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Ukraine-Krieg und Unternehmen – Antworten auf Ihre Fragen

Infos für Arbeitgeber, Auswirkungen der Sanktionen auf den Zahlungsverkehr
Unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine. Wir sind tief betroffen, dass im 21. Jahrhundert in Europa ein brutaler Angriffskrieg geführt wird. Das ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und ein gravierender Verstoß gegen die europäische Friedensordnung, gegen die Menschenrechte und gegen alle Werte, die uns wichtig sind. Die Sparkassen-Finanzgruppe teilt die Werte der demokratischen Gesellschaften in Europa und der Welt. Sie steht ein für ein friedliches Zusammenleben der Menschen, den Ausgleich von Interessenunterschieden durch fairen Dialog sowie den Respekt vor Andersdenkenden. Der Russland-Ukraine-Krieg hat auch Auswirkungen auf Unternehmen. Wir beantworten dazu die häufigsten Fragen.

Häufige Fragen zu Unternehmenshilfen

Ja. Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket für Unternehmen beschlossen, die von den Folgen des Ukraine-Kriegs betroffen sind.

Unter anderem sollen Unternehmen, die mehr als doppelt so hohe Energiekosten haben, unter den abreißenden Lieferketten leiden oder durch die Abkopplung von Russland in Not geraten sind, von dem Hilfspaket profitieren, teilte das „Handelsblatt“ mit.

Die Unterstützung wird der Wirtschaft voraussichtlich ab 1. Juni zur Verfügung stehen.

Das Paket beinhaltet nach Angaben des „Handelsblatts“ erweiterte Bürgschaftsprogramme, ein Zuschussprogramm für durch hohe Energiekosten gebeutelte Firmen, Liquiditätshilfen an den Terminmärkten und ein Kreditprogramm der staatlichen KfW-Förderbank. Eigenkapitalinstrumente hingegen sollen noch geprüft werden.

Worauf Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen achten sollen, müssen, können

Aus der Krise ergeben sich gerade zwei große Möglichkeiten: Kriegsgeflüchtete suchen ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Und deutsche Unternehmen haben in Zeiten des Fachkräftemangels eine echte Chance auf neues Personal. Tatsächlich ist der Bedarf enorm: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung machte im letzten Quartal 2021 knapp 1,7 Millionen offene Arbeitsstellen in Deutschland aus.

Die beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen, vor allem die hohe Motivation vieler Geflüchteter aus der Ukraine sind ein Potenzial, das deutsche Unternehmen gern nutzen wollen. Doch bis interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer mit geflüchteten Arbeitssuchenden zusammenkommen, stellen sich einige Fragen: Welche Chancen kann der deutsche Arbeitsmarkt den Menschen aus der Ukraine bieten? Was müssen Unternehmerinnen und Unternehmer wissen? Ein Überblick über die wichtigsten To-dos.

Häufige Fragen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus Deutschland sowie Arbeitssuchenden aus der Ukraine und aus Drittstaaten

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Integration nicht allein bewältigen. Die zentrale Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes ist die beste Ansprechpartnerin: Sie berät nicht nur, sondern leitetet auch die erforderlichen Verfahren ein – übrigens auch für Ehepartnerinnen und -partner und minderjährige Kinder der Fachkraft.

Darüber hinaus gibt es auch andernorts Hilfe, beispielsweise:

  • das KOFA (Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung),
  • der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit,
  • der Dienstleister Social-Bee gGmbH
  • oder das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge der DIHK.

Vorübergehend sind Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine vom erforderlichen Aufenthaltstitel befreit worden – um ihnen Zeit zu geben, erst einmal anzukommen. Wird die Erlaubnis nach dem 23. Mai 2022 doch noch notwendig, könnten sie einen normalen Aufenthaltstitel schon jetzt beantragen . Mit einem Aufenthaltstitel haben Ausländer freien Zugang zum Arbeitsmarkt – für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis. Eine Beschäftigung ist dann uneingeschränkt möglich, ohne sich weiter mit den Behörden abstimmen zu müssen. Für das monat-liche Gehalt müsste, sofern nicht vorhanden, ein Konto eingerichtet werden. Das kann zum Beispiel ein Konto bei einer Sparkasse sein. Infos finden Sie bei uns auf Deutsch und Ukrainisch.

