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Ein Porträt einer Frau, die in einem Büro an eine Wand gelehnt steht und ein Tablet in den Händen hält. Sie lächelt in die Kamera.

Vermögenswirksame Leistungen

  • Extrageld vom Arbeitgeber

  • Staatliche Zuschüsse

  • Investieren je nach Sparziel

Mit der Förderung von Arbeitgeber und Staat sparen Sie sinnvoll

Sie planen den Erwerb einer Immobilie? Oder Sie möchten fürs Alter vorsorgen und Ihre Rente aufbessern? VL-Sparen ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Vermögensbildung. Welche Arten von VL es gibt und welche Förderung am besten zu Ihnen passt, lesen Sie hier.

Das sind vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Bis zu 40 Euro im Monat kann es von Chefin oder Chef geben. Meist genügt ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag: Stehen Ihnen VL zu, können Sie es dort nachlesen. Finden Sie dazu keine Informationen, gehen Sie auf Ihre Personalabteilung zu.

Der Anlagezeitraum aller mit VL geförderten Geldanlagen beträgt sieben Jahre: Sechs Jahre lang zahlen Sie ein, maximal ein Jahr ruht das Gesparte. Dann können Sie über Ihr Geld verfügen.

Das bietet VL-Sparen

  • Oft gibt es VL als zusätzliches Geld von der Chefin oder dem Chef – bis zu 40 Euro im Monat.

  • Abhängig vom Einkommen erhalten Sie zusätzlich zwischen 43 und 80 Euro pro Jahr vom Staat.  

  • Mitarbeitende in der Metall- und Elektroindustrie können mit sogenannten altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) für später sparen.

  • Eine Geldanlage mit VL ist per Fonds- oder Banksparplan, Bausparvertrag oder Tilgung eines Immobilienkredits möglich. Der Anlagezeitraum beträgt sieben Jahre.

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VL-Sparen: Diese 4 Anlageformen gibt es

Für die meisten Arbeitenden gibt es vier Möglichkeiten, mithilfe von VL Vermögen anzusparen: Sparpläne für Aktienfonds, Bausparverträge, Banksparpläne und die Tilgung laufender Immobilienkredite. Sie haben die freie Wahl. Bietet Ihr Unternehmen VL an, dürfen Sie selbst entscheiden, wie Sie diese verwenden möchten.

Geldanlage
Vorteile
Nachteile
Fondssparplan
Chance auf höhere Rendite; hohe staatliche Förderung
Erhöhtes Risiko aufgrund von Kursschwankungen
Bausparvertrag
Absicherung gegen steigende Zinsen
Niedrige Zinsen während Ansparphase
Tilgung eines Immobilienkredits
Einsparung von Kreditzinsen
Geringe staatliche Förderung
Banksparplan
Kein Schwankungsrisiko
Keine Arbeitnehmersparzulage; niedrige Zinsen während der Ansparphase

Für Mitarbeitende in der Metall- und Elektroindustrie sind altersvermögenswirksame Leistungen Teil des Tarifvertrags. Für sie besteht die Möglichkeit, für die Altersvorsorge zu sparen – je nach Festlegung des Arbeitgebers zum Beispiel in Form einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder eines privaten Riester-Vertrags. Im Rahmen der AVWL sind auch die Beiträge einheitlich geregelt.

Überblick der 4 VL-Förderungen

Vom Staat gibt es die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die Prämie beträgt zwischen 43 Euro und 80 Euro pro Jahr. In welcher Höhe der Staat fördert, kommt auf den Verwendungszweck an. Und darauf, wie hoch Ihr Einkommen ist. Um Förderung zu erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreiten.

Hinweis: Ihr Bruttoeinkommen kann deutlich über der sogenannten Einkommensgrenze liegen. Relevant für die Förderung von VL ist lediglich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Höhe dieses Einkommens entnehmen Sie Ihrem Steuerbescheid. Sind Sie nur beschränkt steuerpflichtig, gelten die Einkommensgrenzen für Sie nicht.

