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Zwei Geschäftsleute stehen auf einem Balkon und schütteln sich die Hände

So klappt der Unternehmensverkauf mit einer Unternehmensbörse

Unternehmensnachfolge sichern
Der Verkauf des eigenen Unternehmens ist für die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer weit mehr als ein Geschäft. Oft steckt eine Menge Herzblut im Betrieb, nicht selten ein Lebenswerk. Außerdem gilt es, die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden zu sichern. Erfahren Sie, wie wir und entsprechende Unternehmensbörsen Sie beim Verkauf unterstützen können – und worauf Sie achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Ihr Sparkassen-Firmenkundenberater oder Ihre -Firmenkundenberaterin unterstützt und begleitet Sie gern durch den gesamten Verkaufsprozess.

  • Unternehmensbörsen wie nexxt-change, die S-Unternehmensplattform und die S-Unternehmensbörse bringen potenzielle Käufer und Käuferinnen mit den Verkäuferinnen und Verkäufern zusammen.

  • Der Gewinn aus dem Unternehmensverkauf ist steuerpflichtig. Unter Umständen gibt es Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Lassen Sie sich unbedingt steuerlich beraten.

Nutzen Sie die Unterstützung Ihrer Sparkassen-Beratung

Ob die Rente ansteht oder eine neue Herausforderung auf Sie wartet – der Unternehmensverkauf ist eine komplexe Angelegenheit, die wohl überlegt sein will. Ihr Sparkassen-Firmenkundenberater oder Ihre -Firmenkundenberaterin bietet dabei eine umfassende Unterstützung an. Die Leistungen der Sparkassen gehen weit über die Beratung hinaus.

So haben wir Kontakte zu engagierten Gründerinnen und Gründern oder können Sie möglicherweise über unsere bundesweiten Netzwerke mit potenziellen Käufern oder Käuferinnen zusammenbringen. Gern moderieren und begleiten wir die Verhandlungen und stellen nach Möglichkeit mit der passenden Finanzierung sicher, dass die Käuferseite zahlen kann. Darüber hinaus unterstützen wir Sie unter anderem bei der Vermögensanlage und Altersvorsorge.

Wie eine Unternehmensbörse dabei hilft, ein Unternehmen erfolgreich zu verkaufen

Unternehmensbörsen bringen die Verkäuferseite mit potenziellen Käufern und Käuferinnen zusammen. Unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft – wie etwa eine GmbH – handelt, können Sie mit einem Inserat auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen. Dieses wird in der Regel anonymisiert verfasst, sodass der Text zu diesem frühen Zeitpunkt noch keine Rückschlüsse auf Ihr konkretes Unternehmen zulässt. Dadurch werden Personal und Kundschaft nicht verunsichert. Er enthält Informationen über das Unternehmen, wie die Branche, in der es tätig ist, wer als Käufer oder Käuferin in Frage kommt und den ungefähren Standort.

Üblicherweise bieten die Plattformen außerdem Unternehmensberatung an und begleiten den M&A-Prozess (Mergers & Acquisitions Prozess). Es gibt sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Portale. Im Folgenden erfahren Sie mehr über 3 kostenlose Plattformen, über die Sie eine Käuferin oder einen Käufer für Ihr Unternehmen finden können:

So funktioniert eine Anzeige auf nexxt-change

Die Nachfolgebörse nexxt-change ist ein kostenloses Angebot des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW-Bankengruppe. Sie erhalten dort umfassende Unterstützung beim Unternehmensverkauf.

Eine zentrale Funktion von nexxt-change ist das Einstellen anonymisierter Inserate. So können Sie an einem Unternehmenskauf interessierte Personen auf Ihr Unternehmen aufmerksam machen. Nachdem Sie ein Konto angelegt und sich im Portal eingeloggt haben, können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmensverkauf in einem Eingabeformular eintragen.

Die Nachfolgeplanung wird von Regionalpartnern begleitet, wie beispielsweise Ihrer lokalen Sparkasse oder der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese stehen Ihnen während des Ablaufs beratend zur Seite. Sie können mehrere Regionalpartner im Eingabeformular auswählen. Sobald der Antrag von einem Partner angenommen und die Details erfolgreich überprüft wurden, kann das Inserat freigeschaltet werden. Nun ist es für Interessenten und Interessentinnen im Portal sichtbar.

Geht eine Anfrage von potenziellen Käufern oder Käuferinnen ein, können Sie diese gemeinsam mit Ihrem Regionalpartner besprechen. Das Inserat ist zunächst für 12 Monate verfügbar. Es kann jedoch nach Genehmigung durch Ihren Regionalpartner um weitere 12 Monate verlängert werden.

