Neue Reform soll Verbraucher vor wilden Strompreisen schützen
Strommarktreform: Die Europäische Union will Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Strompreisen schützen.
Freiere Vertragsentscheidung: Die neuen Gesetze bieten die Wahl zwischen Fest- und Dynamikpreisen.
Nachhaltigkeit zahlt sich aus: Stromproduzenten wird ein fester Mindestpreis für ihre Lieferung garantiert, wenn sie in erneuerbare Energien oder Kernkraft investieren.
Wie kam die europäische Einigung zustande?
Nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 und dem zeitnahen Ausfall fast der Hälfte der französischen Atomkraftwerke, sind die Strompreise extrem angestiegen. So stark, dass deshalb innerhalb der EU an neuen Regeln gearbeitet wurde. Nun wird der Strommarkt reformiert. Damit sollen zukünftig hohe Kosten vermieden und mehr grüne Energie gefördert werden.
Lange wurde gerungen: Das EU-Parlament hatte sich schon Mitte September 2023 auf eine Verhandlungsposition geeinigt. In der Debatte zur EU-Strommarktreform forderte Frankreich bis zum Schluss, dass keine Energieform benachteiligt werden dürfe – genauer: Atomstrom gegenüber erneuerbaren Energien. Schließlich konnte nun, acht Monate später, die Strommarktreform vom EU-Ministerrat abschließend angenommen werden. Denn alle Länder haben das eine Ziel: Strom soll für Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar bleiben.
Das ändert sich auf dem Strommarkt
Stabiler, berechenbarer, nachhaltiger: Die Reform des europäischen Strommarktes gilt als „Meilenstein der EU“, denn die bedeutenden Änderungen bieten den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit und Flexibilität. Hier sind die wichtigsten Aspekte:
- Recht auf Festpreisverträge: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich für langfristige, stabile Preise entscheiden können. Pötzliche Preisschocks sollen so gemildert werden.
- Recht auf Verträge mit dynamischen Preisen: Menschen in der EU können nun von Preisschwankungen profitieren, beispielsweise bei günstigerem Strom zum Laden von Elektroautos.
- Transparenz: Verbraucher erhalten klare Informationen über die Vertragsoptionen.
- Schutz vor einseitigen Vertragsänderungen: Anbieter dürfen die Bedingungen nicht ohne Zustimmung ändern.
- Schutz vor Stromabschaltung: Schutzbedürftige Kundinnen und Kunden dürfen nicht vom Netz getrennt werden, auch bei Streitigkeiten.
- Ermäßigte Tarife in Krisenzeiten: In einer Strompreiskrise können die Preise für benachteiligte Kundinnen und Kunden weiter gesenkt werden.
Diese Maßnahmen sollen langfristig erschwingliche und stabile Preise sichern und die Auswirkungen von Preisschocks abmildern.
Das ändert sich nicht auf dem Strommarkt
Altbewährtes bleibt erhalten: Der Strommarkt in der EU folgt auch nach der Reform weiterhin dem Merit-Order-Prinzip. Das Merit-Order-Prinzip legt fest, wie der Strompreis bestimmt wird. Kraftwerke, die Strom günstig produzieren können, werden zuerst eingesetzt. Der Preis für den Strom wird durch das teuerste Kraftwerk festgelegt, das noch benötigt wird, um genug Strom für alle zu liefern. Dadurch soll der Strom möglichst billig und effizient erzeugt werden.
Wie geht es nach der europäischen Einigung weiter?
Die neue EU-Strommarktreform, die am 21. Mai 2024 beschlossen wurde, wird drei Wochen nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wirksam. Von diesem Zeitpunkt an wird sie in allen EU-Mitgliedsstaaten direkt gelten. Einige Regelungen, insbesondere zum Verbraucherschutz, müssen die Länder jedoch innerhalb von sechs Monaten in ihre eigenen Gesetze übernehmen. Dann ist ein wichtiger Schritt gegangen auf dem Weg in eine kohlenstofffreie und grünere Zukunft – in Europa. Weitere Schritte werden folgen.
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Stand: 03.06.2024