Bürgerinnen und Bürger werden durch eine Anpassung des Wohngelds, einen Heizkostenzuschuss, eine weitere Energiepauschale und eine gesenkte Umsatzsteuer auf Gas entlastet. Hiervon profitieren diesmal insbesondere auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende
Familien profitieren von einer Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.
Arbeitnehmende können steuerfreie Boni empfangen und weiterhin in Kurzarbeit gehen.
Wohngeld
Mehr Menschen sollen Wohngeld erhalten. Weitere zwei Millionen Bürger und Bürgerinnen mit geringerem Einkommen sollen so entlastet werden. Zudem sind eine darin enthaltene dauerhafte Klima- sowie eine Heizkostenkomponente geplant.
Heizkostenzuschuss
Von September bis Dezember sollen Wohngeldempfangende einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält einmalig 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte bekommen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzlich 100 Euro. Danach soll der Zuschuss direkt in das Wohngeld integriert werden.
Energiepreispauschale
Zum 1. Dezember erhalten auch Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Studierende, Fachschüler und Fachschülerinnen erhalten einmalig 200 Euro.
Umsatzsteuer auf Gas
Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch wird bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
Hartz IV
Ab dem 1. Januar 2023 wird Hartz IV zum Bürgergeld umgewandelt. Aufgrund der hohen Inflation erfolgt eine finanzielle Anpassung auf einen Regelsatz von circa 500 Euro. Aktuell beträgt die Grundsicherung monatlich 449 Euro.
Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen
Ab 2023 dürfen „Midi-Jobber“ (Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Minijob-Grenze von 520 Euro monatlich, aber innerhalb der Gleitzone) monatlich 2000 Euro verdienen. Die bestehende Grenze von 1300 Euro wird zum 1. Oktober 2022 bereits auf 1600 Euro angehoben.
Steuerentlastung bei Rentenbeiträgen
Rentenbeiträge sollen ab 2023 als Sonderausgabe voll abgesetzt werden können. Diese Regelung tritt somit zwei Jahre früher in Kraft als geplant. Renten werden so zukünftig erst in der Auszahlungsphase besteuert.
Kindergeld
Zum Beginn des neuen Jahres wird das Kindergeld um 18 Euro erhöht. Das gilt für das erste und das zweite Kind.
Erhöhung des Kinderzuschlags
Zum 1. Januar 2023 wird der Kinderzuschlag zusätzlich erhöht und auf 250 Euro im Monat angehoben.
Zusatzzahlung von Arbeitgebenden
Zusatzzahlungen von Arbeitgebenden an Arbeitnehmende sind bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuer- und abgabefrei. So können Inflationsprämien ohne Einschränkungen ausgezahlt werden.
Homeoffice
Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von fünf Euro möglich. Jährlich dürfen es maximal 600 Euro sein.
Kurzarbeitergeld
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie bleibt vorerst bei sieben Prozent.
Entlastung beim CO2-Preis
Die zum neuen Jahr geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird auf den 1. Januar 2024 verschoben. Folgeschritte verschieben sich somit ebenfalls um ein Jahr.
Weitere Maßnahmen:
Die international vereinbarte Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen soll nun auch national umgesetzt werden. Parallel will man sich auf europäischer Ebene für weitere Preissenkungen auf den Energiemärkten einsetzen. Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch sollen Auflagen erhalten, damit sie Steigerungen der Energiekosten nicht ohne Weiteres an Endverbraucher und Endverbraucherinnen weitergeben können. Dafür sollen Unternehmen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.
Strompreisbremse
Haushalte sollen bei den Strompreisen entlastet werden. Eine Strompreisbremse soll deswegen eingeführt werden, finanziert durch die Gewinne von Energiekonzernen. Geplant ist eine Regelung auf EU-Ebene, die aber bei Nichtgelingen auch auf nationaler Ebene greifen könnte.
Kalte Progression
Sobald im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, soll bei der Steuer die inflationsgetriebene kalte Progression durch eine Änderung des Tarifs integriert werden.
Ticket für den Nahverkehr
Die Bundesregierung ist bereit, jährlich 1,5 Milliarden für ein bundesweites Nahverkehrsticket zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung ist, dass die Länder mindestens den gleichen Betrag einbringen. Das Ticket soll sich dann in einem Preisrahmen von 49 bis 69 Euro pro Monat bewegen.
Stand: 06.09.2022