Hinweis:

Arbeitgebern wird empfohlen, dass die Fachkräfte zeitnah berufsbezogene Deutschsprachkurse besuchen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis ist das problemlos möglich.

Ja, denn schon am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Ein schneller und unkomplizierter Aufnahmeprozess der Menschen aus der Ukraine ist in diesen Zeiten auch wichtig, denn die Bereitschaft zum Arbeiten ist längst da.Wollen Arbeitgeber die Geflüchteten in Form eines Praktikums, einer Ausbildung oder einer regulären Beschäftigung anstellen, können sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Benötigt wird eine Vollmacht der Fachkraft und eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde. Es verkürzt die Dauer der Anerkennung auf zwei Monate. Die Gebühr beträgt 411 Euro.

Bis zur endgültigen Entscheidung kann auch eineFiktionsbescheinigung beantragt werden. Diese überbrückt das Aufenthaltsrecht, gestattet aber eine sofortige Erwerbstätigkeit. Die Beschäftigung durch die Ausländerbehörden muss übrigens auch erlaubt werden, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht.

Hier  sind die Ansprechpartner in den jeweiligen Bundesländern zu finden.

Für Arbeitnehmerinnen und -nehmer aus dem Ausland gelten dieselben Regeln wie für inländische Beschäftigte – also auch dieselben Rechte und Pflichten. Zur offiziellen Beschäftigungsverordnung zählen auch zwischenstaatliche Vereinbarungen wie Sozialversicherungsabkommen, hier gibt es Informationen zum Deutsch-ukrainischen Sozialversicherungsabkommen. 

Hinweis:

Notwendig sind auch für Ukrainerinnen und Ukrainer die fünf relevanten Versicherungen in Deutschland: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung. Hier  gibt es Infos über gesetzliche Krankenversicherungen und das deutsche Sozialversicherungssystem.

Neben der  Agentur für Arbeit und den bekannten Online-Stellenangeboten bieten sich indes viele Möglichkeiten für Unternehmer Arbeitsportale und Jobbörsen zu nutzen. Einige, wie  Job Aid Ukraine oder  UA Talents haben sich auf die Geflüchteten spezialisiert und boomen regelrecht. Veröffentlichen Sie Ihre Suche auch auf Plattformen wie  Workeer oder Jobs4refugees.

Der Hochschulabschluss muss in Deutschland anerkannt oder wenigstens vergleichbar sein. Zur Prüfung ausländischer Bildungsabschlüsse stellt das Informationsportal der Kultusministerkonferenz die Datenbank ANABIN zur Verfügung. Ist der Anschluss oder die Hochschule dort nicht verzeichnet, kann auch eine Zeugnisbewertung von der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) durchgeführt werden.

Die Berufsausbildung und ihre Gleichwertigkeit mit inländischen Qualifikationen lässt sich grob auf dem Informationsportal der Bundesregierung feststellen. Dort gibt es einen Anerkennungsfinder und weitere nützliche Hinweise für Arbeitgeber.

Hinweis:

In reglementierten Berufen – beispielsweise im Erziehungs- oder Altenpflegebereich – darf in Deutschland nur arbeiten, wer die bestimmte Qualifikation dazu besitzt. Die meisten Berufe in Deutschland – etwa duale Ausbildungsberufe und viele Berufe mit Hochschulabschluss – sind aber nicht reglementiert.

Wird die berufliche Qualifikation nur zum Teil anerkannt und sind Anpassungen oder weitere Qualifikationen notwendig, kann zu diesem Zweck ein Visum beantragt werden. In der Regel gibt es derzeit für Nicht- und Geringqualifizierte nur eingeschränkte Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme in Deutschland.

