Die Einkommensteuer greift etwas später und sinkt dadurch für alle Einkommen geringfügig.
Mehrbelastungen entstehen durch den höheren CO2-Preis, gestrichene Steuervorteile beim Gas und beim Restaurantbesuch.
Laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft nutzen die Änderungen in Summe eher Gutverdienern, während Alleinstehende zusätzlich belastet werden.
Zu Ihren Gunsten: Steuersenkungen und höhere Freibeträge
Grundfreibetrag und Einkommensteuer
Beginnen wir mit dem Erfreulichen: Der Grundfreibetrag steigt um 696 Euro auf 11.604 Euro. Das heißt: Egal, wie viel Sie verdienen, auf die ersten 11.604 Euro zahlen Sie keine Einkommensteuer. 2023 lag der Wert noch bei 10.908 Euro.
Für gemeinsam veranlagte Ehepartner und Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften ist der Betrag entsprechend doppelt so hoch. Für 2024 macht das 23.208 Euro.
Das heißt nicht, dass sie per se 696 Euro zusätzlich von Ihrem Brutto erhalten. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent greift nur später. Angenommen als alleinstehende Person verdienen Sie in diesem Jahr – wie auch schon im vergangenen Jahr – 11.604 Euro, dann haben Sie 2023 nur auf die „letzten“ 696 Euro etwas mehr als 14 Prozent Steuern gezahlt, also etwa 100 Euro. Diese 100 Euro erhalten Sie im Jahr 2024 zusätzlich ausgezahlt und müssen Sie nicht als Steuer abführen.
Wie viel Steuern Sie auf Ihr Gehalt zahlen, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Der Prozentsatz steigt mit dem zu versteuernden Einkommen. Allerdings verschieben sich auch hier die Beträge. Beispiel: Mussten Sie 2023 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 16.000 Euro 24 Prozent Einkommensteuer zahlen, gilt dieser Steuersatz 2024 erst ab 17.006 Euro.
Besonders stark erhöht haben sich der Grenzwerte für den Spitzensteuersatz: von 62.810 Euro zu versteuerndem Einkommen auf 66.761 Euro. Die Begründung: Wer eine Gehaltssteigerung erhält, die der Inflationsrate des letzten Jahres entspricht, soll nicht in einen höheren Steuersatz rutschen. Entsprechend greift der gleiche Steuersatz 2024 erst bei einem gut 6 Prozent höheren Einkommen als im Vorjahr. Wer eine geringere oder keine Gehaltserhöhung erhält, muss daher 2024 etwas weniger Einkommensteuer zahlen als 2023. Spitzenverdiener müssen dadurch 630 Euro weniger an Einkommensteuern zahlen als noch im Vorjahr.
Festgehalten sind die Sätze im § 32a Einkommensteuertarif des Einkommensteuergesetz (EStG).
Die exakten Werte können Sie in der nachfolgenden Grafik für sich ablesen. Suchen Sie auf der x-Achse Ihr jährliches Bruttoeinkommen. Auf der y-Achse sehen Sie, wie viel Sie davon 2023 (rosa) und wie viel 2024 (blau) als Einkommensteuer abführen müssen.
Die Tabelle zeigt, wie groß die Ersparnis bei der Einkommensteuer für ausgewählte Bruttojahreseinkommen ist.
Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer 2024 | Steuervorteil ggü. 2023 |
---|---|---|
0 € | 0,00 € | 0,00 € |
5.000 € | 0,00 € | 0,00 € |
10.000 € | 0,00 € | 0,00 € |
15.000 € | 581,59 € | 155,03 € |
20.000 € | 1.759,28 € | 196,86 € |
25.000 € | 3.057,33 € | 222,50 € |
30.000 € | 4.445,97 € | 253,84 € |
35.000 € | 5.925,21 € | 290,87 € |
40.000 € | 7.495,04 € | 333,61 € |
45.000 € | 9.155,46 € | 382,05 € |
50.000 € | 10.906,48 € | 436,19 € |
55.000 € | 12.748,10 € | 496,02 € |
60.000 € | 14.680,31 € | 561,56 € |
70.000 € | 18.797,87 € | 629,15 € |
80.000 € | 22.997,87 € | 629,15 € |
90.000 € | 27.197,87 € | 629,15 € |
100.000 € | 31.397,87 € | 629,15 € |
120.000 € | 39.797,87 € | 629,15 € |
125.000 € | 41.897,87 € | 629,15 € |
150.000 € | 52.397,87 € | 629,15 € |
200.000 € | 73.397,87 € | 629,15 € |
300.000 € | 116.063,12 € | 629,15 € |
Solidaritätszuschlag
Die wenigsten zahlen noch einen Solidaritätszuschlag, da er 2021 für etwa 90 Prozent der Lohn- oder Einkommensteuerzahler und -zahlerinnen abgeschafft wurde. Die Freigrenze steigt 2024 für Einzelveranlagte auf 18.130 Euro um 587 Euro.
Kinderfreibetrag
Angehoben wird auch der Kinderfreibetrag. Dieser steigt 2024 um 360 Euro auf 9.312 Euro.
