Bauherrenhaftpflichtversicherung
Schutz vor Kosten für Personenschäden auf der Baustelle
Schutz vor Kosten für Sachschäden Dritter auf der Baustelle
Ggf. Übernahme von Gerichtskosten
Ihr Schutz auf Ihrer Baustelle
Alle Inhalte im Überblick
Während des Bauvorhabens abgesichert
Wer einmal ein Haus gebaut hat weiß, dass dabei so manches schiefgehen kann. In vielen Fällen haftet dafür der Bauherr oder die Bauherrin. Das gilt beispielsweise, wenn eine Windböe einem vorbeigehenden Menschen nicht befestigte Baumaterialien auf den Kopf weht. Im schlimmsten Fall kommen zu den medizinischen Kosten solche für Verdienstausfall und Schmerzensgeld hinzu – bei bleibenden Schäden ist selbst eine lebenslange Rente denkbar. Mit einer Bauherrenhaftpflicht können Sie sich vor den finanziellen Schäden absichern.
Vorteile einer Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Kostenschutz bei Personenschäden
Wird auf Ihrer Baustelle ein Dritter verletzt, schützt Sie die Bauherrenhaftpflicht vor den Folgekosten.
- Kostenschutz bei Sachschäden
Die Versicherung trägt die Kosten, wenn beim Bau ein Gegenstand einer dritten Person beschädigt wird, zum Beispiel ein Bauteil auf den Wintergarten der Nachbarn fällt und das Glas zerbricht.
- Schutz vor Gerichtskosten
Die Versicherung prüft, ob die Ansprüche des Dritten gerechtfertigt sind und bezahlt ggf. den finanziellen Schaden. Kommt ein solcher Fall dennoch vor Gericht, trägt sie auch die Gerichtskosten.
- Günstige Versicherungsbeiträge
Trotz hoher Versicherungssummen im Schadensfall ist eine Bauherrenhaftpflicht bei den Sparkassen nicht teuer. Sie ist eine essenzielle Absicherung für alle, die bauen.
Sie möchten beim Bauen auf der sicheren Seite stehen?
Was eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abdeckt
Als spezielle Form der Haftpflichtversicherung auf der Baustelle besteht Versicherungsschutz, wenn andere Personen oder deren Gegenstände dort zu Schaden kommen. Die Versicherung deckt dann die Kosten für die versicherten Fälle. Versichert sind in der Regel Personen- und Sachschäden sowie eventuell entstehende Folgekosten für Gerichtsverhandlungen.
Dabei meldet Ihnen zunächst die Person, der der Schaden auf Ihrer Baustelle entstanden ist, dass er oder sie entschädigt werden möchte. Sie geben das an Ihre Bauherrenhaftpflicht weiter. Der Versicherer prüft für Sie die Forderung und zahlt entsprechend, wenn diese gerechtfertigt ist.
Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Jeder Bauherr oder jede Bauherrin sollte eine Bauherrenhaftpflicht abschließen, wenn die Risiken nicht über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung abgesichert sind. Beachten Sie dabei, dass die Versicherungssumme für Ihr Bauvorhaben wirklich ausreichend ist. Informieren Sie sich hier unbedingt genau bei Ihrem Versicherer. Haben Sie die Versicherung über uns abgeschlossen? Dann beraten wir Sie gern.
Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht gibt es nicht. Doch weil sie sich finanziell ruinieren können, wenn Sie Ihre Risiken als Bauherrin oder Bauherr nicht absichern, ist diese absolut essenziell. Beim Abschluss einer Baufinanzierung ist sie unter Umständen Bedingung.
Wann die Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlt – und wann nicht¹
Ihre Versicherung zahlt beispielsweise dann, wenn ...
... Ihr Nachbar (oder eine andere Privatperson, die nicht mit Ihnen verwandt ist) auf Ihrer Baustelle von Baumaterialien getroffen und verletzt wird.
... Baumaterialien Ihrer Baustelle auf das Auto des Nachbarn (oder einer anderen privaten Person, die nicht mit Ihnen verwandt ist) fallen und ein Sachschaden entsteht.
... Sie der Nachbar (oder die andere private Person) daraufhin verklagt und Gerichtskosten anfallen.
Ihre Versicherung zahlt häufig nicht, wenn ...
... ein Handwerker oder eines Ihrer Familienmitglieder sich auf Ihrer Baustelle verletzt.
... Baumaßnahmen von Ihnen selbst statt von professionellen Handwerksbetrieben durchgeführt wurden, ohne dass das im Vertrag berücksichtigt wurde.
... es nach Abschluss der Bauarbeiten zum Schadensfall kam.
... es zu Schäden am Rohbau kommt (dann zahlt in der Regel die Bauleistungsversicherung).
So schließen Sie eine Bauherrenversicherung ab
Vereinbaren Sie in Ihrer Sparkassen-Filiale einen Beratungstermin. Unsere Expertinnen und Experten verhelfen Ihnen gern zu einer für Sie und Ihr Vorhaben optimalen Versicherung.
Sie sind Bauherrin oder Bauherr und möchten sich abgesichert wissen?
Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Weil auf jeder Baustelle Schäden an Dritten oder deren Gegenständen passieren können, die im schlimmsten Fall enorme Kosten zur Folge haben, ist die Bauherrenhaftpflicht für jeden Bauherren und jede Bauherrin extrem wichtig. Unter Umständen ist sie sogar Bedingung beim Abschluss einer Baufinanzierung. Bei sehr kleinen Bauvorhaben können die Risiken allerdings unter Umständen auch über die Privathaftpflicht ausreichend versichert werden. Wir informieren Sie gern konkret für Ihr Bauvorhaben.
Das hängt davon ab, bis zu welcher Höhe Ihre Privathaftpflicht Bausummen mit absichert. Sehen Sie am besten in Ihrem Vertrag nach oder sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an. Eine Bauherrenhaftpflicht ist nicht notwendig, wenn die von Ihrer Privathaftpflicht abgedeckte Bausumme für Ihr Vorhaben ausreicht. Bei größeren Bauvorhaben reicht die Privathaftpflicht hingegen in der Regel nicht aus.
Wird auf Ihrer Baustelle eine dritte private Person verletzt, schützt Sie die Bauherrenhaftpflicht vor den Kosten. Das gilt ebenfalls, wenn ein Gegenstand eines Dritten beschädigt wird, zum Beispiel ein Bauteil auf die Garage der Nachbarn fällt und das Dach zerstört. Kommt der Fall vor Gericht, kommt sie gegebenenfalls für die Gerichtskosten auf.
Die Kosten sind abhängig von der Versicherungssumme. Gern unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unserer erfahrenen Versicherungspartner. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrer Sparkasse.
Je nach persönlicher Situation können neben der Privathaftpflichtversicherung (essenziell!) unter Umständen folgende weitere Bauherrenversicherungen sinnvoll sein:
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Bauleistungsversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Risikolebensversicherung
- Restschuldversicherung Ihre Expertinnen und Experten bei der Sparkasse beraten Sie kompetent, vertrauensvoll und ehrlich, welche Versicherungen für Ihren konkreten Fall notwendig sind – und welche nicht.
Mit dem Ende der Bauarbeiten endet automatisch der Versicherungsschutz. Allerdings gilt dabei je nach Vertrag eine Maximalfrist von in der Regel zwei oder drei Jahren nach Versicherungsbeginn.
¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung anbietet.