Reiserücktrittsversicherung
Finanzieller Schutz bei Nichtantritt der Reise
Ersatz der anfallenden Stornokosten (evtl. mit Selbstbehalt)
Flexible und passgenaue Tarife
Platzt der Urlaub, greift die Reiserücktrittversicherung
Alle Inhalte im Überblick
Platzt der Urlaub, hilft die Reiserücktrittsversicherung
Es gibt Dinge im Leben, die niemand vorhersehen kann: Ausgerechnet kurz vor dem lang ersehnten Urlaub brechen Sie sich zum Beispiel das Bein oder in Ihrer Wohnung gibt es einen schweren Wasserschaden. An eine sorgenfreie, entspannte Reise ist dann nicht mehr zu denken – sie fällt im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser. Was aber, wenn Sie zum Zeitpunkt des unvorhergesehenen Ereignisses den Urlaub schon gebucht, vielleicht sogar schon angetreten haben und die gesamten Kosten bezahlt sind? Eine Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung bewahrt Sie davor, auf hohen Reise- und Stornokosten sitzen zu bleiben.
Vorteile einer Reiserücktrittsversicherung – mit Reiseabbruchschutz
- Bewahrt Sie vor hohen Stornokosten
Die Versicherung bezahlt vertraglich geschuldete Stornokosten, wenn Sie die Reise nach der Buchung absagen müssen.
- Übernimmt Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
Wenn Sie aus versichertem Grund erst verspätet anreisen können, werden Ihnen die dadurch entstandenen Mehrkosten erstattet.
- Übernimmt Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
Wenn Sie eine Reise aus versichertem Grund vorzeitig abbrechen müssen, werden Ihnen die dadurch entstandenen Mehrkosten erstattet.
- Übernimmt Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
Wenn Sie aus versichertem Grund erst später nach Hause reisen können, werden Ihnen die dadurch entstandenen Mehrkosten erstattet.
- Trägt Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten
Wenn Sie aus versichertem Grund umbuchen müssen, übernimmt die Versicherung die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten.
Wichtig:
Die Sparkassen arbeiten mit verschiedenen Versicherern zusammen. Dadurch können sich Unterschiede bei den Leistungen ergeben. Prüfen Sie bitte gegebenenfalls, welche Ereignisse Ihre Versicherung abdeckt. Je nach gewähltem Tarif kann außerdem ein Selbstbehalt der erstattungsfähigen Stornokosten fällig werden. Dabei gilt die Faustregel: Je günstiger der Tarif, desto höher der Selbstbehalt. Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin informiert Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten und findet mit Ihnen eine für Sie optimale Lösung.
Schon überzeugt? Super!
Urlaubsreisen sorgenfrei planen
Können Sie Ihren Urlaub durch unvorhergesehene Lebensumstände nicht antreten, ist das ärgerlich – besonders dann, wenn Ihnen durch den Reiserücktritt auch noch hohe Stornogebühren drohen. Je nach Rücktrittszeitpunkt kann der Reiseveranstalter einen Großteil der Reisekosten einbehalten. Ihre Reiserücktrittsversicherung – auch Reiserücktrittskostenversicherung – kommt für alle versicherten Gründe für die anfallenden Stornierungsgebühren auf und schützt Sie somit vor finanziellen Einbußen.
Besonders für Reisen, die Sie langfristig planen, auf die Sie lange gespart haben oder bei denen die ganze Familie mitkommt, ist eine Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung eine sinnvolle Absicherung. Doch auch für den kurzfristig gebuchten Urlaub lohnt sie sich. Denn häufig sind bei Last-Minute-Reisen die Stornokosten bei Reiserücktritt besonders hoch, und ein Unfall kann schnell passieren. Mit einer Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung können Sie ganz sorgenfrei und mit Vorfreude Ihre Ferien buchen.
Passgenau versichert mit der Reiserücktrittsversicherung
Wir achten darauf, dass Ihre Versicherung zu Ihnen passt. Möchten Sie nur eine spezielle Reise versichern, eignet sich eine Einmalpolice. Verreisen Sie oft, lohnt sich unter Umständen der Abschluss einer Jahrespolice. Damit sind alle Ihre Reisen im Jahr im Rahmen des geltenden Versicherungsschutzes abgesichert – weltweit.
Möchten Sie allein versichert werden, als Paar oder reist Ihre ganze Familie oder eine größere Gruppe? Wir bieten Ihnen auf Wunsch gern einen Tarif an, der alle Ihre Lieben schützt. Dabei können Sie aus verschiedenen Möglichkeiten mit unterschiedlich hohem Selbstbehalt oder ganz ohne Eigenanteil wählen.
Reiserücktritts- vs. Reiseabbruchversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie einen gebuchten Urlaub aus versicherten Gründen nicht antreten können. Eine Reiseabbruchversicherung hingegen liefert zum Beispiel einen Versicherungsschutz, wenn Sie eine Reise vorzeitig abbrechen müssen, weil Sie krank geworden sind oder ein Notfall zu Hause eine vorzeitige oder verspätete Rückkehr erfordert. Sie übernimmt dann die Kosten, die durch den Reiseabbruch entstehen.
Tipp: Sprechen Sie Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihren -Berater darauf an, in der Reiserücktritts- eine Reiseabbruchversicherung mit abzudecken. Damit werden Ihnen in bestimmten Fällen zusätzliche Kosten aus einem Reiseabbruch oder einer verspäteten Rückreise zurückerstattet.
Wann die Reiserücktrittsversicherung zahlt – und wann nicht¹
Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlt in der Regel dann, wenn ...
… Sie aufgrund einer akuten, schweren Erkrankung die Reise nachweislich nicht antreten können und Ihnen deshalb Stornogebühren entstehen.
