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Eine Frau mit grauen Haaren setzt Gemüsepflanzen in ein Hochbeet.

Geburtstagsgeld vom Staat und Meldepflicht für Online-Verkäufe

Neuigkeiten im März
Der Frühling naht. Und der Jahrgang 2006 startet mit etwas Taschengeld in die wärmere Zeit. Ihr fahrbarer Untersatz für die Frühlingsmonate braucht jetzt wieder ein neues Kennzeichen. Verkaufen Sie Ihren gerade auf einer Plattform? Dann wird das unter Umständen dem Finanzamt gemeldet.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Der Jahrgang 2006 kann sich über den Kulturpass zum 18. Geburtstag freuen.

  • Für Rentnerinnen und Rentner reduziert sich durch gestiegene Krankenkassenbeiträge unter Umständen die Rentenzahlung.

  • Roller und E-Scooter brauchen spätestens jetzt ein neues Kennzeichen.

Neue Krankenkassenbeiträge – mit Auswirkung auf die Rente

Beziehen Sie Rente und sind gesetzlich krankenversichert? Je nach Versicherung erhöht sich der monatliche Beitrag und reduziert somit die Rentenzahlung ab März 2024. Die positive Nachricht dabei: Die Zusatzkosten tragen Sie nicht allein. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des Zusatzbeitrags.  

Zusatzbeiträge der 10 größten Versicherer 2024:  

AOK Baden-Württemberg: 1,6 Prozent (2023: 1,6 Prozent)

AOK Bayern: 1,58 Prozent (2023: 1,58 Prozent)

AOK Rheinland-Pfalz: 1,8 Prozent (2023: 1,8 Prozent)

AOK Niedersachsen: 1,5 Prozent (2023: 1,5 Prozent)

AOK Nordwest: 1,89 Prozent (2023: 1,89 Prozent)

AOK Plus: 1,8 Prozent (2023: 1,5 Prozent)

BARMER: 2,19 Prozent (2023: 1,5 Prozent)

DAK Gesundheit: 1,7 Prozent (2023: 1,7 Prozent)

IKK classic: 1,7 Prozent (2023: 1,6 Prozent)

Techniker Krankenkasse (TK): 1,2 Prozent (2023: 1,2 Prozent)

Zweite Runde für den Kulturpass – 100 Euro zum 18. Geburtstag

Freudige Neuigkeiten für Jahrgang 2006! Denn zum 18. Geburtstag gibt’s den Kulturpass . Mit dem Gutschein können rund 750.000 Jugendliche Bücher, Platten, Musikinstrumente, Konzert-, Kino- und Theaterkarten oder den Eintritt fürs Museum bezahlen. Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage wurde der Betrag jedoch auf 100 Euro halbiert.

Private Verkäufe? Werden im März dem Finanzamt gemeldet

Bereits im letzten Jahr ist das Plattformen-Transparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Die Umsätze aus Onlineverkäufen und Onlinevermietungen von Privatpersonen müssen ab diesem Jahr von den Plattformen an die Finanzämter übermittelt werden. Bis Ende März erfolgt die Meldung in diesem Jahr – ab 2025 bereits bis Ende Januar.

Steuererklärung: Umzugskostenpauschale steigt

Für Umzüge ab dem 1. März 2024 ist eine neue Umzugspauschale geplant. Für Einzelpersonen beträgt sie 964 Euro. Für jede weitere Person sind bis zu 643 Euro möglich. Diese Kosten können Sie bei einem Wohnortwechsel in den meisten Fällen als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen. Wichtig dabei: Der Umzug muss aus einem beruflichen Grund gemacht werden oder der Arbeitsweg durch den Umzug erheblich verkürzt werden.

Neues Versicherungskennzeichen 2024 für Mopeds und E-Scooter verpflichtend

Jedes Jahr zum März wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter. 2024 von Schwarz auf Blau. Fahren Sie weiterhin „schwarz“, greift beim Unfall die Versicherung nicht und Sie machen sich zudem strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Ihr neues Versicherungskennzeichen erhalten Sie online bei Ihrem Versicherer. Fällig werden dafür etwa 45 bis 100 Euro je nach Kaskotarif. Schließen Sie die Versicherung ab März 2024 erstmalig ab, verringert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.

Neues EU-Gesetz: WhatsApp muss mitziehen

Der „Digital Services Act“ und der „Digital Markets Act“ machen auch nicht vor dem Messenger-Riesen WhatsApp halt. Die Richtlinien zur Inhaltsmoderation und Inhaltsbereitstellung gelten für alle Dienste gleichermaßen. Das führt dazu, dass alle Personen über alle Messenger hinweg kommunizieren können, auch ohne die entsprechende App installiert zu haben.

Zeitumstellung, Frühlingsanfang & Feiertage

Frühlingsanfang hoch 2! Am 1. März starten wir meteorologisch in die wärmeren Monate, kalendarisch dann am 20. März. Berlin und Mecklenburg-Vorpommern dürfen sich über einen Feiertag am 8. März zum internationalen Frauentag freuen. Außerdem haben alle am 29.3., am Karfreitag, frei. Am letzten Tag des Monats werden dann die Uhren um eine Stunde vorgestellt – von 2 Uhr auf 3 Uhr nachts. Dann gilt wieder die Sommerzeit bis Ende Oktober.

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Stand: 26.02.2023

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