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Verschiedene Setzbuchstaben aus Metall nebeneinander. In der Mitte steht GmbH.

Ein Überblick über die Rechtsformen für Unternehmen

Unternehmensgründung
Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein wichtiger Schritt für Gründerinnen und Gründer. Denn sie beeinflusst als Unternehmer oder Unternehmerin Ihre Haftung und hat Auswirkungen bis in Ihren Arbeitsalltag hinein. Wir stellen Ihnen häufig gewählte Rechtsformen vor.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Bei der Neugründung eines Unternehmens gibt es zunächst die Unterscheidung zwischen einer Kapitalgesellschaft, einer Personengesellschaft und einem Einzelunternehmen.

  • Innerhalb dieser drei Säulen bestehen zahlreiche Rechtsformen. Welche für Sie die richtige ist, ist unter anderem abhängig davon, ob Sie allein oder mit anderen gründen, welches Ziel das Unternehmen verfolgt, welche Haftung bestehen soll und wie viel Kapital vorhanden ist.

  • In einem Beratungsgespräch zur Existenzgründung unterstützt Sie Ihr Firmenkundenberater oder Ihre -beraterin unter anderem beim Gründungsprozess, bei Ihrem Businessplan und der Gründungsfinanzierung.

Die zusammengefassten Rechtsformen: Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft

Über den einzelnen Rechtsformen stehen in Deutschland drei Säulen: die zusammengefassten Rechtsformen. Sie verhelfen Ihnen zunächst zu einem guten Überblick.

Infografik mit einem Überblick der 3 häufigsten Rechtsformen.

Die in Deutschland größte Säule der zusammengefassten Rechtsformen sind Einzelunternehmen. Wie der Name vermuten lässt, sind diese nur durch eine einzelne Person gründbar. Das kann zum Beispiel ein Freiberufler oder eine Freiberuflerin, ein Einzelkaufmann oder eine -kauffrau oder ein Kleingewerbetreibender oder eine Kleingewerbetreibende sein, der oder die dann unter die Rechtsform „Einzelunternehmen“ fällt. Diese brauchen kein Stammkapital und können in der Regel schnell und unkompliziert gründen. Zu den Nachteilen gehört, dass sie unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.

Anders ist das bei Kapitalgesellschaften. Bei diesen Handelsgesellschaften steht eine Kapitaleinlage im Fokus, die alle einbringen müssen, die am Unternehmen beteiligt sein möchten. Hierzu gehören Rechtsformen wie beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG). Die persönliche Haftung von Mitgliedern von Kapitalgesellschaften ist beschränkt. Kapitalgesellschaften müssen im Handelsregister B eingetragen werden und sind körperschaftssteuerpflichtig.

Die dritte Säule der zusammengefassten Rechtsformen bilden die Personengesellschaften. Die Personen müssen bei diesen Handelsgesellschaften nicht unbedingt eine Kapitaleinlage erbringen. Es sind jedoch immer mehrere Personen. Rechtsformen, die unter die Personengesellschaften fallen, sind zum Beispiel die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Meist gibt es eine uneingeschränkte persönliche Haftung – Ausnahmen bilden unter anderem die Kommanditisten und Kommanditistinnen bei der KG. Personengesellschaften müssen im Handelsregister A eingetragen werden.

Übersicht: Häufige Rechtsformen von Unternehmen

Sie kennen nun mit den drei Säulen eine erste Gliederung, unter der verschiedene Rechtsformen angesiedelt sind. In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über häufige Unternehmensformen innerhalb der jeweiligen Säule.

