Riester-Rente
Lebenslange Rente oder Investition ins Eigenheim
Staatliche Förderungen
Zusätzliche Steuervorteile
So lassen Sie den Staat für sich sparen
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Altersvorsorge mit staatlichem Turbo
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen fördert. Wer förderberechtigt ist, kann unter Umständen gleich von mehreren Zuschüssen profitieren: einer Grundzulage, einer oder mehreren Kinderzulagen und dem einmaligen Berufseinsteiger-Bonus. Riestern Sie, können Sie sich später eine lebenslange zusätzliche Rente auszahlen lassen. Oder Sie investieren das Gesparte mit einem Wohn-Riester-Vertrag in Ihr Eigenheim. Wählen Sie Letzteres, besteht die Möglichkeit, im Alter mietfrei zu leben.
Vorteile der Riester-Rente
- Lebenslange Rente
Ab Auszahlungsbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente.
- Staatliche Förderungen
Förderberechtigte können jährlich eine Grundzulage von bis zu 175 Euro erhalten. Dazu gibt es eine jährliche Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, sowie von bis zu 300 Euro pro später geborenem Kind.
- Schneller ins Eigenheim
Mit Wohn-Riester (auch: Eigenheimrente) können Sie eine Immobilie kaufen, bauen, energetisch sanieren oder barrierefrei umbauen. Das geht etwa mit einem Riester-Bausparvertrag.
- Steuervorteile
Einzahlungen in den Riester-Vertrag können Sie unter Umständen auch in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen.
- Bürgergeld- und insolvenzsicher
Im Fall von Arbeitslosigkeit (Bürgergeld; früher: Hartz IV) oder Insolvenz bleibt Ihre Altersvorsorge erhalten. Diese gehört in der Ansparphase zum Schonvermögen.
Packen Sie Ihre Altersvorsorge an
Für wen der Abschluss sinnvoll sein kann
Die Riester-Rente kann sich vorwiegend lohnen, wenn Sie in den Genuss der staatlichen Förderungen kommen. Eine Familie mit 2 Kindern, die nach 2008 geboren sind, bekommt für ihre Riester-Einzahlungen beispielsweise jährlich bis zu 950 Euro vom Staat. Wer förderberechtigt ist, kann also schon allein über die hohen Zulagen Vermögen fürs Alter aufbauen.
Diese sind unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Sie können diese fürs Riestern unter anderem erhalten, wenn Sie ...
- ... in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
- ... Beamter oder Beamtin sind.
- ... in Frührente sowie in Elternzeit sind oder Bürgergeld beziehen. (Dabei gelten weitere Fördervoraussetzungen).
- ... mit jemandem verheiratet oder verpartnert sind, der oder die aus einem der anderen Gründe förderberechtigt ist und ebenfalls mit einem eigenen Vertrag einzahlt.
So geht Riestern
Sie gehören zu den oben genannten Förderberechtigten und wollen wissen, wie es funktioniert? Wer in seinen Riester-Vertrag jährlich 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr einzahlt, bekommt vom Staat die Grundzulage. Seit 2018 sind das 175 Euro pro Jahr.
Doch Achtung: Diese 175 Euro können Sie auf die Beiträge anrechnen, die Sie selbst leisten. Das bedeutet: Tatsächlich müssen Sie selbst jährlich nur die 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens abzüglich der 175 Euro einzahlen. Wenn Sie Kinderzulagen bekommen, dürfen Sie auch diese auf die Beiträge anrechnen, die Sie selbst leisten müssen. Pro Kind, für das Sie Kindergeld bekommen, bekommen Sie zusätzlich die Kinderzulage. Diese umfasst jährlich 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Für später geborene Kinder sind es 300 Euro. Je mehr Kinder Sie haben, umso weniger müssen Sie demnach selbst zahlen.
Mit einem Riester-Vertrag können Sie dadurch je nach Situation von hohen staatlichen Zulagen profitieren. Die Förderungen übersteigen bei einem geringen Einkommen oder auch Arbeitslosigkeit oftmals den Eigenanteil.
In bestimmten Fällen können Sie in der Einzahlungsphase Ihres Vertrags außerdem Steuervorteile nutzen. Geben Sie dafür alle Ihre Riester-Beiträge eines Jahres in Ihrer Einkommensteuererklärung in der „Anlage AV“ als Sonderausgaben an. Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen speichert eine Liste mit Ihren erhaltenen Steuervorteilen, die Sie dort abfragen können. Das geht telefonisch unter der +49 (0) 33-812 162 324.
