht nicht rechtzeitig nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

Sofias Ausbildungsbetrieb ist nur drei Kilometer vom Zuhause ihrer Eltern entfernt. Da sie also aus praktischen Gründen erst mal weiter in ihrem Kinderzimmer wohnt, muss sie sich nicht ummelden.

Junge Frau steht im Büro vor mehreren Monitoren und lächelt.
Testvar B

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wer als Azubi in einer eigenen Wohnung leben wird, kann unter Umständen einen monatlichen Zuschuss, die Berufsausbildungsbeihilfe, erhalten. Die finanzielle Unterstützung ist an bestimmte Kriterien gebunden und kann direkt bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragt werden. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.

Tipp: Unbedingt rechtzeitig kümmern. Ein Mietkostenzuschuss für Azubis wird in der Regel nur gewährt, wenn er bereits vor dem Umzug beantragt wurde.

Für Sofia kommt der Antrag derzeit nicht in Frage, weil sie auch während der Ausbildung bei ihren Eltern wohnen wird. Im Anschluss will sie dann aber schnellstmöglich mit Freunden eine WG gründen.

Krankenversicherung

Ab Ausbildungsbeginn sind Azubis in der Regel nicht mehr über ihre Eltern mitversichert. Eine eigene gesetzliche Krankenversicherung muss her. Notfalls kann zwar auch der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den Auszubildenden festlegen, aber es kann sich durchaus lohnen, die verschiedenen Leistungen zu vergleichen. Schließlich sollte der Beitrag das Ausbildungsgehalt nicht mehr als unbedingt nötig belasten. Sofia weiß zudem, dass viele Krankenkassen Bonusprogramme, Prämien oder Spezialtarife für Auszubildende anbieten und entscheidet sich daher lieber selbst vorab für eine geeignete Krankenkasse. Nach Vertragsabschluss erhält sie eine Mitgliedsbescheinigung, die sie dann zum Ausbildungsbeginn beim Betrieb einreicht.

Weitere Versicherungen

Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung: Es ist sinnvoll, für eine neue Lebenssituation den eigenen Versicherungsbedarf genau zu überprüfen. Und keine Panik: Es ist normal, dass junge Menschen die persönlichen Risiken oft nicht so ohne Weiteres einschätzen können. Hier gibt die Sparkasse gerne wichtige Informationen an die Hand.

Da Sofia oft etwas schusselig ist, entscheidet sie sich für eine Haftpflichtversicherung. Damit ist sie auf der sicheren Seite, falls ihr mal ein Missgeschick zum Beispiel mit dem Handy eines Arbeitskollegen passieren sollte.

Übrigens: Wer als Kind über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert ist, benötigt hier auch während der Ausbildung noch keinen eigenen Versicherungsschutz.

Für Berufsanfänger kann auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Unfallversicherung oder eine weitere Absicherung sinnvoll sein. Den persönlichen Bedarf können Auszubildende jederzeit mit ihrem Sparkassenberater besprechen.

Steueridentifikationsnummer

Der Ausbildungsbetrieb muss Azubis beim Finanzamt anmelden und benötigt dafür die persönliche Steuer-ID. Nur so kann der Arbeitgeber nämlich die eventuell anfallende Lohnsteuer abführen.

Sofia hat schon während ihrer Schulzeit nebenbei gearbeitet und kennt daher ihre Steueridentifikationsnummer beziehungsweise hat die Information aus dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern griffbereit.

Tipp: Wer noch keine Steuer-ID hat oder das Schreiben nicht findet, sollte rechtzeitig das Bundeszentralamt kontaktieren und einen Antrag stellen. Die Zustellung der Information per Post kann nämlich einige Tage dauern.

Sozialversicherungsausweis und Rentenversicherungsnummer

Damit das Unternehmen zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Azubi abführen kann, ist zum Start der Ausbildung ein Sozialversicherungsausweis erforderlich. Er kann schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden. Sofia wurde der Sozialversicherungsausweis im Alter von 16 Jahren automatisch von der Rentenstelle zugeschickt. Der Sozialversicherungsausweis enthält auch die Rentenversicherungsnummer, die der Arbeitgeber ebenfalls benötigt. Mit dem Einstieg in das Berufsleben werden Auszubildende nämlich gesetzliches Mitglied der Deutschen Rentenversicherung – erwerben also in der Regel erste Rentenansprüche.

Wer über 325 Euro in der Ausbildung verdient, zahlt automatisch in die Rentenkasse ein. Die Kosten werden mit dem Ausbildungsbetrieb geteilt. Bei einem geringeren Ausbildungsgehalt zahlt der Arbeitgeber die Beiträge alleine.

Noch Fragen? Ja!

Der Papierkram vor der Ausbildung ist das Eine. Das Andere ist, den Betrieb und seine individuellen Regeln kennen zu lernen und zu verstehen. Schließlich will Sofia als „die Neue“ erstens nichts falsch machen und zweitens alle Möglichkeiten ihrer Ausbildung nutzen.

Zum Ausbildungsbeginn sollten Azubis daher folgende Fragen mit ihrem Arbeitgeber klären:

  • Was sind die Regelungen für meine Arbeitszeit?
  • Wie lange ist meine Probezeit?
  • Wie viele Urlaubstage habe ich?
  • Wie verhalte ich mich, wenn ich krank bin?
  • Wer ist mein zuständiger Ausbilder?
  • Unterstützt das Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge?
  • Fördert der Betrieb vermögenswirksame Leistungen?
  • Beteiligt sich der Betrieb an meinen Fahrtkosten?

Die ersten Wochen der Ausbildung sind eine ganz neue Erfahrung im Leben. Keine Frage: Das kann mitunter auch mal stressig sein. Umso besser also, wenn alles Organisatorische rechtzeitig erledigt ist, um einen freien Kopf für die täglichen Herausforderungen zu haben. Viel Erfolg bei der Arbeit!

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