Die Pipeline Nord Stream 1 führt wieder Gas – weiterhin aber nur in einem stark reduzierten Umfang. Der russische Konzern Gazprom drosselt die Menge derzeit auf 20 Prozent.
Die Bundesregierung bezeichnet die Gasversorgung als „noch gesichert“, hat vorsorglich aber die Alarmstufe, die 2. Stufe des Notfallplans Gas, aktiviert.
Die Preise für Endverbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas haben sich gegenüber dem Vorjahr verdreifacht.
Die Preisexplosion bedeutet hohe Nachzahlungen und deutlich höhere Abschläge für Mietnebenkosten.
Das staatliche Entlastungspaket schafft nur geringen Ausgleich.
Preisexplosion belastet Privathaushalte
Der Ukraine-Krieg und die Drosselung der von Russland in die Europäische Union gelieferten Erdgasmenge hat die Preise für Gas und andere fossile Energieträger massiv nach oben getrieben. Die Bundesnetzagentur spricht von einer Verdreifachung der Gaspreise im Vergleich zum Vorjahr. Private und wirtschaftliche Gaskundinnen und -kunden, aber auch viele Mieterinnen und Mieter müssen daher mit hohen Nachforderungen, weiteren Preiserhöhungen und erheblich steigenden monatlichen Abschlägen rechnen.
Hohe Nachzahlungen kommen 2023
Im Geldbeutel bemerkbar machen, werden sich die Preisanstiege bei den meisten Menschen erst bei der nächsten Betriebskostenabrechnung ihrer Vermieterin oder des Verwalters. Jeder Miethaushalt in Deutschland bekommt einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung – in der Regel mit dem Abrechnungszeitraum des vorangegangenen Kalenderjahres. Den größten Kostenpunkt dabei machen die Energiekosten aus. Bereits für die vergangene Heizperiode (September 2021 bis März 2022) zahlten Gaskundinnen und -kunden deutlich mehr als im Vorjahr. Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zufolge waren das für eine vierköpfige Familie mit Gasheizung im Durchschnitt 1402 Euro.
Die erwartbar nochmals stark steigenden Nachzahlungen für die Energiekosten des laufenden Jahres und der nächsten Heizperiode werden üblicherweise erst mit der Jahresabrechnung 2023 – das heißt nach der nächsten Heizperiode fällig. Die Bundesnetzagentur rechnet hier mit Kostensteigerung von rund 300 Prozent. „Bei denen, die jetzt ihre Heizkostenabrechnung bekommen, verdoppeln sich die Abschläge bereits – und da sind die Folgen des Ukraine-Krieges noch gar nicht berücksichtigt", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahr, so Müller weiter, werde Gas an den Rohstoffbörsen teilweise zum siebenfachen Preis gehandelt.
Mieter- und Vermietervertreter warnen gleichermaßen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der Verband Haus & Grund aber auch Wohnungskonzerne wie Vonovia haben bereits davor gewarnt, dass aufgrund der stark steigenden Energiekosten durch den Ukraine-Krieg noch in diesem Jahr, spätestens aber 2023, auf Privathaushalte hohe Nachzahlungen von Nebenkosten zukommen werden.
Auch nach Einschätzung der Bundesnetzagentur werden sich die monatlichen Abschlagszahlungen für Verbraucher von Erdgas im kommenden Jahr mindestens verdreifachen. Die damit verbundenen hohen Nachzahlungen bei den Nebenkosten würden vor allem für einkommensschwächere Haushalte eine hohe finanzielle Zusatzbelastung bedeuten, so Rolf Buch, Chef von Vonovia, Deutschlands größtem Wohnungskonzern, im „Spiegel“.
Viele Vermieter verlangen höhere Nebenkostenabschläge
Auch Vermieterinnen und Vermieter werden durch die hohen Energiekosten belastet. Um nicht auf unbezahlten Rechnungen für Öl-, Gas- oder Fernwärme sitzen zu bleiben, wollen einige bereits im laufenden Abrechnungsjahr höhere monatliche Vorauszahlungen von Mieterinnen und Mietern, so der Deutsche Mieterbund.
Entlastungspaket für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft nur wenig Ausgleich
Mit dem Entlastungspaket 2022 hat die Bundesregierung einen Strauß ganz unterschiedlicher Maßnahmen zusammengestellt. Vor allem einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger sollen davon profitieren. Die Maßnahmen beinhalten das deutschlandweite in den drei Sommermonaten geltende 9-Euro-Ticket für den ÖPNV und den Regionalfernverkehr und den noch bis Ende August gewährten steuerlichen Tankrabatt. Alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum 1. September in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten überdies eine – allerdings zu versteuernde – Energiepreispauschale von 300 Euro. Ausgezahlt wurden bereits einmalig 100 Euro Kinderbonus pro Kind zusätzlich zum Kindergeld und 100 Euro extra an die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Für Geringverdienerinnen und Geringverdiener werden diese Entlastungen vermutlich nicht ausreichen, um die Preiserhöhungen bei Energie und Lebensmitteln auch nur annähernd zu kompensieren. Die Energiepreispauschale wiederum greife weder bei Rentnerinnen und Rentnern noch bei Minijobberinnen und Minijobber, kritisiert der Leiter des VZBV, Thomas Engelke, im „Handelsblatt“ und fordert rasche Nachbesserungen.
Inzwischen hat die Bundesregierung für Anfang kommenden Jahres eine Wohngeldreform angekündigt, mit der insbesondere einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger zusätzlich entlastet werden sollen. Haus- und Wohnungsbesitzer, Mieterinnen und Mieter bleiben aber aufgerufen, eigene Einsparmöglichkeiten beim Energieverbrauch umfassend zu nutzen und wenn es möglich ist, jetzt schon Geld für kommende Nachzahlungen beiseitezulegen.
0Prozent
aller Haushalte zahlen zu viel Heizkosten. (Quelle: co2online)
Häufige Fragen zur Gasversorgung
Ganz grundsätzlich bedeutet eine höhere Inflation, dass die Kaufkraft sinkt und Verbraucherinnen und Verbraucher sich für einen Euro weniger leisten können als zuvor. Derzeit sind besonders Waren des täglichen Bedarfs betroffen, was sich auf den Geldbeutel vieler Menschen auswirkt.
Aktuell ist sehr schwer vorherzusagen, wie viel Gas in den kommenden Wochen und Monaten von Russland nach Europa fließen wird. Aus Russland kommen weiter widersprüchliche Aussagen und Signale, die offenbar darauf abzielen, die die westliche Öffentlichkeit, Politik, und Wirtschaft zu verunsichern und den Gaspreis in immer neue Höhen zu treiben. Vorsorglich hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) daher bereits Ende Juni die Stufe 2 des „Notfallplans Gas“ ausgerufen, er bezeichnet die aktuelle Versorgungssituation aber als noch gesichert.
Unklar bleibt, inwieweit die Gasmengen, die Deutschland auf alternativen Lieferwegen erreichen, die Versorgungslücken zu schließen vermögen. Große Hoffnungen ruhen dabei auf den Import von verflüssigtem Erdgas (LNG). Wirtschaftsminister Habeck rechnet damit, dass die beiden im Bau befindlichen LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel zum Jahreswechsel 2022/2023 ihren Betrieb aufnehmen werden. Zwei weitere Standorte für LNG-Terminals wurden bereits festgelegt (Stade und Lubmin), sollen aber frühestens Ende 2023 verfügbar sein.
Aktuell sind die Gasspeicher in Deutschland zu knapp zwei Drittel gefüllt. Um sicher über den Winter zu kommen wird ein Speicherfüllstand von mindestens 90 Prozent benötigt. Gelingt es nicht, die Lücke rechtzeitig zu füllen, kann laut Bundesnetzagentur eine Rationierung bei der Erdgasversorgung im kommenden Winter nicht ausgeschlossen werden – insbesondere bei einer weiteren Verringerung der aus Russland gelieferten Gasmengen. Da die geltenden Notfallpläne eine bevorzugte Versorgung von Privathaushalten vorsehen, drohen Versorgungseinschränkungen jedoch in erster Linie Großverbrauchern aus der Wirtschaft. Damit die Speicher weiter gefüllt werden können und ein Gasnotstand im Winter vermieden werden kann, wurden wirtschaftliche und private Verbraucherinnen und Verbraucher aufgerufen, wo immer es möglich ist, jetzt schon freiwillig ihren Gasverbrauch reduzieren. Energiesparen ist schon jetzt für alle das Gebot der Stunde.