Zusätzlich zu staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen können Sie je nach Art Ihres Riester-Vertrags eine weitere Rendite einfahren. Mit einem Riester-Fondsvertrag profitieren Sie beispielsweise von den Ertragschancen an der Börse. Anders als beim Direktkauf von Aktien, Fonds oder ETFs (Exchange Traded Funds) ist Ihr Anlagerisiko dabei gedeckelt: Es gibt einen garantierten Beitragserhalt. Das bedeutet: Mindestens Ihre eigenen Einzahlungen stehen Ihnen zu Auszahlungsbeginn sicher auf Ihrem Rentenkonto zur Verfügung – zur Verwendung im Rahmen Ihrer monatlichen Rente. Die erhaltenen Zulagen sind Ihnen ebenfalls sicher, wenn Sie den Vertrag nicht vorher auflösen oder in bestimmte Länder auswandern.
Auch beim Riester-Banksparplan können Sie eine zusätzliche Rendite einfahren – über Zinsen. Wir passen diese regelmäßig der aktuellen Marktsituation an. Zudem erhalten Sie abhängig von der Laufzeit Ihres Vertrags einen Bonus.
Tipp: Wer unter 25 Jahre alt ist, kann sich mit einem Riester-Vertrag zusätzlich den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus sichern. Das sind einmalig 200 Euro bei Vertragsabschluss. Wir informieren Sie gern dazu.
In 3 Schritten zum passenden Riester-Vertrag
- Beratung
Nutzen Sie die kostenlose Beratung zur Sparkassen-Altersvorsorge. Wir zeigen Ihnen verschiedene Optionen, um zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung für Ihr Alter vorzusorgen. Gern analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten zu Ihnen passen.
- Entscheidung
Wählen Sie den Altersvorsorgevertrag aus, der für Ihre individuelle Lebenssituation am besten passt. Nehmen Sie sich dafür ruhig Zeit und stellen Sie unbedingt alle Ihre Fragen. Wir beraten Sie gern.
- Abschluss
Wenn Sie sich für einen Riester-Vertrag entschieden haben sollten, müssen Sie nach Abschluss die Zuschüsse für jedes Beitragsjahr neu beantragen. Das kann allerdings auch Ihr Anbieter übernehmen. Dann müssen Sie nur mitteilen, wenn sich Ihre Situation geändert hat.
Nutzen Sie die staatliche Förderung
- Fangen Sie früh an: Die Riester-Rente ist eine langfristige Geldanlage für die Altersvorsorge. Deshalb gilt: Je früher Sie anfangen, desto besser. Dies trifft besonders auf Riester-Fondssparpläne zu. Junge Menschen haben einen langen Anlagehorizont und können so besonders vom Zinseszinseffekt profitieren.
- Lassen Sie sich vor Abschluss gründlich beraten: Nicht jede Form von Altersvorsorge passt zu jedem Menschen – nutzen Sie unsere Beratung, bevor Sie sich für einen Riester-Vertrag entscheiden. Wichtig sind nicht nur Ihre Familiensituation und Ihre Finanzen, sondern auch Ihr Sparziel und letztlich auch Ihre Lebensplanung.
- Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Riester-Stand: Als Riester-Sparerin oder -Sparer erhalten Sie einmal im Jahr eine Standmitteilung. Dieser Mitteilung können Sie Ihren Riester-Stand entnehmen. Behalten Sie diesen im Auge und überprüfen Sie jedes Jahr, wie viel Sie im letzten Jahr eingezahlt und in welcher Höhe Sie Zulagen erhalten haben. Auch Ihre Vertragskosten werden Ihnen für optimale Transparenz jährlich aufgeschlüsselt.
- Kündigen Sie nicht voreilig: Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen, sind aber unzufrieden, sollten Sie alle Alternativen gründlich abwägen, bevor Sie kündigen. Denn bei einer Kündigung müssen Sie die Riester-Zulagen und erhaltenen Steuervorteile zurückzahlen. Andere Optionen sind beispielsweise, nur noch den Mindestbeitrag einzuzahlen oder den Vertrag ruhen zu lassen statt zu kündigen. Welche Möglichkeit am besten ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Wir beraten Sie gern.
Häufige Fragen zur Riester-Rente
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Rentenversicherung, die vom Staat mit Zulagen gefördert wird. Riester-Sparerinnen und -Sparer zahlen einen Eigenanteil auf ihr Riester-Konto ein. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen im Vorjahr. Wer weniger einzahlt, erhält weniger Zulagen. Es gelten Fördervoraussetzungen. Abgesehen von den Zulagen können steuerliche Vorteile und weitere Renditechancen genutzt werden.
Bei Auszahlungsbeginn ist es möglich, einen Teilbetrag auf einmal zu entnehmen. Die restliche Summe wird normalerweise als monatliche Rente ausbezahlt. Alternativ können sich die Sparerinnen und Sparer mit einem Wohn-Riester-Vertrag für eine Investition ins Eigenheim entscheiden.
Welche Vorteile hat die Riester-Rente?
Förderberechtigte Familien mit vielen Kindern und mit geringem
Einkommen können besonders von den Zuschüssen profitieren. Neben der
gesicherten Altersvorsorge mit staatlichen Zuschüssen können
Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer mit steuerlichen Vorteilen rechnen.
