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Achtung: Jede Minute zählt!
Schnell im Online-Banking veranlassen
Automatische Rückbuchung bei nicht vergebener IBAN
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Wann und wie Sie Zahlungen zurückrufen können
Lastschriften können Sie grundsätzlich innerhalb der ersten acht Wochen nach Abbuchung zurückbuchen lassen. Wenn die Lastschrift ohne SEPA-Lastschriftmandat durchgeführt wurde, haben Sie dafür sogar 13 Monate lang Zeit. Kreditkartenumsätze lassen sich in der Regel bis zu 120 Tage nach der Abbuchung reklamieren. Überweisungen zurückzuholen ist hingegen nicht immer möglich.
Am unkompliziertesten ist es, wenn Sie eine falsche IBAN angegeben haben und das Konto gar nicht existiert. In diesem Fall wird Ihnen das Geld nämlich meist automatisch innerhalb weniger Tage wieder gutgeschrieben. Schwieriger wird es, wenn Sie eine falsche IBAN eingegeben haben, das Konto aber existiert – oder wenn Sie zu viel Geld überwiesen haben oder das Geld aus anderen Gründen zurückhaben möchten. In diesem Fall sollten Sie schnell reagieren: Denn der Rückruf ist in solchen Fällen nur möglich, solange der Betrag noch nicht auf dem Konto des Empfängers oder der Empfängerin eingegangen ist.¹ Ist dies bereits der Fall haben die Sparkassen keine Möglichkeit mehr, darauf zuzugreifen. Das gilt beispielsweise auch für Echtzeit-Überweisungen, die dem Empfänger oder der Empfängerin direkt gutgeschrieben werden. Das Zeitfenster für einen Rückruf umfasst meist nur wenige Minuten. Unten auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie den Überweisungsrückruf rasch im Online-Banking beauftragen.
Tipp: Wenn Sie kein Online-Banking nutzen, helfen wir Ihnen gern telefonisch. Auch hier ist jedoch eine schnelle Reaktion notwendig.
Drei Möglichkeiten, Überweisungen zurückzuholen:
- Automatische Rückbuchung bei nicht vergebener IBAN
Zahlendreher in der IBAN und Konto existiert nicht? Dann kommt das Geld automatisch zurück – meist innerhalb von etwa drei Werktagen.
- Geld online zurückholen bei fehlerhafter Überweisung
Wenn Sie innerhalb von Minuten reagieren, können Sie in manchen Fällen über die Funktion „Überweisung zurückrufen“ im Online-Banking Geld zurückholen, das Sie fälschlicherweise überwiesen haben.
- Empfänger oder Empfängerin kontaktieren
Bei Doppelüberweisungen, die erst zeitverzögert auffallen, unter Umständen am einfachsten: Kontaktieren Sie den Zahlungsempfänger oder die -empfängerin und bitten Sie um Rücküberweisung.
In 4 Schritten Überweisung zurückrufen
- Im Online-Banking anmelden
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Online-Banking ein.
- Kontoumsätze ansteuern
- Überweisung auswählen
Klicken Sie auf die Überweisung, die Sie zurückrufen möchten.
- Überweisungsrückruf veranlassen
Wählen Sie „Überweisung zurückrufen“, um die Zahlung zu stoppen.
Hinweis: Überweisungsrückrufe sind kostenpflichtig – unabhängig vom Ergebnis. Eine Auskunft zur Höhe der anfallenden Entgelte bekommen Sie bei Ihrer Sparkasse. Bitte beachten Sie, dass Echtzeitüberweisungen nicht zurückgerufen werden können.
Sie möchten eine Überweisung zurückrufen?
¹ Aus diesem Grund können Echtzeitüberweisungen nicht zurückgebucht werden.