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Ein Arm mit dem Wappen der Bundespolizei

Gutes Benehmen – zahlt sich aus!

Beleidigen kann teuer werden
Nicht jedes offene Wort findet offene Ohren. Besonders Ordnungshüter wirken oft wie ein Magnet für unfreundliche Ansprachen. Doch ein paar Hundert Euro später wird klar: Nicht jeder ist für das „Du“ zu haben. Je nach Auslegung kann eine Respektlosigkeit als verbale Entgleisung (Ordnungswidrigkeit) oder als Beleidigung (Straftat) gewertet werden.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Wo liegt die Grenze? Beleidigungen können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden – mit teils hohen Geldstrafen oder Einträgen ins Bundeszentralregister.

  • Wie unterschiedlich sind die Strafen? Während es für unhöfliches Verhalten keine festen Bußgelder gibt, wird eine strafrechtliche Beleidigung bundesweit einheitlich verfolgt.

  • Was kostet was? Eine unbedachte Bemerkung kann schnell teuer werden – je nach Spruch sind mehrere Hundert Euro fällig.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat – der feine Unterschied

Die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist nicht immer eindeutig und hängt oft vom Einzelfall ab. Klar ist jedoch: Ein lockerer Spruch kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen.

Während Bußgelder ab 35 Euro schon schmerzen können, hinterlassen dagegen Beleidigungen nicht nur ein Loch im Portemonnaie, sondern auch eine kleine Erinnerung im Bundeszentralregister. Dabei sind Straftaten gravierender als Ordnungswidrigkeiten. Deshalb gibt es für die eine Sache Bußgelder, für die andere dagegen Geldstrafen. So wird je nach rechtlichem Hintergrund unterschieden.

Unhöfliches Verhalten: Dafür gibt es keine feste Preisliste

Das Denken ist frei – die Konsequenzen oft nicht: Für verbale Entgleisungen oder unhöfliches Verhalten, das keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne darstellt, gibt es in Deutschland keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Solche Verstöße fallen meist in den Bereich der öffentlichen Ordnung und werden auf Grundlage lokaler Satzungen oder Vorschriften behandelt. Die Höhe der Bußgelder kann daher von Bundesland zu Bundesland oder sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Einen einheitlichen Bußgeldkatalog für unzivilisierte Äußerungen gibt es also nicht. Für schlechte Manieren gibt es in diesen Fällen sozusagen unterschiedliche „Rabatte“  – je nach Strenge der Ordnungshüter und Ordnungshüterinnen der Stadt.

Beleidigung: Dafür gibt es eine einheitliche Strafverfolgung

Die Strafbarkeit von Beleidigungen ist in ganz Deutschland einheitlich im Strafgesetzbuch (§ 185 StGB) geregelt – Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es da keine. Allerdings kommt es nicht automatisch zur Strafverfolgung: In den meisten Fällen muss dafür erst ein Antrag gestellt werden. Wie hoch die Strafe dann ausfällt, liegt im Ermessen des Gerichts und wird individuell entschieden. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Die Schwere der Beleidigung – ein harmloser Spruch ist nicht gleichbedeutend mit einer schweren Verunglimpfung.
  • Der Kontext – ein unüberlegter Ausruf im Streit ist etwas anderes als eine gezielte Beleidigung.
  • Vorstrafen – wer schon öfter auffällig war, muss mit strengeren Konsequenzen rechnen. In besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern kann es sogar zur Freiheitsstrafe kommen.
  • Auch das Einkommen fließt in die Berechnung der Geldstrafe ein – wer mehr verdient, zahlt mehr.

Um es auf den Punkt zu bringen: Worte kosten nichts – es sei denn, man wählt die falschen.

Beispiele fürs Sprücheklopfen: Das könnten die Quittungen sein

Die Kunst des Schimpfens ist selten verhandelbar – vor allem, wenn die Worte bei der falschen Person landen. Unsere Tabelle zeigt beispielhaft, wie teuer eine lockere Zunge werden kann. Natürlich variieren die Geldbußen je nach Einzelfall und Kontext:

Merke: Verbale Schlagfertigkeit mit Vorsicht genießen

Am Ende ist der Schaden oft größer als die Pointe. Ein unbedachter Spruch kann schnell teuer werden – manchmal sogar sehr teuer. Deshalb: Gutes Benehmen zahlt sich aus, in jeder Hinsicht!

Stand: 04.03.2025

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