  • Einzelunternehmen (hierunter fallen etwa Tätige freier Berufe, die allein arbeiten, Einzelkaufleute und Kleingewerbetreibende)

    Kapital/Mindesteinzahlung: kein Mindestkapital

    Gründerzahl: 1

    Haftung: unbeschränkt, auch mit Privatvermögen

  • GmbH

    Kapital/Mindesteinzahlung: Mindeststammkapital 25.000 Euro; Mindesteinzahlung bei Gründung: 12.500 Euro, Besonderheit bei Gründung einer Ein-Mann-GmbH: Der Alleingründer oder die -gründerin hat in Höhe des nicht sofort geleisteten Teils einer Bareinlage eine Sicherheit zugunsten der künftigen GmbH zu bestellen.

    Gründerzahl: mindestens 1

    Haftung: beschränkt; nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin

  • UG (haftungsbeschränkt)

    Kapital/Mindesteinzahlung: Mindeststammkapital 1 Euro

    Gründerzahl: mindestens 1

    Haftung: beschränkt; nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin

  • AG

    Kapital/Mindesteinzahlung: Mindestnennbetrag des Grundkapitals 50.000 Euro

    Gründerzahl: mindestens 1

    Haftung: beschränkt; nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Vorstandes

  • GbR (hierunter fallen unter anderem Freiberuflerinnen und Freiberufler, die zusammen gründen)

    Kapital/Mindesteinzahlung: kein Mindestkapital

    Gründerzahl: mindestens 2

    Haftung: Gesellschaft und Gesellschafter oder Gesellschafterinnen (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, gesamtschuldnerische Haftung

  • KG

    Kapital/Mindesteinzahlung: kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben, jedoch Kommanditeinlagen für Kommanditisten (Höhe beliebig)

    Gründerzahl: mindestens 2  

    Haftung: Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter oder Gesellschafterinnen) unbeschränkt, Kommanditisten und Kommanditistinnen in Höhe der Einlage (Haftungsbeschränkung tritt in der Regel erst nach der Eintragung im Handelsregister ein)

  • OHG

    Kapital/Mindesteinzahlung: kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben

    Gründerzahl: mindestens 2  

    Haftung: Gesellschaft und Gesellschafter oder Gesellschafterinnen (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, gesamtschuldnerische Haftung

Hinweis:

Ein häufiger Fehler: „Kleinunternehmer“ ist keine Rechtsform. Es handelt sich dabei in Sachen Rechtsform um ein Einzelunternehmen, das die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung nutzt und deshalb auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist. Wenn das Einzelunternehmen dabei ein Gewerbe betreibt, ist der Unternehmer oder die Unternehmerin Kleingewerbetreibender oder Kleingewerbetreibende. Sie müssen jedoch kein Gewerbe betreiben, um die Regelung zu nutzen: Auch etwa Freiberuflerinnen und Freiberufler dürfen das, zum Beispiel häufig für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Auch dann ist die Rechtsform jedoch das Einzelunternehmen.

Das können wir für Gründerinnen und Gründer tun

Beim Schritt in die Selbstständigkeit brauchen Sie einen zuverlässigen Partner, der Sie kompetent berät. Als Finanzierungspartner Nummer 1 des deutschen Mittelstands bringen wir die nötige Erfahrung mit. Ob Sie erst mit der Vorbereitung beginnen oder bereits auf der Suche nach einer Finanzierung sind – wir sind für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Sparkassen-Firmenkunden-Berater oder Ihrer -Beraterin. Auch nach der Gründung betreuen wir Sie und Ihr Unternehmen bei allen finanziellen Belangen.

Unsere Services für Existenzgründerinnen und Existenzgründer:

  • Beratungsgespräch über den Ablauf einer Existenzgründung
  • Prüfung Ihrer Geschäftsidee
  • laufende Unterstützung von einem Gründungsprofi vor Ort
  • Hilfe bei Ihrem Businessplan
  • Gründungsfinanzierung
  • Einbindung öffentlicher Förderprogramme
  • digitale Payment-Lösungen wie die App Sparkasse-POS, mit der Ihr Android™-Smartphone oder -Tablet zum Kartenlesegerät wird, mobile oder stationäre Kartenlesegeräte sowie intelligente Kassensysteme
  • umfangreiches nationales und internationales Netzwerk

Alternativen zur Neugründung

Viele Existenzgründer und -gründerinnen entscheiden sich dafür, ihr eigenes Unternehmen aufzubauen. Der entscheidende Vorteil einer Neugründung ist, dass Sie alles selbst in der Hand haben. Sie gestalten Ihr Unternehmen von Grund auf so, wie Sie es möchten.

