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Junge lachende Frau sitzt telefonierend in einem Ledersessel

Karte entsperren

  • Karte rasch wieder einsatzbereit

  • Bekannte PIN weiterverwenden

  • Alternativ Versand einer Ersatzkarte

Ihre Sparkassen-Card¹ oder Ihre Kreditkarte ist gesperrt und Sie können weder im Handel damit bezahlen noch am Geldautomaten Geld abheben? In vielen Fällen können Sie Ihre Karte wieder freischalten lassen. Anschließend ist sie mit derselben Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) wieder einsatzbereit. Wenn das nicht möglich ist, können Sie natürlich auch eine Ersatzkarte erhalten. In getrennter Post bekommen Sie dann eine neue PIN.

Häufige Gründe für eine Kartensperrung

  • Sie haben beim Bezahlen oder am Geldautomaten zu oft hintereinander Ihre Geheimzahl (PIN) falsch eingegeben.

  • Ihre Sparkassen-Card ging auf dem Postweg zu Ihnen nach Hause verloren.

  • Es besteht der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung Ihrer Karte. Vorsichtshalber wurde diese daher gesperrt.

  • Ihre Karte wurde durch Dritte missbräuchlich verwendet und Sie haben diese selbst gesperrt.

  • Sie haben Ihre Karte verloren oder verlegt und daraufhin selbst gesperrt.

  • Sie haben Ihr Konto aufgelöst, ohne Ihre Sparkassen-Card zurückzugeben.

Hinweis: Auch wenn Ihre Sparkassen-Card¹ (girocard, früher: EC-Karte) gesperrt ist, können Sie zu den Öffnungszeiten Ihrer Sparkassen-Filiale am Schalter oft weiter Geld abheben. Dafür benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, etwa einen Personalausweis oder einen Reisepass.

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3 Möglichkeiten: So wird Ihre Karte wieder einsatzbereit

  1. Ihrer Sparkassen-Filiale entsperren

    Es kann jedem passieren: Sie haben Ihre Geheimzahl am Geldautomaten dreimal hintereinander falsch eingegeben. Der Automat zieht die Bankkarte daraufhin ein und sie wird gesperrt. Die gute Nachricht: Am Schalter können Sie Ihre Karte normalerweise zurückbekommen und die Sperrung oft rasch wieder aufheben. Es gilt dann weiterhin dieselbe Geheimzahl wie bisher. Sie brauchen dafür ein Ausweisdokument, zum Beispiel Ihren Personalausweis oder Reisepass.

    Bei dreimaliger falscher PIN-Eingabe am Geldautomaten einer anderen Sparkasse oder Bank dauert es in der Regel etwas länger: Das Kreditinstitut leitet die Karte im Normalfall an Ihre Sparkasse weiter. Daraufhin können Sie diese abholen und die Sperre gegebenenfalls aufheben lassen. Wenn eine Freischaltung nicht mehr möglich ist, veranlasst Ihre Sparkasse, dass Sie stattdessen eine neue Karte erhalten. Wenden Sie sich dazu bitte so schnell wie möglich an Ihre Filiale.

  2. Per Telefon-Banking entsperren

    Alternativ zum Besuch in der Sparkassen-Filiale können Sie oft Telefon-Banking verwenden, um Ihre gesperrte Sparkassen-Card wieder flott zu machen. Voraussetzung: Sie haben die physische Karte bereits vorliegen – etwa wenn Ihr Institut diese aufgrund eines Verdachts auf Missbrauch gesperrt hat und sich der Verdacht nicht bewahrheitet hat. Außerdem brauchen Sie Ihre Telefon-Banking-PIN.

    Achtung: Ob sich die Sperre per Telefon-Banking aufheben lässt, kann neben der Situation auch von weiteren Aspekten wie der Zeit abhängen. Reagieren Sie daher bitte möglichst rasch.

  3. Ersatzkarte und neue PIN erhalten

    Wenn Sie selbst Ihre Karte sperren, etwa über die telefonische Sperr-Hotline 116 116, ist ein anschließendes Entsperren meist nicht mehr möglich. Viele Sparkassen schicken Ihnen dann automatisch eine Ersatzkarte. In getrennter Post erhalten Sie außerdem eine neue PIN.

    Wenden Sie sich an Ihre Sparkasse, um sicherzugehen, dass eine neue Sparkassen-Card, Mastercard®² oder Visa Karte² auf dem Weg zu Ihnen ist. Wichtig ist, dass Sie Rücksprache mit Ihrer Sparkasse halten, da Sie die neue Karte in manchen Fällen beantragen müssen. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.

