Krankenhauszusatzversicherung
Freie Krankenhauswahl ohne Mehrkosten
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Behandlung durch Chefarzt oder Chefärztin
Mehr Komfort im Krankenhaus
Alle Inhalte im Überblick
Machen Sie das Beste aus Ihrem Krankenhausaufenthalt
Wer ins Krankenhaus muss, sollte sich dort so wohl wie möglich fühlen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung der Sparkasse erhalten Sie die optimale Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl und können sich im Ein- oder Zweibettzimmer ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Schließen Sie die stationäre Zusatzversicherung ab und sichern Sie sich umfangreiche Leistungen für den Fall, dass Sie eine Behandlung in einer Klinik benötigen.
Die Vorteile im Überblick
- Chefarzt-Behandlung
Auf Wunsch übernehmen der Chefarzt oder die Chefärztin Ihre Behandlung.
- Freie Krankenhauswahl
Sie können sich das Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden, aussuchen.
- Komfortable Unterbringung
Im Ein- oder Zweibettzimmer finden Sie die Ruhe, die ein Mehrbettzimmer nicht bietet.
- Rooming-in
Begleiten Sie Ihr Kind ins Krankenhaus und übernachten Sie in demselben Zimmer.
Schon überzeugt? Super!
Wer eine Krankenhauszusatzversicherung braucht
Alle gesetzlich Versicherten, die mehr wollen als die Standardbehandlung, sind mit einer Krankenhauszusatzversicherung bestens beraten. Damit können Sie Krankenhausleistungen erweitern und sich als Privatpatientin oder Privatpatient behandeln lassen.
Familien können das Rooming-in nutzen: Braucht ein Kind eine stationäre Versorgung im Krankenhaus, kann ein Elternteil das Kind ohne Mehrkosten begleiten und im selben Zimmer übernachten – je nach Tarif bis ins Teenageralter.
Was die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt
Wer als Kassenpatient oder Kassenpatientin ins Krankenhaus muss, wird meist vom diensthabenden Arzt oder der diensthabenden Ärztin behandelt. Wird auf eigenen Wunsch eine andere medizinische Fachkraft, zum Beispiel der Chefarzt oder die Chefärztin, hinzugezogen, kostet das extra.
Das Gleiche gilt für die Wahl des Krankenhauses. Zwar haben gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen grundsätzlich eine freie Krankenhauswahl, doch für gewöhnlich werden sie in ein nahegelegenes Krankenhaus überwiesen. Wechseln Sie das Krankenhaus, kann die Krankenkasse die Übernahme dabei eventuell entstehender Mehrkosten ganz oder teilweise ablehnen.
Pro Krankenhaustag fällt für Kassenpatienten und -patientinnen eine Zuzahlung von zehn Euro an. Auch die Kosten für Fernsehen oder Internet müssen Sie selbst zahlen. Üblich ist die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Wer mehr Ruhe möchte, erhält gegen Zuzahlung ein Einzelzimmer oder ein Zweibettzimmer.
Die Rooming-In-Kosten für Kinder bis zum Grundschulalter trägt die gesetzliche Krankenversicherung, wenn die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wird und das Kind und die Begleitperson bei derselben Krankenkasse versichert sind. Die genaue Altersgrenze variiert von Kasse zu Kasse.
Eine private Krankenhauszusatzversicherung übernimmt in der Regel die Mehrkosten, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht tragen. So haben Sie die Gewissheit, bei einem Krankenhausaufenthalt finanziell nicht belastet zu werden.
Wann die Zusatzversicherung zahlt – und wann nicht¹
Ihre Krankenhauszusatzversicherung zahlt¹, wenn ...
… Mehrkosten durch Ihre Krankenhauswahl entstehen.
… Mehrkosten durch Ihre Arztwahl entstehen.
… ein Aufschlag für Ihre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (je nach Tarif) erhoben wird.
… Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten möchten (je nach Tarif anteilige oder komplette Übernahme der Unterbringungskosten).
… im Krankenhaus Kosten für Telefon, Fernsehen oder Internet entstehen.
Ihre Krankenhauszusatzversicherung zahlt nicht, wenn ...
… Sie vor Ablauf der Wartefrist ins Krankenhaus kommen (außer bei Unfällen).
… Sie sich einer Reha-Behandlung unterziehen, die die deutsche Rentenversicherung trägt.
… Sie sich einer zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlung unterziehen.
… Sie sich in einer Privatklinik ohne Kassenzulassung behandeln lassen.
… Ihre Operation kosmetischer Natur ist.
