Beschädigte Banknoten verlieren nicht automatisch ihren Wert.
Ihre Sparkasse berät Sie dabei, ob ein Geldschein noch fit für den Umlauf ist.
Grundsätzlich gilt: Banknoten sind von der Ersatzleistung ausgeschlossen, wenn sie mutwillig beschädigt wurden oder nachweislich in Verbindung mit kriminellen Handlungen stehen.
Der Geldschein ist ein- oder durchgerissen
Ein ein- oder durchgerissener Geldschein gilt weiterhin als Zahlungsmittel, wenn noch mehr als die Hälfte des Scheins vorhanden ist. Das gilt im Übrigen für alle Beschädigungen. Ist das nicht der Fall, müssen Sie nachweisen, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden.
Kleinere Risse können Sie einfach mit transparentem Klebeband selbst reparieren. Achten Sie bei mehreren zerrissenen Geldscheinen durch Überprüfung der Seriennummer darauf, dass es sich jeweils um Teile desselben Geldscheins handelt.
Händler oder Verkäufer können übrigens selbst entscheiden, ob sie den reparierten Geldschein annehmen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, geben Sie den Schein bei Ihrer Sparkassen-Filiale oder bei einer Filiale der Deutschen Bundesbank ab. Ihre Sparkasse ist nicht verpflichtet, einen Schein zu ersetzen. Meist erfolgt der Umtausch jedoch problemlos. Kosten entstehen ihnen dadurch in der Regel nicht.
Der Geldschein ist bemalt oder verfärbt
Das Bemalen und Beschriften von Geldscheinen ist in Deutschland nicht verboten, denn rechtlich gesehen gehören die Geldscheine weder der Europäischen Zentralbank noch der Bundesbank – sondern den jeweiligen Bankkundinnen und -kunden. Diese erwerben das Eigentum daran, sobald sie Geld von der Sparkasse oder Bank beziehen.
Wurde Ihr Geldschein beispielsweise mit Kugelschreiber beschrieben oder anderweitig befleckt, können Sie ihn auch in diesen Fällen meist bei Ihrer Sparkasse oder der Bundesbank umtauschen.
Ist Ihre Banknote mit chemischen oder anderen gefährlichen Substanzen in Berührung gekommen, ist bei Vorlage bei der Bundesbank eine schriftliche Aufstellung der verwendeten Substanzen beizufügen, z. B. in Form eines sogenannten Sicherheitsdatenblattes.
Vorsicht bei verfärbten Banknoten! Diese könnten in Zusammenhang mit einem Raub stehen. Intelligente Banknoten-Neutralisierungssysteme (IBNS) machen Geldscheine unbrauchbar, indem sie als Diebstahlschutzvorrichtung zum Beispiel Tinte aktivieren, sobald Straftäter eine gesicherte Bargeldkassette öffnen, etwa an einem Geldautomaten oder einem Geldtransporter.
Der Geldschein ist anderweitig stark beschädigt
Ob verbrannt, vermodert, ausgeblichen oder verklebt: Ein Geldschein kann auf viele Arten beschädigt sein. Auch einen stark beschädigten Geldschein können Sie bei Ihrer Sparkasse oder der Bundesbank zum Umtausch vorlegen.
Scheuen Sie sich nicht, bei sehr starker Beschädigung auch kleinste Teile oder Asche direkt bei der Bundesbank abzugeben oder einzuschicken. Sie können das Geld auch mit Erstattungsantrag zur Weiterleitung an die Bundesbank bei Ihrer Sparkasse einreichen.
Belassen Sie aber alles so, wie es war, um weitere Schäden zu vermeiden. Entfernen Sie lose, schwere Teile (z. B. Münzen) und verpacken Sie die Überreste am besten in einem stabilen Umschlag oder einer Box.
Die Expertinnen und Experten im Analysezentrum der Bundesbank haben Methoden, um oft aus sehr stark beschädigten Banknoten noch Informationen zu gewinnen. Die Prüfung kann allerdings mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Momentan gibt es für Privatkunden 31 Filialen der Bundesbank in ganz Deutschland.