Aufgrund verminderter Gaslieferungen aus Russland sowie dem hohen Preisniveau am Gasmarkt hat die Bundesregierung am 23.06.2022 die Stufe 2 des Notfallplans Gas ausgerufen. Gas sei in Deutschland ein knappes Gut, begründete Wirtschaftsminister Robert Habeck die Maßnahme. Zwar sei die Versorgungssicherheit aktuell weiter gewährleistet, beruhigt Habeck, die Lage sei aber angespannt, Russlands Präsident Wladimir Putin nutze die Verfügbarkeit von Gas immer wieder strategisch und bei einem russischen Lieferstopp drohten mittelfristig Versorgungsengpässe.
Für private Haushalte hat die Ausrufung der Stufe 2 des Notfallplans Gas zunächst noch keine Konsequenzen. Mit dem Ausruf wurden die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass Energieversorger staatliche Kredite in Anspruch nehmen können und die gestiegenen Gaspreise in Notlagen auch bei bestehenden Laufzeitverträgen an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben können.
Wie hoch die Nebenkosten für den Energieverbrauch genau ausfallen werden, lässt sich nur schätzen. Erste Berechnungen lassen erahnen, welche finanziellen Belastungen auf Singles, Paare und Familien zukommen können. Je nach individuellem Verbrauch müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mit mehr als dem Doppelten ihrer Heizkosten zwischen April 2021 und April 2022 rechnen. Für die Heizsaison 2022/23 ist sogar eine Verdreifachung der Heizkosten wahrscheinlich.
Mieterinnen oder Mieter sind nicht verpflichtet, der Forderungen höherer Abschläge im Voraus nachzukommen. Eine Erhöhung sollte immer auf der Grundlage der Nebenkostenabrechnung erfolgen, dann haben Vermieter und Vermieterinnen Anspruch darauf, heißt es auf der Website des Berliner Mietervereins . Sei eine Nachzahlung fällig, könne eine Erhöhung von bis zu 30 Prozent vertretbar sein.
Eine angemessene Erhöhung der Vorauszahlungen könne aber im Einzelfall sinnvoll sein, vor allem dann, wenn die bisherigen Abschläge absehbar zu eng kalkuliert sind.
Besser sei es, sofern Mieterinnen und Mieter dazu wirtschaftlich in der Lage seien, für den Ernstfall Geld zu sparen. Sie sollten zudem das Gespräch mit Vermietenden suchen und sich frühzeitig um einvernehmliche Lösungen kümmern, beispielsweise Ratenzahlungen, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.
Hilfreich für eine ungefähre Kalkulation einer zu erwartenden Nachzahlung kann auch der Nachzahlungsrechner der Stiftung Warentest sein. Nutzerinnen und Nutzer können diesen selbst mit den wichtigsten Daten füttern. Sie brauchen dazu ihre letzte Heizkostenabrechnung und müssen zusätzlich bei der Vermieterin oder dem Vermieter den aktuellen Öl- oder Gaspreis erfragen. Das Ergebnis ist nur ein Richtwert und muss bei stärkeren Preisschwankungen jeweils aktuell neu berechnet werden.
Bis die nächste Nebenkostenabrechnung im Briefkasten liegt, dauert es bei den meisten noch eine Weile. Diese Zeit kann genutzt werden, um die Haushaltsplanung anzupassen und wenn möglich Geld zurückzulegen.
Leicht etwas einsparen können Verbraucherinnen und Verbraucher indem sie Stromfresser im Haushalt identifizieren und energiesparend heizen, kochen oder waschen. Haushalte, die mit Gas heizen, können ihren Energieverbrauch erheblich reduzieren und viel Geld sparen, wenn sie die Einstellungen der Heizanlage optimieren und die Wassertemperatur im Heizsystem etwas absenken. Dies ist angesichts des Fachkräftemangels auch im Sanitärbereich ein leider nicht immer leicht und schnell umsetzbares Unterfangen. Trotzdem – eine individuelle Absenkung der Raumtemperatur lohnt sich: Pro Grad weniger lassen sich rund sechs Prozent Energie einsparen. Bei einer Absenkung der Raumtemperatur von 22 auf 20 Grad ergeben sich damit 12 Prozent Einsparung.
Nach Angaben der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zahlen 90 Prozent aller Haushalte zu viel Heizkosten und haben – gerade angesichts der Energiekostenexplosion - erhebliche Einsparpotenziale. Mit dem Heizkostenrechner von co2online lassen sich Sparpotenziale leicht ermitteln.
Stand: 22.07.2022