
Deutschland ist weltweit das Land mit den zweitmeisten Patenten.
Sie können technische Erfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) patentieren, wenn sie neu, erfinderisch und gewerblich nutzbar sind.
Lassen Sie sich bei Ihrem Antrag von einem Patentanwalt oder einer Patentanwältin beraten, damit die Schutzansprüche korrekt formuliert sind.
Die amtlichen Gebühren und die Beratungskosten belaufen sich rasch auf ein paar Tausend Euro. Als kostengünstige Variante zu einem Patent können Sie unter Umständen auch ein Gebrauchsmuster anmelden.
Hinter vielen Erfindungen stehen kreative Köpfe – und oft ein Patent
Zahlreiche Produkte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, etwa der Teebeutel, die Knautschzone im Auto – eine lebensrettende Erfindung, die heute in fast keinem Fahrzeug mehr fehlt – der Spreizdübel oder die Kaffeefiltertüte. Aber auch so bahnbrechende Erfindungen wie der Magnetresonanztomograph (MRT) für eine bessere medizinische Diagnostik gehören dazu. Alles Dinge, die im Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wurden und die unser Leben seitdem prägen.
Ob Sie praktische innovative Alltagsgegenstände erfinden
oder ein hochtechnisches Produkt entwickeln: Verspricht die Idee
wirtschaftlichen Erfolg, ist das Risiko groß, dass Nachahmerinnen und Nachahmer
sie kopieren, um ebenso von der Neuerung zu profitieren. Mit einem Patent
können Sie Ihre technischen Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung schützen.
Im Jahr 2024 haben Forscherinnen und Forscher in Deutschland 40.064 Erfindungen zum Patent angemeldet, wie die Jahresstatistik 2024 des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) zeigt. Beim Europäischen Patentamt belegte Deutschland mit 25.033 angemeldeten Patenten weltweit den zweiten Platz, laut deren Patentindex 2024. Spitzenreiter sind die USA mit 47.787 angemeldeten Patenten in Europa. Hierzulande wuchs die Zahl der Patente besonders stark im Bereich der Automobilindustrie und der Batterietechnologie an. In anderen Branchen, beispielsweise bei der digitalen Kommunikation, gingen Anmeldungen zurück. „Es ist ein gutes Zeichen, dass deutsche Unternehmen trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage stark in Forschung und Entwicklung investieren und auf den Schutz ihrer Innovationen setzen“, sagte DPMA-Präsidentin Eva Schewior zu „tagesschau.de“. Forschungsinstitute und Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder spielten seit Langem nur eine untergeordnete Rolle, teilte das DPMA mit. Die meisten Patentanmeldungen stammen demnach aus den Entwicklungsabteilungen von Unternehmen.
Das sind die Voraussetzungen für einen Patentschutz
Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt. Um vom DPMA patentiert zu werden, müssen Erfindungen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ihre Erfindung muss:
- nachvollziehbar dargestellt sein
- weltweit neu sein. Das heißt auch, dass diese Erfindung anderen bereits vorhandenen nicht zu ähnlich sein darf
- erfinderisch sein. Das bedeutet, dass vom gegenwärtigen Stand der Technik zu Ihrer Neuerung ein Sprung gegeben sein muss
- ausführbar sein. Sie können also keinen Schutz für ein Perpetuum Mobile bekommen
- gewerblich anwendbar sein
Sie können keine Schutzrechte für bloße Entdeckungen erhalten, also wenn Sie etwas finden, das zwar noch niemand vor Ihnen entdeckt hat, das aber bereits vorhanden ist, wie zum Beispiel seinerzeit die Röntgenstrahlen.
Mit diesen 6 Schritten können Sie ein Patent in Deutschland erhalten
- Patentfähigkeit prüfen lassen
Um herauszufinden, ob Ihre Erfindung patentfähig ist, können Sie in den Datenbanken des DPMA recherchieren. Sie können bei Ihrer Patentanmeldung außerdem einen kostenpflichtigen Rechercheantrag stellen, damit das DPMA die Schutzfähigkeit Ihrer Erfindung prüft. Es ist ratsam, einen Patentanwalt oder eine Patentanwältin für die Recherche und die Beantragung hinzuzuziehen, was allerdings die Kosten erhöht.
