Die Einkommensteuer greift etwas später und sinkt dadurch für alle Einkommen geringfügig.
Mehrbelastungen entstehen durch den höheren CO2-Preis und höhere Sozialbeiträge.
In Summe dürften die meisten dadurch etwas weniger Netto vom Brutto haben.
Zu Ihren Gunsten: Steuersenkungen und höhere Freibeträge
Grundfreibetrag und Einkommensteuer
Beginnen wir mit dem Erfreulichen: Der Grundfreibetrag steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro. Das heißt: Egal, wie viel Sie verdienen, auf die ersten 12.096 Euro zahlen Sie keine Einkommensteuer. 2023 lag der Wert noch bei 10.908 Euro, 2024 nach mehreren Anpassungen bei 11.784 Euro.
Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften ist der Betrag entsprechend doppelt so hoch. Für 2025 macht das 24.192 Euro.
Das heißt nicht, dass Sie per se 312 Euro zusätzlich von Ihrem Brutto erhalten. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent greift nur später. Angenommen Sie verdienen in diesem Jahr als alleinstehende Person– wie auch schon im vergangenen Jahr – 12.096 Euro, dann haben Sie 2023 nur auf die „letzten“ 312 Euro etwas mehr als 14 Prozent Steuern gezahlt, also etwa 44 Euro. Diese 44 Euro erhalten Sie im Jahr 2024 zusätzlich ausgezahlt und müssen Sie nicht als Steuer abführen.
Steuersätze steigen später
Wie viel Steuern Sie auf Ihr Gehalt zahlen, hängt von dessen Höhe ab. Der Prozentsatz steigt mit dem zu versteuernden Einkommen. Allerdings verschieben sich auch hier die Beträge. Beispiel: Mussten Sie 2024 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro 14,8 Prozent Einkommensteuer zahlen, führen Sie 2025 auf denselben Betrag nur noch 14,3 Prozent ab. Dadurch werden Ihnen nun auf Jahressicht 150 Euro netto mehr ausgezahlt.
Spitzenverdiener profitieren am stärksten
Besonders stark erhöht haben sich der Grenzwerte für den Spitzensteuersatz: von 66.761 Euro zu versteuerndem Einkommen auf 68.481 Euro. Die Begründung: Wer eine Gehaltssteigerung erhält, die der Inflationsrate des vergangenen Jahres entspricht, soll nicht in einen höheren Steuersatz rutschen. Entsprechend greift der gleiche Steuersatz 2025 erst bei einem knapp 3 Prozent höheren Einkommen als im Vorjahr. Wer eine geringere oder keine Gehaltserhöhung erhält, muss daher 2025 etwas weniger Einkommensteuer zahlen als 2024. Spitzenverdienerinnen und -verdiener müssen dadurch 310 Euro weniger Einkommensteuern zahlen als noch im Vorjahr.
Kalte Progession
Die Anpassungen, die sich an den allgemeinen Gehaltserhöhungen orientieren, sollen der sogenannten kalte Progression entgegenwirken. Diese wird häufig missverstanden. Denn auch ohne die Anpassungen würden Sie nach jeder Gehaltserhöhung mehr Geld ausgezahlt bekommen als ohne Gehaltserhöhung. Nur würden Sie auf Ihre zusätzlich verdienten Euros – und nur auf diese – einen höheren Steueranteil abführen als auf die bisherige Gehaltssumme.
Festgehalten sind die Sätze im § 32a Einkommensteuertarif des Einkommensteuergesetz (EStG).
Ihre Steuerersparnis auf einen Blick
Wie viel Einkommenssteuern Sie abführen müssen, können Sie in der nachfolgenden Grafik für sich ablesen. Suchen Sie auf der x-Achse Ihr jährliches Bruttoeinkommen. Auf der y-Achse sehen Sie, wie viel Sie davon 2025 (blaue Linie) als Einkommensteuer leisten müssen. Die orange Linie zeigt Ihnen, wie hoch die zu zahlende Einkommensteuer 2024 war.
Übersichtlicher aber dafür nur für ausgewählte Einkommenshöhen können Sie die abzuführende Einkommensteuer in der folgenden Tabelle sehen. Die Tabelle zeigt auch, wie groß die Ersparnis bei der Einkommensteuer für ausgewählte Bruttojahreseinkommen ist.
Solidaritätszuschlag
Die wenigsten Menschen in Deutschland zahlen noch einen Solidaritätszuschlag, da er 2021 für etwa 90 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuerzahler und -zahlerinnen abgeschafft wurde. Die Freigrenze steigt 2025 für Einzelveranlagte deutlich auf 19.950 Euro gezahlte Gesamtjahressteuer.
Kinderfreibetrag
Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag. Dieser steigt 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro.