Eine Neugründung ist jedoch auch eine Herausforderung. Sie brauchen eine Erfolg versprechende Geschäftsidee, müssen Rechtsformen recherchieren, in der Regel mit einem Businessplan überzeugen, um die nötige Finanzierung zu bekommen ... Kurz: Sie brauchen oft Kraft und Ausdauer. In der Regel beginnen Sie bei null. Sie müssen Kontakte zu Kundinnen und Kunden oder Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern aufbauen, Ihren Betrieb ausstatten sowie Strategien im Vertrieb und Marketing entwickeln. Grund genug, einen kurzen Blick auf die Alternativen zur Neugründung zu werfen.

Unternehmensnachfolge

Bei einer Nachfolge können Sie von der Arbeit und der Erfahrung Ihres Vorgängers oder Ihrer Vorgängerin profitieren. Sie übernehmen einen bestehenden Betrieb samt Mitarbeitenden und Kundschaft. Doch in die Fußstapfen eines erfahrenen Unternehmers oder einer Unternehmerin zu treten, ist nicht unbedingt leicht. Je nach Vertrag und Absprache behält Ihr Vorgänger oder Ihre Vorgängerin ein Mitspracherecht. Prüfen Sie daher nicht nur die Qualität des Unternehmens, sondern auch, ob es zu Ihrer Arbeitsweise und Ihrem Führungsstil passt. Wenn Sie sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit interessieren, können Sie in der Unternehmensbörse nexxt-change oder der S-Unternehmensbörse  nach einem geeigneten Unternehmen recherchieren, das einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin sucht.

Franchise

Sie brauchen nicht unbedingt eine eigene Geschäftsidee, wenn Sie sich selbstständig machen wollen. Als Franchisenehmer oder -nehmerin übernehmen Sie ein fertiges und bewährtes Geschäftsmodell und erhalten noch dazu Unterstützung vom Franchisegeber. Für den Namen, das Konzept, das Image und den Bekanntheitsgrad zahlen Sie eine Gebühr.

Mit Franchise können Sie einige Risiken und Startschwierigkeiten umgehen, haben dafür aber weniger Freiraum. Ihr Franchisegeber hat bei vielen Entscheidungen das Sagen. Kommt dieser Gründungsweg für Sie infrage? Dann lesen mehr zum Thema Franchise.

Häufige Fragen zu den Rechtsformen

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Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Rechtsformen für Unternehmen. Einige der gängigen Unternehmensformen sind die Folgenden:

Einzelunternehmen (hierunter fallen unter anderem auch Freiberuflerinnen und Freiberufler, die allein arbeiten, sowie Einzelkaufleute): Ein Einzelunternehmer oder eine Einzelunternehmerin betreibt das Unternehmen allein und haftet für alle Verbindlichkeiten persönlich.

Personengesellschaften:

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Bei einer OHG schließen sich zwei oder mehr natürliche Personen zusammen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich.
  • Kommanditgesellschaft (KG): In einer KG haften die Komplementäre oder Komplementärinnen persönlich, die Kommanditisten oder Kommanditistinnen haften beschränkt.

Kapitalgesellschaften:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person mit beschränkter Haftung, bei der die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen in der Regel nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften.
  • Aktiengesellschaft (AG): Eine AG ist eine Handelsgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktionäre und Aktionärinnen sind in Höhe ihrer Anlage am Unternehmen beteiligt und haften mit dieser, nicht aber mit ihrem Privatvermögen.
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG (haftungsbeschränkt): Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH mit geringeren Mindesteinlagen. Sie kann später in eine GmbH umgewandelt werden, wenn ausreichend Stammkapital vorhanden ist.

