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Seniorenpaar bei der Gartenarbeit. Eine Frau mit grauen Haaren erntet Tomaten während ein Mann in Hintergrund vor einem Gewächshaus steht.

So funktioniert das mit der Erbschaft

Erbschaftssteuer, Steuerklassen, Freibeträge
Ein Erbe ist wie ein Einkommen. Der Staat nimmt dafür Steuern. Ob und wie viel Steuern Sie zahlen müssen, hängt von der Höhe des Erbes ab. Aber auch davon, wie nah Sie mit der Person verwandt sind, die das Erbe hinterlässt.

Der Staat will nicht, dass der Tod eines nahen Verwandten Sie in Geldprobleme bringt.

Deshalb berechnet das Finanzamt die Steuern, die Freibeträge und die Steuerklasse nach Ihrem Verwandtschaftsgrad.

Hier sind die wichtigsten Punkte:
  • Wie viel Steuern man beim Erben zahlen muss, hängt vom Vermögen und dem Verwandtschaftsgrad ab.

  • Es gibt 3 Steuerklassen. Die Steuern liegen zwischen 7 und 50 Prozent.

  • Manchmal gibt es Ausnahmen. Diese können die Steuern verringern.

Überblick: Freibeträge und Steuerklassen für Erbschaften.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben.

Je näher Sie mit dem Verstorbenen verwandt sind, desto mehr Geld können Sie steuerfrei erben.

Kinder des Verstorbenen und Enkelkinder, wenn die Kinder schon tot sind, können 400.000 Euro steuerfrei erben.

Enkelkinder, wenn die Kinder noch leben, können 200.000 Euro steuerfrei erben.

Urenkelkinder und Eltern, die von ihren Kindern erben, können 100.000 Euro steuerfrei erben.

Alle anderen Erben können 20.000 Euro steuerfrei erben.

Lebenspartner und Kinder des Verstorbenen, die auf dessen Geld angewiesen waren, bekommen zusätzliches Geld steuerfrei.

Es gibt 3 Steuerklassen.

Wenn Sie mehr Geld erben als steuerfrei möglich, müssen Sie Steuern zahlen.

Es gibt 3 Steuerklassen.

Die erste Steuerklasse ist die günstigste. Sie gilt für Ehepartner, Kinder und nahe Verwandte.

Die zweite Steuerklasse ist etwas teurer. Sie gilt für entfernte Verwandte wie Geschwister und Stiefeltern.

Die dritte Steuerklasse ist die teuerste. Sie gilt für alle, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind.

Erbschaftssteuer – Steuersätze nach Steuerklasse

Wert Erbe
Steuerklasse I
Steuerklasse II
Steuerklasse III
75.000 Euro
7 %
15 %
30 %
300.000 Euro
11 %
20 %
30 %
600.000 Euro
15 %
25 %
30 %
6.000.000 Euro
19 %
30 %
30 %
13.000.000 Euro
23 %
35 %
50 %
26.000.000 Euro
27 %
40 %
50 %
mehr als 26.000.000 Euro
30 %
43 %
50 %

Beispiel: Ihr Opa vererbt Ihnen 220.000 Euro, wenn er stirbt.

Ihre Eltern leben noch. Deshalb müssen Sie nur auf 20.000 Euro Steuern zahlen.

Das sind 7 Prozent von 20.000 Euro.

Also müssen Sie 1.400 Euro Steuern zahlen.

Hier gilt dann Steuerklasse I.

Richtig Vorsorgen

Wann muss man keine Steuer zahlen?

Es gibt Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer.

Erben in Steuerklasse I zahlen keine Steuer für Hausrat bis 42.000 Euro.

Andere Gegenstände bis 12.000 Euro sind auch steuerfrei.

Diese Ausnahmen beeinflussen den persönlichen Freibetrag nicht.

Angehörige der Steuerklassen II und III zahlen keine Steuer für Gegenstände bis 12.000 Euro.

Erben in Steuerklasse I müssen manchmal keine Steuer für ihr geerbtes Haus zahlen.

Das gilt, wenn der Verstorbene das Haus selbst genutzt hat.

Und wenn Sie dann das Haus mindestens 10 Jahre lang bewohnen.

Wenn Sie der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sind, gibt es keine Begrenzung.

Wenn Sie ein Kind des Verstorbenen sind, darf das Haus maximal 200 Quadratmeter groß sein.

Diese Regel gilt auch für Enkel, wenn das Kind des Verstorbenen schon tot ist.

Steuer für Geschenke.

Wenn Sie Ihr Erbe früh planen wollen, gibt es Möglichkeiten.

Sie können ein Testament machen oder Sachen verschenken.

Das kann helfen, weniger Steuern zu zahlen.

Aber Sie müssen auch an die Schenkungsteuer denken.

Die Regeln für die Erbschafts- und Schenkungssteuer sind im deutschen Steuerrecht gleich.

Die Freibeträge sind bei Schenkungen und Erbschaften gleich.

Aber die Steuerfreiheit gilt nur einmal in 10 Jahren.

Das heißt, Sie müssen die Schenkung mindestens 10 Jahre vor dem Tod machen.

Das ist aber natürlich schwer zu planen, weil niemand in die Zukunft sehen kann.

Manchmal erbt man auch Schulden.

Deshalb sollten Sie das Erbe gut prüfen.

Sie haben 6 Wochen Zeit, um das Erbe abzulehnen.

Es gibt verschiedene Arten von Erbschaften.

Zum Beispiel, wenn man ein Unternehmen erbt oder wenn mehrere Leute erben.

Dafür gibt es besondere Regeln für die Erbschaftssteuer.

Lassen Sie sich gut beraten, um die Steuern zu verstehen.

Wir helfen Ihnen gerne.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Erben und Vererben. Sie können Ihre Sparkasse vor Ort erreichen.
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