Bundesrat gibt Weg frei: Für das Wachstumschancengesetz waren ursprünglich 7 Milliarden Euro geplant, nach der Änderung liegt das gesamte Entlastungsvolumen nun bei 3,2 Milliarden pro Jahr.
Für zukünftige Rentner und Rentnerinnen kommt die frohe Botschaft, dass ihre Bezüge erst Jahre später zu 100 Prozent versteuert werden. Eine einst geplante staatliche Prämie für Klimaschutz-Investitionen wird es nun doch nicht geben.
Unter anderem hat sich die Einführung einer Prämie für Investitionen in den Klimaschutz nicht durchgesetzt, ebenso gibt es noch keine konkreten Erleichterungen für die Agrarbranche.
Was enthält das Gesetz für Unternehmen?
Es geht um Wachstumsimpulse für die Wirtschaft, hier soll die Liquidität der Unternehmen verbessert und mehr Investitionen und unternehmerischer Mut gefördert werden, etwa durch weitere Vereinfachungen bei Steuern und Bürokratie:
- So können bewegliche Wirtschaftsgüter jetzt schneller abgeschrieben werden.
- Die Förderung von Forschungsausgaben soll auf Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgeweitet werden.
- Hinzu kommt: Vergeben Betriebe Forschungsaufträge an externe Organisationen (Auftragsforschung), können die dabei entstehenden Kosten um bis zu 70 Prozent förderfähig sein. Mit dieser Maßnahme soll die Forschung in Unternehmen gefördert und Innovationen „Made in Germany“ unterstützt werden.
- Kleine Unternehmen werden insbesondere durch die Anhebung von Grenzwerten und Pauschalen von Bürokratie entlastet. So soll der Schwellenwert, ab dem eine vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden muss, für den Besteuerungszeitraum ab 2025, von 1.000 auf 2.000 Euro erhöht werden.
- Die E-Rechnung wird verpflichtend: Ab dem 1. Januar 2025 sollen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Für das verpflichtende Erstellen und Versenden von E-Rechnungen soll den Betrieben mehr Zeit gegeben werden.
- Die Bau- und Immobilienbranche kann nun sechs Jahre lang ihre Investitionskosten – jeweils 5 Prozent – schneller steuerlich abschreiben und hat somit schneller wieder Geld für neue Investitionen zur Verfügung.
Was enthält das Gesetz für Bürger?
Auch einige Bürger profitieren vom neuen Gesetz, etwa bei der Besteuerung der Rentenbezüge: Mit dem neuen Gesetz wird der Anstieg der Steuerbelastung für zukünftige Rentnerinnen und Rentner gebremst. Erst ab 2058 müssen Renten vollständig versteuert werden, nicht schon ab 2040. Ab dem Jahr 2023 werden für neue Rentner rückwirkend die Steuern auf Renteneinkommen nicht mehr um einen ganzen Prozentpunkt steigen, sondern nur noch um die Hälfte davon, also um einen halben Prozentpunkt pro Jahr.
Die Zukunft – mehr als halbiert
Im Vermittlungsverfahren, in dem Vertreter von Bundestag und Bundesrat Kompromisse suchen, wurde das Volumen des Gesamtpakets von einst geplanten 7 Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden pro Jahr zusammengestrichen – und somit mehr als halbiert, weshalb vom Wachstumschancengesetz „light“ die Rede ist. Zumindest hat das Wachstumschancengesetz eine Signalwirkung für Innovationen in der Wirtschaft: Das Gesetz beinhaltet weiterhin Maßnahmen zur Förderung von Forschungsausgaben, berücksichtigt Verluste besser bei der Steuererklärung und baut einige bürokratische Hürden ab, indem es etwa Meldeverfahren und Buchführungen vereinfacht: So sollen Daten elektronisch übermittelt werden, anstatt auf Papier.
Von Agrardiesel bis Vorsteuerpauschale: Ringen um Kompromisse
Eigentlich sollte das Wachstumschancengesetz als umfassende Maßnahme für alle Branchen dienen, um Unternehmen während einer wirtschaftlichen Flaute zu entlasten und Investitionen im Bereich Klimaschutz anzukurbeln. Dazu hat das Finanzministerium fast 50 steuerpolitische Maßnahmen vorgeschlagen. Zwar wurde das Gesetz vom Bundestag gebilligt, stieß jedoch im Bundesrat auf Widerstand. Nach wesentlichen Änderungen wurde nun das Maßnahmenpaket stark reduziert.
Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz: das Wachstumschancengesetz,
- wurde am 30. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen.
- Doch die Länder hatten Bedenken wegen erheblicher Einnahmeausfälle, stoppten das Gesetz und verwiesen es am 24. November 2023 in den Vermittlungsausschuss.
- Im Vermittlungsausschuss rangen Vertreter von Bundestag und Bundesrat am 21. Februar 2024 um Kompromisse – und um Zustimmung.
- Am 22. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz nun vom Bundesrat verabschiedet.
Was wurde gestrichen?
Obwohl die Bundesregierung Erleichterungen für die Agrarbranche versprochen hat, wurden bis zur Abstimmung im Bundesrat keine konkreten Maßnahmen vorgelegt. Laut Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) werden Erleichterungen bei der Einkommensteuer vorbereitet und die Bauern sollen in der Wertschöpfungskette gestärkt werden. Hauptsächlich wird jedoch an einem Abbau von Bürokratie gearbeitet. Die Kürzungen bei den Subventionen für Agrardiesel wurden nicht zurückgenommen.
Auch andere Vorhaben sind im Ausschuss gescheitert, zum Beispiel diese:
- Thema 1: Die geplante staatliche Prämie für Investitionen im Klimaschutzbereich wurde komplett gestrichen.
- Thema 2: Ebenso entfallen Maßnahmen wie steuerliche Erleichterungen, etwa bei der Vorsteuerpauschale der Umsatzsteuer.
- Thema 3: Die geplante Freigrenze von 1.000 Euro für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wird es vorerst auch nicht geben.
Laut Finanzminister Christian Lindner „müssten nun weitere Schritte folgen, um die Lage der Wirtschaft zu verbessern“.
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Stand: 22.03.2024