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Zwei Personen stehen in einem Büro und schauen in die Kamera.

Neues Förderprogramm bietet attraktive Konditionen für Gründungen und Nachfolgen

Gründer kommen einfacher an Geld
Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Wirtschaftsministerium Gründende sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Nachfolge planen. Ziel des Programms ist die Förderung der unternehmerischen Dynamik in Deutschland und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein neues Förderprogramm bietet attraktive Konditionen für Gründungen und Unternehmensübergaben.

  • Dafür stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.

  • Die Hausbanken werden durch Bund und Bürgschaftsbanken zu 100 Prozent vom Kreditausfallrisiko entlastet.

  • Die Beantragung des ERP-Förderkredits läuft im ersten Schritt über die eigene Sparkasse oder Hausbank.

Neuartige Kooperation macht Unterstützung möglich

Durch eine neuartige Kooperation von Wirtschafts- und Finanzministerium, der KfW und der Deutschen Bürgschaftsbanken steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern seit dem 1. November 2024 ein attraktives Förderangebot zur Verfügung.

Das Förderangebot umfasst ein zinsgünstiges Darlehen sowie weitere Absicherungsinstrumente der Bürgschaftsbanken.

Langfristige Stärkung des Mittelstands

Das Wirtschaftsministerium reagiert mit einem Förderprogramm auf die zunehmenden Herausforderungen, vor denen junge Unternehmen sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger stehen. Vor allem Start-ups und Nachfolger haben häufig begrenzten Zugang zu Kapital, um ihre Investitionen und Betriebskosten zu decken. Das soll das Programm mit dem „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“  nun ändern.

Jungen Unternehmerinnen und Unternehmern fehlen oft die nötige Erfahrung und ein branchenspezifisches Netzwerk. Hinzu kommt, dass bestehende, etablierte Unternehmen Druck auf Neugründungen und Nachfolgerinnen und Nachfolger ausüben, was Marktanteile und Wachstum betrifft. Nicht zuletzt haben gerade kleine Unternehmen oft Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.

Die neuen Finanzhilfen sollen Unternehmerinnen und Unternehmern daher den Zugang zu Kapital erleichtern. Wirtschaftsminister Habeck hebt die Bedeutung des Programms für die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen und die Innovationskraft hervor .

Wer wird gefördert?

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Antragstellerinnen und Antragsteller gefördert, die Teil der Geschäftsleitung eines Unternehmens sind. Förderberechtigt sind:

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler)
  • Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger sowie
  • junge Unternehmen

So funktioniert die Antragstellung

Die Beantragung des ERP-Förderkredits geschieht unkompliziert über die eigene Sparkasse oder Hausbank. Diese stellt dann über die zentrale Homepage  den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Bei Erfolg beantragt die Sparkasse oder Hausbank im Anschluss den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.

Das sind die wichtigsten Programmpunkte

  • Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge können Unternehmen Investitionen, Übernahmen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen fördern lassen.
  • Finanziert werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller.
  • Die Antragstellerinnen und Antragsteller profitieren aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus müssen sie keine Sicherheiten stellen. 
  • Ein weiterer Pluspunkt: Das Programm kann mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken kombiniert werden. Die Förderung bieten zwei Laufzeitvarianten an.


Maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken

Das Besondere an dem neuen Förderprogramm ist, dass die Sparkassen und Hausbanken durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet werden. Hierfür gewähren Wirtschafts- und Finanzministerium eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die KfW wiederum refinanziert die Hausbanken. Diese müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen. So können deren Kundinnen und Kunden von attraktiven Konditionen profitieren und die Finanzierbarkeit ihres Vorhabens verbessern.

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Stand 07. November 2024

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