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Porträt einer jungen Frau, die mit den Händen in den Taschen vor dem Regal in ihrer Werkstatt steht.

Patent anmelden: So schützen Sie Ihre Erfindung

Patentamt
Sie haben Zeit, Energie und Geld in Ihre Erfindung gesteckt und möchten diese mit einem Patent schützen? Der Antrag auf ein Patent erfordert eine gute Vorbereitung. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Schritte wichtig sind und welche Kosten auf Sie zukommen.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Sie können technische Erfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) patentieren, wenn sie neu, erfinderisch und gewerblich nutzbar sind.

  • Lassen Sie sich bei Ihrem Antrag von einem Patentanwalt oder einer Patentanwältin beraten, damit die Schutzansprüche korrekt formuliert sind.

  • Die amtlichen Gebühren und die Beratungskosten belaufen sich laut IHK Baden-Württemberg rasch auf ein paar tausend Euro. Als kostengünstige Variante zu einem Patent können Sie unter Umständen auch ein Gebrauchsmuster anmelden.

Hinter vielen Erfindungen stecken ein kreativer Geist und ein Patent

Zahlreiche Produkte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, etwa der Teebeutel, die Knautschzone im Auto – eine lebensrettende Erfindung, die heute in fast keinem Fahrzeug mehr fehlt – der Spreizdübel oder die Kaffeefiltertüte. Aber auch so bahnbrechende Erfindungen wie der Magnetresonanztomograph (MRT) für eine bessere medizinische Diagnostik gehören dazu. Alles Dinge, die im Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wurden und die unser Leben seitdem prägen.

Ob Sie praktische innovative Alltagsgegenstände erfinden oder ein hochtechnisches Produkt entwickeln: Verspricht die Idee wirtschaftlichen Erfolg, besteht nicht selten die Gefahr, dass Nachahmerinnen und Nachahmer sie kopieren, um ebenso von der Neuerung zu profitieren. Mit einem Patent können Sie Ihre technischen Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung schützen.

Das sind die Voraussetzungen für einen Patentschutz

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt. Um vom DPMA patentiert zu werden, müssen Erfindungen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss Ihre Erfindung:

  • … nachvollziehbar dargestellt sein.
  • … weltweit neu sein. Das heißt auch, dass diese Erfindung anderen bereits vorhandenen nicht zu ähnlich sein darf.
  • … erfinderisch sein. Das bedeutet, dass vom gegenwärtigen Stand der Technik zu Ihrer Neuerung ein Sprung gegeben sein muss.
  • … ausführbar sein. Sie können also keinen Schutz für ein Perpetuum Mobile bekommen.
  • … gewerblich anwendbar sein.
Hinweis

Sie können keine Schutzrechte für bloße Entdeckungen erhalten, also wenn Sie etwas finden, das zwar noch niemand vor Ihnen entdeckt hat, das aber bereits vorhanden ist, wie zum Beispiel seinerzeit die Röntgenstrahlen.

Mit diesen 5 Schritten können Sie ein Patent erhalten

  • Recherche

    Um herauszufinden, ob Ihre Erfindung patentfähig ist, sollten Sie den Stand der Technik und die bereits bestehenden Schutzrechte kennen. Diese können Sie in den Datenbanken des DPMA  recherchieren. Sie können bei Ihrer Patentanmeldung außerdem einen kostenpflichtigen Rechercheantrag stellen, damit das DPMA die Schutzfähigkeit Ihrer Erfindung prüft. Es ist ratsam, einen Patentanwalt oder eine Patentanwältin für die Recherche und die Beantragung hinzuzuziehen, was allerdings die Kosten erhöht. Mehr zu den Kosten finden Sie unten in diesem Artikel.

  • Anmeldung

    Nachdem Sie die Schutzfähigkeit geprüft haben, können Sie einen Antrag auf ein Patent stellen. Dafür müssen Sie folgende Dokumente entweder persönlich, per Post oder online beim DPMA einreichen:

    • Technische Beschreibung der Erfindung
    • Patentansprüche
    • Zeichnungen, falls notwendig
    • Zusammenfassung
    • Erfinderbenennung  (Bezeichnung der Erfindung und Namen und Adressen der Erfindenden)

    Tipp: Weil Sie mit den Patentansprüchen den Schutzumfang Ihres Patents festlegen, ist die Formulierung besonders wichtig. Lassen Sie sich dafür unbedingt von einem Patentanwalt oder einer Patentanwältin beraten.

  • Prüfungsantrag

    Der genaue Tag, an dem Ihre Patentanmeldung eingegangen ist, ist entscheidend. Denn von diesem Tag an kann eine Anmeldung von anderen mit der gleichen oder einer ähnlichen Erfindung nicht mehr erfolgreich sein. Die Anmeldung bedeutet jedoch nicht, dass eine tatsächliche inhaltliche Prüfung Ihres Antrags erfolgt. Dazu müssen Sie einen kostenpflichtigen Prüfungsantrag stellen. Dieser Antrag muss innerhalb einer bestimmten Frist nach der Anmeldung (in der Regel 7 Jahre) eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die Prüfung auch erfolgt.

  • Patent oder Prüfungsbescheid

    Nach der Beurteilung kann Ihnen ein Patent zugeteilt werden. Dieses wird anschließend öffentlich bekannt gemacht und ist von da an in den Datenbanken des DPMA verfügbar, sodass andere Ihr Patent und die daraus resultierenden Rechte einsehen können. Ihr Patent ist ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre lang gültig – vorausgesetzt, die jährlichen Gebühren zur Aufrechterhaltung des Patents werden rechtzeitig gezahlt. Denn: Die Gültigkeit des Patents ist an die fristgerechte Zahlung gebunden.

