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Zwei Männer in einer Fabrik, die auf ein Tablet schauen.

10 Fragen und Antworten zum Mindestlohn

41 Cent mehr
Seit 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kommission empfiehlt regelmäßig, wie stark der Mindestverdienst steigen soll. Doch die Anpassungen sind zunehmend ein Politikum, gerade jetzt, wo die Preise relativ stark gestiegen sind. Welche Regeln gelten? Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Und was ist stärker gestiegen – die Inflation oder der Mindestlohn?
Das Wichtigste in Kürze
  • Der gesetzliche Mindestlohn gilt für fast alle Beschäftigten in Deutschland.

  • Seit Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde.

  • Anpassungen schlägt die Mindestlohnkommission vor. Für 2025 ist eine Erhöhung auf 12,81 Euro vorgesehen.

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum Januar 2015 gilt eine Lohnuntergrenze. Die Erhöhungen sind für Millionen von Beschäftigten relevant. Zeit für grundlegende Fragen und Antworten angesichts der auch wegen der Inflation hitzigen Debatte.

Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmenden pro Arbeitsstunde zahlen müssen. Dieses Gesetz soll Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen gewährleisten. In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – sowohl für Beschäftigte im Inland als auch im Ausland.

Darüber hinaus greifen in vielen Branchen Tarifverträge, die in der Regel höhere Lohnuntergrenzen festlegen. Somit gibt es verschiedene Mindestlöhne. Die Tarifvereinbarungen greifen dabei auch für die im Ausland tätigen Beschäftigten über das sogenannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Wer vom Mindestlohn spricht, meint meist den gesetzlichen und nicht die Branchen-Mindestlöhne.

Wann wurde ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland eingeführt?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zum 1. Januar 2015 eingeführt.    

Wie hoch ist der Mindestlohn derzeit?

Zuletzt erhöht wurde der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024. Seitdem beträgt er 12,41 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche macht das in etwa 2.150 Euro. Im Jahr 2023 war der Mindestlohn unverändert geblieben, wurde aber 2022 erheblich angehoben.

Bei der Einführung betrug der Mindestlohn 8,50 Euro pro Stunde. Seither ist nicht nur der Mindestlohn gestiegen (+46 Prozent), sondern auch das allgemeine Preisniveau (+23 Prozent). Aber auch inflationsbereinigt ist der Mindestlohn recht kontinuierlich gestiegen. Wenn man die Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes  berücksichtigt, liegt der Mindestlohn 2024 „real“ um 18 Prozent höher als 2015.

Höhe des Mindestlohns in Euro

gesetzlich
inflationsbereinigt
reale Steigerung
ab 01.01.2015
8,50
8,50
ab 01.01.2017
8,84
8,75
3,0%
ab 01.01.2019
9,19
8,81
0,6%
ab 01.01.2020
9,35
8,84
0,3%
ab 01.01.2021
9,50
8,93
1,1%
ab 01.07.2021
9,60
8,89
-0,4%
ab 01.01.2022
9,82
8,96
0,7%
ab 01.07.2022
10,45
9,16
2,3%
ab 01.10.2022
12,00
10,13
10,6%
ab 01.01.2024
12,41
10,00
-1,3%

Quelle: Mindestlohn-Kommission, inflationsbereinigt: eigene Berechnung

Wurde der Mindestlohn 2024 erhöht?

Der gesetzliche Mindestlohn wird in der Regel alle zwei Jahre überprüft und angepasst. Die Mindestlohnkommission spricht dabei eine Empfehlung aus. Die Bundesregierung entscheidet dann, ob sie dieser folgt. Gemäß der Kommission erfolgte zum 01.01.2024 eine Erhöhung auf 12,41 Euro.

Zum 01.01.2025 soll der Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen.

Aufgrund der hohen Inflation gibt es viele Stimmen, die die Erhöhung um 41 Cent für zu wenig halten, da dies einem Plus von 3,4 Prozent gegenüber dem bislang gültigen Mindestlohn entspricht – also weniger als die Inflationsrate für den Zeitraum. Die Bundesregierung rechnete für 2023 in ihrer Prognose von Ende April 2023 mit einer Inflationsrate von 5,9 Prozent. Allerdings wurde der Mindestlohn bereits 2022 wegen der Inflation deutlich stärker erhöht, als es das Verfahren der Mindestlohnkommission vorgesehen hätte.

Laut ihrer Prognose vom Oktober 2023 rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2024 mit einer Inflationsrate von durchschnittlich 2,6 Prozent. Der Mindestlohn soll zum 1. Januar 2025 jedoch um 3,3 Prozent steigen (+ 0,41 Euro pro Stunde auf 12,82 Euro).

Jedoch wurde eine EU-Mindestrichtlinie erlassen, die bis spätestens Ende 2024 vom Bundestag wie von anderen EU-Ländern umgesetzt werden muss. Sie sieht vor, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen muss. Der Medianlohn ist der Wert, der exakt in der Mitte liegt, wenn man alle Vollzeitbeschäftigten in Deutschland nach Gehaltshöhe sortieren würde. Dies würde laut den Experten der Kommission einem Mindestlohn von mindestens 14 Euro entsprechen.      

