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Lächelnde junge Frau mit gebrochenem Bein im Gips, die zu Hause auf dem Sofa liegt und mit dem Smartphone telefoniert.

Krankenversicherung

  • Rund-um-Absicherung für Ihre Gesundheit

  • Premiumbehandlung in der privaten Krankenversicherung

  • Mit Zusatzversicherungen flexibel erweiterbar

Die Rund-um-Absicherung für Ihre Gesundheit

Wie Sie mehr aus Ihrer Krankenversicherung machen

Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren eine medizinische Grundversorgung. Wer mehr in seine Gesundheit investieren kann, der kann seinen Gesundheitsschutz gezielt mit Zusatzversicherungen ausbauen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – komplett in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Sparkassen bieten Ihnen Krankenversicherungstarife, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Die Vorteile privater Krankenversicherungstarife

  • Gesundheitsschutz, wie Sie ihn wollen

    In der PKV bestimmen Sie selbst, welchen Gesundheitsschutz Sie wollen. Das gilt auch für private Zusatzversicherungen.

  • Beste Behandlung

    Sie erhalten Arzttermine ohne Wartezeit, eine umfassende medizinische Versorgung und eine Behandlung durch Spezialisten und Spezialistinnen.

  • Persönliche Beratung

    Die Beraterinnen und Berater der Sparkasse unterstützen Sie bei der Zusammenstellung des für Sie passenden Versicherungsschutzes.

Schließen Sie eine private Krankenversicherung ab

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Unsere Leistungen auf einen Blick

Eine Frau in Business-Kleidung sitzt in einem Café und arbeitet mit ihrem Laptop.

Kürzere Wartezeiten für Arzttermine, umfassende medizinische Versorgung oder die Behandlung durch ausgewiesene Spezialisten: Das sind nur drei Vorteile, die die private Krankenversicherung (PKV) Versicherten bietet.

  • Flexible Tarife, Selbstbeteiligung frei wählbar

  • Beste Behandlungsoptionen, kurze Wartezeiten

  • Umfassender Schutz 

Ein Arzt untersucht eine ältere Patientin mit einem Stethoskop.

Wer ins Krankenhaus muss, sollte sich dort so wohl wie möglich fühlen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung erhalten Sie die optimale Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl und können sich im Ein- oder Zweibettzimmer ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Freie Krankenhauswahl ohne Mehrkosten

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

  • Behandlung durch Chefarzt oder Chefärztin

Eine Frau sitzt im Krankenhaus auf einem Bett in einem Krankenhaushemd. Sie lächelt dabei. Im Hintergrund sind weitere Betten und ein Glasfenster zu erkennen.

Mit einer Krankentagegeldversicherung gleichen Sie Einkommensverluste aus, die durch eine längere Krankheit entstehen – und sichern so Ihre finanzielle Existenz.

  • Finanzieller Ausgleich bei längerer Krankheit

  • Höhe individuell wählbar

  • Geeignet für Angestellte und Selbstständige

Junge Frau mit Sommersprossen sitzt auf dem Rücksitz eines Fahrzeuges. Sie lächelt.

Zahnschmerzen sind oft doppelt unangenehm: Zum Schmerz kommt die Sorge um die Kosten der Behandlung. Denn wer eine hochwertige Füllung oder sogar Zahnersatz benötigt, muss dafür tief in die Tasche greifen. Mit einer Zusatzversicherung senken Sie Ihren Eigenanteil.

  • Mehr Leistungen als bei der gesetzlichen Krankenkasse

  • Jährliches Budget für professionelle Zahnreinigung

  • Kieferorthopädische Behandlungen versicherbar

Eine ältere Frau sitzt mit ihrem Gehstock auf einem Bett und lächelt in die Kamera.

Wer gesundheitlich nicht mehr allein zurechtkommt, möchte liebevoll und intensiv betreut werden. Doch gute Pflege kostet – zu Hause wie im Seniorenheim. Eine zusätzliche Pflegzusatzversicherung stockt Ihren Basisschutz auf.

  • Absicherung für alle Pflegegrade

  • Pflegetagegeld oder Pflegerente

  • Unter Umständen staatliche Förderung möglich

Die zwei Säulen des Gesundheitssystems

Das deutsche Gesundheitssystem basiert mit der GKV und der PKV auf zwei Säulen. Erstere soll sicherstellen, dass jeder Mensch hierzulande möglichst eine bedarfsgerechte und vollwertige medizinische Versorgung erhält und diese seine Krankheiten heilt – unabhängig von seinem Einkommen oder Vermögen. Das heißt aber auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen in den meisten Fällen nur die medizinisch notwendige Grundversorgung bezahlen.

Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen, hochwertigen Zahnersatz oder eine Chefarztbehandlung zum Beispiel. Es sei denn, Sie wechseln von der GKV in die PKV oder sichern sich gezielt mit Zusatzversicherungen ab.

Voraussetzungen für die private Absicherung

In die PKV können neben Beamtinnen und Beamten auch Selbstständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei 64.350 Euro (Stand 2022). Wer als Angestellte oder Angestellter mindestens zwölf Monate lang mehr als diese Summe verdient, kann in die PKV eintreten.

Private Zusatzversicherungen stehen grundsätzlich allen Menschen offen. In der Regel werden vor Abschluss einer solchen Police jedoch Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Anhand der Antworten entscheiden die Versicherer dann, ob und zu welchen Konditionen sie die Versicherung anbieten. Das gilt zum Beispiel für die Zahnzusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung.

