Private Pflegezusatzversicherung
Absicherung für alle Pflegegrade
Pflegetagegeld oder Pflegerente
Unter Umständen staatliche Förderung möglich
Gut versorgt für den Pflegefall
Alle Inhalte im Überblick
Weil gute Pflege teuer ist – und es jeden und jede treffen kann
Die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung übernehmen im Pflegefall nur einen Teil der Pflegekosten. Den Rest müssen die Pflegebedürftigen und deren Familien selbst aufbringen. Laut Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) ist dieser Eigenanteil steigend. Eine private Pflegezusatzversicherung bietet die Lösung: Sie kann die Lücke schließen zwischen dem, was die gesetzliche oder private Pflegeversicherung beisteuert und dem, was Sie für eine gute Pflege benötigen – unabhängig davon, ob Sie im Pflegeheim oder zu Hause gepflegt werden wollen.
Vorteile einer privaten Pflegezusatzversicherung
- Mehr Geld im Pflegefall
Die Versicherung stockt den Basisschutz, der durch eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung besteht, wirksam auf.
- Flexible und individuelle Lösungen
Ob Pflegetagegeld oder Pflegerente: Eine zusätzliche private Pflegevorsorge können Sie flexibel auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
- Staatliche Förderung möglich
Wenn Sie pro Monat mindestens 10 Euro in eine spezielle geförderte Pflegetagegeldversicherung einzahlen, legt der Staat monatlich 5 Euro drauf (sogenannter Pflege-Bahr).
- Auch ohne Gesundheitsprüfung
Die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen können Sie auch mit Vorerkrankungen ohne Risikozuschläge abschließen.
Schließen Sie eine private Pflegezusatzversicherung ab
Für wen eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist
Weil die Pflegeleistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung allein nur einen Basisschutz bieten, ist eine private Pflegezusatzversicherung grundsätzlich für jeden Menschen wichtig. Denn Pflegebedürftigkeit kann jeden und jede treffen. Und die Wahrscheinlichkeit ist hoch: Etwa jeder zweite Mann über 90 Jahren ist in Deutschland pflegebedürftig. Bei den Frauen über 90 Jahren sind es sogar zwei von drei.
Rund 4 von 5 Pflegebedürftigen werden dabei aktuell zu Hause versorgt. Über 50 Prozent der betroffenen Personen greifen laut Statistischem Bundesamt ausschließlich auf Hilfe von der Familie und Bekannten zurück. Die Pflegeversicherung unterstützt die häusliche Pflege durch die Familie oder Freunde beziehungsweise Freundinnen ab Pflegegrad 2 mit einem Pflegegeld. Mit Pflegegrad 2 beträgt dieses beispielsweise 332 Euro im Monat, mit Pflegegrad 3 sind es 573 Euro. Vor dem Hintergrund, dass ein Pflegefall in Pflegegrad 2 bereits erheblich in der Selbstständigkeit eingeschränkt ist, ist das nicht viel. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie die Leistungen aufstocken. Wer keine Familie hat, die die Pflege übernehmen würde, sollte insbesondere den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung erwägen.
Hinzu kommt: Mit steigender Pflegebedürftigkeit können Familienangehörige die Pflege oft nicht mehr allein bewältigen. Ein zusätzlicher ambulanter Pflegedienst kostet – und auch hier liefert die soziale Pflegeversicherung nur einen Basisschutz. Die Mehrkosten müssen Sie allein tragen, wenn Sie keine Pflegezusatzversicherung haben. Daher ist eine Pflegezusatzversicherung definitiv auch mit Angehörigen, die für Sie bei geringer Pflegebedürftigkeit noch einspringen könnten, eine vorausschauende Entscheidung. So haben Sie im Ernstfall den finanziellen Spielraum, auf einen ambulanten Pflegedienst oder eine gute stationäre Versorgung zurückgreifen zu können. Nur wer eine sehr hohe monatliche Rente erwartet oder auf ein großes Vermögen zugreifen kann, das im Pflegefall optimal absichert, braucht keine Pflegezusatzversicherung.
Wann die Pflegezusatzversicherung zahlt – und wann nicht¹
... Sie einen Pflegegrad haben – unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim wohnen (Ausnahme: siehe rechts).
... Sie einen Pflegegrad haben, einen mit steigender Beeinträchtigung zunehmend hohen Betrag an Sie aus.
... Sie einen Pflegegrad haben, pro Tag einen vorher vereinbarten Tagessatz an Sie aus (bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung).
... Sie einen Pflegegrad haben, pro Monat eine individuell vereinbarte Rente an Sie aus (bei Abschluss einer Pflegerentenversicherung).
... Sie einen Tarif gewählt haben, der sich ausschließlich auf die stationäre Pflege bezieht, Sie aber zu Hause gepflegt werden wollen.
... Sie keinen offiziellen Pflegegrad haben. Sie können diesen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) prüft daraufhin die Situation und spricht eine Empfehlung aus.
... Sie innerhalb der Wartezeit pflegebedürftig werden. Mit Vertragsabschluss tritt in der Regel eine Wartezeit in bestimmtem zeitlichem Umfang ein. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie im Pflegefall Leistungen erhalten. In manchen Fällen können Sie aber auch eine private Pflegezusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen – oder etwa Unfälle von der Wartezeit ausnehmen.
