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PS-Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen

Spielrelevante Informationen zur Teilnahme am PS-Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen

1.         Kosten der Teilnahme

Der vom Teilnehmenden zu entrichtende Losanteil beträgt 1 Euro pro Monat und Los.

2.         Höhe der Gewinne

Die Höhe der Gewinne richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Lose je Monatsauslosung. Im Oktober 2024 wurden beispielsweise bayernweit Gewinne in Höhe von insgesamt über 1,5 Mio. EUR ausgeschüttet.

3.         Veröffentlichung aller Gewinne

Die Gewinnliste (Ziehungsliste) wird spätestens 10 Tage nach der Auslosung als Datei im Internetauftritt der jeweiligen Sparkasse zur Verfügung gestellt.

4.         Ausschüttungsquote

Von dem durch die Teilnehmenden entrichteten Losanteil werden 55,5 % als Gewinne ausgeschüttet.

5.         Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten

Der Verlust je Monat und Los ist auf die Höhe des Losanteils von 1 EUR begrenzt.

Die Gewinnwahrscheinlichkeit für die monatlichen Hauptgewinne in Höhe von 10.000 EUR liegt bei 1:40.000. Die Wahrscheinlichkeit bei der Sommer-Sonderauslosung am 5. Juni 2025 einen Jeep® Avenger Elektro zu gewinnen, liegt bei 1:310.000. Und die Wahrscheinlichkeit bei der Winter-Sonderauslosung am 8. Dezember 2025 einen von drei Sonderpreisen in Höhe von 100.000 Euro zu gewinnen, liegt bei 1:950.000.

6.         Annahmeschluss

Der Annahmeschluss ist jeweils der vorletzte Arbeitstag des Vormonats der Auslosung zu Geschäftsöffnungszeiten.

7.         Gewinnermittlung

Die monatlichen Auslosungen erfolgen öffentlich unter notarieller oder behördlicher Aufsicht sowie unter Mitwirkung von zwei Angehörigen der Sparkassenorganisation. Die Ziehungen werden mittels eines Spezialziehungsgeräts vorgenommen.

8.         Aufteilung der Gewinne

Bei der Auslosung selbst sorgt ein System von Zuordnungsnummern in Verbindung mit einer Zuordnungsliste dafür, dass der für die Ermittlung der Einzelgewinne in Frage kommende Nummernbereich, unabhängig von der Gesamtloszahl einer Auslosung, überschaubar bleibt. Für die Ziehung der Zuordnungs- und Grundnummern wird ein Ziehungsgerät mit nummerierten Kugeln verwendet. Das weitere Verfahren wird über die EDV abgewickelt.

9.         Ausschlussfrist

Die Geldgewinne werden dem im Vertrag genannten „Empfänger Gewinngutschrift“ automatisch auf das angegebene Konto gutgeschrieben. Sachgewinne werden dem im Vertrag genannten „Empfänger Gewinngutschrift“ ausgehändigt.

10.     Erlaubnisinhaber

Sparkassenverband Bayern

Karolinenplatz 5

80333 München

Telefon: 089 2173-0

Email: info@svb-muc.de

Internet: www.sparkassenverband-bayern.de

11.     Beschwerdestelle

Beschwerden können formlos an die unter Punkt 10 aufgeführte Adresse eingereicht werden.

12.     Datum der ausgestellten Erlaubnis

28. Oktober 2024