Ein älteres Paar steht mit seinem Urlaubsgepäck in einer Hotellobby und führt ein Gespräch mit der Rezeptionistin.

Diese Rückzahlungen stehen Ihnen bei Reisemängeln zu

Traumreise gebucht – Albtraum erhalten
Großbaustelle neben der Unterkunft, fehlender Meerblick, dreckiges Schwimmbecken. Diese und andere Mängel lassen den Urlaub unschön werden. Doch in den meisten Fällen steht Ihnen eine Preisminderung oder sogar eine Erstattung zu. Wir klären auf.
Das Wichtigste in Kürze:

Mangel auf dem Weg zum Urlaubsort beanstanden

Bestenfalls sollte sich der Weg zum Hotel oder zur Unterkunft schon wie Urlaub anfühlen. Doch unerwartete Ereignisse können Ihnen in den Weg kommen. Ihre Reiserechte bei Zugfahrten und Flügen haben wir ausführlich in diesen Artikeln beschrieben:

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Mangel vor Ort beanstanden

Finden Sie beispielsweise ein schimmliges Badezimmer vor oder werden Sie am Morgen von einer großen Baustelle nebenan geweckt, sollten Sie als erstes mit dem Management oder dem Besitzer oder der Besitzerin des Hotels oder der Ferienunterkunft sprechen. Im einfachsten Fall bekommen Sie ein neues, ruhiges und mangelfreies Zimmer.

Sollten Sie keine gemeinsame Lösung finden, sollten Sie den Mangel oder die Mängel dokumentieren. Machen Sie Fotos von verschmutzten Stellen oder ein Video mit Ton bei Lärmbelästigung. Das ist wichtig, um den Anspruch auf Preisminderung zu belegen.

Die juristische Zentrale des ADAC hat mögliche Preisminderungen bei unterschiedlichen Mängeln erörtert:

Mangel bei Pauschalreise Reisepreisminderung
Verzögerung beim Flug
5 bis 150 Prozent des Tagesreisepreises
Änderung des Abflug-/ Ankunftsflughafens
5 bis 100 Prozent des Tagesreisepreises
Wechsel der Fluggesellschaft
bis zu 70 Prozent des Tagesreisepreises
Gepäck verspätet oder verloren
15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag
Schmutz im Hotel oder Hotelzimmer
3 bis 60 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag
Fehlender Balkon/Terrasse/Ausblick
5 bis 75 Prozent des Reisepreises
Ungeziefer im Hotel
5 bis 100 Prozent des Reisepreises
Swimmingpool fehlt oder ist verschmutzt
bis zu 25 Prozent des Reisepreises
Fehlende und eingeschränkte Sportmöglichkeiten/Animation/Disco
bis zu 15 Prozent des Reisepreises
Baulärm
bis zu 60 Prozent des Reisepreises

Mangel nach dem Urlaub beanstanden

Wollen Sie sich vor Ort die Urlaubsstimmung nicht vollständig vermiesen lassen und sich eher im Nachgang um eine (Teil-)Erstattung bemühen, sollten Sie unmittelbar nach dem Urlaub ein Schreiben an den Reiseveranstalter aufsetzen. Je früher, desto besser – auch wenn Ihre Ansprüche auf Erstattung erst ein Jahr nach Rückkehr verfallen. Beschreiben Sie in diesem Brief die Mängel und Ihre Forderungen. Zusätzlich sollten Sie eine Frist formulieren, innerhalb der Sie eine Antwort erwarten. Versenden Sie den Brief als Einschreiben, erhalten Sie eine Bestätigung, dass dieser auch wirklich eingegangen ist.

Rechtliche Schritte bei Reisemangel

Bietet Ihnen der Reiseveranstalter für den Mangel einen Gutschein für die nächste Reise an, müssen Sie diesen nicht annehmen. Erhalten Sie trotz vergangener Zahlfristen und Mahnungen nicht die geforderte Summe zurück, können Sie mit einem Mahnbescheid gegen den Reiseanbieter vorgehen.

Schließlich bleibt Ihnen die Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier sollten Sie jedoch Kosten und Nutzen abwägen. Das Verfahren kann nämlich schnell teurer werden als der Urlaub selbst. Zusätzlich kostet es viel Zeit und Nerven. Unterstützend ist hier in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung, die Ihre Kosten bei einem etwaigen Verfahren deckt.

Stand: 17.08.2023

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