Vermögensübertragung
Vermögenswerte langfristig erhalten
Frühzeitige Nachlassplanung angehen
Nachfolge zu Lebzeiten festlegen
So geben Sie Ihr Vermögen am besten weiter
Alle Inhalte im Überblick
Das eigene Vermögen an die nächste Generation weitergeben. Wer vor dieser Herkulesaufgabe steht, dem ist daran gelegen, dass die Vermögenswerte langfristig erhalten bleiben. Hohe Erbschaftssteuern, Streit unter den Nachkommen oder eine Zersplitterung des Vermögens – all das lässt sich durch eine frühzeitige Nachlassplanung verhindern. Das bekannteste Instrument für die Vermögensübertragung ist das Testament. Daneben stehen aber noch weitere Mittel zur Verfügung.
Die wichtigsten Instrumente im Check:
Die Schenkung
Bei einer Schenkung werden Geld- oder Sachwerte vom Schenkenden noch zu Lebzeiten an jemand anderen übertragen. Das kann ein Verwandter sein, aber auch nichtverwandte Personen oder Stiftungen können zu den Begünstigten zählen.
Geeignet für:
Menschen, die die Vermögensnachfolge miterleben möchten.
Die Vorteile:
Für Schenkungen werden ebenso Steuern fällig wie für Erbschaften, allerdings können Verwandte bei Schenkungen alle zehn Jahre Freibeträge von bis zu 500.000 Euro in Anspruch nehmen und nicht nur einmal wie im Erbfall. Immobilien lassen sich besonders steuergünstig weitergeben.
Bei Schenkungen kommt es weit seltener zu Streit unter den Begünstigten als bei einer rein testamentarischen Regelung. Noch ein Vorteil: Der Gebende erlebt die Vermögensnachfolge mit, er oder sie „gibt aus warmer Hand“, wie der Volksmund sagt.
Zu beachten:
Der Schenkende sollte auf jeden Fall ausreichend Vermögen behalten, um den eigenen Lebensstandard dauerhaft zu sichern. Auch für den Fall, dass er oder sie plötzlich gepflegt werden muss, sollte vorgesorgt sein. Was einmal verschenkt worden ist, kann nur im Extremfall zurückgefordert werden. Zu diesen Extremfällen zählen grober Undank des Begünstigten und ein Verarmen des Schenkenden.
Beschenkte sollten wissen: Verstirbt der Schenkende vor Ablauf von zehn Jahren nach der Schenkung, könnten andere Erben Anspruch auf Ausgleichszahlungen erheben. Mehr zu Schenkungen lesen Sie hier.
Sie überlegen noch, wie Sie Ihr Vermögen am besten übertragen?
Die Familiengesellschaft
Eine Familiengesellschaft dient der gemeinsamen Verwaltung eines Familienvermögens. Sie wird auch Familienholding oder Familienpool genannt. Häufig handelt es sich bei der Rechtsform um eine GbR, eine KG oder eine GmbH. Geld und Sachwerte wie Immobilien können von einem oder mehreren Familienmitgliedern eingebracht werden.
Geeignet für:
Menschen, die die Kontrolle über ihr Privatvermögen behalten und es langfristig vor Zersplitterung schützen wollen.
Vorteile:
Die Familiengesellschaft eignet sich zur Nachfolgeplanung, weil sich die Erträge steuergünstig auf mehrere Familienmitglieder wie Kinder oder Enkel verteilen lassen. Selbst Minderjährige können dabei berücksichtigt werden und so früh von Schenkungen profitieren, ohne selbst Einfluss auf Entscheidungen nehmen zu können.
Der Gesellschaftervertrag lässt sich außerdem so gestalten, dass die vollständige Verfügungsmacht beim „Vermögenseinzahler“ bleibt, auch wenn die Anteile bereits an andere Familienmitglieder übertragen worden sind. So behält der Schenkende die Kontrolle über das Vermögen.
Auch nach seinem Ableben ist das Familienvermögen geschützt – etwa davor, dass durch eine Scheidung Geld abfließt. Unterhaltsberechtige oder Gläubiger eines Gesellschafters haben keinen Zugriff auf das Vermögen der Gesellschaft. So lässt sich das Vermögen über mehrere Generationen im Sinne des Schenkenden steuern.
Zu beachten:
Eine Familiengesellschaft bedarf eines entsprechenden laufenden Verwaltungsaufwandes wie Gesellschafterbeschlüsse oder Steuererklärungen. Außerdem sind Änderungen der Gesamtkonzeption, insbesondere des Gesellschaftsvertrages, nur bei entsprechenden Stimmenmehrheiten möglich.
Die Stiftung
Eine Stiftung verwendet das Vermögen eines oder mehrerer Stifter, um einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Neun von zehn Stiftungen in Deutschland sind gemeinnützig. Ob Kunstförderung oder Tierschutz – wofür sich eine solche Stiftung stark macht, entscheidet allein der Gründer. Meist wird das Vermögen auf Dauer erhalten und lediglich die Erträge fließen in die Projektarbeit.
Geeignet für:
Menschen, die mit ihrem Vermögen Gutes bewirken möchten (gemeinnützige Stiftung); Familien, die ihr Vermögen vor Zersplitterung schützen wollen (Familienstiftung).
Vorteile:
Gemeinnützige Stiftungen müssen keine Erb- oder Schenkungsteuer zahlen. Das Vermögen, das gestiftet wird, kommt damit in vollem Umfang dem Stiftungszweck zugute. Meist sind solche Stiftungen auf ewig angelegt, so dass die Ideale des Stifters selbst über den Tod hinaus weiterwirken.
Die sogenannte Familienstiftung hat einen anderen Zweck: Sie handelt zum Wohle einer oder mehrerer Familien, ist also nicht gemeinnützig. Angehörige können das Vermögen, das in der Stiftung steckt, nutzen.
Eine Familienstiftung schützt das Vermögen vor Zersplitterung. Die Übertragung von Vermögen ist hier grundsätzlich erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.
Mehr über die Vorzüge von Stiftungen lesen Sie hier.
Zu beachten:
Es werden viele unseriöse Stiftungsmodelle angeboten. Wenn bei einer gemeinnützigen Stiftung die Möglichkeit der Geldanlage stärker betont wird als der gute Zweck, sollten die Alarmglocken läuten. Auch sollten bei der Gründung einer Stiftung Experten in den Bereichen Recht und Steuer hinzugezogen werden.
Das Family Office
Ein Family Office berät Familien bei der strategischen Steuerung ihres Vermögens. Die Dienstleistungen, die ein solches Büro übernimmt, können Steuer- und Rechtsfragen genauso umfassen wie die Immobilienverwaltung oder die Nachfolgeplanung.
Geeignet für:
Familien mit einem Vermögen von mehr als 15 Millionen Euro, die umfassende Unterstützung bei der Vermögensverwaltung wünschen.
Vorteile:
Ein Family Office vertritt die Interessen aller Familienmitglieder und moderiert etwaige Konflikte. Auf diese Weise helfen die Experten dabei, das Familienvermögen langfristig zu sichern. Bei Bedarf unterstützt das Family Office bei der Nachfolgeplanung oder steuert die Ausbildung der Erbengeneration.
Zu beachten:
Unter den Anbietern von Family Offices gibt es auch schwarze Schafe. Vorsicht geboten ist bei Anbietern, die auf Provisionsbasis arbeiten oder eigene Finanzprodukte anbieten. Das kann dazu führen, dass nicht die Interessen der Familie oberste Priorität haben. Die Sparkassen empfehlen auf Wunsch kompetente Dienstleister. Mehr zu Family Offices erfahren Sie hier.