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Ein Kleinkind streckt seinen Kopf aus einem Karton und spielt fröhlich mit seinem Papa.

Hausratversicherung

  • Schutz für Ihren Besitz 

  • Absicherung von Schäden

  • Individuell erweiterbar

So schützen Sie Ihr Hab und Gut

Eine Hausratversicherung ist ein sinnvoller Schutz, um Ihren Hausrat in Wohnung oder Haus gegen Risiken abzusichern. Ob durch Wasserschäden oder Einbruchdiebstahl – die Versicherung greift immer dann, wenn mitversicherte Gegenstände Ihres Zuhauses zu Schaden kommen.

Versicherungsschutz für Ihre Habseligkeiten

In jedem Zuhause gibt es kleine und große Schätze: Für die einen ist es die teure Gitarre, andere haben lange auf ein gemütliches Sofa oder einen teuren Fernseher gespart. Für manche ist das Teeservice von Oma von unschätzbarem Wert, für manch anderen gilt das für die über Jahre zusammengetragene Münzsammlung. Durch eine vergessene brennende Kerze, einen Wasserrohrbruch oder einen Einbruch können diese Habseligkeiten unwiederbringlich zerstört werden oder abhandenkommen. Der persönliche Wert ist unersetzbar. Eine Hausratsversicherung sorgt zumindest für finanzielle Sicherheit. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer Ihr Hab und Gut zum Neuwert oder zahlt einen Ausgleich, wenn etwas nicht mehr voll funktionstüchtig ist. Und das meist schon für wenige Euro pro Monat.

Ihre Vorteile

  • Ersatz von Hausrat

    Schutz für Ihren Besitz – Von der Plattensammlung über Möbel bis hin zu Schmuck

  • Absicherung von Schäden

    Absicherung von Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Hagel, Sturm und Einbruchdiebstahl

  • Zusatzleistungen

    Individuell erweiterbar um Leistungen wie Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden

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Zusatzversicherung für Fahrräder, Online-Banking und Glas

Um sicher zu gehen, dass alle Dinge, die Ihnen lieb und teuer sind, durch Ihre Police abgedeckt sind, sollten Sie einen genauen Blick auf die Vertragsbedingungen werfen und bei Bedarf einen Zusatztarif hinzubuchen.

Beispiel Fahrrad: In den meisten Tarifen ist der Diebstahl von Fahrrädern mitversichert – allerdings nur, wenn diese aus verschlossenen Wohnungen, der Garage oder Kellerräumen entwendet werden. Damit die Versicherung auch aufkommt, wenn Ihr abgeschlossenes Rad am Bahnhof oder Gartenzaun gestohlen wird, brauchen Sie einen Zusatzbaustein. Auch bei teuren Modellen wie Rennrädern oder Lastenrädern sollten Sie eine solche Option in Erwägung ziehen. Mittlerweile gibt es auch speziell zugeschnittene E-Bike-Versicherungen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: die Zusatzoption für extreme Wetterereignisse. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass auch hierzulande immer mehr Naturkatastrophen und Extremwetter zu rechnen ist. Durch den Klimawandel werden Hochwasser und Starkregen vermutlich noch häufiger vorkommen. Sichern Sie sich daher auch gegen diese Art von Schäden ab, indem Sie eine Elementarschadenversicherung mit abschließen – diese decken auch Erdbeben, Schneelast oder Erdsenkung mit ab.

Zusatzversicherung für Wasserschaden: Der Grundtarif der meisten Versicherer deckt in der Regel nur solche Wasserschäden ab, die durch Leitungswasser entstehen. Wenn Sie ein Wasserbett oder Aquarium besitzen, empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine Wasserschadenversicherung abzuschließen.

Vergleich: Wohnraumversicherung & Hausratversicherung

Auch Einrichtungsgegenstände aus Glas können Sie extra versichern. Unter Glasbruch fallen in der Regel Schäden an Ceran- und Induktionsfeldern, Aquarien und Terrarien, Glaselemente von Möbeln oder auch Duschkabinen. Aber Achtung: Die Stiftung Warentest hält die Glasversicherung im Regelfall nicht für empfehlenswert, da diese oft teuer ist, in vielen Fällen aber nicht greift – zum Beispiel bei zerkratzten Scheiben oder undichten Randverbindungen bei Fenstern. Prüfen Sie daher genau, welche Schäden der Versicherer im Rahmen dieser Zusatzversicherung wirklich übernimmt.