So schließen Sie eine zusätzliche private Pflegeversicherung ab
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Ihrer Sparkassen-Filiale. Ihr Berater oder Ihre Beraterin informiert Sie gern über verschiedene Möglichkeiten. Sie können die Versicherung direkt bei uns abschließen.
Schließen Sie eine private Pflegezusatzversicherung ab
Häufige Fragen zur Pflegeversicherung
Eine Pflegeversicherung schützt vor Kosten, die dadurch entstehen, dass jemand auf Pflege angewiesen ist. Dabei gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung (auch: soziale Pflegeversicherung), die private Pflegeversicherung sowie private Pflegezusatzversicherungen (auch: zusätzliche private Pflegeversicherungen). Letztere sind wichtig, weil die gesetzlichen und die privaten, für die Versicherungspflicht besteht, im Pflegefall in der Regel nur einen Basisschutz leisten.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Der Beitragssatz liegt aktuell (Stand: 2022) bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens für Menschen mit Kindern sowie 3,4 Prozent bei Kinderlosen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen den Beitrag – ohne den Kinderlosenzuschlag – grundsätzlich jeweils zur Hälfte, also jeweils 1,525 Prozent.
Für Rentnerinnen und Rentner liegt der Beitragssatz ebenfalls bei 3,05 Prozent. Sind sie kinderlos, zahlen sie ebenfalls einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozent. Dabei tragen Rentnerinnen und Rentner den Beitrag jedoch im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allein. Eine Ausnahme besteht bei beihilfeberechtigten Rentnern beziehungsweise Rentnerinnen.
Diese Pflichtversicherung dient als Grundabsicherung im Pflegefall, die durch eine zusätzliche Pflegeversicherung aufgestockt werden kann. Die Kosten einer Pflegezusatzversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsart, Versicherer und vereinbarter Absicherung. Eine Pflegetagegeldversicherung gibt es schon ab etwa 10 Euro monatlich. Dabei legt der Staat unter Umständen jeweils 5 Euro monatlich (beziehungsweise 60 Euro pro Jahr) drauf.
Bei einer Pflegerente legen Sie hingegen den Betrag, den Sie monatlich bekommen, individuell selbst fest. Wenn Sie pflegebedürftig bleiben, wird der Betrag Ihr Leben lang monatlich ausbezahlt. Beide Varianten eignen sich für die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst ebenso wie für die Pflege in einem Seniorenheim.
Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung hängen einerseits vom Pflegegrad und der Dauer der Pflegebedürftigkeit ab, andererseits davon, ob die Pflege durch Familienangehörige zu Hause, durch professionelle Hilfe zu Hause oder stationär, etwa im Seniorenheim, vorgenommen wird. Mit Pflegegrad 1 können Sie zu Hause mit bis zu 125 Euro Entlastungsleistungen rechnen. Für die Pflege in einem Seniorenheim erhalten Sie mit Pflegegrad 5 rund 2.000 Euro. Weil die Heimkosten ebenso wie die Pflegekosten zu Hause im Normalfall wesentlich höher sind, als sie von der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden, bilden deren Leistungen lediglich einen Basisschutz, den Sie durch eine Pflegezusatzversicherung ausbauen können.
Die Pflegeversicherungen werden von den gesetzlichen und privaten Pflegekassen getragen. Die Pflegekassen sind jeweils den Krankenkassen angegliedert. Das bedeutet: In der Regel hat Ihre Pflegeversicherung den gleichen Träger wie Ihre Krankenversicherung. Sind Sie beispielsweise als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, sind Sie auch in der gesetzlichen Pflegekasse. Nur wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können Sie wählen und auf Antrag auch eine private Pflegeversicherung abschließen, wenn Sie das wünschen. Die Pflegezusatzversicherungen werden von unterschiedlichen Versicherern getragen. Die Sparkassen arbeiten dafür mit führenden Versicherungsunternehmen in Deutschland zusammen.
Wie bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze bezahlt werden. Derzeit liegt diese bei 58.050 Euro pro Jahr (Stand: 2022). Für Gehalt, das über dieser liegt, müssen keine Beiträge geleistet werden. Die Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung bleiben davon gegebenenfalls unberührt.
Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, kann Leistungen aus einer Pflegeversicherung bekommen.
Die Pflegeversicherung tritt ein, wenn Sie einen Pflegegrad haben und auf bestimmte häusliche Pflege, aber auch auf vollstationäre Pflege, beispielsweise in einem Pflegeheim, angewiesen sind. Sie kommt dann in einem bestimmten Ausmaß für die dadurch entstehenden Kosten auf. Allerdings bieten die gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherungen nur einen Basisschutz. Um diesen aufzustocken und mehr Leistungen im Pflegefall zu erhalten, können Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.
Wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, zahlt automatisch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Bei beiden besteht in Deutschland grundsätzlich eine Versicherungspflicht. Zusätzlich ist es möglich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Diese lohnt sich insbesondere, weil die gesetzliche und die private Pflegeversicherung in der Regel nur einen Basisschutz bieten. Einen zusätzlichen Schutz gewährt eine private Pflegezusatzversicherung. Weil mit über 90 Jahren etwa jeder zweite Mann und sogar zwei von drei Frauen in Deutschland pflegebedürftig sind, ist es nicht unwahrscheinlich, mindestens einmal im Leben vom Versicherungsschutz zu profitieren.
Um Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie in den zehn Jahren, bevor Sie die Leistungen beantragen, mindestens zwei Jahre versichert gewesen sein.
¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was abgedeckt wird und halten Sie unter Umständen Rücksprache.