Durch den angehobenen Grundfreibetrag zahlen 244.000 Rentnerinnen und Rentnern in diesem Jahr keine Steuern mehr – aber 114.000 werden nun steuerpflichtig.
Bundesfinanzminister Christian Lindner strebt eine weitere rückwirkende Erhöhung des Freibetrags an, um die steuerliche Belastung noch mehr zu verringern.
Die Beitragsbemessungsgrenze für Höchstrenten liegt bei 7.100 Euro in den neuen und 7.300 Euro in den alten Bundesländern.
Rund 244.000 Rentnerinnen und Rentner profitieren von der jährlichen Erhöhung des Grundfreibetrags: Sie müssen in diesem Jahr keine Steuern mehr zahlen. Aber zugleich werden 114.000 Seniorinnen und Senioren mit der neuen Erhöhung von Juli 2024 an steuerpflichtig. Dann steigen die Renten um 4,57 Prozent. Das beschloss die Bundesregierung Mitte April.
Zusammen genommen verbleiben somit 2024 rund 6,3 Millionen Menschen in der Kategorie „Steuerpflichtige mit Renteneinkünften“. Insgesamt gibt es rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.
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Finanzminister fordert weitere Erhöhung
Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerpflichtigen und bezeichnet das Jahreseinkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Er liegt für das laufende Jahr nach der Erhöhung bei 11.604 Euro.
Erst zum Jahreswechsel war der Betrag um 696 Euro erhöht worden, um die Inflation auszugleichen. Bundesfinanzminister Christian Lindner will eine noch stärkere, rückwirkende Erhöhung durchsetzen. Diese ist in den aktuellen Zahlen noch nicht berücksichtigt.
48 Prozent: Wie die Regierung für Stabilität sorgen will
- Die Bundesregierung will den erwarteten Anstieg der Rentenbeiträge abbremsen und das Rentenniveau stabilisieren. Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Christian Lindner haben ein Reformpaket präsentiert, um das Rentenniveau von 48 Prozent dauerhaft zu sichern.
- Das Rentenniveau gibt Auskunft darüber, wie viel Prozent des aktuellen Durchschnittslohns jemand als Rente erhält, der exakt 45 Jahre lang immer zum Durchschnittslohn gearbeitet hat. Mit der Gründung eines milliardenschweren Kapitalstocks auf dem Aktienmarkt will die Regierung für die Rentenversicherung eine neue Finanzierungsquelle erschließen.
Beitragsbemessungsgrenze: So viel Rente gibt es maximal vom Staat
Die Besteuerung der Renten in Deutschland begann mit einer Reform im Jahr 2004. Seitdem wird ein wachsender Teil der Rente steuerpflichtig, während die Beiträge in der Berufsphase steuerfrei bleiben. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Die Bezüge vieler Rentner, die keine weiteren Einkünfte haben, bleiben steuerfrei.
Wer die Höchstrente bekommen möchte, muss mindestens 45 Jahre durchgehend in die Rentenversicherung einzahlen und dabei ein Gehalt in Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhalten. Seit Anfang 2023 liegt sie in der allgemeinen Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro, in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro pro Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst, damit die soziale Absicherung stabil bleibt.
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Stand: 18.04.2024