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Zwei Männer und eine Frau verschiedenen Alters sitzen zusammen in einer Wohnung und studieren ernst Unterlagen.

Die Konto-Vollmacht ist die Vorsorge für Ihre Finanzen

Sie sind damit für den Ernstfall vorbereitet
Manchmal kann ein Mensch keine Entscheidungen mehr treffen. Beispielsweise wenn er schwer krank wird. Das kann plötzlich passieren. Hier hilft die Konto-Vollmacht. Sie geben damit jemandem, dem Sie vertrauen, die Erlaubnis, Ihre Bank-Geschäfte zu machen. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Arten von Konto-Vollmachten. Und wir geben Ihnen Tipps, wie Sie eine Konto-Vollmacht richtig geben.
Das sind die wichtigsten Punkte:
  • Mit einer Konto-Vollmacht kann eine Person, der Sie vertrauen, Ihre Bank-Geschäfte erledigen.

  • Eine Konto-Vollmacht kann zu verschiedenen Zeiten gelten. Entweder gilt sie nur, wenn man lebt. Oder sie gilt auch, wenn man gestorben ist. Oder sie gilt nur dann, wenn man gestorben ist.

  • Personen mit einer Konto-Vollmacht können über ein Giro-Konto, ein Depot oder ein Anlage-Konto verfügen.

  • Sie können die Details selbst bestimmen. Es gibt dafür keine Gesetze.

  • Sie können für die Vollmacht eine oder mehrere Personen auswählen.

Nicht jede Vollmacht ist gleich.

Sie können eine Vollmacht für alle Bank-Geschäfte geben. Das nennt man Bank-Vollmacht. Oder Sie geben eine Vollmacht nur für ein bestimmtes Konto. Das nennt man Konto-Vollmacht. Beide Begriffe meinen hier dasselbe. Es gibt auch eine allgemeine Vorsorge-Vollmacht. Die ist nicht nur für Bank-Geschäfte. Mit dieser Vollmacht kann jemand Sie in allen Bereichen vertreten. Zum Beispiel bei Behörden, beim Arzt oder bei Wohn-Angelegenheiten. Eine Vorsorge-Vollmacht kann helfen, wenn jemand anderes für Sie Geld-Angelegenheiten regeln soll. Aber viele Banken akzeptieren diese Vollmacht nicht einfach so. Deshalb ist es gut, eine extra Vollmacht für die Bank zu haben.

So geben Sie jemandem die Vollmacht für Ihr Konto:

Es gibt keine Gesetze für eine Bank-Vollmacht. Die Person, die das Konto hat, kann alles genau festlegen. Sie kann die Vollmacht für bestimmte Konten geben. Zum Beispiel für das Giro-Konto, Festgeld-Konto oder Tagesgeld-Konto. Oder sie kann die Vollmacht für alle Bank-Geschäfte geben. Sie können eine Vollmacht für eine oder mehrere Personen machen. Ehe-Partner sind nicht automatisch berechtigt, auf Konten zuzugreifen. Das gilt, wenn der Partner stirbt oder die Bank-Geschäfte nicht mehr selbst machen kann. Auch Ehe-Partner müssen dafür vorsorgen. Eine Vollmacht für das Konto kann einfach geschrieben werden. Es gibt kostenlose Beispiele im Internet zum Herunterladen. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht nötig. Aber viele Banken verlangen das. Die meisten Banken haben eigene Formulare. Dort können Sie zusätzliche Regeln festlegen.

Haben Sie Konten bei verschiedenen Banken? Und wollen Sie für alle Konten eine Vollmacht geben? Dann sollten Sie zum Notar gehen. Sonst brauchen Sie vielleicht für jede Bank eine extra Vollmacht.

Es gibt verschiedene Arten von Bank-Vollmachten.

Die verschiedenen Arten von Konto-Vollmachten unterscheiden sich in der Zeit, für die sie gelten. Manche gelten nur, solange die Person lebt. Andere gelten auch nach dem Tod der Person. Und wieder andere gelten erst, wenn die Person gestorben ist. Es gibt 3 Arten von Bank-Vollmachten. Diese sind in der Praxis üblich. Aber es gibt keine Regel, die sie vorschreibt. Das bedeutet, sie sind nicht verpflichtend.

Transmortale Bank-Vollmacht

  • Diese Vollmacht wird am meisten genutzt.
  • Sie gilt für immer.
  • Sie startet, während man lebt und geht weiter, auch wenn man stirbt.
  • Es wird einfacher für Kinder, wenn sie sich um Erbschaften kümmern müssen.

