Kfz-Versicherung
Grundabsicherung
Gesetzlich vorgeschrieben
Gilt auch im Ausland
Im Verkehr gut abgesichert
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Mit einer Autoversicherung fahren Sie auf Nummer sicher
Auf der Straße ist ein Unfall schnell passiert. Sind Sie für Schäden verantwortlich, brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, auf die Sie sich verlassen können. Eine solche Police ist für alle vorgeschrieben, die ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Erfahren Sie, worauf Sie bei der Wahl einer solchen Versicherung achten sollten und wie Sie den Anbieter ganz einfach wechseln können.
Die Vorteile
Absicherung bei Verkehrsunfällen
Prüft kostenlos Ansprüche Dritter
Wehrt unberechtigte Ansprüche auf Schadenersatz ab
Kombinierbar mit einer Teil- oder Vollkasko
Selbstbeteiligung möglich
Unfallfreiheit lohnt sich finanziell
Sie interessieren sich für eine Kfz-Versicherung?
So funktioniert‘s
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Vor Unfällen sind selbst erfahrene Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht sicher. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb Pflicht. Damit Sie ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen können, müssen Sie beim Zulassungsamt einen Versicherungsnachweis vorzeigen. Das gilt auch für Biker, die eine Motorrad-Haftpflichtversicherung vorweisen müssen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Sie da, wenn es mal kracht. Sie kommt im Schadensfall für entstandene Sach- oder Personenschäden auf, etwa wenn Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigen oder – noch schlimmer – ein Mensch verletzt wird und Behandlungskosten entstehen.
Im Rahmen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung prüft ein Experte oder eine Expertin, inwieweit Sie für den Unfall verantwortlich sind. Wenn ja, springt die Versicherung für berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz der anderen Unfallbeteiligten ein.
Prüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz.
Sie haben bereits einen Vertrag für eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Dann schauen Sie, ob sich nicht vielleicht eine Police mit besseren Versicherungsbedingungen finden lässt.
Bevor Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie bereits ein konkretes Angebot einer anderen Versicherung vorliegen haben. Bei der Haftpflicht dürfen die Versicherer zwar keinen Kunden ablehnen, bei ergänzenden Teil- und Vollkaskoversicherungen dagegen schon. Laufzeitüberschneidungen sind außerdem teuer.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind und einen Unfall verursachen, greift Ihre Kfz-Versicherung nicht. Für Fälle wie diese benötigen Sie eine private Haftpflichtversicherung, die wichtigste private Versicherung überhaupt.
Überprüfen Sie die Kündigungsfrist.
Üblicherweise beginnt ein neues Versicherungsjahr mit dem 1. Januar. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, muss in diesen Fällen also bis zum 30. November des Vorjahres erfolgen. Es gibt aber auch Verträge mit anderen Kündigungsfristen.
Bei Beitragserhöhungen gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen ab dem Erhalt der Benachrichtigung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht außerdem bei einem Fahrzeugwechsel und nach einem Schadensfall.
Achten Sie auf eine ausreichende Deckung.
Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungen. Das heißt, dass jede Versicherung im Schadensfall bis zu diesem Betrag zahlen muss. Hierzulande liegt die Mindestdeckung bei 7,5 Millionen Euro für Schäden an Personen und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden.
Die meisten Versicherungen bieten deutlich höhere Deckungssummen an. Durchaus empfehlenswert sind 100 Millionen Euro für Sachschäden und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Achten Sie also nicht allein auf eine besonders günstige Autoversicherung, sondern auch auf die Summen, die sie im Schadensfall zahlt.
Kombinieren Sie Ihre Police mit einer Teilkasko oder Vollkasko.
Damit Sie entspannt mit Ihrem Auto unterwegs sein können, sollten Sie sich nicht allein auf die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung verlassen. Denn diese deckt entstandene Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug nicht mit ab. Kombinieren Sie Ihre Auto-Versicherung daher am besten mit einer Teil- oder Vollkasko. Auch für Zweiräder gilt: Die Motorradversicherung lässt sich um eine Kaskoversicherung für Motorräder erweitern.