Die S-Unternehmensplattform: Ein Marktplatz für Unternehmen

Die S-Unternehmensplattform ist ein Angebot der Sparkassen für den breiten Mittelstand in allen Branchen. Auch dort können Sie Ihr Unternehmen inserieren. Ihr Sparkassen-Firmenkundenberater oder Ihre -Firmenkundenberaterin unterstützt Sie gern beim Erstellen einer Anzeige zum Unternehmensverkauf. Alle Unternehmensdaten werden dabei anonymisiert und streng vertraulich behandelt.

Ihre Sparkasse unterstützt Sie bei der kompletten Transaktion und weit darüber hinaus. Sie profitieren von der guten Marktdurchdringung der angeschlossenen Sparkassen. Die langjährige Erfahrung Ihrer Sparkasse verspricht hohe Erfolgschancen bei der Vermittlung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Sparkassen-Firmenkundenberaterin oder Ihrem -Firmenkundenberater, um mehr zu erfahren.

So funktioniert eine Anzeige in der S-Unternehmensbörse

Auch über die S-Unternehmensbörse können Sie mit Unterstützung Ihrer Sparkasse potenzielle Käuferinnen oder Käufer für Ihre Firma finden. Anders als bei nexxt-change müssen Sie dafür kein Konto anlegen oder Partner auswählen. Sie können Ihr Anliegen direkt im Kontaktformular beschreiben und werden anschließend von Ihrem zuständigen Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin kontaktiert. Sie müssen dafür nicht Kunde oder Kundin bei einer Sparkasse sein.

Gemeinsam besprechen Sie den Firmenverkauf und erstellen ein Inserat zum Verkauf Ihres Unternehmens. Der Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Auch die S-Unternehmensbörse ermöglicht anonymisierte Inserate. Ihr Angebot ist kurz darauf in der S-Unternehmensbörse zu sehen.

8 Dinge, die Sie beim Firmenverkauf beachten sollten

Dauer

Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung des Verkaufs, da sich der M&A-Prozess einige Zeit hinziehen kann. Vermeiden Sie dadurch, unter Druck verkaufen zu müssen.

Zielsetzung

Definieren Sie klar, was Sie von der Veräußerung erwarten. Beantworten Sie dabei Fragen wie:

  • Möchten Sie das Unternehmen insgesamt verkaufen oder nur Anteile?
  • Warum möchten Sie verkaufen?
  • Haben Sie spezifische Anforderungen an die Käuferseite, wie an Erfahrung oder Ausbildung, damit Sie sicher sein können, dass das Unternehmen erfolgreich weitergeführt wird?
  • Bis wann sollte die Transaktion idealerweise abgeschlossen sein?

Klare Antworten vereinfachen die Kommunikation mit Beraterinnen und Beratern sowie der Interessentenseite.

Geheimhaltung

Es könnte Ihre Mitarbeitenden und die Kundschaft beunruhigen, wenn schon in der frühen Planungsphase bekannt wird, dass Ihr Unternehmen verkauft werden soll. Verwenden Sie für Ihre Anzeige in Unternehmensbörsen einen anonymisierten Beschreibungstext, um das zu vermeiden. Bestehen Sie außerdem auf den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung, bevor Sie zusätzliche Informationen an Interessentinnen oder Interessenten weitergeben.

Achtung: Zu einem späteren Zeitpunkt sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 613a Abs. 5 verpflichtet, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu informieren.

Verwaltung und Buchhaltung

Stellen Sie sicher, dass Ihre Administration und Buchhaltung übersichtlich geregelt sind. Denn während des M&A-Prozesses müssen Sie häufig auf Zahlen und Informationen aus der Buchhaltung zurückgreifen. Diese sind etwa nötig, um den Wert Ihres Unternehmens oder von Anteilen daran zu ermitteln.

Außerdem wird es von der Käuferseite Anfragen geben, insbesondere während der Due Diligence (Risikoprüfung). Im Rahmen der Due Diligence werden unter anderem Chancen, Risiken und Unternehmenszahlen analysiert, die später den Kaufpreis beeinflussen können.

Kaufpreis

Der Wert eines Unternehmens kann mit verschiedenen Methoden berechnet werden, wie der Ertragswertermittlung oder der Substanzwertermittlung. Bei der Ertragswertmethode basiert der Unternehmenswert auf den erwarteten zukünftigen Erträgen. Die Substanzwertmethode hingegen ermittelt den Wert auf Basis des Verkehrswerts der Vermögensgegenstände des Unternehmens, wie zum Beispiel Gebäuden, Vorräten oder Maschinen. Je nach Methode kann der berechnete Unternehmenswert abweichen. Die Bewertungsmethoden können auch kombiniert werden.

Obwohl der Unternehmenswert normalerweise einen großen Einfluss auf den Verkaufspreis hat, spielen bei der Ermittlung des Preises auch andere Faktoren eine Rolle. So könnte die Käuferseite einen höheren Preis akzeptieren, wenn sie ihren Marktanteil in einer Branche ausbauen möchte und deswegen ein spezielles Interesse an Ihrem Unternehmen hat. Umgekehrt könnte es sein, dass Sie einen niedrigeren Preis akzeptieren müssen, wenn Sie unter Druck verkaufen müssen.

