Avalkredit
Ihre Sparkasse als Bürge
Bürgschaften schonen Liquidität
Türöffner für neue Partnerschaften
Die Bankbürgschaft für Unternehmen
Alle Inhalte im Überblick
Sie planen die Zusammenarbeit mit einem neuen Lieferanten oder Partner und dieser verlangt zunächst eine erhöhte Absicherung seiner finanziellen Forderung. In diesem Fall brauchen Sie keine Liquidität, sondern eine Bürgschaft. Über einen Avalkredit kann Ihre Bank gegen eine Gebühr als Bürge eintreten und Ihre neue Partnerschaft somit entscheidend voranbringen.
Ihre Vorteile beim Avalkredit
- Weltweit handeln und arbeiten
Weil Ihr Gegenüber auf die Garantien Ihrer Sparkasse vertrauen kann, können Sie Ihren Handlungsraum international flexibel gestalten. Ihre Sparkasse öffnet Ihnen die Türen zum Weltmarkt.
- Niedrige Gebühren
Die Kosten für einer Avalbürgschaft sind in aller Regel günstiger als ein Finanzkredit oder sonstige Formen der Kapitalbeschaffung.
- Ihre Liquidität bleibt erhalten
Mit einer Bürgschaft Ihrer Sparkasse brauchen Sie keinen Kredit und müssen auch Ihre Kontokorrentlinie nicht antasten. So bleibt Ihre Liquidität unangetastet.
- Flexible Einsatzzwecke
Ob Auslandsgeschäfte, Mietsachen oder Garantien rund um die Themen Gewährleistung und Prozesskosten: Der Avalkredit ist flexibel einsetzbar.
Sie benötigen einen Avalkredit?
Ihre Sparkasse oder Hausbank als Bürge für Transaktionen
Avalkredite sind Bürgschaften. Aus dem privaten Kontext sind diese beispielsweise bei sogenannten Mietkautionen bekannt. Hier tritt das Kreditinstitut beispielsweise für einen Kunden (den Mieter) gegenüber einem Dritten (einem Vermieter) als Bürge auf. Es bedarf keiner bar hinterlegten Kaution mehr, die die Liquidität des Mieters mindert, da eine Bürgschaft hinterlegt wird. Der Kunde zahlt dann einen jährlichen Beitrag an seine Sparkasse oder Bank und der Vermieter hat seine Sicherheit.
Genauso einfach lässt sich dieses Prinzip auch auf Ihre unternehmerische Tätigkeit anwenden. Denn bisweilen kommt es vor, dass Lieferanten oder gerade auch neue Geschäftspartnerinnen und -partner zunächst eine Absicherung anstehender Forderungen verlangen. Dann hat Ihr Unternehmen kein Liquiditätsproblem, sondern eine Einstiegshürde, die sich mithilfe Ihrer Sparkasse schnell überwinden lässt. Denn wie oben beschrieben kann der Avalkredit auch hier angewandt werden: Die Sparkasse oder Hausbank tritt im Auftrag der Kundinnen und Kunden gegenüber Dritten als Bürge auf. Das kostet eine Gebühr, die aber zumeist günstiger ist als beispielsweise ein Kredit, und schafft Sicherheit für alle Seiten. So kann die neue Partnerschaft oder Handelsbeziehung Gestalt annehmen.
In 3 Schritten Avalkredit beantragen
- Termin bei Ihrer Sparkasse vereinbaren
Ihre Sparkasse, mit der Sie schon seit Langem erfolgreich zusammenarbeiten und die Ihr Unternehmen gut kennt, ist Ihr erster Ansprechpartner.
- Unterlagen vorbereiten
Der wesentliche Prüfstein für die Gewährung eines Avals ist Ihre Bonität. Die Sparkasse kann schnell auf die erforderlichen Daten zugreifen.
- Avalkredit beantragen
Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin stehen Ihnen bei Beantragung des Avals gerne jederzeit zur Seite.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Um die Bonitätsprüfung erfolgreich durchzuführen, sind die aktuellen Kennzahlen Ihres Unternehmens entscheidend, sofern diese nicht ohnehin bei Ihrer Sparkasse vorliegen. Ferner sind Unterlagen zum abzusichernden Vertrag oder zur abzusichernden Transaktion unerlässlich. Die Prüfung ist auch abhängig davon, um welchen Aval-Fall es sich handelt: um internationalen Handel, eine Mietkaution oder sonstiges. Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin berät Sie gern zu Ihrem individuellen Anliegen.
Sichern Sie noch heute Ihre Finanzierung mit einem Avalkredit
Häufige Fragen zum Avalkredit
Was ist ein Avalkredit?
Der Avalkredit ist kein klassisches Darlehen einer Sparkasse oder Bank. Vielmehr tritt das Kreditinstitut im Auftrag des Kunden oder der Kundin als Bürge bei einem Geschäftspartner auf. Die Sparkasse oder Bank stellt also kein Geld zur Verfügung, sondern vielmehr die eigene Kreditwürdigkeit.
Ist ein Aval eine Bürgschaft?
