Der jährliche Grundfreibetrag soll den Plänen nach um 312 Euro steigen. Damit wären die ersten 12.096 Euro, die Sie verdienen, steuerfrei.
Das monatliche Kindergeld würde um 5 Euro auf 255 Euro steigen.
Damit die Entlastungen kommen, muss auch die CDU im Bundesrat zustimmen.
Die ehemaligen Ampel-Partner SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Entwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz geeinigt. Das Paket sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags, Anpassungen im Steuertarif und eine Erhöhung des Kindergelds ab 2025 vor. Bundestag und Bundesrat müssen das Vorhaben noch bestätigen.
Etwas mehr Gehalt soll unversteuert bleiben
Ab Januar 2025 soll der Grundfreibetrag um 312 Euro auf 12.096 Euro steigen. Das ist der Betrag, den Sie steuerfrei verdienen können. Erst im November 2024 wurde im Jahressteuergesetz eine rückwirkende Erhöhung für 2024 um 180 Euro beschlossen. Weitere Erhöhungen sind für 2026 geplant.
Zusätzlich werden die Grenzen für höhere Steuersätze im Tarif nach oben verschoben. Das soll die „kalte Progression“ verhindern. Sie beschreibt, dass Sie bei einer Gehaltserhöhung einen etwas höheren Steuersatz auf das zusätzlich verdiente Geld zahlen müssen. Mit der geplanten Anpassung bleibt ihr Steuersatz gleich, solange Ihr Einkommen nicht stärker steigt als die Inflationsrate.
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird ebenfalls angehoben. Nur die Einkommensgrenze für die Reichensteuer soll unverändert bleiben.
Einen Fünfer mehr je Kind
Für Familien bedeuten die zusätzlichen Maßnahmen: Das Kindergeld wird ab Januar um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind angehoben, während der Kinderfreibetrag um 60 Euro auf 6.672 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag greift, wenn er steuerlich vorteilhafter ist als das Kindergeld. Das Finanzamt rechnet das bei der Steuererklärung automatisch durch.
Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen wird von 20 auf 25 Euro erhöht.
306 Euro mehr für Familie mit 2 Kindern
Laut Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler wären die Entlastungen spürbar: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro würde 2025 um 306 Euro pro Jahr entlastet. Das Paket ziele zudem darauf ab, besonders Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen.
Kommt das Gesetz durch den Bundesrat?
Ob das Gesetz auch im Bundesrat eine Mehrheit findet, bleibt unklar. Für eine Zustimmung müssten die Länder auf Einnahmen verzichten, was einige kritisch sehen. Die Ampelparteien haben im Bundesrat keine Mehrheit und sind auf Stimmen von CDU/CSU angewiesen. Die Union lehnte das Vorhaben noch am 2. Dezember 2024 in der bis dato vorgesehenen Form ab und verwies darauf, dass die Änderungen nach der Bundestagswahl rückwirkend beschlossen werden könnten.
Sollte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 20. Dezember nicht zustimmen, könnte eine Entscheidung im Februar erfolgen. Finanzminister Jörg Kukies (SPD) erklärte, die Entlastungen könnten dann rückwirkend ab Januar in Kraft treten.
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