
Nächste Rentenzahlung: April 2025
Die Rente wird stets am letzten Bankarbeitstag des Monats überweisen. Wenn der letzte Tag des Monats auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt, erfolgt die Zahlung am Werktag davor.
Für die kommende Zahlung ergibt sich daher als Auszahlungstermin:

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Gutschrift auf dem Konto
Ihre Bank oder Sparkasse muss Ihnen das Geld bis zum Ende dieses Tages (23:59 Uhr) auf Ihrem Konto gutschreiben.
Für wen gilt der Auszahlungstermin?
- Gesetzlich Rentenversicherte der Deutschen Rentenversicherung
- Ruheständler und Ruheständlerinnen mit Altersrente
- Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten
Auszahlungstermine 2025 auf einen Blick
Unterschied: vorschüssige und nachschüssige Rente
Für welchen Monat Sie die Rente an den Auszahlterminen erhalten, hängt davon ab, wie lange Sie sie schon beziehen. Wenn Sie Ihre Rente seit April 2004 beziehen, wird sie nachschüssig ausgezahlt. Das heißt, die Rente für den Monat Februar erhalten Sie Ende Februar. Beziehen Sie Ihre Rente schon länger, erhalten Sie sie vorschüssig. Ende Februar erhalten Sie also Ihre Rente für März.
Das ist vor allem bei Rentenerhöhungen relevant. Meist gibt es zum 1. Juli mehr Geld. Wer die Rente vorschüssig erhält, bekommt den höheren Betrag bereits Ende Juni ausgezahlt. Alle anderen bekommen das Rentenplus erst Ende Juli.
Auszahlungstermine Betriebsrenten und Co.
Betriebsrenten und Zusatzversorgungen wie eine private Rentenversicherung haben eigene Auszahlungstermine. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Anbieter nach oder auf der letzten Abrechnung.
Häufige Fragen zum Auszahlungstermin der Rente
Nein, Banken und Sparkassen führen samstags keine Buchungen durch. Fällt der Auszahlungstag auf einen Freitag, wird das Geld in der Regel am Freitag gutgeschrieben. Bei späterer Ausführung erfolgt die Gutschrift erst am Montag.
In diesem Fall wird die Rentenzahlung vorgezogen – auf den letzten Bankarbeitstag vor dem Wochenende oder Feiertag. So wird sichergestellt, dass das Geld pünktlich auf Ihrem Konto ist.
Die Deutsche Post Renten Service ist im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung für die technische Abwicklung der Rentenzahlungen zuständig. Sie sorgt dafür, dass die Beträge fristgerecht an die Banken und Sparkassen weitergeleitet werden – oder alternativ als Scheck per Post verschickt werden, wenn kein Konto angegeben ist.
Zusätzliche Renten – wie Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen – haben eigene Auszahlungstermine, die vom Anbieter festgelegt werden. Diese können am Monatsanfang, in der Monatsmitte oder zum Monatsende erfolgen. Die Termine finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder durch Nachfrage beim jeweiligen Anbieter.
Ihre Rente ist am Monatsende noch nicht auf Ihrem Konto? Dann sollten Sie den Renten-Service der Deutschen Post kontaktieren. Postalisch: Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin. Telefonisch: 0221-5692-444. Geben Sie dabei Ihre Postrentennummer an.
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Stand: 2. April 2025