Tatsächlich stammt der Ausdruck Aval vom italienischen „avallo“, was nichts anderes als Bürgschaft bedeutet. Beim Avalkredit tritt ein Kreditinstitut gegenüber Geschäftspartnern als Bürge ein. Dies kommt häufig vor, wenn Unternehmen neue Geschäftsbeziehungen eingehen und der Geschäftspartner Sicherheiten verlangt. Der Kunde oder die Kundin eines Kreditinstituts kann dann die volle Kreditwürdigkeit ihrer oder seiner Sparkasse oder Hausbank einbringen und so die künftige Handelsbeziehung anschieben.
Wie funktioniert ein Avalkredit beziehungsweise die Bankbürgschaft?
Beim Avalkredit übernimmt ein Finanzunternehmen, wie Ihre Sparkasse oder Hausbank, eine Bürgschaft für Ihre Transaktionen. Ein Unternehmen, das die Bürgschaft beantragt, ist hierbei ein Kreditnehmer. Um die Bürgschaft abzuschließen, wird ein Kreditvertrag zwischen dem Unternehmen und der Sparkasse oder Bank geschlossen; er bildet die Rechtsgrundlage der Bürgschaft. Der Kunde oder die Kundin kann dann Finanztransaktionen mit einem Geschäftspartner oder einer Geschäftspartnerin tätigen, der oder die nun mit der Sicherheit der Bankbürgschaft seine oder ihre Dienste oder Produkte liefern kann. Das kann helfen, Einstiegshürden zu überwinden, wenn der neue Partner zum Beispiel im Ausland sitzt oder sonstige Sicherheiten verlangt.
Wer bekommt einen Avalkredit?
Der Avalkredit bietet sich für alle Unternehmen an, von denen (neue) Geschäftspartner oder Lieferant trotz vorhandener Liquidität erweiterte Sicherheiten verlangen. Die Sparkasse oder Hausbank tritt dann gegen eine Gebühr als Bürge ein und garantiert die Begleichung der Verbindlichkeiten. Dieses Angebot erfordert eine solide Bonität und idealerweise ein vorhandenes Vertrauensverhältnis. Daher bietet sich Ihre Sparkasse oder Hausbank als Ansprechpartner für den Aval an.
Wie bekomme ich einen Avalkredit beziehungsweise eine Bankbürgschaft?
Der erste Ansprechpartner für eine Bankbürgschaft ist Ihre Sparkasse oder Hausbank. Da diese beim Avalkredit die Verbindlichkeiten eines Unternehmens gegenüber Dritten garantiert, ist eine solide Kenntnis des Unternehmens, seiner Bonität, seines Geschäftsfelds ebenso unerlässlich wie ein hohes Maß an Vertrauen. Gemeinsam mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin wird die Transaktion, die es über den Aval abzusichern gilt, sowie Ihre Bonität geprüft. Im Anschluss kann Ihnen gegen eine Gebühr eine Bürgschaft gewährt werden.
Wer stellt eine Bankbürgschaft aus?
Der Markt bietet eine Reihe von Dienstleistern, die Avalkredite vergeben. Gerade wenn es aber schnell gehen soll, ist Ihre Sparkasse oder Hausbank der beste Ansprechpartner. Denn der Aval ist letztlich eine Form des Kredits, der einer soliden Bonitätsprüfung unterliegt. Bei Drittanbietern können hier der Aufwand hoch sein, zum Beispiel für die Zeit, die eine solche Prüfung in Anspruch nimmt. Ihre Sparkasse hingegen kennt Ihr Unternehmen und Ihre Tätigkeit und verfügt auf Grundlage der Zusammenarbeit über ein solides Wissen um Ihre finanzielle Situation.
Wie hoch sind die Kosten für eine Bankbürgschaft?
Die Kosten für das Unternehmen, das den Avalkredit in Anspruch nimmt, sind von mehreren Faktoren abhängig. Die sogenannte Avalprovision hängt von der Laufzeit des Kredits, der Höhe der Bürgschaft, der Bonität des Kreditnehmers sowie von den Ausfallrisiken ab. In der Regel beträgt die Provision einen niedrigen einstelligen Prozentsatz der Bürgschaftssumme. In der Summe lohnt sich eine Bankbürgschaft gegenüber einem Finanzierungskredit aus finanzieller Sicht häufig deutlich.
Wer bezahlt die Avalprovision?
Die Avalprovision wird vom Kreditnehmer übernommen, also dem Unternehmen, das die Bürgschaft der Sparkasse oder Bank in Anspruch nimmt. Der Vorteil: In aller Regel sind die Gebühren für einen Avalkredit günstiger als die Kosten eines klassischen Finanzierungskredits.
Sind Avalprovisionen Zinsen?
Ob Avalprovisionen als Zinsen anzusehen sind, ist in der deutschen Rechtsprechung bisher nicht abschließend entschieden. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied 2021 in einem Urteil, dass Avalzinsen steuerrechtlich mit für Darlehen fälligen Zinsen vergleichbar seien (Urteil vom 26.05.2021 - 3 K 199/20). Da in dieser Sache aber noch ein Revisionsverfahren anhängig ist, herrscht hier noch keine abschließende Klarheit.