Kontoauszüge aufbewahren
Für Ihre Kontoauszüge gilt: Privatpersonen müssen sich an keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen halten. Das heißt: Theoretisch dürfen Kontoauszüge sofort in den Müll wandern. Praktisch sollten Sie jedoch anders vorgehen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung empfiehlt es sich, Kontoauszüge drei Jahre lang aufzubewahren. Damit sichern Sie sich für einen eventuellen Streitfall ab. Mithilfe der Kontoauszüge können Sie dann beweisen, dass Sie bestimmte Beträge – etwa für die Miete, eine Versicherung oder einen Versandhändler – tatsächlich gezahlt haben.
Ausnahmen bei den Aufbewahrungspflichten
Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen, müssen mindestens zwei Jahre aufgehoben werden. Das ist gesetzliche Vorschrift.
Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen möchten, etwa einen Gärtner oder eine Reinigungskraft, müssen Sie die betreffenden Kontoauszüge solange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist beendet ist.
Privatpersonen, deren positive Einkünfte (zum Beispiel aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung) mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt, müssen ihre Kontoauszüge sechs Jahre lang aufbewahren.
Aufbewahrungspflichten als Selbstständige
Im Gegensatz zu Angestellten müssen Selbstständige ihre Auszüge von Geschäftskonten mindestens zehn Jahre aufheben.
Kontoauszüge ablegen
Alle Kontoauszüge, die jemals an ihr elektronisches Postfach gesendet wurden, können ohne Frist dort abgerufen werden. Sie können in Ihrem Online-Banking eingesehen und ausgedruckt werden.
Sie benötigen ältere Kontoauszüge oder nutzen kein Online-Banking? Dann wenden Sie sich direkt an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Diese können Ihnen die Auszüge der vergangenen zehn Jahre zur Verfügung stellen, denn so lange müssen die Sparkassen Ihre Kontobewegungen speichern. Ein Hinweis: Die Nachbestellung von Kontoauszügen ist mit Gebühren verbunden. Wie hoch diese sind, erfahren Sie ebenfalls bei Ihren Ansprechpartnern vor Ort.
Häufige Fragen zu Kontoauszügen
2Wie lange müssen Kontoauszüge von Selbstständigen aufgehoben werden?
Wie lange müssen Kontoauszüge von Selbstständigen aufgehoben werden?
Wer selbstständig ist, muss Auszüge von Geschäftskonten zehn Jahre aufbewahren.
3Kann man alte Kontoauszüge wegwerfen?
Kann man alte Kontoauszüge wegwerfen?
Alte Kontoauszüge aus dem Kontoauszugdrucker sollten im Restmüll entsorgt werden. Handelt es sich um Ausdrucke aus dem Online-Banking auf Papier, können Sie diese ins Altpapier geben.
4Wie komme ich an alte Kontoauszüge meiner Sparkasse?
Wie komme ich an alte Kontoauszüge meiner Sparkasse?
Alle Kontoauszüge, die jemals an ihr elektronisches Postfach gesendet wurden, können ohne Frist dort abgerufen werden. Sie können in Ihrem Online-Banking eingesehen und ausgedruckt werden. Falls Sie kein Online Banking nutzen oder ältere Kontoauszüge benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
5Was kostet es Kontoauszüge nachzufordern?
Was kostet es Kontoauszüge nachzufordern?
Sie können Kontoauszüge der vergangenen zehn Jahre bei Ihrer Sparkasse nachfordern. Das ist jedoch mit Gebühren verbunden. Diese variieren je nach Institut. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
6Was ist die Anlage „Entgeltabrechnung“ bei meinen Kontoauszügen?
Was ist die Anlage „Entgeltabrechnung“ bei meinen Kontoauszügen?
Die Anlage “Entgeltabrechnung” ist ein Rechnungsabschluss. Hier finden Sie zum Beispiel Zinssätze für Ihr Guthaben oder für Dispositionskredite (eingeräumte Kontoüberziehungen). Genauso können Sie hier angefallene Entgelte für die Kontoführung sehen.