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Nahaufnahme zeigt einen Schlüssels in der Hand des Maklers oder des Verkäufers.

So funktioniert eine Schenkung.

Das Vermögen verschenken statt vererben.
Wer sein Geld schon zu Lebzeiten an die nächste Generation geben will, muss auf einiges achten. Sonst kann das für alle teuer werden.

Eine Schenkung ist wie ein Erbe, nur dass man es schon zu Lebzeiten bekommt.

Man sollte eine Schenkung genauso gut planen wie das eigene Testament.

Eltern können zum Beispiel ihr Geld schon vor ihrem Tod an ihre Kinder oder Enkel geben.

Auch Eheleute können sich gegenseitig Geld schenken.

Ob sich das lohnt, hängt von vielen Dingen ab.

Hier sind die wichtigsten Punkte:
  • Schenken bedeutet, dass man sein Geld oder sein Haus weitergibt, während man noch lebt.

  • Es gibt hohe Freibeträge für Schenkungen. Erst wenn diese überschritten werden, muss man Steuern zahlen.

  • Im Gegensatz zum Vererben kann man diese Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzen. So kann man Steuern sparen.

Ein Geschenk soll Freude machen. Es kann eine nette Geste sein. Aber wenn das Geschenk viel wert ist, braucht man einen Plan.

Man will vielleicht den Kindern bei einer großen Ausgabe helfen.

Oder man will die Familie mit Geld unterstützen.

Man will vielleicht nicht, dass das Geld aufgeteilt wird. Oder man will Streit um das Erbe verhindern.

Wenn man weiß, was man will, kann man besser planen.

Wie kann man etwas verschenken und dabei die Schenkungsteuer sparen?

Manchmal ist es gut, etwas zu verschenken, solange man noch lebt.

Es kann schön sein, anderen eine Freude zu machen.

Es kann auch helfen, weniger Steuern zu zahlen.

Wenn man etwas verschenkt, hat man später weniger Geld.

Dann muss man auch weniger Erbschaftssteuer zahlen.

Die Leute, die das Geschenk bekommen, müssen es dem Finanzamt sagen.

Sie können einfach einen Brief schreiben.

Das Finanzamt prüft dann, ob sie Steuern zahlen müssen.

Geschenke machen statt zu vererben – den Zeitraum von 10 Jahren nutzen.

Wenn man ein Haus oder Geld geschenkt bekommt, muss man Steuern zahlen.

Diese Steuer heißt Schenkungsteuer.

Es gibt aber auch Freibeträge. Das bedeutet, dass man bis zu einem bestimmten Betrag keine Steuern zahlen muss.

Wie hoch dieser Betrag ist, hängt davon ab, wer das Geschenk macht.

Eheleute können sich bis zu 500.000 Euro schenken ohne Steuern zu zahlen.

Eltern können ihren Kindern bis zu 400.000 Euro schenken.

Enkelkinder können bis zu 200.000 Euro bekommen.

Eltern und Großeltern können bis zu 20.000 Euro bekommen.

Man muss erst ab einer bestimmten Summe Schenkungsteuer zahlen.

Wie viel das ist, hängt davon ab, wie nah man mit dem Schenker verwandt ist.

Je näher man verwandt ist, desto weniger Steuern muss man zahlen.

Die Steuern können zwischen 7 und 50 Prozent liegen [siehe Tabelle 2].

Das ist ähnlich wie bei einer Erbschaft.

Aber es gibt einen großen Unterschied. Bei einer Schenkung kann man alle 10 Jahre den Freibetrag neu nutzen. Bei einer Erbschaft geht das nur einmal.

Das ist ein Beispiel:

Ein Großvater gibt seiner Enkelin 150.000 Euro im Jahr 2022.

Das ist weniger als 200.000 Euro, also muss sie keine Steuer dafür zahlen.

Im Jahr 2032 gibt der Großvater ihr nochmal 150.000 Euro.

Auch dafür muss sie keine Steuer zahlen.

Das liegt an der Regel, dass man alle 10 Jahre einen neuen Freibetrag bekommt.

