Die Strompreisbremse soll durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen finanziert werden.
Grund dafür sind die deutlich höheren Preise für Endverbrauchende bei gleichbleibenden Produktionskosten der Energiekonzerne.
Aktuell wird nach einer europäischen Möglichkeit gesucht. Wird diese nicht zügig in die Wege geleitet, kündigt die Bundesregierung an, selbst zu handeln.
Struktur des europäischen Strommarkts als Grund für die Preissteigerungen
Das europäische Strommarktdesign, genannt „Merit Order“, sorgt dafür, dass der Preis am Markt von den Erzeugern bestimmt wird. Aktuell verzeichnen Gaskraftwerke aufgrund der rasant gestiegenen Gaspreise höhere Produktionskosten. Erzeuger erneuerbarer Energien, Kohle- und Atomstrom hätten laut der Bundesregierung konstante Produktionskosten. Trotzdem würden sie den Strom aktuell zu deutlich höheren Preisen verkaufen. Hohe Gewinne, auch „Zufallsgewinne“ genannt, sind das Ergebnis. Diese sollen nun abgeschöpft und für das dritte Entlastungspaket verwendet werden. Die Bundesregierung will dafür eine Einführung von Erlös- und Preisobergrenzen für besonders profitable Stromproduzenten einführen. Greifen soll die neue Regelung EU-weit. Nimmt dieser Prozess zu viel Zeit in Anspruch, sollen die Maßnahmen zeitnah in Deutschland umgesetzt werden.
Was ist das Merit-Order-Modell?
Das Merit-Order-Modell ist ein mögliches Modell für einen funktionierenden Strommarkt und eine wirtschaftlich optimale Stromversorgung, jedoch keine konkrete Vorschrift. Man nimmt dabei an, dass Kraftwerksbetreibende stets die Kosten für die nächste produzierte Megawattstunde decken. Kraftwerke mit geringen Grenzkosten (Kosten, die bei einem Kraftwerk für die letzte produzierte Megawattstunde anfallen) können Endverbrauchenden so einen niedrigen Preis für ihren Strom anbieten. Sie werden deswegen vorrangig ins Netz eingespeist, als Stromerzeuger mit höheren Grenzkosten. So ergibt sich die Preisbildung am Strommarkt.
Darum wird es keine Übergewinnsteuer geben
Der Begriff „Übergewinnsteuer“ wird in dieser Diskussion nicht verwendet. Die Übergewinnsteuer beschreibt eine Steuerart, die Gewinne von Unternehmen abschöpft, wenn diese einen festgelegten „Normalgewinn“ übersteigen. Durch die Vemeidung des Begriffs sollen laut Bundesfinanzminister Christian Lindner mögliche Klagen reduziert werden. Es soll in erster Linie um die Entlastungen für Bürger und Bürgerinnen gehen, nicht um juristische Auseinandersetzungen. Denn der Begriff „Übergewinne“ ist laut Lindner ideologisch aufgeladener als die neue gewählte Sprachregelung. Zudem können so Energiekonzerne auch aus freien Stücken den Vorschlägen der Ampelkoalition folgen.
Für wen gilt die Strompreisbremse?
Von der Abschöpfung der Zufallsgewinne soll die Strompreisbremse bezahlt werden. Ziel ist es den „Basisverbrauch“ an Strom für Haushalte vergünstigt anzubieten. Ob diese Regelung für alle Haushalte gilt oder nur diejenigen mit geringem Einkommen, steht jedoch noch nicht fest. Eine klare Antwort hat das Bundeswirtschaftsministerium darauf noch nicht gegeben. Auch in den Nachbarländern wird die Strompreisbremse diskutiert: Österreich hat sich bereits für die Maßnahme ausgesprochen.
Entlastungen könnten sich im dreistelligen Bereich bewegen
Wann die Strompreisbremse greift und wie viele Mittel dann zur Verfügung stehen, kann aktuell noch nicht gesagt werden. Laut Bundeskanzler Scholz hänge die Entwicklung von den Strommärkten ab. Sollten an den Strommärkten Zufalls- und Übergewinne im großen Maßstab anfallen, gebe es viele Milliarden an Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben.
Trotz dieser Unklarheit hat die Koalition beschlossen, dass die Strompreisbremse für etwa 75 Prozent des Durchschnittsverbrauchs gelten soll. Gedeckelt werden soll der Basisverbrauch auf rund 30 Cent pro Kilowattstunde. Eine Reduzierung der Netzentgelte von zwei Cent pro Kilowattstunde senken den Preis zusätzlich.
Nach Berechnungen eines Vergleichsportals erhält eine vierköpfige Familie mit einem Gesamtverbrauch von 5000 kWh eine Entlastung von rund 346 Euro. Ein Single-Haushalt mit einem Verbrauch von 1500 kWh soll etwa 141 Euro zurückbekommen.
Der Anreiz zum Sparen bleibe trotzdem bestehen, da lediglich der Verbrauchssockel vergünstigt wird und nicht der gesamte Preis. Geht der eigene Verbrauch über den Basisverbrauch hinaus, müsste der Marktpreis bezahlt werden.
Stand: 14.09.2022