Wie hoch ist der Mindestlohn netto?

Netto kann die Höhe des Mindestlohns je nach persönlicher Situation des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin variieren, da er von Faktoren wie der Steuerklasse, dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und der Kirchensteuerpflicht abhängt. Zur genauen Berechnung können Sie einen Brutto-Netto-Rechner verwenden.      

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Pflegeversicherung
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Arbeitslosenversicherung
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0
Kirchensteuer
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Solidaritätszuschlag
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Wie hoch ist der Mindestlohn bei einem Minijob?

Auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das bedeutet, sie dürfen nicht weniger als den aktuellen Mindestlohn pro Stunde erhalten. Die Einkommensgrenze für Minijobs liegt bei 538 Euro, was – bei 12,41 Euro pro Stunde – gut 43 Stunden im Monat entspricht. Der gängigen Berechnung zufolge sind das 10 Stunden pro Woche (die meisten Monate haben mehr als 4 ganze Wochen). 

Für wen ist der Mindestlohn gültig?

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu zählen auch Praktikanten, Auszubildende, Werkstudenten und Minijobber, sofern sie nicht von Ausnahmeregelungen betroffen sind.

Mit der vorletzten Erhöhung im Oktober 2022 sind die Gehälter und Löhne von etwa sechs Millionen Beschäftigten gestiegen. Etwas mehr als jedes fünfte (22 Prozent) Arbeitsverhältnis war betroffen.       

Wer ist vom Mindestlohn ausgeschlossen?

Der Mindestlohn gilt nicht für

  • Auszubildende,
  • Jugendliche unter 18 Jahren,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium stattfindet oder nicht länger als 3 Monate dauert,
  • Ehrenamtliche,
  • Menschen in Freiwilligendiensten,
  • Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten,
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Arbeitsförderungsmaßnahme,
  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monat der neuen Beschäftigung,
  • Selbstständige.

Für Auszubildende gibt es eine Mindestausbildungsvergütung. Sie beträgt für jene, die ihre Ausbildung im Jahr 2024 starten, monatlich:

  • 649 Euro im 1. Ausbildungsjahr
  • 766 Euro im 2. Ausbildungsjahr
  • 876 Euro im 3. Ausbildungsjahr
  • 909 Euro im 4. Ausbildungsjahr.

Es handelt sich dabei um Bruttolöhne, von denen Sozialabgaben einbehalten werden. Für alle, die ihre Ausbildung in einem früheren Jahr begonnen haben, gelten bis zum Ende der Ausbildung die damals verbindlichen niedrigeren Mindestsätze.

Wer entscheidet über die Anpassung des Mindestlohns?

Für Anpassungen des Mindestlohns ist laut Mindestlohngesetz die Mindestlohnkommission zuständig. Sie besteht aus je drei Vertreterinnen und Vertretern sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber sowie zwei Wissenschaftlern und einer Kommissionsvorsitzenden. Aktuell (2024) sind das:

  • Vorsitzende: Christiane Schönfeld
  • von Seiten der Arbeitnehmer: Robert Feige (u.a. Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)), Andrea Kocsis (u.a. stellvertretende Vorsitzende der ver.di), Stefan Körzell (u.a. Mitglied des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes (Deutscher Gewerkschaftsbund))
  • von Seiten der Arbeitgeber: Brigitte Faust (u.a. Präsidiumsmitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)), Steffen Kampeter (u.a. Hauptgeschäftsführer BDA), Karl-Sebastian Schulte (u.a. Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks)
  • Wissenschaftliche Mitglieder ohne Stimmrecht: Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, Prof. Dr. Tom Krebs

Sie schlagen alle zwei Jahre vor, wie stark der Mindestlohn steigen soll. Sie beachten dabei insbesondere, wie sich die Tariflöhne der Beschäftigten in Deutschland entwickeln. Die Bundesregierung entscheidet, ob sie der Empfehlung folgt oder nicht. Per Verordnung kann sie die Vorgaben verbindlich machen. Eine Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht notwendig.  

Erhöht der Mindestlohn die Arbeitslosigkeit?

Vor der Einführung des Mindestlohns haben Kritikerinnen und Kritiker vor allem davor gewarnt, dass der Mindestlohn die Arbeitslosigkeit erhöhen würde, weil Unternehmen sich weniger Arbeitskräfte leisten können. Studien zeigen jedoch, dass eine moderate Erhöhung des Mindestlohns keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Arbeitslosenquote hat. Das hat auch die Mindestlohnkommission hat in ihrem Bericht vom Juni 2023  bestätigt: „Auf die Arbeitslosigkeit hatte der Mindestlohn bisher keine Auswirkungen.“ Lediglich die Zahl der Minijobs habe etwas abgenommen.  

Stand: 04. Januar 2024

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