Mit einer Kaskoversicherung sind Sie auch vor anderen Risiken im Straßenverkehr abgesichert. Eine Teilkaskoversicherung erspart Ihnen Ärger bei Schäden, für die Sie nichts können. Sie kommt beispielsweise für die Kosten durch einen Diebstahl, Brand, Sturm, Glasbruch oder einen Zusammenstoß mit einem Tier auf.
Haben Sie Schuld an einem Unfall, reduziert die Vollkaskoversicherung Ihre finanzielle Belastung. Denn sie übernimmt zusätzlich die Kosten für die Reparatur an Ihrem Auto. Sie kommt außerdem für die Beseitigung von Schäden auf, wenn Ihr Fahrzeug durch Fremde mutwillig beschädigt wurde.
Denken Sie über eine Selbstbeteiligung nach.
Bei den meisten Kasko-Versicherungen können Sie mit einer Selbstbeteiligung Ihre Beitragshöhe verringern. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall dann nur die Kosten, die über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegen. Den Rest zahlen Sie aus eigener Tasche. Wählen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung also so, dass Sie sie im Ernstfall problemlos bezahlen können.
Lassen Sie sich beraten.
Ihr Sparkassenberater oder Ihre -beraterin gibt Ihnen gern weitere Informationen zum Thema Auto- oder Motorradversicherung und hilft Ihnen bei der Auswahl eines günstigen und für Sie passenden Tarifs.
Sorglos ist einfach
Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung
Wozu braucht man eine Kfz-Versicherung?
Wer einen Unfall verursacht und dadurch anderen einen Schaden zufügt, muss für die entstandenen Kosten aufkommen. Bei schweren Unfällen kann der Schaden auch mal in die Millionenhöhe gehen und existenzbedrohend werden. Die Kfz-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Was deckt eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab?
Die Kfz-Haftplicht versichert Personen-, Fahrzeug- und andere Sachschäden, die der oder die Versicherte anderen aus Versehen zufügt. Schäden, die absichtlich verursacht werden, sind ausgeschlossen.
Die Haftpflichtversicherung wehrt Ansprüche ab, die sie für unberechtigt hält. So haben Sie einen sogenannten passiven Rechtsschutz.
Was sind Schadensfreiheitsklassen?
Je länger Sie unfallfrei fahren, desto geringer fällt Ihr Versicherungsbeitrag aus. Deshalb werden Fahrzeughalter in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) unterteilt: In der Regel ist SF 0 die niedrigste und SF 35 die höchste Stufe. Manche Versicherer gehen inzwischen bis SF 50 hoch. Die Zahl bedeutet dabei jeweils ein Jahr ohne gemeldeten selbst verschuldeten Schadensfall. Wer in SF 35 ist, muss aktuell nur noch 17 bis 30 Prozent des Versicherungsbeitrages von jemanden in der SF1 zahlen - und zwar sowohl in der Haftpflicht- als auch der Vollkaskoversicherung.
Wer ist in der Kfz-Haftpflicht mitversichert?
Bei Abschluss einer Versicherung müssen Sie angeben, welche Personen das Auto regelmäßig fahren. Sie sind dann mitversichert. Jeder weitere Fahrer erhöht jedoch die Kosten für die Police.
Achtung: Ihr Versicherungsschutz wird zwar nicht berührt, wenn Sie Ihr Auto verleihen und die Person einen Unfall verursacht. Die Versicherung kann aber nachträglich Beiträge verlangen oder eine Vertragsstrafe verhängen, weil diese Person bei Abschluss der Versicherung nicht angegeben wurde.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ihre Kfz-Haftplicht gilt EU-weit, wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto unterwegs sind. Außerhalb der EU greift der Versicherungsschutz nur, wenn das Reiseland auf der sogenannten Grünen Karte eingetragen ist. Diese Karte erhalten Sie kostenfrei von Ihrem Versicherer.
Möchten Sie in ein Gebiet fahren, das weder zur EU gehört noch auf der Grünen Karte verzeichnet ist, sollten Sie vor Reiseantritt den Geltungsbereich Ihrer Versicherung erweitern lassen.
Die sogenannte Mallorca-Police greift bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland. Die Deckungssummen der Versicherungen im Ausland sind oft sehr niedrig – diese Ergänzung der Kfz-Haftlicht gleicht bei Schäden zu geringe Deckungssummen aus. Offiziell heißt diese Klausel „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“.