Sie können sich außerdem vor finanziellen Risiken im Internet absichern. Viele Versicherungen bieten Optionen sich gegen Schäden durch Kreditkarten-/Kontodatenklau und Identitätsdiebstahl und das sogenannte Phishing abzusichern.

Weitere Informationen: Welche Zusatzoptionen für Sie persönlich sinnvoll sind, können Sie im Gespräch mit Ihrer Sparkassen-Beraterin oder Ihrem Sparkassen-Berater abwägen.

Schutz auch im Ausland

Was viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer nicht wissen: Der Versicherungsschutz greift auch im Ausland. Viele Tarife sichern verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck ab. Bei Einbruch ins Hotelzimmer oder Raub kommt die Versicherung für das entwendete Mobiltelefon, Laptop oder auch Schmuck und Bargeld auf.

Was Sie im Schadensfall tun müssen

In einer akuten Situation müssen Sie verhindern, dass ein noch größerer Schaden eintritt. Bei einem Wasserrohrbruch gilt es also den Haupthahn abzudrehen, im Brandfall die Feuerwehr zur rufen. Wichtig ist, dass Sie sich selbst durch ihr Handeln nicht gefährden.

Zerstörte oder beschädigte Dinge müssen Sie ebenso dokumentieren wie gestohlenen Gegenstände im Fall eines Einbruchs. Damit Sie den Schaden nachweisen können, sollten Sie Kaufbelege aufbewahren, Fotos von Wertgegenständen anfertigen und Kopien von persönlichen Unterlagen anfertigen.

Ist der Schaden wetterbedingt entstanden, können Sie offizielle Wettermeldungen und Unwetterwarnungen bei der Dokumentation mit beifügen. Bei einem Einbruch ist zudem die Polizei zu verständigen.

Sobald der Schadensfall eingetreten ist oder sie davon erfahren haben, müssen Sie diesen unverzüglich bei der der Versicherung melden.

Was Sie über die Versicherungskosten wissen müssen

Da die Hausratversicherung Sie in vielen Situationen vor finanziellen Folgen schützt, gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen. Und diese bietet meist auch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, sodass Sie sich schon für einen geringen Versicherungsbeitrag gut absichern können. Beachten Sie dabei auch das Thema Selbstbeteiligung. Eine hohe Selbstbeteiligung sorgt für noch günstigere Tarife. Allerdings müssen Sie im Schadensfall dann auch mit hohen Kosten rechnen. Die Versicherung greift erst dann, wenn ein Schaden höher ist als die Selbstbeteiligung.

So berechnen Sie Ihre Versicherungssumme

Bei der Festlegung der Versicherungssumme ist es wichtig, dass im Ernstfall Ihr finanzieller Schaden auch gedeckt ist. Daher müssen Sie genau prüfen, wie hoch der Schaden bei einem Totalverlust Ihres Hausrats wäre – etwa, wenn es zu einer Überschwemmung oder einem Brand kommt. Da es schwierig ist, den tatsächlichen Wert genau abzubilden, können Sie mithilfe der sogenannten Quadratmeterpauschale eine durchschnittliche Versicherungssumme berechnen. Diese liegt bei 650 Euro. Diese wird multipliziert mit der Fläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.

Berechnung der richtigen Versicherungssumme

  • Quadratmeterpauschale x Wohnfläche = durchschnittliche Versicherungssumme

Wenn Sie zum Beispiel ein 120 Quadratmeter großes Haus besitzen, stellen Sie folgende Rechnung an:

  • 650 Euro x 120 Quadratmeter = 78.000 Euro

Wenn Sie besondere Wertgegenstände, viele technische Geräte oder Designermöbel besitzen, sollten Sie die Versicherungssumme höher ansetzen. Tipp: Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr Sparkassen-Berater kann Ihnen dabei helfen, Ihren individuellen Versicherungsbedarf genau zu ermitteln.