Bei einer Neugründung haben Sie als Gründer oder Gründerin in der Regel Einfluss auf die Rechtsform des Unternehmens. Welche Form die richtige für Sie ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Haftung, dem Kapital, Steuern, der Unternehmensstruktur und rechtlichen Vorschriften. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich und steuerlich beraten und prüfen Sie die Vor- und Nachteile jeder Rechtsform, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Welche Rechtsform sich für ein Unternehmen anbietet, hängt von dessen Zielen und Bedürfnissen ab. Für kleine Unternehmen ist beispielsweise die GmbH eine beliebte Wahl, da sie Haftungsbeschränkung bietet und Professionalität signalisiert. Eine in Sachen Mindeststammkapital kostengünstigere und bürokratieärmere Alternative bietet die UG (haftungsbeschränkt). Sie kann mit weniger Stammkapital gegründet werden.

Für Einzelpersonen, die allein gründen, kann ein Einzelunternehmen aufgrund der hohen Entscheidungsfreiheit, des vergleichsweise unkomplizierten Verwaltungsaufwands samt der einfachen Gründungsformalitäten attraktiv sein, wobei bei diesem allerdings der Unternehmer oder die Unternehmerin mit dem gesamten Vermögen haftet. Bei einem Zusammenschluss mehrerer Personen kann die GbR unter Umständen eine einfache und flexible Lösung darstellen. Auch hier ist kein Mindestkapital nötig, die Unternehmer oder Unternehmerinnen haften jedoch ebenfalls unbeschränkt. Holen Sie unbedingt eine Rechts- und Steuerberatung speziell für Ihren Fall ein, um die optimale Rechtsform zu finden.

Am einfachsten zu gründen, ist ein Einzelunternehmen. Sie brauchen weder Stammkapital noch einen Gesellschaftsvertrag. Für die Gründung füllen Sie bei Ihrem Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus. Sie bekommen in der Regel kurz darauf Ihre Steuernummer.

Wenn das Einzelunternehmen ein Gewerbe ist, müssen Sie es außerdem vorab beim Gewerbeamt anmelden. Je nach Art des Einzelunternehmens brauchen Sie einen Eintrag ins Handelsregister und müssen Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden. Beim Einzelunternehmen haftet der Unternehmer oder die Unternehmerin persönlich für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten und es gibt keine Trennung zwischen Privatvermögen und Unternehmensvermögen.

Grundsätzlich ist das abhängig von den Zielen und Bedürfnissen des jeweiligen Start-ups. In vielen Fällen ist für Start-ups eine Rechtsform sinnvoll, die Haftungsbeschränkung bietet, etwa eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Diese Rechtsformen ermöglichen es, das unternehmerische Risiko auf die Einlage zu beschränken und schützen das Privatvermögen der Gründerinnen oder Gründer.

Bei Start-ups, die ein schnelles Wachstum anstreben und dafür Investitionen brauchen, kann in bestimmten Fällen jedoch auch eine Aktiengesellschaft infrage kommen. Sie hat den Vorteil, dass sie den Zugang zum Kapitalmarkt vereinfacht. Wir beraten Sie gern persönlich rund um Ihre Gründung, analysieren Ihre Geschäftsidee, unterstützen Sie beim Businessplan und der Finanzierung. Als Finanzierungspartner Nummer 1 des deutschen Mittelstands bringen wir die nötige Erfahrung mit.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Unternehmensform aus der Kategorie der Kapitalgesellschaften. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern gegründet werden. Für die Gründung muss ein Mindeststammkapital von insgesamt 25.000 Euro aufgebracht werden – die Hälfte davon sofort. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person mit beschränkter Haftung, bei der die Gesellschafter oder Gesellschafterinnen in der Regel nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften. Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notarbüro beurkundet werden. Das geht auch online.

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