Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
Kostenschutz bei Personenschäden durch Haus und Grundstück
Kostenschutz bei Sachschäden Dritter durch Haus und Grundstück
Ggf. Übernahme von Gerichtskosten
Ihr finanzieller Schutz
Alle Inhalte im Überblick
Sicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer
Ihrer Mieterin fällt im Winter ein Eiszapfen auf den Kopf. Auf der Treppe Ihrer Wohnung rutscht ein Besucher aus und stürzt unglücklich. Oder ein Baum aus Ihrem Garten fällt über den Gartenzaun auf ein parkendes Auto. Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie, aber auch unbebauten Geländes sind Sie haftbar.
Das bedeutet: Sie tragen die Kosten für durch Ihr Eigentum zerstörte Gegenstände, anfallende medizinische Behandlungen, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Im schlimmsten Fall von schweren Personenschäden zahlen Sie möglicherweise sogar eine lebenslange Rente. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (auch: Gebäudehaftpflichtversicherung) bietet Ihnen davor finanziellen Schutz.
Vorteile einer Gebäudehaftpflichtversicherung
- Kostenschutz für entstandene Verletzungen Dritter
Behandlungen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld: Ihre Versicherung kann die Kosten tragen, wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.
- Kostenschutz für entstandene Sachschäden Dritter
Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Gegenstände anderer Menschen durch Teile Ihres Eigenheims zerstört werden, etwa wenn ein Dachziegel auf ein Auto fällt.
- Einfach-Sorglos-Paket: Die Versicherung kümmert sich.
Ihre Versicherung prüft, ob die Ansprüche des Dritten gerechtfertigt sind und bezahlt ggf. den finanziellen Schaden. Kommt ein solcher Fall dennoch vor Gericht, trägt sie auch die Gerichtskosten.
- Günstige Versicherungsbeiträge
Trotz hoher Versicherungssummen im Schadensfall ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung bei den Sparkassen nicht teuer.
Schließen Sie eine Gebäudehaftpflichtversicherung ab.
Was die Gebäudehaftpflichtversicherung abdeckt
Als eine Form der Haftpflichtversicherung greift sie, wenn durch ein Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile, oder das Gelände andere Personen zu Schaden kommen. Darüber hinaus kommt sie auch für die Kosten auf, wenn deren Gegenstände durch Gebäude oder Gelände beschädigt werden. Neben Personen- und Sachschäden übernimmt sie auch dadurch entstehende Folgekosten für etwaige Gerichtsverhandlungen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag auch sogenannte Allmählichkeitsschäden mit abdeckt. Das sind Schäden, die über einen langen Zeitraum Stück für Stück entstehen. Beispielsweise wenn ein Wasserschaden durch einen Wasserrohrbruch im Keller erst lange Zeit später entdeckt wird und dann bereits die dort eingestellten Gegenstände Ihres Mieters beschädigt hat.
Wer braucht eine Gebäudehaftpflichtversicherung?
Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften brauchen diese unbedingt. Bewohnen Sie Ihre eigenen vier Wände als Eigentümerin oder Eigentümer allein, reicht oft die private Haftpflichtversicherung.
Wann die Gebäudehaftpflicht zahlt – und wann nicht ¹
Ihre Versicherung zahlt beispielsweise dann, wenn ...
... eine private Person auf Glatteis auf dem Gelände ausrutscht und fällt.
... sich ein Gärtner beziehungsweise eine Gärtnerin oder eine Hausmeisterin beziehungsweise ein Hausmeister in der Immobilie oder im Garten verletzt.
... ein Auto durch einen vom Hausdach herabgestürzten Ziegel beschädigt wird.
Ihre Versicherung zahlt häufig nicht, wenn ...
... der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.
... sich die Photovoltaikanlage vom Dach löst und einen Schaden verursacht – insofern Photovoltaikanlagen nicht explizit mit abgesichert sind.
... Schäden am Gebäude selbst anfallen. Dann greift eine Wohngebäudeversicherung.
Sorglos ist einfach
Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Bewohnen Sie Ihre Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst und allein, reicht oft die private Haftpflichtversicherung. Für Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hingegen essenziell.
Die Grundstückshaftpflichtversicherung (auch: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) bietet Schutz, wenn anderen Personen Schäden durch das eigene Gebäude oder das Gelände entstehen, beispielsweise jemand im Garten stürzt und verletzt wird. Auch Sachschäden durch Gebäude und Grundstück sind abgedeckt. Zusätzlich sind gegebenenfalls Folgekosten für Gerichtsverhandlungen mitversichert.
Ja, Vermieterinnen und Vermieter können die Beiträge als Nebenkosten auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen.
Ja, die Beiträge können Sie von der Steuer absetzen.
Das kommt grundsätzlich auf Ihre Situation an. In der Regel können Sie unbebaute Grundstücke bis zu einer Größe von 2.000 m² in Ihrer Privathaftpflicht mitversichern lassen. Für größere Grundstücke empfehlen wir eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Ja, denn Sie sind dennoch für die Streupflicht mitverantwortlich. Außerdem sind auch andere Schäden durch Ihr Gebäude oder Grundstück möglich, für die Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften. Ein Schaden kann dabei unter Umständen bis zum finanziellen Ruin führen, wenn das Risiko nicht mit der passenden Versicherung abgesichert ist.
Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer allein in der Immobilie wohnen, können Sie die Risiken in der Regel über Ihre private Haftpflicht absichern. Wohnen Verwandte in Ihrer Immobilie oder Personen, von denen Sie keine Miete verlangen, haften Sie allerdings ebenso für entstehende Schäden durch Gebäude und Grundstück wie bei Mietern beziehungsweise Mieterinnen und Passantinnen beziehungsweise Passanten. Auch in diesen Fällen ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung daher wichtig.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflicht speziell für die Bauphase. Der Versicherungsschutz endet mit dem Ende der Bauarbeiten beziehungsweise je nach Vertrag maximal zwei oder drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greift unter Umständen in bestimmtem Rahmen ebenfalls bei Bauvorhaben, aber auch darüber hinaus. Sie endet im Gegensatz zur Bauherrenhaftpflicht nicht automatisch. Wir beraten Sie gern zum passenden Versicherungsschutz für Ihre persönliche Situation.
Unter Umständen ist beispielsweise eine Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Hausratversicherung möglich. Sprechen Sie Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin darauf an, um einen optimalen Versicherungsschutz speziell für Ihre persönliche Situation zu erreichen. Wir beraten Sie gern.
¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Gebäudehaftpflichtversicherung anbietet.