Wann die Hausratversicherung zahlt – und wann nicht

Zahlt

Ihre Hausratversicherung zahlt bei…

  • Blitzschlag

  • Brandschäden und Feuer

  • Explosion

  • Überspannung

  • Einbruchdiebstahl und Raub

  • Sturm- und Hagelschaden

  • Schäden durch Leitungswasser

Zahlt nicht

Ihre Hausratversicherung zahlt nicht, wenn…

  • … Schäden absichtlich herbei geführt werden

  • …Schäden durch grobe Fahrlässigkeit entstehen

  • … Sie Hab und Gut anderer beschädigen (hierfür benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung)

  • … bei Schäden, die durch Krieg, Kernenergie und innere Unruhen entstehen

  • … es sich um einfachen Diebstahl handelt ( z. B. Taschendiebstahl)

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Häufige Fragen zur Hausratversicherung

Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut finanziell ab. Die Versicherung deckt dabei in der Regel Wasserschäden sowie Sturm- und Hagelschäden ab. Ebenso sind Sie bei Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion oder Überspannung geschützt. Bei Einbruch sind sie auch bei Schäden, die durch Vandalismus entstehen abgesichert. Sollte Ihre Wohnung unbewohnbar sein, wird sogar die Hotelrechnung übernommen.

Den Versicherungsschutz können Sie durch zusätzliche Tarife erweitern, sodass beispielsweise auch Fahrraddiebstahl, Glasbruch oder Schäden durch Extremwetter wie Starkregen oder Überschwemmung abgedeckt werden.

Bei Schäden, die absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, übernimmt die Versicherung grundsätzlich keine Kosten. Gleiches gilt auch für Schäden, die durch Krieg, Atomunfälle oder Unruhen entstehen.

Während die Versicherung bei Einbruchdiebstahl greift, gilt das in der Regel nicht für sogenannten einfachen Diebstahl – etwa Taschendiebstahl. Auch in Schadensfällen, die Sie am Hab und Gut anderer verursachen, greift der Versicherungsschutz nicht. Für solche Fälle müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert Ihres Hausrates und ist abhängig davon, welche Anschaffungskosten Ihr Hab und Gut hatte. Durchschnittlich entspricht der Wert eines Haushaltes 650 Euro pro Quadratmeter. Wenn Sie besonders teure Dinge wie Schmuck, Kunstgegenstände oder teure Möbel besitzen, sollten sich das auch in einer höheren Versicherungssumme widerspiegeln.

In einem durchschnittlichen Haushalt geht man davon aus, dass der Hausrat 650 Euro pro Quadratmeter Wert ist. Dieser Betrag wird auch als Quadratmeterpauschale bezeichnet. Multiplizieren Sie diesen Wert mit Ihrer Wohnfläche erhalten Sie die entsprechende Versicherungssumme. Beispiel: Wenn Sie in einer 65 Quadratmeter großen Wohnung leben, ergibt sich eine Versicherungssumme von 42.250 Euro (65 x 650 = 42.250).

Sollte die versicherte Wohnung über eine luxuriöse Ausstattung verfügen, Sie teuren Schmuck oder Sammlerstücke besitzen, ist es sinnvoll die Versicherungssumme entsprechend nach oben anzupassen.

Eine Versicherung zum Schutz Ihres Hausrats sollten Sie abschließen, sobald Sie einen eigenen Haushalt gründen. Eine Anpassung des Tarifs sollte bei Veränderungen der Wohnsituation erfolgen. Zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammenziehen, sich trennen oder auch in eine größere oder kleine Wohnung ziehen. Dabei braucht nicht jede Person innerhalb eines Haushalts eine eigene Versicherung.

Achten Sie beim Abschluss der Versicherung darauf, dass Sie die Versicherungssumme ausreichend hoch ansetzen. Diese können Sie über die Quadratmeterpauschale leicht ausrechnen. Multiplizieren Sie Ihre Wohnfläche mit dem Wert 650, um diese Summe zu erhalten. Passen Sie diese an, sofern Sie im Besitz teurer Gegenstände oder Geräte sind.