Außerdem gilt Riester als flexible Anlageform, da Sie beispielsweise die
Beitragshöhe individuell reduzieren oder anheben können. Sie können sich zusätzlich
zur gesetzlichen Rente eine monatliche Auszahlung sichern.
Wann lohnt sich Riester nicht?
Der Abschluss lohnt sich in der Regel nicht, wenn Sie die monatlichen Beiträge finanziell nicht stemmen können. Außerdem ist ein Riester-Vertrag sachgebunden. Sie können das Geld lediglich zur Altersvorsorge beziehungsweise Rente oder für ein Eigenheim verwenden – jedoch auch für dessen energetische Sanierung und den barrierefreien Umbau.
Außerdem lohnt sich der Vertrag oft nicht, wenn Sie während Ihrer Berufstätigkeit früh ins Ausland auswandern und dort steuerpflichtig werden. In diesem Fall erhalten Sie in der Regel keine Zulagen mehr in Ihren Riester-Vertrag. Sie können diesen dennoch weiter besparen oder ruhend stellen. Kündigen Sie hingegen vorzeitig (sogenannte schädliche Auflösung), werden Ihnen die Zulagen und gewährten Steuervorteile wieder abgezogen. Gewinne aus der Anlage (etwa bei einer fongebundenen Rentenversicherung) müssen Sie mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuern.
Was kostet die Riester-Rente im Monat?
Die Vertragskosten hängen von Anbieter und Vertrag ab. Die volle Riester-Förderung bekommen Sie, wenn Sie förderberechtigt sind und Ihr Eigenbeitrag und die Zulagen zusammengerechnet 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres betragen. Sie können Ihren monatlichen Beitrag in Ihr Riester-Konto jedoch jederzeit individuell anpassen.
Wird die Riester-Rente versteuert?
Ja, sie wird nachgelagert besteuert – wie alle Renteneinkünfte. Das bedeutet: Sie müssen auf die Auszahlung Steuern zahlen. Meist ist der persönliche Steuersatz von Rentnerinnen und Rentnern geringer als während deren Berufstätigkeit.
Wenn Sie den Vertrag vorzeitig auflösen, müssen Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Achtung: Bei vorzeitiger Auflösung verlieren Sie in der Regel die Zulagen und den gewährten Steuervorteil.
Wie viel meiner Riester-Rente muss ich versteuern?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Wie hoch Ihre steuerlichen Abgaben ausfallen, hängt auch von Ihrem gesamten Einkommen ab. Bei der Besteuerung spielt außerdem eine Rolle, inwiefern Sie Zulagen beziehungsweise Steuervorteile genutzt haben.
Kann ich die Riester-Rente von der Steuer absetzen?
Ja, das geht in der Einzahlungsphase. Die geleisteten Beiträge lassen sich bei Alleinstehenden als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr (Betrag gilt inklusive der Zulagen) von der Steuer absetzen. Bei Ehepaaren erhöht sich der Betrag auf maximal 4.200 Euro. Dafür müssen die Riester-Sparer und -Sparerinnen inklusive der erhaltenen Zuschüsse mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens aus dem vorherigen Jahr in den Vertrag eingezahlt haben. Noch höher ist der Steuervorteil etwa bei der Rürup-Rente. Bei dieser gibt es allerdings keine zusätzlichen Zuschüsse.
Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge.
Wo gebe ich die Riester-Rente in der Steuererklärung an?
Während der Ansparphase geben Sie diese in der Anlage AV an. Während der Auszahlungsphase hingegen in der Anlage R.
Was bleibt von der Riester-Rente übrig?
Das ist von Ihrer individuellen Situation abhängig und
lässt sich nicht allgemein beantworten. Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr
Sparkassen-Berater unterstützt Sie gern dabei, Ihre voraussichtliche private
Rente zu berechnen – und gegebenenfalls zu optimieren.
Wer bekommt die Riester-Zulage für Kinder?
Die Kinderzulage kann immer nur einem Elternteil
zugewiesen werden. Haben etwa bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern beide
einen Riester-Vertrag, erhält die Kinderzulage, wer auch das Kindergeld
bekommt.
Wie wird die Riester-Rente ausgezahlt?
Im Regelfall wird sie als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Allerdings können Sie sich zu Rentenbeginn einen Teil des angesparten Geldes als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Häufig wird Letzteres als Sofortrente bezeichnet. Diese Bezeichnung kann irreführen, weil damit – anders als bei der klassischen Sofortrente – nicht gemeint ist, dass Sie sich mit einem Einmalbeitrag eine lebenslange Rente sichern können.
Den restlichen Betrag können Sie sich dann als monatliche Rente auszahlen lassen. Dabei sollten Sie die steuerrechtlichen Auswirkungen konkret in Ihrem Fall beachten.