Für junge Geflüchtete gibt es Ausbildungsmaßnahmen, wie Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF), in denen sie sich zunächst für einen Beruf entscheiden und ihre Fähigkeiten ausloten können. Die Initiative Wege in Ausbildung für Flüchtlinge wendet sich ebenfalls an junge Geflüchtete und stellt handwerkliche Berufe in den Mittelpunkt. Eine weitere Maßnahme ist Kommit, das Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung. Es richtet sich an über 25-Jährige, die keinen formalen Berufsabschluss haben (sogenannte Geringqualifizierte), die aber Potenzial besitzen.

Die Agentur für Arbeit hilft bei der Qualifizierung, etwa mit einem Arbeitsentgeltzuschuss für die „weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten“ sowie mit einer Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Auch Sprachkurse sind förderfähig. Darüber hinaus bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlose  Integrationskurse an.

Aus der Ukraine sind vor allem Frauen mit ihren Kindern geflohen. Einerseits sind sie oft gut qualifiziert. Anderseits brauchen sie, um einer Arbeit nachzugehen, zuallererst Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder. So standen in Berlin etwa 5.000 Kita-Plätze für geflüchtete Kinder aus der Ukraine zur Verfügung (Stand 23. März 2022). Doch wie im gesamten Bundesgebiet wird ein Großteil der Betreuung derzeit vor allem durch Ehrenamtliche geleistet. Ein Angebot mit Kinderbetreuung wäre für ukrainische Arbeitssuchende also sehr hilfreich.Wie Unternehmerinnen und Unternehmer in Krisenzeiten gemeinsam Verantwortung übernehmen und unbürokratisch helfen können, zeigt die Aktion #Wirtschaft hilft  – ins Leben gerufen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH). Das Motto der Unternehmerinnen und Unternehmer: „Erst kommt das Menschliche, dann das Wirtschaftliche.“

Fragen zum Aufenthalt von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine und aus Drittstaaten

Wie lange ist ein Aufenthalt in Deutschland ohne Visum möglich?

Ukrainerinnen und Ukrainer sowie andere Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können sich aktuell bis zum 23. Mai 2022 ohne Visum in Deutschland aufhalten oder innerhalb der EU bewegen. Eine Registrierung in Deutschland ist erst notwendig, wenn sie um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und staatliche Unterstützung bitten: beispielsweise bei Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen. Die Registrierung ist durch die Bundespolizei, Polizei oder Ausländerbehörde  möglich. Als Bestätigung der Registrierung wird ein Ankunftsnachweis ausgestellt.

Dürfen sich auch Drittstaatsangehörige oder Staatenlose aufgrund des Ukraine-Konflikts in Deutschland ohne Visum aufhalten?

Ja, denselben Schutz  erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen diese Personen:

  • Wer ausländischer Familienangehöriger eines ukrainischen Staatsbürgers ist.
  • Wer in der Ukraine Asyl- oder Flüchtlingsschutz bekam (beispielsweise nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951).
  • Wer eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Ukraine besessen hat und nicht sicher oder dauerhaft in sein Herkunftsland zurückkehren kann.
  •  Wer eine Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine (beispielsweise als Studentin oder Student) besessen hat und nicht sicher und dauerhaft in sein Herkunftsland zurückkehren kann

Wer passt zur Firma?

Ob Bewerberinnen und Bewerber zu Ihrem Unternehmen passen, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehr gut durch ein Praktikum feststellen. Für Praktika von Geflüchteten ist eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde nötig, eine Zustimmung der Agentur für Arbeit jedoch nicht.

Auch der MYSKILLS  Test gibt vorab Aufschluss über die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Der vierstündige Test misst die Kompetenzen für immerhin 30 Ausbildungsberufe.

Häufige Fragen zu den Sanktionen und zum Zahlungsverkehr

Die Lage ist momentan hochdynamisch und kann sich jederzeit ändern. Die folgenden Inhalte dienen ausschließlich als Information zur aktuellen Lage (Stand: 31.3.2022).