    Falls Ihnen kein Patent zugeteilt wird, erhalten Sie einen Prüfungsbescheid. Dieser enthält die Begründung, warum der Antrag abgelehnt wurde. Zudem enthält der Bescheid eine Frist, innerhalb derer Sie Änderungen vornehmen können, um gegebenenfalls Mängel zu korrigieren.

  • Einspruchsfrist

    Innerhalb von 9 Monaten nach der Veröffentlichung sind Einsprüche gegen die Patenterteilung möglich. Danach ist das Patent rechtskräftig und kann nur noch mit einer Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht angefochten werden.

Mit diesen Kosten und Gebühren können Sie rechnen

Die Kosten für die Beratung durch einen Patentanwalt oder eine Patentanwältin und die amtlichen Gebühren beim DPMA belaufen sich laut IHK Baden-Württemberg  schnell auf ein paar tausend Euro. Die Eigenrecherche nach Patenten in den Datenbanken des DPMA ist jedoch kostenlos. Angaben zur Anmeldegebühr, Rechercheantragsgebühr und Prüfungsgebühr finden Sie auf der Gebührenseite  des DPMA.

Beachten Sie, dass neben den einmaligen Kosten auch Jahresgebühren zu zahlen sind, um den Patentschutz aufrechtzuerhalten. Wenn Ihnen die Kosten für ein Patent zu hoch sind, können Sie alternativ ein kostengünstigeres Gebrauchsmuster anmelden. Dieses bietet jedoch nur für maximal 10 Jahre Schutz für Ihre Erfindung.

Die Patentanmeldung können Sie auch international einreichen

Die Grundlage für das Europäische Patentamt (EPA) bildet das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ). Aktuell gehören diesem 39 Länder an. Beim EPA findet die Prüfung Ihre Patentanmeldung zentral statt. Danach haben Sie die Möglichkeit, das europäische Patent (EP) in jedem Mitgliedstaat zu validieren. Das bedeutet, dass Sie ein Patent erhalten, das die gleichen Rechte und Pflichten wie ein nationales Patent im jeweiligen Land hat.

Außerdem gibt es seit dem 1. Juni 2023 die Möglichkeit, das sogenannte Einheitspatent zu beantragen, das einen einheitlichen Schutz in den Mitgliedstaaten bietet, die das entsprechende Übereinkommen unterzeichnet haben. Bisher sind das 18 Länder, darunter auch Deutschland.

Mit einer PCT-Anmeldung (Patent Cooperation Treaty) besteht eine weitere Möglichkeit, auf internationaler Ebene Patentschutz zu beantragen. Derzeit sind weltweit 158 Länder diesem System angeschlossen. Das Verfahren erleichtert es, in diesen Ländern Patentschutz zu erlangen. Es beginnt mit einem zentralen Antrag und wird in einem späteren Schritt auf nationaler Ebene weiterbearbeitet, wo dann der nationale Schutz erteilt wird.

Die Kosten für Patentschutz auf internationaler Ebene sind jedoch deutlich höher als auf nationaler Ebene. Laut IHK Baden-Württemberg  können Sie schnell mehrere zehntausend Euro erwarten.

Wie Sie mit Ihrer Erfindung Geld verdienen können

Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten, Ihre Erfindung auf dem Markt anzubieten, um Erlöse zu erzielen. Zunächst können Sie Angel Investors suchen, die interessiert sind, in Ihre Idee zu investieren. Bevor Sie damit beginnen, kann es sinnvoll sein, sich über die unterschiedlichen Rechtsformen für Ihr Unternehmen zu informieren, da Ihre Haftung und Steuerverpflichtungen dadurch beeinflusst werden. Wenn Sie sich selbstständig machen, ist es ratsam, einen Businessplan zu erstellen und sich professionell beraten zu lassen, damit Sie erfolgreich am Markt starten können.

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Häufige Fragen zur Patentanmeldung

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Wie und wo kann man ein Patent anmelden?

Wenn Sie Ihre Erfindung innerhalb Deutschlands schützen möchten, können Sie ein Patentantrag persönlich, per Post oder elektronisch beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einreichen. Neben dem Anmeldeformblatt müssen Sie eine technische Beschreibung der Erfindung, Patentansprüche, eventuell Zeichnungen, eine Zusammenfassung und eine sogenannte Erfinderbenennung einreichen.

Die PCT-Anmeldung macht es einfacher, auf internationaler Ebene Patentschutz zu beantragen. Aktuell gehören weltweit 158 Länder zum PCT-System. Sie ermöglicht, mit einer zentralen Anmeldung Schutz in mehreren Ländern zu beantragen. Nach dieser Anmeldung wird der Antrag auf nationaler Ebene weiterbearbeitet, wo schließlich der nationale Schutz erteilt werden kann.

Nein, die Anmeldung eines Patents ist mit Kosten verbunden. Wenn Ihnen ein Patent erteilt wird, müssen Sie zusätzlich Jahresgebühren zahlen, um den Schutz Ihres Patents aufrechtzuerhalten.

Wenn Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein Patent anmelden, sind amtliche Gebühren für den Antrag und jährliche Gebühren für die Aufrechterhaltung des Patents zu zahlen. Damit zum Beispiel die Schutzansprüche richtig formuliert werden, sollten Sie sich außerdem professionell von einem Patentanwalt oder einer Patentanwältin beraten lassen. Laut IHK Baden-Württemberg belaufen sich die Kosten in der Regel schnell auf ein paar tausend Euro, für internationale Patente, wie beim Europäischen Patentamt (EPA), schnell auf mehrere zehntausend Euro oder mehr.

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