Für Geschenke von Onkeln, Tanten oder anderen Personen gibt es andere Regeln.

Wenn Sie ein Geschenk von mehr als 20.000 Euro bekommen, müssen Sie das dem Finanzamt sagen.

Auch hier gilt die Regel, dass 10 Jahre wichtig sind.

Steuerklassen und Freibeträge bei der Erbschaft und der Schenkung.

Verwandtschaftsgrad
Steuerklasse
Freibetrag
Eheleute, eingetragene Lebenspartner
I
500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder
I
400.000 €
Enkel (wenn deren Eltern verstorben sind)
I
400.000 €
Enkel
I
200.000 €
Urenkel
I
100.000 €
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern im Erbfall
I
100.000 €
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern im Schenkungsfall
II
20.000 €
Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Eheleute, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft
II
20.000 €
Alle Übrigen (auch nicht eheliche Lebensgefährten)
IIII
20.000 €

Quelle: §15, §16 ErbStG

Erbschaftssteuersätze

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs* bis einschließlich
Prozentsatz in Steuerklasse
I
II
III
75.000 €
7
15
30
300.000 €
11
20
30
600.000 €
15
25
30
6 Mio. €
19
30
30
13 Mio. €
23
35
50
26 Mio. €
27
40
50
Über 26 Mio. €
30
43
50

*nach Abzug der jeweiligen Freibeträge
Quelle: § 19 ErbStG

Was wird oft zur Schenkung gefragt?

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Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist, wenn jemand etwas verschenkt.

Das kann Geld sein oder ein Haus.

Die Person, die etwas verschenkt, bekommt dafür nichts zurück.

Das steht im Gesetz (Paragraphen 516 ff. BGB).

Ja, Schenkungen sind auch ohne Notar gültig.

Zum Beispiel, wenn Sie jemandem viel Geld überweisen.

Aber manchmal brauchen Sie einen Notar.

Zum Beispiel, wenn Sie ein Grundstück oder Firmenanteile verschenken.

Wenn Sie etwas verschenken, gibt es Regeln wie beim Erben.

Es gibt Freibeträge, die von der Verwandtschaft abhängen.

Eheleute können sich 500.000 Euro schenken, ohne Steuern zu zahlen.

Kinder können von ihren Eltern 400.000 Euro bekommen, ohne Steuern zu zahlen.

Erst wenn es mehr ist, müssen Sie Steuern zahlen.

Die Höhe der Steuern hängt von der Verwandtschaft und dem Geldbetrag ab.

Die Steuern liegen zwischen 7 und 50 Prozent.

Wenn Sie etwas verschenken oder geschenkt bekommen, müssen Sie das dem Finanzamt sagen.

Das gilt auch, wenn der Wert des Geschenks unter einem bestimmten Betrag liegt.

Das Finanzamt prüft dann, ob Sie eine Steuer für das Geschenk zahlen müssen.

Schenkungen werden meistens auf das Erbe angerechnet.

Das gilt für das normale Erbe und den Pflichtteil.

Wann die Schenkung gemacht wurde, ist wichtig für die Anrechnung.

Wenn die Schenkung innerhalb von 10 Jahren gemacht wurde, wird sie jedes Jahr weniger angerechnet.

Das nennt man Abschmelzungsmodell.

Wenn die Schenkung 4 Jahre vor dem Tod gemacht wurde, wird sie nur noch zu 60 Prozent angerechnet.

Nach 10 Jahren wird die Schenkung nicht mehr angerechnet.

Man kann Geschenke nur in besonderen Fällen zurückfordern.

Zum Beispiel, wenn der Beschenkte etwas Schlimmes getan hat.

Oder wenn der Schenkende kein Geld mehr hat.

Es gibt eine Regel, die sagt, dass man Geschenke nur bis zu 10 Jahre zurückfordern kann.

Ältere Geschenke kann man nicht zurückfordern.

Wir helfen Ihnen gerne.

Wir können Ihre Fragen zu Geld persönlich beantworten. Sie können Ihre Sparkasse hier erreichen.
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