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Zwei junge Frauen wandern an der Küste Englands. In der Mitte steht auf einem farbigen Hintergrund "Neues im April"

Elterngeld, Reisen, Auto – das ändert sich

Neuigkeiten im April
Kommt der Führerschein für das Handy? Noch nicht. Aber beim Thema Digitalisierung und Autofahren könnte sich für Verbraucherinnen und Verbraucher nun etwas tun. Außerdem bekommen einige frisch gebackene Eltern künftig weniger Geld und der April lockt mit der Chance auf extra lange Erholung!

Einschnitte beim Elterngeld: wer jetzt weniger Geld bekommt

Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld . Statt wie bisher bei 200.000 Euro, liegt sie nun bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Diese Grenze gilt sowohl für Alleinverdienende als auch für Paare mit gemeinsamem Einkommen.

An den Mindest- (300 Euro) und Höchstbeträgen (1.800 Euro) wird sich dagegen nichts ändern.

ETA: Neue Einreisebestimmungen für Großbritannien

Deutsche Staatsangehörige, Reisende aus anderen EU-Staaten sowie Transitreisende benötigen ab dem 2. April 2025 für die Einreise nach Großbritannien neben einem gültigen Reisepass auch eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization, ETA), sofern sie nicht bereits einen anderen Aufenthaltstitel oder ein Visum besitzen. Diese Maßnahme betrifft England, Schottland, Wales und Nordirland.

Beantragen können Sie die ETA ausschließlich online über:

  • die offizielle ETA-App (im App Store oder bei Google Play)

Die ETA kostet momentan 10 britische Pfund (je nach Kurs um die 12 Euro) und kann derzeit nur per Kreditkarte oder Google Pay beglichen werden. Sie ist zwei Jahre gültig und erlaubt in dieser Zeit mehrere Einreisen.

Da die Genehmigung bis zu 72 Stunden dauern kann, sollten Reisende den Antrag frühzeitig stellen. Die Bestätigung der ETA bekommen Sie per E-Mail.

Vorsicht bei der Beantragung der ETA über Fremdseiten

Nutzen Sie zur Beantragung der ETA nur die offizielle Website der britischen Regierung oder die offizielle ETA-App. Es gibt inzwischen Internetanbieter, die die Beantragung übernehmen, dafür aber zum Teil deutlich höhere Gebühren verlangen.

Pilotprojekt: Kommt jetzt der digitale Fahrzeugschein?

Die Digitalisierung schreitet auch im Fahrzeugwesen voran: Nach der Online-Fahrzeugzulassung (i-Kfz) startet im April eine Pilotphase zur Digitalisierung von Fahrzeugpapieren. Interessierte Autofahrerinnen und Autofahrer können eine gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei speziell entwickelte App testen, die den Fahrzeugschein digital abbildet.

Theoretische Fahrprüfung: Anpassung des Fragenkatalogs

Ab dem 1. April 2025 tritt ein überarbeiteter Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Kraft. Dieser berücksichtigt aktuelle Gesetzesänderungen und enthält neue Fragen zu Themen wie Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregeln an Kreuzungen und spezielle Verkehrszeichen.

Darmkrebsvorsorge für alle Geschlechter nun ab 50. Lebensjahr

Ab April 2025 haben nun auch Frauen bereits ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen, statt wie bisher ab dem 55. Lebensjahr. Somit können nun alle Geschlechter ab 50 Jahren zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ kann alle zwei Jahre ein Stuhltest durchgeführt werden.

Aktionswoche für mehr Verkehrssicherheit

Zweimal im Jahr führt die Polizei in Deutschland einen Blitzermarathon durch, um auf die Gefahren von zu schnellem Fahren aufmerksam zu machen – eine häufige Unfallursache. Die sogenannte „Speedweek“ mit deutlich mehr Geschwindigkeitskontrollen findet 2025 vom 7. bis 13. April statt. Betroffen sind vor allem Autobahnen, Bundesstraßen sowie Innerortsstraßen.

An der Aktionswoche im Frühjahr nehmen laut ADAC voraussichtlich folgende Bundesländer teil:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Ostern und 1. Mai geschickt freimachen: Mit acht Urlaubstagen bis zu 17 freie Tage

Die Osterfeiertage und der 1. Mai bieten sich in diesem Jahr wieder gut an, um mit wenig Urlaub viele freie Tage zu genießen. Ihre Möglichkeiten im Überblick:

  • 14. bis 17. April: 4 Urlaubstage = 10 freie Tage
  • 22. bis 25. April: 4 Urlaubstage = 10 freie Tage
  • 22. bis 30. April + 2. Mai: 8 Urlaubstage = 17 freie Tage
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Stand 25.03.2025, mit dpa

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