Welchen Anteil der Kosten übernimmt der Kfz-Versicherer?
Bei einem Sachschaden werden die Abschlepp- und Reparaturkosten gezahlt. Auch für die Kosten, die für einen Mietwagen, einen Gutachter oder durch einen Nutzungsausfall entstehen, kommt die Versicherung auf. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert bezahlt.
Kommen Menschen zu schaden, zahlt die Kfz-Haftpflicht zum Beispiel Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall sowie einen Ausgleich für bleibende Schäden.
Was kostet eine Kfz-Versicherung?
Die Beitragshöhe für eine Kfz-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab: Dazu zählen unter anderem die Typklasse des Autos, die Region, in der das Auto zugelassen ist (Regionalklasse), die Schadensfreiheitsklasse des Fahrers, die jährliche Fahrleistung und die Art der Unterbringung des Wagens. Auch die Anzahl der Fahrer, die den Pkw nutzen, hat Auswirkungen auf den Beitrag, ebenso wie die Höhe der Selbstbeteiligung.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge zahlten deutsche Haushalte 2019 für Kraftfahrzeugversicherungen im Durchschnitt rund 492 Euro.
Auf welche Klauseln sollte ich achten?
Hat der Autofahrer oder die Autofahrerin grob fahrlässig gehandelt und beispielsweise Sommerreifen im Winter genutzt, eine rote Ampel übersehen oder mit dem Handy am Ohr einen Unfall verursacht, schließen Versicherungen eine Kostenübernahme meistens aus. Wer dennoch geschützt sein will, sollte auf den „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bestehen. Ausgenommen sind weiterhin Fahrten unter Alkoholeinfluss sowie vorsätzliche Taten.
Wer seinen Neuwagen versichern will, sollte auf die Neuwertklausel achten. Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls kommt die Versicherung für den Wert des Neuwagens und nicht nur für den Restwert auf.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind Tierschäden: Die Teilkaskoversicherung beinhaltet grundsätzlich einen Schutz bei Wildunfällen. Allerdings unterscheiden sich die Versicherungen teilweise bei der Definition von „Wild“. Richtet sich die Versicherung nach dem Bundesjagdgesetz und meint lediglich „Haarwild“, dann sind Unfälle mit Rehen, Wildschweinen oder Hasen gemeint, nicht jedoch mit Pferden, Kühen, Schafen, Ziegen, Katzen oder Vögeln. Sicherer ist die erweiterte Wildschadenklausel, die „Tiere aller Art“ beinhaltet.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung?
Verträge können meist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jährlichen Laufzeit gekündigt werden. Im Schadensfall und bei Beitragserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Kfz-Versicherungswechsel?
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, müssen Sie folgende Papiere und Informationen zur Hand haben:
- Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Fahrzeugen, die vor Oktober 2005 erstmals zugelassenen wurden, benötigen Sie stattdessen den Fahrzeugschein. Hier finden Sie die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN), die als Berechnungsgrundlage für den Versicherungsbeitrag genutzt werden.
- den aktuellen Versicherungsvertrag und die letzte Beitragsrechnung. Hier finden Sie auch Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse (SF)
- Anschrift, Geburtsdatum und Kontoverbindung
Welche Versicherungsunterlagen benötige ich, um mein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an- oder abzumelden?
Sie benötigen die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), mit der Ihnen Ihre Versicherung bestätigt, dass Sie über eine Police für Ihr Fahrzeug verfügen. Sie können die siebenstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination kostenlos online bei Ihrem Versicherer beantragen.
Kann ich die Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen?
Beiträge für Haftpflichtversicherungen sind steuerlich absetzbar. Angestellte können die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Einkommensteuererklärung ansetzen, wenn sie selbst Halter des Fahrzeugs sind. Das Finanzamt erkennt die Beiträge als Vorsorgeaufwendung an. Die meisten Steuerzahler erreichen jedoch bereits durch die Angabe der Beiträge zur Krankenversicherung die Höchstgrenze beim Vorsorgeaufwand.
Selbstständige können neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch ihre Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung als Betriebskosten angeben.