Voraussetzung für den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung
Gesundheitsprüfung: In der Regel stellen Ihnen Versicherer vor Vertragsabschluss Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, etwa zu Vorerkrankungen oder Allergien. Das Ergebnis ist ausschlaggebend dafür, ob Sie eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen können. Beantworten Sie die Fragen sehr gewissenhaft, weil Sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Sie möchten eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung
Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung hängen von den vereinbarten Leistungen und in der Regel auch vom Alter und dem Gesundheitszustand der versicherten Person ab. Ältere Menschen und Menschen mit Gesundheitsproblemen müssen mehr zahlen, weil bei ihnen die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass sie die Versicherung häufiger in Anspruch nehmen.
Der monatliche Beitrag liegt für bei Vertragsabschluss gesunde Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer meist zwischen 30 und 100 Euro.
Policen, die nur Krankenhausaufenthalte nach Unfällen abdecken, lassen sich auch für weniger als 10 Euro pro Monat abschließen.
Das hängt von der jeweiligen Klinik ab, denn jedes Krankenhaus entscheidet weitgehend selbst über die Zimmerpreise. Abhängig vom Komfort liegen die Kosten für ein Einzelzimmer bei etwa 100 bis 150 Euro pro Tag. Für ein Doppelzimmer werden laut Verband der privaten Krankenversicherung im Durchschnitt 60 Euro pro Tag aufgerufen. Eine private Krankenhauszusatzversicherung trägt diese Kosten.
Wollen Eltern ihre Kinder ins Krankenhaus begleiten, fallen pro Tag rund 50 Euro für Unterbringung und Verpflegung an. Die Höhe der Mehrkosten variieren von Klinik zu Klinik. Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt die Kosten ganz oder teilweise, während die gesetzliche Krankenversicherung nur zahlt, wenn das Kind im Grundschulalter ist und die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wird.
Im Mehrbettzimmer eines Krankenhauses erholen sich Patienten und Patientinnen oft nicht so gut. Weitaus entspannter verläuft der Genesungsprozess in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung nutzen Sie im Falle einer stationären Behandlung neben dieser komfortablen Art der Unterbringung viele weitere Vorteile, wie sie sonst nur Privatversicherte kennen: Sie können sich das Krankenhaus frei auswählen und auch den Arzt oder die Ärztin, die Sie behandeln soll.
Wer eine Krankenhauszusatzversicherung hat, kann sich bei einer Einweisung ins Krankenhaus sicher sein, die beste Behandlung zu bekommen. Die private Zusatzversicherung übernimmt die meisten Kosten für Unterbringung und Behandlung, die über den Standard der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht: Dazu gehört unter anderem die Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer sowie die freie Arztwahl.
Viele Tarife für Krankenhauszusatzversicherungen gibt es in zwei Varianten:
Tarife ohne Altersrückstellungen sind für junge Menschen günstiger, mit dem Alter steigt aber der Beitrag in festgelegten Schritten, um das gestiegene Risiko einer Krankenhauseinweisung auszugleichen.
Tarife mit Altersrückstellungen haben gleichbleibende Beiträge über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Versicherung legt von dem Beitrag monatlich einen kleinen Teil zurück, um damit Preissteigerungen im Alter auszugleichen. Durch den Sparanteil sind die Beiträge zu Beginn höher als bei Tarifen ohne Altersrückstellungen, dafür bleiben sie konstant.
Lassen Sie sich von den Versicherungsexpertinnen und -experten Ihrer Sparkasse beraten und finden Sie die passende Variante.
In der Regel beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate. Bei Unfällen gibt es keine Wartezeit, Sie können Ihre Krankenhauszusatzversicherung also sofort nutzen, sollten Sie nach Vertragsabschluss einen Unfall haben und stationär behandelt werden.
Frauen, die ihre Krankenhauszusatzversicherung für eine Entbindung in Anspruch nehmen möchten, müssen eine längere Wartezeit in Kauf nehmen. Rechnen Sie hier mit acht Monaten. Eine ähnliche Wartezeit gilt auch für psychotherapeutische Behandlungen.
Die Beiträge zur Krankenhauszusatzversicherung gelten als Vorsorgeaufwendung und lassen sich damit steuerlich absetzen. Der Höchstbetrag für alle Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, der als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden kann, liegt bei 1.900 Euro pro Jahr.
¹ Wir haben uns in der Tabelle an gängigen Ereignissen oder Sachen orientiert, die in der Regel versichert sind. Je nach Versicherer können diese jedoch abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Krankenhauszusatzversicherung anbietet. Sprechen Sie im Zweifel Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin an. Unser Ziel ist es, Ihnen den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu bieten!