Nachteilig: Höhere Steuern und Abgaben
Sozialbeiträge
Keine Steuer sind die Sozialbeiträge, da sie mit einem Versicherungsanspruch einhergehen. Dennoch bestimmen auch sie darüber, wie viel Geld von Ihrem Gehalt auf Ihrem Konto landet. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag, den Sie zahlen müssen, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, zahlt dann nicht zusätzlich in die jeweilige Sozialversicherung – der prozentuale Anteil, der vom Bruttoeinkommen abgeht, sinkt daher sogar. Davon profitieren Gutverdienende nun etwas später.
Immerhin: Die Beitragssätze wurden zum Jahreswechsel nicht erhöht. Somit sind für die meisten beim Thema Sozialversicherungsbeiträge keine Änderungen zu verzeichnen.
So hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen ab 1. Januar 2024:
2024 | 2023 | |||
---|---|---|---|---|
Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |
Krankenversicherung | 62.100 € | 62.100 € | 59.850 € | 59.850 € |
Pflegeversicherung | 62.100 € | 62.100 € | 59.850 € | 59.850 € |
Rentenversicherung | 90.600 € | 89.400 € | 87.600 € | 85.200 € |
Arbeitslosenversicherung | 90.600 € | 89.400 € | 87.600 € | 85.200 € |
CO2-Steuer
Damit weniger Kohlendioxid (CO2) ausgestoßen wird, hat die Bundesregierung einen Preis für CO2 festgelegt. Dieser wirkt wie eine Steuer und wird unter anderem für fossile Brennstoffe und Kraftstoffe fällig. 2023 kostete eine Tonne CO2 30 Euro. 2024 steigt der Preis auf 45 Euro.
So entwickelt sich der CO2-Preis:
Jahr | CO2-Preis je Tonne |
---|---|
2021 | 25 € |
2022 | 30 € |
2023 | 30 € |
2024 | 45 € |
2025 | 55 € |
2026 | 55 - 65 € |
Quelle: BMF
Wie sehr Sie das belastet, hängt davon, wie viel CO2 Sie (freiwillig oder gezwungenermaßen) verbrauchen. Denn das ist der Sinn des CO2-Preises. Im Vergleich zu CO2-armen oder -freien Alternativen sollen diese Brennstoffe teurer werden, damit sie weniger rentabel sind und die Nachfrage sinkt.
Konkret heißt das unter anderem, ein Liter Benzin oder Diesel kostet seit Januar 2024 wegen des höheren CO2-Preises etwa 4 bis 5 Cent mehr.
Um den Effekt zu berechnen, hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) einen Beispielverbrauch bestimmt. Demnach kostet der höhere CO2-Preis einen Alleinstehenden etwa 90 Euro mehr in diesem Jahr. Für Familien setzt das IW Mehrausgaben von etwa 150 Euro an.
Höhere Netzentgelte
Weil Strom aus Gaskraftwerken teurer geworden ist und der Netzausbau, der notwendig ist, um Strom von Regionen mit viel erneuerbaren Energien hinzu den Verbrauchern zu bringen, viel Geld kostet, steigen die Netzentgelte. Die erheben die Betreiber der Stromübertragungsnetze. Zum 1. Januar 2024 haben sie die Entgelte von 3,12 Cent auf 6,43 erhöht. Diese sollten ursprünglich durch eine staatliche Subvention aufgefangen werden. Die Maßnahme wurde aber mit dem geänderten Haushalt gestrichen. Laut Handelsblatt macht das für einen Haushalt mit 3.500 kWh (üblicher Verbrauch für eine Familie) 115 Euro mehr.
Gastro-Mehrwertsteuer
Auf ihren alten Satz zurück geht die Mehrwertsteuer im Gastronomiebereich. Dieser war zum 1. Juli 2020 wegen der Corona-Pandemie reduziert worden, um die Gastronomie zu stützen, die in Ihrem Betrieb zeitweilig besonders stark eingeschränkt war. Inwieweit sich der Wegfall auf den Endpreis auswirkt, ist nicht ganz klar. Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass zumindest die Senkung 2020 von 19 auf 7 Prozent so gut wie nicht an die Kundinnen und Kunden weitergegeben wurde. Hauptspeisen fielen zum Juli 2020 um gut 1 Prozent, der Verzehr von alkoholischen Getränken wurde um 0,2 Prozent günstiger als im damaligen Vormonat.
Nun, wo der Steuernachlass rückabgewickelt wird, macht es auch wieder einen Unterschied, ob Sie To-Go nehmen oder im Restaurant essen. Sie kennen die Frage vor dem Kassieren vermutlich aus Fast-Food-Restaurants. Der Grund: Wenn Sie im Restaurant essen, muss das Unternehmen 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Ihr Essen abführen, wenn Sie es mitnehmen nur 7 Prozent, weil es dann als Lebensmittel gilt. Gewissermaßen können Sie entscheiden, ob Ihr Geld an den Staat oder an die Fast-Food-Kette gehen soll, denn oftmals ist der Preis, den Sie für den Burger zahlen müssen gleich – unabhängig davon, ob sie ihn mitnehmen oder im Restaurant genießen.