Sorglos ist einfach

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten, welcher Versicherungsschutz für Sie sinnvoll ist. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen zur Krankenversicherung

Als Rentnerin oder Rentner sind Sie in der Regel über dasselbe System krankenversichert wie während Ihres Erwerbslebens, also entweder gesetzlich oder privat versichert.

Für gesetzlich Versicherte gilt: Der Beitragssatz in der GKV beträgt derzeit für alle Krankenkassen 14,6 Prozent Ihres Einkommens. Dazu zählen Ihre Rente, aber auch Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Lebensversicherungen. Arbeiten Sie neben Ihrem Rentenbezug weiter, müssen Sie auf Ihre Einkünfte Beiträge zur Krankenversicherung abführen. Eine Ausnahme gilt für Einnahmen bis 450 Euro pro Monat (Minijob).

Sind Sie pflichtversichert, tragen Sie und die deutsche Rentenversicherung jeweils die Hälfte der GKV-Beiträge. Auch an dem von Ihrer Krankenkasse erhobenen individuellen Zusatzbeitrag beteiligt sich die Rentenversicherung zu 50 Prozent. Diese Zahlung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.

Auch freiwillige Mitglieder in der GKV haben Anspruch auf Zuschüsse von der deutschen Rentenversicherung. Diese müssen Sie allerdings extra beantragen.

Für privat Versicherte gilt: Für Rentnerinnen und Rentner in der PKV ändert sich der Versicherungsbeitrag bei Renteneintritt nicht grundsätzlich. Die Kosten im Alter hängen vom gewählten Tarif ab. Die Deutsche Rentenversicherung gewährt auf Antrag Beitragszuschüsse.

Wie viel eine private Krankenversicherung kostet, hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Dazu gehören Vorerkrankungen, das Alter der versicherten Person oder die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung. Außerdem gibt es zahlreiche Tarifoptionen mit unterschiedlichen Leistungsumfängen. Aus diesen Angeboten können Versicherte den für sie besten Versicherungsschutz wählen. Für Angestellte gibt es passende Tarife ab 200 Euro pro Monat, Selbstständige sollten mit Beiträgen ab 300 Euro rechnen.

Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens (Stand 2022). Davon zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgebende je die Hälfte, also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Den legt jede Krankenkasse selbst fest, im Durchschnitt liegt er bei 1,3 Prozent.

Die meisten Angestellten, Auszubildenden, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können sich zwar eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen, nicht aber privat versichern. Sie sind also gesetzlich krankenversichert.

Im Gegensatz dazu haben Selbstständige und bestimmte andere Personengruppen die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Entscheiden Sie sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse, sind Sie dort freiwillig krankenversichert.

Bestimmte Personen – zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen (2022: ab 64.350 Euro) sowie Selbstständige – können in die PKV wechseln.

Liegen Sie mit Ihrem Einkommen mindestens zwölf Monate lang über dieser Versicherungspflichtgrenze für Angestellte oder machen Sie sich selbstständig, weist Sie Ihre Krankenkasse auf das Ende der Versicherungspflicht in der GKV und auf die damit verbundenen Möglichkeiten zu Austritt und Weiterversicherung hin.

Krankenversicherungen gewähren den Menschen, die bei ihnen versichert sind, Schutz für den Fall, dass sie erkranken. Dann übernehmen die Versicherer die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung und beraten bei Bedarf. In Deutschland benötigt jede Person einen Krankenversicherungsschutz.

Ja, der Abschluss einer Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Mensch, der hier lebt, muss sich also bei einer Krankenkasse anmelden. Wer eine Zeit lang seiner Versicherungs- und Beitragspflicht nicht nachkommt, muss die fehlenden Beiträge nachzahlen beziehungsweise einen Prämienzuschlag leisten.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Der Arbeitgeber zahlt als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung die Hälfte des Beitrags. Es gibt aber Höchstgrenzen: Aktuell beträgt der Beitragszuschuss maximal 384,58 Euro pro Monat (Stand 2022).

Für Rentnerinnen und Rentner gilt: Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich auf Antrag an den Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung. Der Beitragszuschuss orientiert sich daran, wie viel Sie als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen müssten. Damit ist er abhängig von Ihrer Rentenhöhe.

Ja, die Beiträge zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Dabei berücksichtigt das Finanzamt jedoch nur die Beiträge für bestimmte Leistungen, die sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Privatversicherte erhalten jedes Jahr von ihrer Versicherung eine Bescheinigung über die Höhe der berücksichtigungsfähigen Ausgaben, die in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden können.

Die Beiträge für Mehrleistungen, die über das GKV-Niveau hinausgehen, können Sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Dabei gelten allerdings Höchstgrenzen von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige, die oft schon durch die Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht sind.

Unsere Ratgeber zur Krankenversicherung

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Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann seine Familie unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern. Folgendes gilt es, dabei zu beachten.
Junger Mann erklärt und gestikuliert vor einer Kamera. Er sitzt zu Hause an einem Holztisch.
Menschen mit hohem Einkommen und Selbstständige müssen nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Sie können sich für die private Krankenversicherung entscheiden oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier.
Mann und Frau sitzen zusammen auf einer Couch. Sie lehnt den Kopf an seine Schulter.
Vererben
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorbeugen mit Vorsorgevollmacht – darauf sollten Sie achten
Wir alle können durch bestimmte Ereignisse in die Situation kommen, vorübergehend oder dauerhaft keine Entscheidungen mehr für unser Leben treffen zu können. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen wir, wer sich in Extremsituationen um unsere Belange kümmern soll.

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Beraterin gestikuliert im Gespräch mit einem jungen Paar an einem Bürotisch
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