Prämortale Bank-Vollmacht

  • Das ist eine Vollmacht für die Bank. Sie gilt, bevor eine Person stirbt.
  • Sie gilt für eine bestimmte Zeit.
  • Diese Regel gilt nur, solange die Person lebt.
  • Wenn die Person stirbt, gilt die Regel nicht mehr.
  • Es ist gut, wenn es mehrere Erben gibt.
  • So kann man Streit um das Erbe verhindern.

Postmortale Bank-Vollmacht

  • Sie gilt nicht, solange die Person, die das Konto hat, noch lebt.
  • Sie gilt nur, wenn diese Person gestorben ist.
  • Sie ist gut, wenn man immer die Kontrolle über seine Bank-Geschäfte haben will.
  • Es kann für Erben einfacher sein, das Erbe zu teilen.
  • Sie müssen dann nicht auf einen Erbschein warten.
  • Die Konto-Vollmacht ändert nichts am Erbrecht.

Es gibt eine andere Möglichkeit zur Konto-Vollmacht. Diese Möglichkeit nennt man Gemeinschafts-Konto. Das ist gut für Paare, Ehe-Leute oder Wohn-Gemeinschaften. Man hat dann ein gemeinsames Konto mit mehreren Menschen.

Check-Liste für das Erstellen einer Vollmacht.

  • Sie sollten nur einer Person eine Vollmacht geben, der Sie vertrauen.

  • Die Vollmacht muss auf Papier gegeben werden.

  • Das kann ohne Form oder mit einem Formular von der Bank passieren.

  • Sie können die Konto-Vollmacht in der Bank-Filiale machen. Beide Personen müssen einen gültigen Ausweis zeigen.

  • Die Vollmacht ist nur gültig, wenn beide unterschreiben.

  • Das sind der Kontoinhaber und die Person mit der Vollmacht.

  • Schreiben Sie die Details für die Vollmacht sehr genau auf.

  • Sagen Sie genau, was die andere Person machen darf.

  • Bitte sagen Sie, wie lange die Vollmacht gültig sein soll.

  • Sie sollten das Original der Konto-Vollmacht gut aufbewahren.

Was geschieht, wenn jemand mit einer Vollmacht das Konto falsch nutzt?

Eine Person mit Vollmacht kann oft auf das ganze Geld auf einem Konto zugreifen. Mit einer Bank-Vollmacht darf man das Konto verwalten. Aber man muss nicht für das Konto haften. Wenn jemand die Vollmacht missbraucht, haftet der Konto-Inhaber. Zum Beispiel, wenn jemand zu viel Geld ausgibt. Sie sollten nur Leuten eine Vollmacht geben, denen Sie sehr vertrauen.

Die Erlaubnis für die Bank wird zurückgenommen.

Sie können die Konto-Vollmacht jederzeit ändern oder zurücknehmen. Es ist besser, das schriftlich zu machen. So kann man Missverständnisse vermeiden.

Wir beraten Sie gern

Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen zur Konto-Vollmacht. Erreichen Sie hier die Sparkasse in Ihrer Nähe. Machen Sie einen Termin aus oder rufen Sie uns an.
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Fragen und Antworten zur Konto-Vollmacht

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Für wen ist eine Konto-Vollmacht sinnvoll?

Niemand weiß, was in der Zukunft passiert. Deshalb ist eine Konto-Vollmacht für alle Menschen gut. Zum Beispiel, wenn Sie krank werden und Ihre Bank-Geschäfte nicht mehr selbst machen können. Oder wenn Sie wollen, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod einfach auf Ihre Konten zugreifen können.

Die Vollmacht muss man schriftlich geben. Das kann ohne Form oder mit einem Vordruck passieren. Sie können die Konto-Vollmacht in der Filiale abgeben. Beide Personen müssen sich ausweisen. Die Vollmacht ist nur gültig, wenn der Konto-Inhaber und der Bevollmächtigte unterschrieben haben. Die Details für die Vollmacht müssen genau aufgeschrieben sein. Man muss sagen, wie viel Geld man zur Verfügung hat. Man muss sagen, wie lange die Vollmacht gilt. Achtung: Bewahren Sie das Original der Konto-Vollmacht gut auf!

Eine Konto-Vollmacht ist für Guthabenkonten und Wertdepots. Mit der Vollmacht kann man fast alles mit dem Konto machen. Aber für Kredit-Karten oder Darlehen geht das nicht.

  • Sie dürfen Geld einzahlen und auszahlen.
  • Sie dürfen ein Darlehen aufnehmen.
  • Sie dürfen Konten schließen oder neu eröffnen.
  • Sie dürfen das Konto auf den eigenen Namen schreiben.
  • Sie dürfen eine Erlaubnis geben, um weitere Vollmachten zu geben.

Eine Konto-Vollmacht gilt, bis Sie sie zurücknehmen. Oder so lang, wie sie aufschreiben, zum Beispiel bis zum Tod. Sie können die Vollmacht jederzeit ändern.

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