Ebenso wichtig: Prüfen Sie, welche Zusatzleistungen Sie benötigen – dazu zählt zum Beispiel der Versicherungsschutz für den Diebstahl von Fahrrädern und E-Bikes oder vor Schäden durch Extremwetter. Einige Versicherungen bieten auch Zusatzversicherungen für Schäden, die im Internet entstehen können, an.

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen oder sich die Zusammenstellung Ihres Haushalts ändert, sollten Sie die Versicherungssumme anpassen.

Sobald Sie in eine eigene Wohnung ziehen und einen eigenen Haushalt gründen, sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Diese Sachversicherung schützt Ihren Hausrat unter anderem vor Einbruch, Wasser- und Feuerschäden und kann Sie bei recht niedrigem Versicherungsbeitrag vor großen finanziellen Risiken schützen.

Unter dem Begriff Hausrat wird ein Großteil ihres Privatvermögens verstanden. Zu den versicherten Gegenständen zählen Möbel und Einrichtungsgegenstände wie Teppiche und Bilder, Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik, Instrumente, Bücher und CDs, Wertgegenstände wie Schmuck, Münzsammlungen, Bargeld und Kunst, Geschirr und Küchenausstattung, Spielzeug und – sofern durch die Versicherung abgedeckt – auch Gartenmöbel, Fahrräder, Sportgeräte oder sogar Haustiere.

Nicht zum Hausrat zählen Autos, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge, Software und elektronisch gespeicherte Daten. Zu Ihrem Hausrat zählt nicht der Hausrat von Mietern und Untermietern. Gleiches gilt für private Gegenstände, die über weitere Versicherungen abgesichert werden müssen. Auch Bestandteile des Gebäudes oder Ihres Grundstücks gemäß §94 BGB zählen nicht zum Hausrat.

Die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung. Dennoch verlangen beispielsweise die meisten Vermieter den Abschluss einer solchen Sachversicherung von ihren Mietern.

Und die Vorteile liegen für den Versicherungsnehmer und die Versicherungsnehmerin klar auf der Hand: Durch einen Brand, einen Wohnungseinbruch oder einen Wasserschaden können schnell Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen. Eine solche Versicherung schützt bei recht niedrigen Jahresbeiträgen vor den finanziellen Risiken solcher Ereignisse und ermöglicht Ihnen Neuanschaffung und Ersatz von gestohlenen oder zerstörten Gütern.

Diese Versicherung gilt für alle Personen, die im versicherten Haushalt leben – neben dem Versicherungsnehmer können das der Partner oder die Partnerin sowie Kinder oder Eltern sein. Eine Ausnahme gilt für Mieter und Mieterinnen sowie Untermietverhältnisse. Damit zum Beispiel alle Mitglieder einer Wohngemeinschaft vom Versicherungsschutz profitieren können, müssen entsprechende Angaben und Zusatzvermerke beim Vertragsabschluss gemacht werden.

Wenn Sie mit einer anderen Person in einen gemeinsamen Haushalt ziehen, Sie aber beide bereits eine Versicherung haben genügt es, wenn nur eine Person die Versicherung fortführt. Sinnvoll ist es meistens, den älteren Vertrag zu behalten und den jüngeren zu kündigen.

Da die Hausratversicherung keine Vorsorgeversicherung ist, können Sie diese nicht pauschal steuerlich absetzen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie nachweislich ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus beruflich nutzen. Diese Versicherung kann dann unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten (Anlage N) oder Betriebsausgaben (Anlage EÜR) anteilig in der Steuererklärung geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden.

Auch Studenten können die Versicherung anteilig als Sonderausgabe steuerlich absetzen, sofern sie ein Arbeitszimmer haben und dies hauptsächlich zum Lernen nutzen. Die Nutzungsweise des häuslichen Arbeitszimmers muss dabei in allen Fällen auf Nachfrage beim Finanzamt nachgewiesen werden.

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  • Gesetzlich vorgeschrieben

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