Besteuerung des Gewinns

Je nachdem, ob es sich bei der Unternehmensübernahme um einen Share Deal oder einen Asset Deal handelt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Auswirkungen. Beim Asset Deal ist der Verkäufer das Unternehmen, dessen Vermögensgegenstände verkauft werden. Beim Share Deal hingegen ist der Verkäufer ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin des Unternehmens, der oder die seine oder ihre Anteile am Unternehmen verkauft.

Die Art des Verkaufs hat einen direkten Einfluss auf die zu zahlenden Steuern. Für die Verkäuferseite ist ein Share Deal in steuerlicher Hinsicht oft vorteilhafter. Für die Käuferseite kann hingegen ein Asset Deal den Vorteil haben, dass sie die gekauften Vermögenswerte von der Steuer absetzen kann.

Steuervergünstigungen

Auf Ihren Veräußerungsgewinn müssen Sie Steuern zahlen. Allerdings gibt es verschiedene Steuervergünstigungen, etwa die Fünftelregelung sowie einen ermäßigten Steuersatz, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Möglicherweise haben Sie außerdem Anspruch auf einen Freibetrag auf den Veräußerungsgewinn. Das kann gelten, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft berufsunfähig sind. Erkundigen Sie sich in Bezug auf die Besteuerung bei Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin, da es bestimmte Voraussetzungen und Einschränkungen zu beachten gibt.

Beratung zum Firmenverkauf

Die Unternehmensnachfolge ist komplex und Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich wirtschaftlich, juristisch und steuerlich beraten lassen. Kontaktieren Sie je nach Thema zum Beispiel:

  • Ihren Sparkassen-Firmenkundenberater oder Ihre -Firmenkundenberaterin,
  • die Industrie- und Handelskammer,
  • Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin,
  • Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.

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Häufige Fragen zum Unternehmensverkauf

Um ein Unternehmen zu verkaufen, brauchen Sie unbedingt professionelle Beratung. Unterstützen können etwa Ihre Sparkasse vor Ort, die IHK sowie weitere Expertinnen oder Experten.

Im Rahmen des Verkaufs können Sie ein Inserat in einer Unternehmensbörse aufgeben, etwa bei nexxt-change, der S-Unternehmensplattform oder der S-Unternehmensbörse. Potenzielle Käufer und Käuferinnen suchen auf diesen Portalen gezielt nach Unternehmen zum Kauf. Bei allen genannten Unternehmensbörsen unterstützen Sie bestimmte Partner und begleiten Sie durch den Prozess. Dazu gehört auch Ihre regionale Sparkasse.

Es gibt verschiedene Methoden, den Wert eines Unternehmens zu berechnen, wie das Ertragswertverfahren oder das Substanzwertverfahren. Der Unternehmenswert entspricht jedoch nicht zwingend dem Verkaufspreis. Dieser hängt von weiteren Faktoren ab, etwa davon, ob der Verkäufer oder die Verkäuferin das Unternehmen schnell verkaufen muss sowie der Nachfrage vor Ort. Ein realistischer Verkaufspreis ist ausschlaggebend, damit die Käuferseite erkennt, dass es sich um ein seriöses Angebot handelt.

Ein Unternehmensverkauf durchläuft mehrere Phasen. Dazu gehören:

  • die Erstberatung
  • die Planung und Vorbereitung
  • die Suche nach Interessenten und Interessentinnen
  • Austausch erster Unterlagen nach Geheimhaltungsvereinbarung
  • die Kommunikation mit Interessentinnen und Interessenten, eventuell Vorvertrag
  • die Durchführung der Due Diligence
  • die Ermittlung des Unternehmenswerts
  • die Verhandlung des Verkaufspreises
  • Aufsetzen des Kaufvertrags
  • der Vertragsabschluss

Professionelle Beratung ist dabei unverzichtbar, etwa zu steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten.

Beim Verkauf eines Unternehmens sind eine gründliche Vorbereitung sowie eine realistische Unternehmensbewertung entscheidend. Beginnen Sie frühzeitig, um zeitlich nicht unter Druck zu geraten. Stimmen Sie wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte mit Expertinnen und Experten ab, um Risiken zu minimieren und keine Fehler beim Ablauf zu machen.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Versteuern müssen Sie den Veräußerungsgewinn. Dabei handelt es sich in der Regel um Einkommensteuer. Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Freibeträge nutzen. Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig konkret für Ihren Fall bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin.

Das lässt sich schwer pauschal beantworten. Der ideale Zeitpunkt kann etwa von Ihrer Lebenssituation abhängen. Da der Verkaufsprozess lang und komplex sein kann, ist es wichtig, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen. Am besten starten Sie, wenn Sie gesundheitlich und privat gut aufgestellt sind, um nicht unter Druck verkaufen zu müssen.

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