Gas-Mehrwertsteuer
Weil im Zuge des russischen Ukraine-Kriegs und den in der Folge durch Russland eingestellten Gaslieferungen, Gas erheblich teurer wurde, hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Seit dem 1. Januar 2024 werden wieder 19 Prozent fällig. Zusammen mit dem Wegfall der Gaspreisbremse rechnet die Wirtschaftszeitung Capital mit etwa 150 Euro mehr pro Jahr für einen Vier-Personen-Haushalt, der mit Gas heizt. Inklusive des höheren CO2-Preises sind es für den Musterhaushalt, wenn er mit Gas Wohnung und Wasser wärmt, etwa 210 Euro zusätzlich in diesem Jahr.
Landwirtschaft
Weniger Subventionen und zusätzliche Abgaben waren auch für die Bauern und Bäuerinnen vorgesehen. So sollten auf landwirtschaftliche Fahrzeuge künftig Steuern gezahlt werden. Diese Maßnahme wurde nach Protesten gestrichen. Geblieben ist eine stufenweise Absenkung der Dieselsubvention. Ab 1. März können die Landwirte sich weniger Steuern auf den getankten Diesel zurückerstatten lassen. Wie viel das die Verbraucher kostet und ob die Bauern die Mehrkosten überhaupt weiterreichen können, ist schwer abzuschätzen.
Flugverkehrsteuer
An die Kundinnen und Kunden 1:1 weitergereicht wird voraussichtlich die höhere Flugverkehrsteuer. Diese sogenannte Ticketsteuer steigt um knapp ein Fünftel. Wie hoch die Steuer ist, hängt von der geflogenen Distanz ab. Für eine Strecke bis 2.500 Kilometer, was die meisten europäischen Ziele umfasst, fallen nun 15,53 Euro statt 13,03 Euro an Flugverkehrsteuer an. Für die Langstrecke gehen 70,83 statt 59,43 Euro je Ticket. Klingt nach nicht viel, aber bringt dem Staatshaushalt Schätzungen zufolge etwa 400 Millionen Euro zusätzlich.
In Summe: Bei welchem Gehalt der Effekt wie groß ist
Die Sozialbeiträge steigen, CO2 wird teurer, und die Mehrwertsteuer in der Gastronomie kehrt auf ihr ursprüngliches Niveau von 19 Prozent zurück, ebenso wie die Mehrwertsteuer für Gas. Zusätzlich müssen aufgrund steigender Netzentgelte höhere Energiekosten in Kauf genommen werden. Demgegenüber steht eine steuerliche Entlastung bei der Einkommensteuer. Zusammengefasst führt dies dazu, dass eine alleinstehende Person mit einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro auf das Jahr gerechnet 76 Euro mehr an Steuern und Abgaben zahlt, wie die IW-Berechnungen belegen. Verdient sie oder er hingegen 100.000 Euro brutto, ergibt sich ein Plus von 79 Euro.
Bruttoeinkommen der Partner | 42.000/0 | 42.000/24.000 | 60.000/30.000 | 90.000/40.000 |
---|---|---|---|---|
Änderungen Einkommensteuer/Soli | 470 | 593 | 774 | 1.532 |
Sozialbeiträge | -5 | -8 | -26 | -483 |
Erhöhung CO2-Preis | -133 | -147 | -153 | -166 |
Höhere Netzentgelte | -113 | -113 | -113 | -113 |
MwSt-Erhöhung Gas | -192 | -230 | -249 | -288 |
MwSt-Erhöhung Gastronomie | -60 | -100 | -150 | -220 |
Ergebnis | -33 | -5 | 83 | 242 |
Quelle: IW
Die Analyse verdeutlicht, dass Gutverdienende vergleichsweise besser abschneiden. Eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von 130.000 Euro hat am Ende des Jahres 262 Euro mehr, während eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 42.000 Euro 33 Euro weniger zur Verfügung hat. Besonders schwerwiegend ist die Lage für Alleinerziehende mit einem Kind: Gemäß den IW-Berechnungen steht eine alleinerziehende Person mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 36.000 Euro vor einem Minus von 144 Euro.
Doch Vorsicht ist geboten: Es kommt stark auf den Einzelfall an. Das IW hat Annahmen getroffen, die für einen Musterverbrauch stehen. Wenn Sie selbst seltener tanken oder insgesamt einen CO2-ärmeren Lebensstil pflegen, sind beispielsweise die Belastungen wegen der höheren CO2-Steuern entsprechend geringer. Ähnliches gilt für den Effekt, den die höheren Netzentgelte beim Stromverbrauch haben, sodass Sie unter Umständen auch mit geringem Einkommen, am Ende des Jahres etwas weniger Geld an den Staat zahlen.
Dennoch zeigt sich: Die Vorteile bei der Einkommensteuer steigen mit dem Verdienst, während die meisten zusätzlichen Belastungen etwa vom Heiz- und Stromkonsum abhängen, der relativ unabhängig vom Einkommen ist.
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Stand: 10.01.2023