Geldanlage
Prämie vom Staat
Einkommensgrenze
Jährliche Förderungshöhe
Fondssparplan
Arbeitnehmersparzulage
40.000 Euro (Single) 80.000 Euro (Ehepaar)
Max. 80 Euro/Person
Bausparvertrag
Arbeitnehmersparzulage
40.000 Euro (Single) 80.000 Euro (Ehepaar)
Max. 43 Euro/Person
Tilgung eines Immobilienkredits
Arbeitnehmersparzulage
40.000 Euro (Single) 80.000 Euro (Ehepaar)
Max. 43 Euro/Person
Banksparplan
Keine
-
-

Wer vom Eigenheim träumt, kann außerdem die sogenannte Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Auch hier wird regelmäßig in einen Bausparvertrag eingezahlt – und es gibt zusätzliche Förderungen vom Staat.

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VL-Sparen: Alle Möglichkeiten im Detail

Welche Art des VL-Sparens zu Ihnen passt, hängt von Ihren Zielen ab: Immobilienkauf? Altersvorsorge? Modernisierung des Eigenheims? Dazu kommt: Je nach Alter und Risiko-Neigung können sich einige Anlagen besser oder weniger gut für Sie eignen. Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr -Berater kann Sie bei der Auswahl unterstützen.

1. Fondssparplan: Am besten langfristig sparen

Besonders für junge Menschen eignet sich VL-Sparen mit Fonds. Warum? Fondssparpläne lohnen sich vor allem langfristig. Deshalb sollten Sie einplanen, die Geldanlage weiter zu besparen. Ganz einfach funktioniert dies mit einem VL-Anschlussvertrag, der automatisch nach der sechsjährigen Ansparphase eröffnet wird. So erhalten Sie weiterhin den Zuschuss des Arbeitgebers und eine mögliche Förderung vom Staat. Oder Sie führen die Anlage nach Ablauf der VL auf eigene Faust weiter – bis Sie mit der Rendite zufrieden sind.

Wichtig zu wissen: Ein Fondssparplan bietet zwar mehr Chancen auf Rendite als andere Formen der Geldanlage. Allerdings ist auch das Schwankungsrisiko höher. Diese Form des VL-Sparens eignet sich also vor allem für risikobereitere Menschen.

2. Bausparvertrag: Mit VL zum Eigenheim

Die häufigste Anlageform für vermögenswirksame Leistungen ist der Bausparvertrag. Sie wissen jetzt schon, dass Sie in einigen Jahren in eine Immobilie investieren möchten? Dann macht diese Form des VL-Sparens für Sie Sinn. Ihr größter Vorteil: Sie sichern sich gegen steigende Zinsen ab. Denn der Bausparvertrag gibt Ihnen das Recht, später ein Darlehen zu günstigen Konditionen aufzunehmen – unabhängig vom zukünftigen Zinsumfeld.

3. Tilgung des Immobilienkredits: Die eigenen vier Wände schneller abbezahlen

Besitzen Sie bereits eine Immobilie, können Sie die VL auch für die Tilgung eines laufenden Immobilienkredits nutzen. Eine sinnvolle Möglichkeit, um Zinsen zu sparen. Prüfen Sie mit ihrem kreditausgebenden Institut, ob Ihr Vertrag die Möglichkeit einer Sondertilgung bietet, bei der auch die Vermögenswirksamen Leistungen berücksichtigt werden können.

4. Banksparplan: Für Menschen mit hohem Einkommen

Verfügen Sie über ein besonders hohes Einkommen, erhalten Sie im Rahmen der VL keine Förderungen vom Staat. Dann kann es sinnvoll sein, vermögenswirksame Leistungen in einen Banksparplan zu investieren. Dies ist auch eine gute Möglichkeit für Menschen, die das höhere Schwankungsrisiko eines Fondssparplans vermeiden möchten. Zwar gibt es keine Arbeitgebersparzulage – ein Banksparplan ist dafür aber meist kostengünstig.

5. Altersvermögenswirksame Leistungen (AVWL): Ein Angebot der Metall- und Elektroindustrie

Mitarbeitende in der Metall- und Elektroindustrie erhalten für die Altersvorsorge statt VL AVWL. Auch die Höhe der Beiträge ist einheitlich geregelt: Vollzeitbeschäftigte bekommen jährliche Leistungen in Höhe von 319,08 Euro. Auszubildende erhalten 159,48 Euro. Sparen können sie zum Beispiel mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder der Riester-Rente.

Die bAV hat den Vorteil, dass die Beiträge während der Ansparphase steuer- und abgabenfrei bleiben. Dafür muss das Ersparte bei der Entnahme voll versteuert werden. Ein Riester-Vertrag lohnt sich dagegen vor allem für Familien mit Kindern – denn für diese gibt es vom Staat weitere Zulagen.

So beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen

  1. Informieren Sie sich

    Bevor Sie sich für eine Geldanlage mit VL entscheiden, sollten Sie sich gründlich zum Thema informieren. Denn nicht jede Anlage passt zu jedem Menschen. Fragen Sie sich, welches Ziel Sie verfolgen: Möchten Sie Vermögen aufbauen, um später mehr für die Rente zu haben? Oder planen Sie, in einigen Jahren eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen? Wer schon älter ist, besitzt womöglich schon eine Immobilie und möchte diese schneller abbezahlen – oder in Zukunft modernisieren.  

  2. Sprechen Sie mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef

    Gehen Sie bei Interesse auf Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten zu. Auch die Personalabteilung kann Auskunft darüber geben, ob und in welcher Höhe VL angeboten werden. Oft reicht aber bereits der Blick in den Arbeitsvertrag oder die Tarifvereinbarung: Stehen Ihnen Leistungen zu, sollte es dort vermerkt sein. Allerdings bietet nicht jedes Unternehmen VL an – die Leistung ist freiwillig. Auch wird nicht immer der Höchstbeitrag von 40 Euro im Monat angeboten. Dann lohnt es sich, aus eigener Tasche aufzustocken. So erhalten Sie die maximale staatliche Förderung.  

  3. Lassen Sie sich beraten

    Oft ist es sinnvoll, sich zum Thema VL fachkundig beraten zu lassen – Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr Sparkassen-Berater kann Sie unterstützen. Der Mehrwert: Ihre Bank oder Sparkasse hat einen guten Überblick über Ihre Finanzsituation. So fällt es leichter, eine Geldanlage zu finden, die wirklich zu Ihnen und Ihrer Finanzlage passt.  

  4. Wählen Sie eine Geldanlage aus

    Haben Sie sich gut informiert und ausführlich beraten lassen, entscheiden Sie sich für eine passende Geldanlage. Der Fokus sollte dabei immer auf dem Verwendungszweck liegen. Denn letztlich ist Ihr Sparziel das Entscheidende – nicht die angebotene staatliche Förderung.

    Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie sich mit Ihrer Entscheidung wohlfühlen. Scheuen Sie zum Beispiel Risiko, ist ein Fondssparplan für Sie keine gute Anlageform. Steht für Sie aber die Chance auf Rendite im Vordergrund und sind Sie bereit, Schwankungen aushalten, ist Fondssparen genau das Richtige für Sie.

  5. Beginnen Sie zu sparen

    Einmal eingerichtet, sorgen Sie mithilfe von VL jeden Monat für Ihre Zukunft vor. Die Beiträge werden automatisch eingezogen. Sie müssen sich also um nichts kümmern. Sechs Jahre lang sparen Sie so ein kleines Vermögen an – oder zahlen Ihren Immobilienkredit schneller ab. Im siebten Jahr ruht die VL.  

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Häufige Fragen zu vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Angebote, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden machen können. Bis zu 40 Euro pro Monat kann es von der Chefin oder dem Chef geben. Dazu kommt je nach Einkommensgrenze und Art der Geldanlage eine staatliche Prämie – die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.

Im Regelfall können Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen, ob Ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen oder nicht. Wenn vorhanden, können Sie zudem in den Tarifvereinbarungen Ihres Unternehmens nachschauen. Gehen Sie bei Interesse auch auf Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten zu. Nicht alle Unternehmen bieten VL an. Ein unverbindliches Gespräch, auch mit der Personalabteilung, lohnt aber in jedem Fall.

Der Anlagezeitraum beim VL-Sparen beträgt sieben Jahre. In den ersten sechs Jahren zahlen Sie beziehungsweise Ihr Arbeitgeber ein. Im siebten Jahr ruht die Geldanlage. Nach Ablauf der sieben Jahre können Sie die Anlage auflösen.

Welche Anlageform zu Ihnen passt, kommt auf Ihr Sparziel an. Planen Sie, eine Immobilie zu kaufen? Dann können Sie VL nutzen, um im Rahmen eines Bausparvertrags Vermögen zu bilden. Möchten Sie für Ihr Alter vorsorgen? Dann könnte ein Sparplan für Aktienfonds zu Ihnen passen. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung am besten ausführlich beraten.

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