- Patent anmelden
Nachdem Sie die Schutzfähigkeit geprüft haben, können Sie einen Antrag auf ein Patent stellen. Dafür müssen Sie Ihre vollständigen Dokumente persönlich, per Post oder online beim DPMA einreichen und die erforderlichen Gebühren entrichten.
- Prüfungsantrag stellen
Der genaue Tag, an dem Ihre Patentanmeldung eingegangen ist, ist entscheidend. Denn von diesem Tag an kann eine Anmeldung von anderen mit derselben oder einer ähnlichen Erfindung nicht mehr erfolgreich sein. Die Anmeldung bedeutet jedoch nicht, dass eine tatsächliche inhaltliche Prüfung Ihres Antrags erfolgt. Dazu müssen Sie einen kostenpflichtigen Prüfungsantrag stellen. Dieser Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist nach der Anmeldung (in der Regel 7 Jahre) eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die Prüfung auch erfolgt.
- Gebühren entrichten
Es fallen neben der Anmeldegebühr weitere Gebühren für die Recherche und das Prüfungsverfahren an, die Sie fristgerecht bezahlen müssen.
- Patent oder Prüfungsbescheid erhalten
Nach der Beurteilung kann Ihnen ein Patent zugeteilt werden. Dieses wird anschließend öffentlich bekannt gemacht und ist von da an in den Datenbanken des DPMA verfügbar, sodass andere Ihr Patent und die daraus resultierenden Rechte einsehen können. Ihr Patent ist ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre lang gültig – vorausgesetzt, die jährlichen Gebühren zur Aufrechterhaltung des Patents werden rechtzeitig gezahlt. Denn: Die Gültigkeit des Patents ist an die fristgerechte Zahlung gebunden.
Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Prüfungsbescheid. Dieser enthält die Begründung, warum der Antrag abgelehnt wurde. Zudem enthält der Bescheid eine Frist, innerhalb derer Sie Änderungen vornehmen können, um gegebenenfalls Mängel zu korrigieren.
- Einspruchsfrist einhalten
Innerhalb der im Prüfungsbescheid festgesetzten Frist sind Einsprüche gegen die Patenterteilung möglich. Danach ist das Patent rechtskräftig und kann nur noch mit einer Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht angefochten werden.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie zur Patentanmeldung
Technische Beschreibung der Erfindung
Patentansprüche
Zeichnungen, falls notwendig
Zusammenfassung
Erfinderbenennung (Bezeichnung der Erfindung und Namen und Adressen der Erfindenden)
Mit diesen Kosten und Gebühren können Sie rechnen
Die Kosten für die Beratung durch einen Patentanwalt oder eine Patentanwältin und die amtlichen Gebühren beim DPMA belaufen sich schnell auf ein paar Tausend Euro. Die Eigenrecherche nach Patenten in den Datenbanken des DPMA ist kostenlos.
Die genaue Auflistung der einzelnen Gebührenpositionen für die nationale Patentanmeldung finden Sie in folgender Tabelle:
Beachten Sie, dass neben den einmaligen Kosten auch Jahresgebühren zu zahlen sind, um den Patentschutz aufrechtzuerhalten. Wenn Ihnen die Kosten für ein Patent zu hoch sind, können Sie alternativ ein kostengünstigeres Gebrauchsmuster anmelden. Dieses bietet jedoch nur für maximal 10 Jahre Schutz für Ihre Erfindung.
Weitere Angaben zu den Gebühren finden Sie auf der Gebührenseite des DPMA.
Die Patentanmeldung können Sie auch international einreichen
Die Grundlage für das Europäische Patentamt (EPA) bildet das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ). Aktuell gehören diesem 39 Länder an. Beim EPA findet die Prüfung Ihrer Patentanmeldung zentral statt. Danach haben Sie die Möglichkeit, das europäische Patent (EP) in jedem Mitgliedstaat zu validieren. Das bedeutet, dass Sie ein Patent erhalten, das die gleichen Rechte und Pflichten wie ein nationales Patent im jeweiligen Land hat.
Außerdem gibt es seit dem 1. Juni 2023 die Möglichkeit, das sogenannte Einheitspatent zu beantragen, das einen einheitlichen Schutz in den Mitgliedstaaten bietet, die das entsprechende Übereinkommen unterzeichnet haben. Bisher sind das 18 Länder, darunter auch Deutschland.