Nachteilig: Höhere Steuern und Abgaben
Sozialbeiträge
Vorab: Sozialbeiträge sind keine Steuer, da sie mit einem Versicherungsanspruch einhergehen. Dennoch bestimmen auch sie darüber, wie viel Geld von Ihrem Gehalt auf Ihrem Konto landet. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag, den Sie zahlen müssen, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, zahlt dann nicht zusätzlich in die jeweilige Sozialversicherung – der prozentuale Anteil, der vom Bruttoeinkommen abgeht, sinkt daher sogar. Davon profitieren Gutverdienende nun etwas später.
So hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen ab 1. Januar 2025:
Beitragssätze steigen
Zugleich wurden die Beitragssätze angehoben. Das hat unter anderem mit der älter werdenden Bevölkerung zu tun. So steigen die Beiträge für die Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Die Krankenversicherungen erheben höhere Zusatzbeiträge. Wie hoch die ausfallen, hängt von den einzelnen Krankenkassen ab. Als Durchschnitt werden 0,8 Prozentpunkte genannt. Der Arbeitgeber zahlt die Versicherungen jeweils zur Hälfte. Zumindest verringert sich Ihr Netto pflegeversicherungsbedingt nur um 0,1 Prozent und für die Krankenversicherung um durchschnittlich 0,4 Prozent. 0,5 Prozent ergeben bei einem Bruttojahresgehalt von 40.000 Euro zusätzlich Abzüge in Höhe von 200 Euro pro Jahr.
CO2-Steuer
Damit weniger Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen wird, hat die Bundesregierung einen Preis für CO2 festgelegt. Dieser wirkt wie eine Steuer und wird unter anderem für fossile Brennstoffe und Kraftstoffe fällig. 2024 kostete eine Tonne CO2 45 Euro. 2025 steigt der Preis auf 55 Euro.
So entwickelt sich der CO2-Preis:
Wie sehr Sie das belastet, hängt davon, wie viel CO2 Sie (freiwillig oder gezwungenermaßen) verbrauchen. Denn das ist der Sinn des CO2-Preises: Im Vergleich zu CO2-armen oder -freien Alternativen sollen diese Brennstoffe teurer werden, damit sie weniger rentabel sind und die Nachfrage sinkt.
Konkret heißt das unter anderem, ein Liter Benzin oder Diesel kostet seit Januar 2025 wegen des höheren CO2-Preises etwa 3 Cent mehr.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hatte 2024 berechnet, was die Anhebung des CO2-Preises um 15 Euro je Tonne bedeutet. Damals kam das IW für einen Alleinstehenden auf etwa 90 Euro zusätzlich Kosten, für Familien auf Mehrausgaben von 150 Euro. Da dieses Jahr der CO2-Preis nur um 10 Euro steigt, dürfte die Mehrkosten etwa 60 Euro für Alleinstehende und 100 Euro für Familien betragen. Allerdings hängt der konkrete Effekt erheblich davon ab, wie die genauen Lebensumstände sind. Etwa wie viel Auto Sie fahren und wie Sie Ihre Wohnung heizen.
Landwirtschaft
Dieses Jahr können sich die Landwirte erneut weniger Steuern auf den getankten Diesel zurückerstatten lassen. Gab es 2024 noch eine Erstattung von 12,89 Cent/Liter, sind es 2025 nur noch 6,44 Cent/Liter. Ob die Landwirtinnen und Landwirte die Mehrkosten überhaupt weiterreichen können, ist schwer abzuschätzen.
Was sich in Summe ändert
Alles in allem dürften die meisten in Summe etwas weniger Netto vom Brutto erhalten. Ein Beispiel für eine Alleinverdienerin ohne Kinder mit 30.000 Euro Bruttogehalt: Die Einkommensteuer sinkt um 175 Euro. Der zu zahlende Beitrag für die Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozent. Hinzukommen höhere Krankenversicherungsbeiträge, die – abhängig von der Krankenkasse – um etwa 0,8 Prozent gestiegen sind. Bei beiden Versicherungen trägt der Arbeitgeber allerdings die Hälfte („Arbeitgeberbrutto“), sodass durch die höhere Pflegeversicherung 40 Euro weniger im Jahr aufs Konto gehen, für die Krankenversicherung 160 Euro.
Einem Plus von 175 Euro stehen Mehrbelastungen von 200 Euro gegenüber. Hinzu kommt in dem einfach gehaltenen Fallbeispiel der stark nutzerabhängige höhere CO2-Preis von etwa 60 Euro. Macht summa summarum eine höhere Belastung von knapp 85 Euro.
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben ständig steigt. Daten des Statistischen Bundesamts zeigen: Der Anteil Ihres Einkommens, den Sie netto ausgezahlt bekommen, hat sich seit 2011 kaum verändert. Im Gegenteil: Er ist sogar leicht gestiegen.
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Stand: 09.01.2025