Die Bundesregierung will den Wohnungsbau und den Erwerb von Wohneigentum ankurbeln.
Auf Ihrem Bau- und Wohngipfel hat sie 14 Maßnahmen verkündet.
Unter anderem sollen mehr Familien an zinsgünstige KfW-Darlehen kommen.
Die Bundesregierung will, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Um den aktuellen Mangel an Wohnraum zu beseitigen, hat sie bei einem Bau- und Wohngipfel am 25. September 2023 verschiedene Maßnahmen verkündet, die das Bauen erleichtern und auch Familien beim Immobilienkauf unterstützen sollen.
Wegen gestiegener Baukosten und teurer Baustoffe ist der ist der Neubau stark zurückgegangen, außerdem ist wegen der gestiegenen Zinsen auch die Nachfrage nach Bestandsimmobilien gesunken. Daher soll es nun mehr vergünstigte Kredite für eine größere Zielgruppe geben, indem die Einkommensgrenzen angehoben werden. Zugleich werden Vorschriften gelockert, die das Bauen verteuern und die Genehmigungsverfahren dazu langwierig gestalten.
Auf folgende Punkte hat sich die Regierung geeinigt:
Der Wohnungsbau soll in den Bilanzen anders verbucht werden können. Durch die sogenannte degressive Abschreibung refinanzieren sich getätigte Investitionen schneller. Wohnungsbaugesellschaften sollen somit schneller neue Bauprojekte starten können.
Die Energiestandards werden nicht weiter verschärft. Seit 1. Januar 2023 gilt der Standard EH55 für Neubauten. Vorgesehen war eine Verschärfung auf EH40. Diese soll bis zum Ende der Legislaturperiode, also bis Herbst 2025, nicht erfolgen. Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (auch Heizungsgesetz genannt) werde klimaneutrales Heizen bei Neubauten ohnehin sichergestellt.
Der Bau von bezahlbarem Wohnraum in Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten soll beschleunigt und vereinfacht werden.
Programmmittel in Höhe von 18,15 Milliarden Euro werden für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 bereitgestellt.
Die KfW-Neubauprogramme "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) und "Wohneigentum für Familien" (WEF) werden ausgeweitet. Die Kredithöchstbeträge beim WEF werden um 30.000 Euro angehoben. Bislang galt lag der maximale Kreditbetrag in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ beispielsweise bei 2 Kindern bei 140.000 Euro. Zudem können künftig Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 pro Jahr (bei einem Kind) die zinsvergünstigten Darlehen beantragen (alte Einkommensgrenze: 60.000 Euro). Je Kind kommen bis zu 10.000 Euro hinzu.
Ein Wohneigentumsprogramms "Jung kauft Alt" für den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude wird eingeführt.
Wer Gewerbeimmobilien zu Wohnungen umbaut, kann KfW-Fördermittel beantragen. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung könnten durch die Umwandlung 235.000 Wohneinheiten entstehen.
Bauen soll einfacher werden, weshalb künftig einige Standards, insbesondere für den sogenannten „Gebäudetyp E“, gelockert werden – sodass nur noch die Vorgaben für Umweltschutz, Standsicherheit und Brandschutz zwingend gelten.
Bundeseigene Grundstücke sollen mit noch stärkerem Rabatt als bisher verkauft werden, wenn darauf sozialer Wohnungsbau erfolgt.
Die Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe werden angehoben.
Wer seine Heizung 2024 oder 2025 gegen eine klimafreundliche Anlage austauscht, kann nun 25 statt 20 Prozent „Speed-Bonus“ erhalten.
Die Bundesregierung will den Ländern mehr Spielraum bei der Grunderwerbsteuer verschaffen. So könnten dann beispielsweise Freibeträge eingeführt werden. Was davon wie umgesetzt wird, ist allerdings Sache der einzelnen Bundesländer.
Die Bürokratie soll verringert werden. Unter anderem soll ein einmal genehmigter Bautyp im seriellen und modularen Bauen von allen Ländern gegenseitig anerkannt werden.
Mit einer „Neuen Wohngemeinnützigkeit“ soll ein neues Marktsegment für dauerhafte Sozialbindung im Neu- und Bestandsbau geschaffen werden.
Was neu ist
Die KfW-Darlehen werden zinsvergünstigt mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und bis zu 20 Jahren (bisher 10 Jahre) Zinsbindung vergeben. Die KfW-Darlehen sind zudem unabhängig von der Bonität.
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
1 oder 2 Kinder:
maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro (statt 140.000)
3 oder 4 Kinder:
maximaler Kreditbetrag 195.000 Euro (statt 165.000)
ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euro (statt 190.000)
Diese Werte werden also 2024 gegenüber dem Vorjahr um je 30.000 Euro erhöht.
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude):
1 oder 2 Kinder: bis
zu 220.000 Euro
3 oder 4 Kinder: bis zu 245.000 Euro
ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro
Dabei griffen erst zum 1. Juni 2023 Maßnahmen, um das Wohneigentum von Familien zu fördern. Die Fördergrenzen lagen jedoch so niedrig, dass nur wenige Hundert Anträge eingingen. Daher werden diese nun angehoben und die Wohneigentumsförderung wird ausgeweitet.
Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Helmut Schleweis, mahnte im Vorfeld an, hier rasch zu handeln: „Diese Themen haben entscheidende Bedeutung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Hier läuft uns die Zeit davon.“ Er forderte zudem, für selbstgenutztes Wohneigentum solle die Grunderwerbsteuer abgeschafft werden. In vielen Bundesländern gehe, so Schleweis, das angesparte Eigenkapital Bauwilliger mit der Grunderwerbsteuer fast vollständig an den Staat.
Das Ziel der Bundesregierung, dass jedes Jahr mindestens 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, wurde von den Häuslebauern und Wohnungsgesellschaften in Deutschland verpasst. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen lag 2022 bei 295.000. Das ist im 20-Jahres-Vergleich nahe am Rekord und nahezu doppelt so viel wie 2009.
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Geschrieben von
Matthias Hiller
Stand: 25.09.2023