Mit einer PCT-Anmeldung (Patent Cooperation Treaty; deutsch: Patentzusammenarbeitsvertrag) besteht eine weitere Möglichkeit, auf internationaler Ebene Patentschutz zu beantragen. Derzeit sind weltweit 158 Länder diesem System angeschlossen. Das Verfahren erleichtert es, in diesen Ländern Patentschutz zu erlangen. Es beginnt mit einem zentralen Antrag und wird in einem späteren Schritt auf nationaler Ebene weiterbearbeitet, wo dann der nationale Schutz erteilt wird.
Für eine PCT-Anmeldung betragen die Gebühren seit 1. Januar 2025 in Papierform gesamt 3.352 Euro und in elektronischer Form gesamt 3.139 Euro. Im Zusammenhang mit einer PCT-Anmeldung können weitere Gebühren entstehen.
Die Kosten für Patentschutz auf internationaler Ebene sind jedoch deutlich höher als auf nationaler Ebene. Laut IHK Baden-Württemberg können Sie schnell mehrere Zehntausend Euro erwarten.
Wie Sie mit Ihrer Erfindung Geld verdienen können
Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten, Ihre Erfindung auf dem Markt anzubieten, um Erlöse zu erzielen. Zunächst können Sie Angel Investors suchen, die interessiert sind, in Ihre Idee zu investieren. Bevor Sie damit beginnen, kann es sinnvoll sein, sich über die unterschiedlichen Rechtsformen für Ihr Unternehmen zu informieren, da Ihre Haftung und Steuerverpflichtungen dadurch beeinflusst werden. Wenn Sie sich selbstständig machen, ist es ratsam, einen Businessplan zu erstellen und sich professionell beraten zu lassen, damit Sie erfolgreich am Markt starten können.
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Häufige Fragen zur Patentanmeldung
So früh wie möglich, aber nicht zu früh: das Produkt sollte ausreichend entwickelt sein, um die Erfindung klar und vollständig zu beschreiben – inklusive Funktionsweise, Vorteile etc. Gehen Sie zu früh damit raus, laufen Sie Gefahr, dass Sie noch viel ändern und dann gegebenenfalls neu anmelden müssen, weil spätere Änderungen oft nicht rückwirkend berücksichtigt werden dürfen.
Ganz wichtig: Vor der Anmeldung niemals öffentlich machen! Schon ein Post im Internet, ein Vortrag oder ein ungewollter Leak kann Ihren Patentanspruch vernichten.
Die PCT-Anmeldung macht es einfacher, auf internationaler Ebene Patentschutz zu beantragen. Aktuell gehören weltweit 158 Länder zum PCT-System. Sie ermöglicht, mit einer zentralen Anmeldung Schutz in mehreren Ländern zu beantragen. Nach dieser Anmeldung wird der Antrag auf nationaler Ebene weiterbearbeitet, wo schließlich der nationale Schutz erteilt werden kann.
Nein, die Anmeldung eines Patents ist mit Kosten verbunden. Wenn Ihnen ein Patent erteilt wird, müssen Sie zusätzlich Jahresgebühren zahlen, um den Schutz Ihres Patents aufrechtzuerhalten.
Wenn Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein Patent anmelden, sind amtliche Gebühren für den Antrag und jährliche Gebühren für die Aufrechterhaltung des Patents zu zahlen. Ein Patent mit Gültigkeit in Deutschland kostet Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) derzeit:
- bei elektronischer Anmeldung: 40 Euro
- bei Anmeldung in Papierform: 60 Euro
- Rechercheantragsgebühr: 300 Euro
- Gebühr fürs Prüfungsverfahren: 350 Euro
- Jahresgebühren 3. bis 6. Jahr (steigend): 70 bis 150 Euro
Damit zum Beispiel die Schutzansprüche richtig formuliert werden, sollten Sie sich außerdem professionell von einem Patentanwalt oder einer Patentanwältin beraten lassen, was zusätzliche Kosten bedeutet. Für internationale Patente, wie beim Europäischen Patentamt (EPA), belaufen sich die Kosten schnell auf mehrere Zehntausend Euro oder mehr.
