Vermögensnachfolge
Durch Planung Abgaben reduzieren
Betriebe steuerfrei übernehmen
Im Sinne der Firma handeln
4 Kriterien, um möglichst wenig Geld an den Fiskus zu verlieren
Verwandte können unter bestimmten Voraussetzungen Betriebe steuerfrei übernehmen. Auch andere Nachfolgerinnen und Nachfolger – etwa aus der Belegschaft – reduzieren mit einer guten Planung die Abgaben. Bis zu 85 Prozent des Betriebsvermögens sind steuerfrei, wenn diese vier Bedingungen erfüllt sind:
Das Vermögen wird überwiegend betrieblich genutzt
Das Vermögen, das übertragen werden soll, muss ganz überwiegend betrieblich genutzt werden. Zum Betriebsvermögen gehören vor allem Firmengebäude, Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge. Verwaltungsvermögen, das nicht unmittelbar der Produktion der Firma dient, bleibt in der Regel steuerpflichtig.
Bevor das Finanzamt die Steuerhöhe berechnet, muss ermittelt werden, wie viel die Firma wert ist. Die Finanzbehörden wenden dafür das vereinfachte Ertragswertverfahren an. Danach ergibt sich das Betriebsvermögen aus dem durchschnittlichen Jahresgewinn der vergangenen drei Jahre vor der Übergabe, multipliziert mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75 (siehe Rechenbeispiel).
Die Firma bleibt mindestens noch fünf Jahre bestehen
Der Nachfolger oder die Nachfolgerin muss den Betrieb über mindestens fünf Jahre fortführen. Er oder sie darf in dieser Zeit weder die Firma als Ganzes noch Teilbereiche verkaufen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn das Unternehmen zwar Teile verkauft, gleichzeitig aber wieder investiert.
Wird sich nicht an diese Regel gehalten, versteuert das Finanzamt die Übergabe rückwirkend ohne Steuervorteile.
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Keine Entnahmen über 150.000 Euro
Innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums dürfen Nachfolgerinnen und Nachfolger neben den Einlagen und dem Gewinn nicht mehr als 150.000 Euro entnehmen oder von einer GmbH ausschütten lassen. Verluste der Firma werden dabei nicht berücksichtigt.
Die meisten Arbeitsplätze bleiben erhalten
Schließlich muss die Nachfolge die meisten Arbeitsplätze in der übertragenen Firma erhalten. Konkret bemisst dies das Gesetz daran, wie sich die Summe aller Löhne über den Fünf-Jahres-Zeitraum zur durchschnittlichen Lohnsumme der vorangegangenen fünf Jahre verhält. Hierfür enthält das Gesetz ein Stufenmodell:
- Bei bis zu fünf Beschäftigten gibt es keine Prüfung.
- Bei bis zu zehn Mitarbeitenden muss mindestens eine Lohnsumme von 250 Prozent im Vergleich zum Anfangswert erreicht werden.
- Zwischen 11 und 15 Beschäftigten hat die Lohnsumme dann 300 Prozent zu betragen.
- Ab 16 Mitarbeitenden muss die Lohnsumme 400 Prozent erreichen.
Die Alternative für Familienbetriebe
Wenn es unsicher ist, ob die Nachfolge die Firma mindestens fünf Jahre lang fortführen und die Lohnsummenregel über diesen Zeitraum einhalten kann, empfiehlt es sich, einen anderen Weg zu nutzen: In reinen Familienbetrieben bleiben auf Antrag bis zu 30 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn Gesellschaftsvertrag oder Satzung mindestens zwei Jahre vor der Übergabe unter anderem regeln, dass nur ein Teil der Gewinne und kein Betriebsvermögen entnommen werden darf. Diese Vereinbarung müssen die Beteiligten nach der Übergabe 20 Jahre lang einhalten.
Wer weder das Standardmodell noch den Abschlag von 30 Prozent nutzt, die Schenkung- oder Erbschaftsteuer jedoch nicht ohne Gefährdung der Firma aufbringen kann, bekommt vom Finanzamt auf Antrag eine Stundung für die Dauer von bis zu sieben Jahren gewährt.
Wie die Nachfolge bei Schenkung und Erbschaften profitiert
Beispielrechnung | Betrag |
---|---|
Jahresgewinn | 190.000 Euro |
x Faktor 13,75 | 2.612.500 Euro |
- Abschlag 85% | 2.220.625 Euro¹ |
= Steuergrundlage | 391.875 Euro |
- Freibetrag Sohn/Tochter | 400.000 Euro |
= Schenkungssteuer | 0 Euro |
¹entspricht dem Betriebsvermögen, Quelle: PROFITS