… Ihr Kind oder Ehepartner beziehungsweise Ihre Ehepartnerin akut schwer erkrankt und Sie die Reise deshalb nicht antreten und Ihnen deshalb Stornogebühren entstehen.
… Sie einen Todesfall in der engen Familie hatten und Sie die Reise deshalb nicht antreten und Ihnen demzufolge Stornogebühren entstehen.
… Sie durch einen Diebstahl, einen schweren Wasserschaden oder einen Brand zu Hause nicht in der Lage sind, zu verreisen und Ihnen deshalb Stornogebühren entstehen.
Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlt häufig nicht, wenn ...
Sie Ihre Reise stornieren müssen, weil Sie an einer Krankheit erkrankt sind, die von der World Health Organization (WHO) als Pandemie eingestuft wurde. Das gilt bei einer Versicherung mit Pandemie-Ausschluss. Ein Beispiel dafür ist eine Erkrankung am Coronavirus. Wenn Sie hingegen den Optionsbaustein „Covid-19-Protect Plus“ abgeschlossen haben, zahlt die Versicherung.
… Sie die Reise absagen müssen, weil Sie befürchten, sich am Urlaubsort mit einer Krankheit anzustecken.
… Sie die Reise aufgrund einer ungünstigen Wettervorhersage absagen.
… Sie die Reise absagen, ohne einen Grund anzugeben.
Der richtige Zeitpunkt zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
In der Regel sollten Sie Ihre Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung bei einer Einmalpolice spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Bei einer Last-Minute-Buchung von 29 Tagen vor Reiseantritt und weniger können Sie sich bis zu 7 Tage nach der Reisebuchung versichern. Bei einer Jahrespolice sollten Sie Ihre Versicherung mit der entsprechenden Frist vor der ersten Reise abschließen.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie im Schadensfall
- Buchungsbestätigung
- Ggf. Nachweis über den Stornierungsgrund, zum Beispiel ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten
- Stornoabrechnung des Reiseveranstalters
Je nach Versicherer können Sie den Schaden oft einfach online melden. Für Rückfragen gibt es eine Telefon-Hotline. Bitte entnehmen Sie die genauen Daten Ihrem Versicherungsvertrag.
Tipp: Neben der Reiserücktrittskostenversicherung und der Reiseabbruchversicherung gehört die Auslandskrankenversicherung zu den wichtigsten Reiseversicherungen. Informieren Sie sich in unserem Schwerpunktartikel darüber, wann diese für Sie sinnvoll sein kann.
Planen Sie Ihren Urlaub sorgenfrei
Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung
Sie greift beispielsweise, wenn Sie eine Reise absagen müssen, weil Sie, Ihr Ehepartner oder Ihr Kind schwer krank geworden sind, Sie einen Todesfall in der engen Familie hatten oder weil Sie aufgrund eines schweren Wasserschadens, Brandes oder Ähnlichem zu Hause bleiben müssen. Die Versicherung zahlt dann die anfallenden Stornierungsgebühren und schützt die versicherte Person somit vor finanziellen Einbußen.
Wir haben uns an gängigen Gründen und Leistungen orientiert, die in der Regel versichert sind. Je nach Versicherer können diese jedoch abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Reiserücktrittsversicherung anbietet. Sprechen Sie im Zweifel Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin an. Unser Ziel ist es, Ihnen den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu bieten!
Der Preis unterscheidet sich je nach Reisekosten und gewähltem Tarif. Es gibt zum Beispiel Einmal- und Jahrespolicen, Versicherungen für eine einzelne Person, Paare oder die ganze Familie sowie Gruppen und unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten durch eine Selbstbeteiligung oder deren Ausschluss. Wir machen Ihnen gern ein günstiges Angebot. Kommen Sie auf uns zu!
Eine Reiserücktrittsversicherung bewahrt Sie davor, auf hohen Reise- und Stornokosten sitzen zu bleiben, wenn Sie die Reise aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls absagen müssen, beispielsweise weil Sie sich das Bein gebrochen haben. In der Regel deckt sie auch Fälle in der engeren Familie ab, beispielsweise wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin oder Ihr Kind schwer erkrankt ist und Sie die Reise deshalb nicht antreten können.
Oft ist in der Reiserücktritts- auch schon eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Diese erstattet auch dann Kosten, wenn Sie die Reise bereits angetreten haben und aufgrund eines bestimmten Notfalls früher oder verspätet abreisen müssen.
Grundsätzlich werden akute, schwere Erkrankungen anerkannt. Wir empfehlen Ihnen allerdings, die Versicherungspolice Ihres Versicherers genau zu lesen. So gilt beispielsweise unter Umständen ein Pandemie-Ausschluss. Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr -Berater informiert Sie vertrauensvoll, fair und kompetent.
Besonders für Reisen, die Sie langfristig planen, auf die Sie lange gespart haben oder bei denen die ganze Familie mitkommt, ist eine Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung sinnvoll. Doch auch für den kurzfristig gebuchten Urlaub kann sie sich lohnen. Denn häufig sind bei Last-Minute-Reisen die Stornokosten bei Reiserücktritt besonders teuer, und ein Unfall kann schnell passieren.
Die Fälle, in denen die Versicherung die Kosten nicht übernehmen kann, unterscheiden sich je nach Versicherer. Grundsätzlich greift sie aus den versicherten Gründen, wenn diese unerwartet eintreten.
¹ Wir haben uns in der Tabelle an gängigen Gründen und Leistungen orientiert, die in der Regel versichert sind. Je nach Versicherer können diese jedoch abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Reiserücktrittsversicherung anbietet. Sprechen Sie im Zweifel Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin an. Unser Ziel ist es, Ihnen den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu bieten!