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Mopedversicherung

  • Einfach online abschließen

  • Kennzeichen wird bequem nach Hause geliefert

  • Umfassende Absicherung – bis zu 100 Millionen Euro Schadenersatz

Klick, klick, wrooom: Jetzt Moped, E-Scooter und Co easy online absichern.

Mopedkennzeichen schon ab 42,90 Euro*

Mit einem Moped, Mofa, Roller oder E-Scooter sind Sie flexibel mobil und genießen absolute Freiheit. Doch bei allem Fahrspaß ist auch Ihre Sicherheit nicht zu vernachlässigen. Der richtige Versicherungsschutz ist genauso unverzichtbar wie ein Schutzhelm. So sind Sie im Falle eines Unfalls optimal abgesichert.

Um in Deutschland mit Ihrem Kleinfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist der Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung durch ein Versicherungskennzeichen (Moped-, Mofa-, Rollerkennzeichen) bzw. eine Versicherungsplakette (Segway-, E-Scooter-Kennzeichen) verpflichtend. Beantragen Sie diese jetzt ab 42,90 Euro* schnell und einfach online und Sie erhalten sie innerhalb weniger Tage bequem per Post nach Hause.

*Beispiel: Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.

Sicher unterwegs mit Moped, E-Scooter und Co.

  • Eine lächelnde junge Frau lehnt auf einem alten Motorrad.
    Steuern und Gesetze
    Haftpflichtversicherung
    Schutz, den Sie brauchen
    Am 1. März jeden Jahres beginnt die Moped-, Mofa-, Roller- und E-Scooter-Saison. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Ein junger Mann sitzt an einem Schreibtisch und rechnet mit einem Taschenrechner
    Steuern und Gesetze
    Starke Leistung
    Umfassender Schadenersatz
    Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind bis 100 Mio. Euro versichert. Unsere Haftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Alle Personen mit gültiger Fahrerlaubnis im angegebenen Fahrerkreis dürfen das versicherte Fahrzeug steuern.
  • Haftpflicht und Teilkasko
    Doppelt gut geschützt
    Es empfiehlt sich Ihre Versicherung mit Teilkasko abzuschließen – so sind Sie doppelt gut geschützt. Diese übernimmt Schäden an Ihrem Moped, Mofa, Roller und E-Scooter – zum Beispiel bei Ereignissen wie Hagel, Brand, Zusammenstößen mit Tieren und Diebstahl.

Online abschließen

Schließen Sie hier die Mopedversicherung mit wenigen Klicks direkt online bei Ihrer Sparkasse ab. Wenn Sie noch kein Sparkassen-Konto haben, finden Sie hier eine Sparkasse ganz in Ihrer Nähe.
Zu meiner Sparkasse

In drei einfachen Schritten zum Versicherungskennzeichen

  1. Berechnen Sie online Ihren individuellen Versicherungstarif.
  2. Füllen Sie den Antrag aus – hierzu benötigen wir neben Ihren persönlichen Daten auch einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug.
  3. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie Ihr Kennzeichen per Post nach Hause geliefert und Ihren Versicherungsschein bequem per E-Mail.

Finden Sie den passenden Tarif

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend für die Moped-Zulassung. Die Teilkaskoversicherung ist zwar optional, aber auch durchaus empfehlenswert. Unser Tipp: Kombinieren Sie beides, um umfassenden Schutz gegen Diebstahl, Brand, Naturgewalten und andere Schäden zu genießen.

Übrigens: Schließen Sie die Versicherung später in der Moped- und E-Scooter-Saison ab, zahlen Sie lediglich für den entsprechenden Zeitraum der Nutzung!

Unsere Tarife im Vergleich

Diese Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen

Im Rahmen der E-Scooter-, Moped-, Mofa- bzw. Rollerversicherung können Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen nach § 52 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. eine Versicherungsplakette nach § 56 FZV führen müssen, versichert werden.

Versicherungskennzeichen

  • Mopeds, Mofas, Mokicks, Leichtmofas, Roller
  • E-Bikes (Pedelecs bis 20 km/h) 25 km/h / 45 km/h
  • Krankenfahrstühle
  • Dreirädrige Kleinkrafträder
  • vierrädrige Fahrzeuge (Quads / Microcars)**

Versicherungsplakette

  • Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter (ohne Sitzplatz), Segway bis 20 km/h)

** Vierrädrige Fahrzeuge sind im Online-Rechner nicht enthalten. Bitte wenden Sie sich an eine Beraterin oder einen Berater.

Häufige Fragen rund um das Thema Mopedversicherung

  1. Mopeds bis 50 ccm zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle. Sie entscheiden sich einfach für den für Sie passenden Versicherungstarif und schließen diesen in wenigen Schritten online ab.

    Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt.

    Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten machen Sie dann noch Angaben zu gewissen Fahrzeugdaten aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), zum Beispiel:

    • Höchstgeschwindigkeit
    • Vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer
    • Herstellername
    • ID-Nummer (Fahrgestellnummer)
    • ABE-Nr. (bei E-Scootern)
  2. Wir bieten Ihnen das aktuelle Versicherungskennzeichen für Moped, Mofa oder Roller bzw. die Versicherungsplakette für E-Scooter ab 42,90 Euro* im Jahr.

    Sie haben auch die Option, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Mit dieser können Sie Ihr Fahrzeug gegen weitere Gefahren absichern.

  3. Verursachen Sie einen Unfall, dann haften Sie gegenüber Dritten für den angerichteten Schaden. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden.

    Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatzforderungen.

  4. Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind. Unter anderem sind die folgenden Schäden durch die Versicherung abgedeckt:

    • Diebstahl und Raub
    • Brand und Explosion
    • Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm
    • Zusammenstöße mit Tieren aller Art
    • Glasbruch
  5. Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Fahrzeug auch gegen Diebstahl versichert.

  6. Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht. Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres – je nach Vertragsbeginn – gültig. Sie bezahlen dann nur einen anteiligen Beitrag.

  7. Haben Sie Ihr Fahrzeug versichert, darf es jeder fahren, der die entsprechende Fahrerlaubnis hat und zum angegebenen Fahrerkreis (Fahreralter) gehört.

  8. Das Verkehrsjahr für Mopeds, E-Scooter und Co beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Kennzeichen später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Mopedkennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

  9. Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

  10. Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folgejahres, damit die Polizei schneller sieht, ob Ihr Fahrzeug auch wirklich mit dem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Die Schriftfarbe der vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 gültigen Kennzeichen ist grün.

  11. Jede technische Änderung am Fahrzeug, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen; in der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Durch diese technischen Kniffe erreichen Mofas Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h – und das trotz ihres vergleichsweise kleinen Hubraums.

    Entscheidet man sich für ein solches „Aufmotzen“ seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungsschutz zwar nicht direkt, allerdings können Sie als Versicherungsnehmer vom Versicherer in Regress genommen werden: Im Anschluss an die Schadensregulierung infolge eines Unfalls kann es also sein, dass man Geld von Ihnen zurückfordert.

    Da durch die Geschwindigkeitserhöhung beim Frisieren auch die Unfallgefahr zunimmt, kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer dann auch kündigen.

    Werden Sie mit einem „frisierten“ Mofa beim zu schnellen Fahren erwischt, entzieht man Ihnen die Betriebserlaubnis und die Versicherungspapiere.

    Wollen Sie die Betriebserlaubnis zurückerhalten, dann müssen Sie beim Prüfdienst nachweisen, dass Ihr Mofa wieder gedrosselt wurde. Das sollten Sie bei Ihrer Mofaversicherung beachten.