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Eine Familie steht mit einem Auto und ihren Fahrrädern am Meer. Im Hintergrund ist die Sonne gerade untergegangen.

Auto privat vermieten – Geld verdienen

Kleinwagen, Oldtimer, Reisebus
Bundesweit gibt es im Schnitt 580 Autos pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Doch nicht alle bewegen jeden Tag das eigene Fahrzeug. Wenn Sie öfter aufs Fahrrad steigen, den ÖPNV nutzen oder länger in den Urlaub fahren, kann es sich lohnen, das Auto privat zu vermieten. Hier lesen Sie, was es dann zu beachten gilt.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Wenn Sie ein Auto via Carsharing mieten, zahlen Sie nur für die Zeit, in der Sie es nutzen.

  • Andersherum können Sie Ihr privates Fahrzeug vermieten, wenn Sie es gerade nicht benötigen und dabei etwas Geld verdienen.

  • Wir erläutern Ihnen, was Sie beim privaten Carsharing beachten müssen.

Mieten & Vermieten

Egal ob Auto, Wohnmobil, Oldtimer oder Roller: Zuerst müssen Sie sich Ihren bestehenden Versicherungsschutz genauer ansehen. In der Regel ist das private Fahrzeug auch nur für die private Nutzung versichert. Bevor Sie Ihr Vehikel also vermieten können, müssen Sie den Versicherungsschutz entsprechend aufstocken. Zudem muss bei einer „Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht“ die Beschreibung im Versicherungsschein angepasst werden.

0Euro steuerliche Freigrenze

Übersteigen Ihre Einnahmen aus der privaten Vermietung die steuerliche Freigrenze, müssen Sie diese in Ihrer Steuerklärung angeben.

Auch im privaten Rahmen wichtig

Das sollte im Mietvertrag stehen:

  • die vereinbarte Höhe der Mietzahlung
  • Dauer der Miete
  • Kündigungsmöglichkeiten für beide Vertragsparteien
  • Regelungen zu Nebenkosten wie Betriebskosten und Treibstoff
  • benötigte Fahrerlaubnisklasse
  • Art der Versicherung (Voll- bzw. Teilkaskoversicherung)
  • etwaige Selbstbeteiligungspflicht bei möglichen Schäden im Mietzeitraum
  • Haftung bei Blitzern, Strafzetteln und anderen Ordnungswidrigkeiten
  • hinterlegte Sicherheit
  • Ort, Datum und Unterschriften aller Vertragsparteien

Übergeben Sie den Wagen an die mietende Person, sollten beide Seiten das Vehikel auf mögliche Schäden untersuchen, diese protokollieren und mit Fotos den Ist-Zustand festhalten. Bei der Rückgabe sollten Sie gemeinsam wieder so vorgehen und die hinterlegte Sicherheit wieder zurückgeben. Einigen Sie sich bestenfalls auch über den Füllstand des Tanks bei Über- und Rückgabe.

Carsharing-Plattformen nutzen

Hier und da das eigene Fahrzeug an Freunde und Bekannte zu vermieten, ist kein großer Aufwand. Um regelmäßig einen Geldfluss zu generieren, braucht es aber schon mehr Zeit und Muße. Viele Besitzer und Besitzerinnen nutzen daher Vermittlungsplattformen. Diese fangen zusätzlich Risiken ab und kümmern sich um weitere bürokratische Aufwände. Dafür fließt ein Teil Ihrer Einnahmen aus der Vermietung dann an die Vermittler. Vor der Anmeldung auf einer Plattform müssen Sie folgende Dokumente und Informationen einreichen:

  • Fahrzeugschein
  • Fotos des Fahrzeugs
  • Informationen zum Zustand des Fahrzeugs
  • mögliche Verfügbarkeit
  • gewünschter Mietpreis pro Stunde und/oder Tag

Gängige Plattformen in Deutschland für die Vermietung privater Fahrzeuge sind:

Mieten, leihen, vermieten, verleihen = Ressourcen schonen

Wird ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, schont das die Ressourcen. Je häufiger Sharing-Angebote genutzt werden, desto weniger Fahrzeuge müssen produziert werden. Das spart CO2. Zudem bewegen sich Fahrzeuge häufiger, wodurch gerade in urbanen Räumen mehr Bewegung entsteht.