Hinweis: Das Sperren Ihrer Debit- oder Kreditkarte ist jederzeit kostenlos möglich. Für das Ausstellen einer neuen Karte kann jedoch eine Gebühr anfallen.

Zusätzliche Option bei einigen Sparkassen: Sparkassen-Card im Online-Banking entsperren

Einige Sparkassen bieten auch im Online-Banking die Möglichkeit, eine Sperre rückgängig zu machen. Dafür muss Ihnen die physische Karte vorliegen und Sie müssen ausschließen können, dass die Karte missbräuchlich verwendet wurde. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie die Karte Zuhause verlegt haben. Nicht zuletzt benötigen Sie einen Online-Banking-Zugang und eine Online-Banking-PIN.

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Online-Banking an. Die Entsperrfunktion können Sie je nach Sparkasse etwa finden, indem Sie unter „Girokonten und Karten“ -> „Sparkassen-Card“ -> auf „Entsperrung“ klicken oder unter „Hilfe & Service“ -> Sparkassen-Card“ -> „Sparkassen-Card entsperren“ auswählen. Abhängig vom Institut kann die Funktion gegebenenfalls an anderer Stelle verortet sein. Um sie einfacher zu finden, können Sie im Suchfeld innerhalb des Online-Bankings „Sparkassen-Card entsperren“ eingeben.

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¹ Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Debitkarte.

² Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Kreditkarte.

Häufige Fragen zum Entsperren Ihrer Karte (Sparkassen-Card oder Kreditkarte)

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Kann ich Debit- und Kreditkarten wieder entsperren?

Es gibt viele Gründe fürs Sperren einer Debitkarte oder Kreditkarte. In einigen Fällen lässt sich die Sperre wieder aufheben. In anderen können Sie eine Ersatzkarte erhalten. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten schnell an Ihre Sparkasse.

Häufig ist das direkt in Ihrer Filiale oder per Telefon-Banking möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Sperre jedoch nicht in jedem Fall wieder aufgehoben werden kann. Das trifft etwa meist zu, wenn Sie diese selbst über den zentralen Sperrnotruf 116 116 getätigt haben. In solchen Fällen bekommen Sie stattdessen eine Ersatzkarte und eine neue PIN in separaten Schreiben zugeschickt. Wenden Sie sich bitte an Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin, um zu prüfen, ob sich die Sperre aufheben lässt beziehungsweise um eine neue Karte zu beantragen.

Wenn Sie am Geldautomaten mit Ihrer Sparkassen-Card dreimal hintereinander die falsche PIN eingegeben haben, wird Ihre Karte aus Sicherheitsgründen eingezogen und gesperrt. Während der Öffnungszeiten Ihrer Filiale können Sie die Karte meist rasch zurückbekommen und in der Regel erneut freischalten lassen. Sie ist dann kurz darauf mit derselben PIN wieder einsatzbereit. Dafür müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Wenn Sie Ihre PIN hingegen bei einer anderen Sparkasse oder Bank zu oft falsch eingegeben haben, dauert das Entsperren meist einige Tage. Das Kreditinstitut leitet die eingezogene Karte im Normalfall an Ihre Sparkasse weiter. Daraufhin können Sie diese abholen, gegebenenfalls entsperren und weiterverwenden. In einigen Situationen ist das Freischalten der Sperre leider nicht möglich. Sie können dann jedoch eine Ersatzkarte und eine neue PIN erhalten.

Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Haben Sie beispielsweise am Geldautomaten Ihrer Hausbank dreimal hintereinander die falsche Geheimzahl eingegeben und die Karte wird eingezogen, können Sie diese oft rasch am Schalter zurückbekommen und relativ schnell wieder für den weiteren Einsatz freischalten lassen. Wenn diese etwa am Geldautomaten eines anderen Kreditinstituts eingezogen wurde, dauert es einige Zeit, bis das Institut diese an Ihre Sparkasse geschickt hat.

In einigen Fällen ist das Aufheben der Sperre auch gar nicht möglich. Das trifft etwa meist zu, wenn Sie die Karte selbst über die Sperrhotline 116 116 gesperrt haben. Bei manchen Sparkassen erhalten Sie dann automatisch eine Ersatzkarte und eine neue PIN. In einigen Fällen müssen Sie diese jedoch erst beantragen. Wenden Sie sich im Zweifel bitte an Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin.

Je nach Kontext wird Ihnen nach einer Sperrung der alten Karte automatisch eine neue zugeschickt – jedoch nicht immer. Halten Sie deshalb unbedingt Rücksprache mit Ihrer Sparkasse, um zu verhindern, dass Sie bei Eigenantrag letztlich zwei Karten haben. Wenden Sie sich dafür am besten direkt an Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin. Sie können dort alles Weitere direkt veranlassen.

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