Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) führt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für alle wirtschaftlich Tätigen ein.
Diese Nummer hilft dabei, Steuerpflichtige zu identifizieren und erleichtert den Datenaustausch zwischen den Behörden.
Die Vergabe erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab November.
Das Hauptziel der Einführung der W-IdNr. ist „die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander“, heißt es auf den Seiten des BMF. Die konkreten Richtlinien zur W-IdNr., Einzelheiten zur Vergabe und Fristen, zum Beispiel zur Löschung, regelt die Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung.
Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die W-IdNr. soll allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen werden. Nach § 139a der Abgabenordnung (AO) sind das sämtliche natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind und als klassische Unternehmerinnen beziehungsweise Unternehmer arbeiten. Aber auch Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, juristische Personen oder Personenvereinigungen gehören dazu. Sie erhalten die W-IdNr. zusätzlich zu ihrer steuerlichen Identifikationsnummer. Dadurch soll der betriebliche Bereich eindeutig vom privaten getrennt werden.
Personen, die mehreren unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, erhalten entsprechend mehrere separate W-IdNrn. zugeteilt.
Die genauen Regelungen finden sich in § 139c der Abgabenordnung (AO).
Anwendungen der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die W-IdNr. ist bundeseinheitlich und soll neben der Identifizierung für das Besteuerungsverfahren auch beim neuen Unternehmensbasisdatenregister Anwendung finden, das künftig vom Statistischen Bundesamt geführt werden soll. Das Register soll mit den Unternehmensstammdaten befüllt werden und den Datenaustausch zwischen Behörden erheblich erleichtern.
Unternehmen wiederum müssen durch die einheitlichen W-IdNr. ihre Stammdaten künftig nur noch einmal melden. Mehrfachmeldungen an verschiedene Register sind künftig nicht mehr nötig.
So setzt sich die Wirtschafts-Identifikationsnummer zusammen
Die W-IdNr. wird aus der Ländervorwahl „DE“ für Deutschland und neun Ziffern bestehen und entspricht im Aufbau somit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
An die 9 Ziffern wird ergänzend mit Bindestrich ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal angehängt. Dieses dient der Identifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten, einzelner Betriebe oder Betriebsstätten wirtschaftlich tätiger Personen im Besteuerungsverfahren. Beispielhaft könnte eine W-IdNr. so aussehen: DE954653311-00003.
Vergabe und Antragstellung
Die Vergabe der W-IdNr. übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Anforderung der zuständigen Finanzbehörde. Anschließend wird sie den wirtschaftlich Tätigen mitgeteilt. Diese müssen also für den Erhalt ihrer W-IdNr. keinen gesonderten Antrag stellen. Der bundesweite Vergabeprozess soll am 1. November 2024 starten – aufgrund von technischen und organisatorischen Anforderungen in mehreren Stufen. Im Jahr 2026 soll er dann abgeschlossen sein.
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Stand 24. Juli 2024