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Das bringt 2025 für Unternehmen und ihre Beschäftigten

Neue Gesetze, viele Veränderungen
Das neue Jahr bringt zahlreiche neue Gesetze und Änderungen für Betriebe und Arbeitnehmende. In einigen Bereichen gibt es finanzielle Entlastungen, anderes wird teurer oder Abläufe werden vereinfacht. Was sich konkret ändert, lesen Sie hier im Überblick.

Das ändert sich für Unternehmen:

Beschäftigte übernehmen Besteuerung von Abfindungen selbst

Als Arbeitgeberin und Arbeitgeber sind Sie ab 2025 im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens nicht mehr für die Besteuerung von Abfindungen nach der Fünftelregelung zuständig. Beschäftigte, die den steuerlichen Vorteil nutzen wollen, müssen das künftig selbstständig im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung in ihrer Steuererklärung angeben. Arbeitgeber sollten ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Änderungen aufmerksam machen.

Digitale Arbeitsverträge: Papier war gestern

Künftig können Betriebe bei Arbeitsverträgen auf Papier verzichten, diese komplett elektronisch abschließen und zum Beispiel per E-Mail übermitteln. Die Änderung ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV). Es wird allerdings Ausnahmen geben – beispielsweise bei Praktikumsverträgen.

Verkürzte Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Ab 2025 sinken die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Das spart Platz und mindert bürokratischen Aufwand.

Regulierung künstlicher Intelligenz: Die europäische KI-Verordnung gilt

Ab Februar 2025 regelt der neue EU-AI-Act  den Einsatz von KI-Systemen. Unternehmen müssen ihre Systeme je nach Risikoklasse prüfen und anpassen – von Chatbots bis hin zu KI-basierten Bewerbungssoftwares.

Wichtig: Verstöße können hohe Strafen nach sich ziehen. Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, welche ihrer KI-Systeme unter die neuen Regelungen fallen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit  für viele Unternehmen Pflicht. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Das BFSG legt fest, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gelten, die ab dem 28.06.2025 angeboten werden.

Beispielsweise müssen Onlinehändler ihre Portale dann barrierefrei anbieten. Das betrifft darüber hinaus auch Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen sowie Finanzdienstleistern.

Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 2 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 2 Mio. Euro sind teilweise vom Gesetz ausgenommen.

Neues Förderprogramm für Gründungen und Unternehmensübergaben

Es gibt einen neuen zinsgünstigen „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“ der KfW-Bank mit attraktiven Konditionen. Das Programm unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Finanzierung von Gründungsvorhaben und der Nachfolge bestehender Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro je Vorhaben. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt.

Das ändert sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Begabtenförderung für Berufsanfängerinnen und -anfänger steigt

Junge berufliche Talente können sich über eine Erhöhung des Weiterbildungsstipendiums freuen. Das Stipendium können Menschen erhalten, die ihre Berufsausbildung besonders gut abgeschlossen haben und noch mehr erreichen wollen. Förderfähig sind in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen wie zum Beispiel fachbezogene Qualifikationen im Handwerk oder in Gesundheitsfachberufen. Das Stipendium steigt ab 2025 auf bis zu 9.135 Euro. Bisher lag der Höchstsatz bei 8.700 Euro.

Abfindungen selbst versteuern

Abfindungen sind Einmalzahlungen, die Beschäftigte ein wenig für den Ver­lust ihres Ar­beits­plat­zes entschädigen sollen. Sie sind voll steuerpflichtig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter Umständen die Steuerlast mit der sogenannten Fünftelregelung minimieren.

Künftig müssen Sie allerdings selbst aktiv werden, wenn Sie diese Regelung nutzen wollen und dies in ihrer Steuererklärung angeben. Betriebe sind dafür ab 2025 nicht mehr zuständig.

Das Deutschlandticket wird teurer

Neun Euro teurer wird das Bus- und Bahnfahren für Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets zum Jahreswechsel. Das Ticket kostet dann 58 Euro. Auch die Finanzierung des Tickets für 2025 ist inzwischen gesichert. Die rot-grüne Minderheitsregierung hat sich mit der Union darüber geeinigt, heißt es bei „tagesschau.de“ .

Antrag auf Elternzeit und Pflegezeit wird vereinfacht

Ab 2025 können Anträge auf Elternzeit (ab Mai) sowie Pflege- und Familienpflegezeit (ab Januar) in Textform gestellt werden – das heißt digital und ohne eigenhändige Unterschrift. Geregelt ist das im neuen Bürokratieentlastungsgesetz IV.

Erleichterung im Amt: digitales Passfoto kommt

Ab Mai 2025 können Sie Passfotos digital an Ämter übermitteln, zum Beispiel für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses. Ein ausgedrucktes Foto wird dann nicht mehr angenommen.

Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 wurde vom Gesundheitsministerium auf 2,5 Prozent festgelegt. Damit steigt er im kommenden Jahr um 0,8 Prozent. Die Höhe des tatsächlichen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest – sie könnte bei einigen Kassen sogar über der Empfehlung liegen. Die Erhöhung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu gleichen Teilen.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdienende

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen soll 2025 ungewöhnlich stark ausfallen, heißt es auf den Seiten der Bundesregierung . Grund sei die positive Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr. Zu spüren bekommen werden dies vor allem Gutverdienerinnen und Gutverdiener. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro pro Monat steigen.

Parallel dazu soll auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung Anfang des Jahres deutlich steigen – erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. 2024 lag die Grenze in den neuen Bundesländern noch bei 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro.

Höherer Mindestlohn und mehr für Minijobberinnen und -jobber

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit einher geht auch eine Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobberinnen und Minijobber auf 556 Euro pro Monat. 

Mehr Geld in der Pflege

Beschäftigte in der Altenpflege erhalten ab Juli 2025 höhere Stundenlöhne:

  • Pflegefachkräfte: 20,50 Euro
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 Euro
  • Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro

Stand 18.12.2025, mit dpa

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