zum Inhalt springen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert

Immer mehr Firmen betroffen
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen von bisher 12 auf bis zu 24 Monate verlängert. Die neue Regelung ist befristet.
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kurzarbeit in Deutschland nimmt wieder deutlich zu.

  • Daher gibt es Kurzarbeitergeld jetzt länger: Die Bezugsdauer wurde zeitlich befristet von bisher 12 auf 24 Monate verdoppelt.

  • Nicht alle Unternehmen profitieren von der Neuregelung.

Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD)

Immer mehr Unternehmen beantragen Kurzarbeit

In den vergangenen Wochen mussten immer mehr Firmen auf Kurzarbeit umstellen. Rund 268.000 Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter gab es allein im September 2024, so die vorläufige Hochrechnung  des Ministeriums. 76 Prozent mehr als im Vergleichsmonat 2023 – und fast dreimal so viele wie im September 2022.

Am stärksten betroffen ist derzeit das Verarbeitende Gewerbe mit Schwerpunkten im Maschinenbau, in der Herstellung von Metallerzeugnissen, von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie in der Produktion von Kraftwagen und Kraftwagenteilen.

Verlängerung der Kurzarbeit soll Beschäftigung sichern

Um Beschäftigte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten halten zu können und Unternehmen von Kosten zu entlasten, hat das Bundeskabinett beschlossen, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate zu verlängern: „Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern. Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes bauen wir Brücken: für Betriebe, große wie kleine, um gestärkt aus der Krise zu kommen, und für Beschäftigte, um ihre Arbeit zu halten,“ begründete Arbeitsminister Heil den Beschluss  des Kabinetts.

Ohne die Verlängerung könne es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in den bereits von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen kommen, heißt es in einer Meldung der Bundesregierung. 

Die Verordnung und die Verlängerung gelten bis zum 31. Dezember 2025.

Für wen gilt die neue Verordnung?

Die neue Regelung kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die sich bereits in Kurzarbeit befinden und voraussichtlich länger als zwölf Monate mit einem Arbeits- und Entgeltausfall rechnen. Für Betriebe, die ab 2025 erstmals Kurzarbeit einführen müssen, bleibt jedoch die maximale Bezugsdauer auf zwölf Monate begrenzt. Eine Verlängerung darüber hinaus ist in diesen Fällen nicht vorgesehen, heißt es auf den Seiten der Arbeitsagentur. 

Zweck des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei vorübergehendem Arbeitsausfall unterstützt. Geht ein Betrieb in Kurzarbeit, arbeiten während dieser Zeit alle oder nur ein Teil der Beschäftigten weniger Stunden als gewöhnlich. Um den Verdienstausfall zumindest teilweise auszugleichen, gibt es Kurzarbeitergeld. Die Auszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber, der das anschließend mit der Agentur für Arbeit abrechnet. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist abhängig vom regulären Gehalt. Sie beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, bei Eltern 67 Prozent. Betroffene können die Höhe mithilfe des Kurzarbeitergeld-Rechners  auf den Seiten der Arbeitsagentur selbst ermitteln.

Bewährtes Instrument in der Krise

Das Instrument der Kurzarbeit hat sich besonders in Krisenzeiten – wie der Finanzkrise oder der Corona-Pandemie – als effektiver Schutzschild für den Arbeitsmarkt erwiesen und hilft, Fachkräfte im Unternehmen zu halten und betriebsbedingte Kündigungen langfristig zu vermeiden. Zeitweise konnten so durch Aufstockung und Verlängerungen der Kurzarbeit Tausende Jobs gerettet werden.

Verlängerung beantragen

Unternehmen können die Verlängerung der Kurzarbeit bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Von A wie Aktien bis Z wie Zentralbank
Der Newsletter Ihrer Sparkasse

Hier dreht sich alles ums Geld. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alles über clevere Spartipps, lukrative Anlagemöglichkeiten, smarte Altersvorsorgen und News aus der Finanzwelt. Denn: Wissen zahlt sich aus!

Stand 17.01.2025, mit dpa

Das könnte Sie auch interessieren

Personen stehen im Büro zusammen und unterhalten sich.
Neues in 2025 für Unternehmen und Beschäftigte
Das bringt 2025 für Unternehmen und ihre Beschäftigten
Das neue Jahr bringt zahlreiche neue Gesetze und Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende. In einigen Bereichen gibt es finanzielle Entlastungen, anderes wird teurer, Abläufe werden vereinfacht.
18. Dezember 2024
Frau kuschelt mit ihren Kindern. Sie lachen.
Ab 2025 gelten neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld, höhere absetzbare Betreuungskosten, einfachere Antragsverfahren. Die wichtigsten 10 Änderungen, die Eltern und Alleinerziehende kennen sollten.
7. Januar 2025
Close-up einer junge Frau mit roten Haaren, die auf ihr Mobiltelefon vor sich schaut.
Aktuelle Themen rund um Ihre Finanzen
Aktuelles
Wichtige Neuerungen, Trends und wirtschaftliche Entwicklungen: Wir halten Sie auf dem Laufenden und berichten über das, was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen.