Vereinskonto
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Die meisten Kreditinstitute in Deutschland bieten spezielle Konten für Vereine an. Dabei unterscheiden sich Service und Kosten – nicht immer ist das günstigste Angebot das Beste. Die Vereinskonten der Sparkassen sind zugeschnitten auf ihren besonderen Bedarf und ermöglichen zugleich, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Warum das so ist? Sie haben im Laufe der vergangenen Jahrzehnte Erfahrung mit der Vereinsarbeit gesammelt – denn viele der Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind selbst Mitglied in einem Verein.
Ihre Vorteile im Überblick:
Professionelle Abwicklung Ihres Zahlungsverkehrs in der Filiale, am Telefon, online oder mobil
Für jeden Bedarf die passenden Lösungen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs – einschließlich Bargeldservice
Auf Wunsch weltweit mit Sparkassen-Kreditkarte Business bezahlen
Zusätzlicher finanzieller Spielraum mit dem Kontokorrentkredit
Auf Wunsch flexibles Online-Banking und professionelle Banking-Software für Vereine jeder Größe inklusive Vier-Augen-Prinzip für besondere Sicherheit
Wir sind Ihr Partner für Vereinsarbeit.
Einer der Witze über das Leben in Deutschland lautet: „Treffen sich drei Deutsche, gründen sie einen Verein.“ Tatsächlich braucht es sieben Personen, um offiziell einen Verein zu gründen – dennoch steckt in diesem Witz viel Wahrheit.
Viele Vereine sind sehr traditionell, wie etwa die Kaninchenzüchter- oder Schützenvereine. Ihre Wurzeln reichen bis ins 12. Jahrhundert zurück.
Kaninchen, Karneval, Chaos Computer Club
Heute gibt es in Deutschland für nahezu alles den passenden Club: Sport-, Musik- und Kulturvereine, Wohltätigkeitsvereine, Umwelt- oder Menschenrechtsorganisationen, Karnevalsvereine, Vereine für Gartenlauben, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen oder Kindergärten und Schulen, die von Elterninitiativen geführt werden. Und: Es gibt sogar den größten Hacker-Verein Europas – den Chaos Computer Club.
Aber egal, welcher Schwerpunkt – sie alle müssen besondere Pflichten und gesetzliche Vorgaben erfüllen: Neben Vereinsordnung und -satzung müssen sie Spendenquittungen erstellen, steuerliche Vorgaben umsetzen und Buchungen ordnungsgemäß abwickeln. Für den Zahlungsverkehr ist daher die Grundvoraussetzung ein Girokonto, das sogenannte Vereinskonto.
Angebote vergleichen
Viele Kreditinstitute bieten Vereinskonten an. Serviceleistungen und Kosten unterscheiden sich aber zum Teil deutlich.
Das gilt für die Kontoeröffnung und Kontoführung ebenso wie für Überweisungen, Bank- und Kreditkarten, Online-Banking und Mobile-Banking, Echtzeitüberweisung und Anzahl der Kontoauszüge, (beleglose) Buchungen, Nutzung des Sperr-Notrufs oder die kostenlose Bargeldabhebung am Geldautomaten.
Daher sollten die Kassenwarte vor dem Kontoantrag besser mehrere Angebote einholen und vergleichen. Auf diese Weise lassen sich womöglich Kontoführungskosten und Gebühren sparen, die so dem Vereinszweck zur Verfügung stehen.
Die Vereinskonten der Sparkassen sind in der Regel ganz besonders zugeschnitten auf die speziellen Bedarfe der Vereine. Denn sie haben im Laufe der vergangenen Jahrzehnte sehr viel Erfahrung mit der Vereinsarbeit gesammelt. Ohnehin sind zahlreiche Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter selbst Mitglieder in einem oder gleich mehreren Vereinen.
Notwendige Unterlagen für die Kontoeröffnung
Für die Eröffnung eines Kontos für einen eingetragenen Verein (e. V.) benötigen die Kreditinstitute einen beglaubigten Auszug aus dem Vereinsregister sowie die persönliche Legitimation des Vertretungsberechtigten.
Bei einem nicht eingetragenen Verein muss die Benennung des Vereins, des gemeinsamen Zwecks und des Vorstands sowie die Legitimation der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder und die Vorlage der Satzung vorliegen.
Zur Anmeldung durch den Vorstand gehört eine Abschrift der Urkunde über die Bestellung vom Vorstand. Außerdem wird eine Abschrift der Satzung benötigt. Den beglaubigten Auszug aus dem Vereinsregister erhalten Sie bei dem zuständigen Amtsgericht gegen Zahlung einer kleinen Gebühr. Sie erhalten das Dokument per Post. Natürlich brauchen Sie auch den Eröffnungsantrag Ihrer Bank. Diesen können Sie selbst oder mit Unterstützung der Bank ausfüllen und müssen ihn anschließend unterschreiben.
Alle Personen, die Zugriff auf das Konto erhalten sollen, müssen eine Unterschrift leisten. Bei späteren Verfügungen muss die Unterschrift im Übrigen identisch zu der ersten sein. Ansonsten kann es Probleme bei der Auftragsausführung geben.