Sharing is Caring: Leihen & Verleihen ohne Einnahmen

Vielleicht ist es Ihnen unangenehm, von der eigenen Familie oder im engen Freundeskreis Geld für die Leihgabe eines Fahrzeugs zu verlangen. Völlig legitim – jedoch sollten Sie sich trotzdem beidseitig vor Eventualitäten schützen und einen Leihvertrag aufsetzen. Auch hier muss vorher unter Umständen der Versicherungsschutz angepasst werden.

Das sollte im Leihvertrag stehen:

  • Dauer der Leihgabe
  • Einverständnis darüber, dass das Fahrzeug in der Leihzeit nicht an Dritte weitergegeben werden darf
  • Regelungen zu Nebenkosten wie Betriebskosten und Treibstoff
  • etwaige Selbstbeteiligungspflicht bei möglichen Schäden im Leihzeitraum
  • Haftung bei Blitzern, Strafzetteln und anderen Ordnungswidrigkeiten
  • Ort, Datum und Unterschriften aller Vertragsparteien

Auch wenn Sie sich nahestehen: Wenn Sie den Wagen an die leihende Person übergeben, sollten auch hier beide Seiten das Vehikel auf mögliche Schäden untersuchen, diese protokollieren und mit Fotos den Ist-Zustand festhalten. Bei der Rückgabe sollten Sie gemeinsam wieder so vorgehen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Haftung im Schadensfall

Kommt es zu einem Schadensfall, haftet bei der Miete oder Leihe eines privaten Fahrzeugs in der Regel die mietende oder leihende Person. Nutzen Sie eine Plattform für die Vermittlung Ihres Fahrzeugs, fängt diese im Zweifelsfall Kosten für beide Seiten ab. Die Höhe der Summe, die übernommen wird, sowie die Selbstbeteiligung im Schadensfall müssen Sie vorher vertraglich festlegen.

Regelungen bei privater Automiete und Autoleihe

Viel zu schnelles Fahren, Trunkenheit oder eine Verkehrsteilnahme unter Einfluss von Drogen: Handeln Sie als leihende Person grob fahrlässig, haften Sie selbst für dadurch verursachte Schäden. Das gilt auch, wenn das Vehikel vollkaskoversichert ist. Je nach Schwere der Schuld kürzt der Versicherer die Leistung.

Hat die verleihende Person bei Übergabe einen Mangel am Fahrzeug verschwiegen, muss diese für mögliche Schäden selbst aufkommen.

Fragen und Antworten zum privaten Carsharing

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Kann man sein Auto privat vermieten?

Ja, Sie können Ihr eigenes Auto privat als Mietwagen anbieten. Als Anbieter oder Anbieterin müssen Sie jedoch einige Dinge beachten, wie etwa den Versicherungsschutz und einen Vertrag zwischen den Parteien.

Beim privaten Carsharing mieten oder vermieten Sie Ihr (oder ein) privates Fahrzeug als Mietwagen.

Entweder Sie verleihen oder vermieten Ihr Auto nur im Familien- oder Freundeskreis. Oder Sie bieten Ihr Vehikel der breiten Masse als privates Carsharing-Angebot an. Das geht über Mundpropaganda, Plattformen im Internet oder eine entsprechende App verschiedener Anbieter. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Formalitäten stimmen und alle Parteien gegen unschöne Eventualitäten abgesichert sind.

Für Leihende: Carsharing ist dann sinnvoll, wenn Sie sich selbst kein eigenes Auto zulegen wollen und trotzdem ab und an ein Transportmittel benötigen oder mit dem Auto beziehungsweise Wohnmobil in den Urlaub fahren wollen.

Für Verleihende: Als Besitzer oder Besitzerin eines Autos haben Sie die Möglichkeit, Ihr Auto zu vermieten oder zu verleihen, um damit etwas Geld zu verdienen und die Umwelt zu entlasten, indem Sie das Carsharing-Angebot mit Ihrem Wagen anreichern.

Gerade in Großstädten finden sich viele Carsharing-Anbieter, die Sie auf kurzen Strecken nutzen können. Dazu zählen Share Now, Miles Mobility, Sixt, Flinkster der Deutschen Bahn und Bolt. Für einen Tagesausflug eignen sich auch Anbieter wie Sixt, Hertz, Cambio, Getaround und SnappCar. Möchten Sie einen Oldtimer mieten, werden Sie bei Otto Chrom fündig. Autos für Filmdrehs lassen sich bei Car for Movies mieten.

Stand: 04.08.2023

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