So simpel es klingt, so simpel ist es: Geschäftsbeziehungen, die nicht verboten sind, sind generell weiterhin erlaubt. Es besteht kein Totalembargo. Die Sanktionen der EU sind zielgenau formuliert und verfolgen einerseits den Zweck, hohen wirtschaftlichen Druck auf die Russische Föderation auszuüben, andererseits sollen dabei die Schäden für die europäische Wirtschaft so gering wie möglich gehalten werden, heißt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Die Sanktionen gelten grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens für Bestands- und Neugeschäfte. Einige Sanktionsverordnungen sehen allerdings Altvertragsklauseln beziehungsweise Abwicklungsfristen vor. Das heißt, in bestimmten Einzelfällen können bereits vor Inkrafttreten der neuen Sanktionen abgeschlossene Verträge noch – zumindest bis zu bestimmten Stichtagen – erfüllt werden, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Aufgrund des Krieges in der Ukraine hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien, sogenannte Hermesdeckungen, des Bundes für Russland und Belarus sowie Investitionsgarantien für deutsche Direktinvestitionen in Russland und Belarus, bis auf weiteres ausgesetzt. Für diese Länder werden keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet. Ende Februar ist über Deutschland hinaus ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten, so das BMWK.

Der Zahlungsverkehr in ukrainischen Hrywnja ist aktuell mangels Kursstellung und Handelsinfrastruktur nicht möglich.Der Zahlungsverkehr in Euro ist bei nicht von SWIFT-ausgeschlossenen Banken unter intensiver Prüfung der Beteiligten – je nach Kreditinstitut – aktuell noch möglich. Auch zwischengeschaltete Institute sind hier prüfungsrelevant.Der Zahlungsverkehr in Rubel (RUB) ist nur noch sehr eingeschränkt und bedingt möglich. Transaktionen in Rubel erfolgen vereinzelt, wenn Rubel-Bestände verfügbar sind.

Der Handel mit Rubel (RUB) wurde zwei Tage nach Kriegsausbruch in der Ukraine praktisch gestoppt.  Der Zahlungsverkehr in RUB ist nur noch sehr eingeschränkt und bedingt möglich. Die S-International Baden-Württemberg Nord (sibwn) gibt zur aktuellen Lage Informationen und Hinweise aus der Praxis für die Praxis: (Stand: 22. März 2022):

Rubel-Kauf: Der Währungsbestand ist derzeit bei ihren Kundinnen und Kunden, die RUB-Bestände und noch fällige Termingeschäfte wie Devisentermingeschäfte (DTG) haben, weder transferierbar noch konvertierbar. Sie sind dem Wechselkursrisiko und damit Kursver-werfungen ausgesetzt.

Rubel-Verkauf: Kundinnen und Kunden der sibwn, die RUB-Darlehen und noch fällige Devi-sentermingeschäfte haben, können Zinsverpflichtungen auf Ihrer Seite nicht mehr erfüllen. Hier ist eine fallbezogene Vorgehensweise erforderlich. In diesem Fall sollten Unternehmen ihre Handelspartner und ihre Finanzberaterinnen oder -berater kontaktieren.

Kontoführung: Rubel-Bestände auf Girokonten oder Geldmarktkonten sind bis auf Weiteres eingefroren.

Währungsmanagement: Instrumente der Währungssicherung stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Vertragspflichten zur Erfüllung bestehen aber unverändert.

Die ukrainische Zentralbank hat den Handel mit Hrywnja gestoppt. Die Bedeutung einer zumindest schrittweisen Liberalisierung des Umgangs und des Handels der ukrainischen Hrywnja ist vor dem Hintergrund des Stroms von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine eine politische beziehungsweise gesellschaftliche Aufgabe. An einer Lösung über die Europäische Zentralbank wird bereits gearbeitet.Die ukrainischen Hrywnja unterliegen der Devisenbewirtschaftung. Ein freier Handel ist daher generell noch nicht möglich gewesen.

Kontoführung: Das Führen eines Kontos in ukrainischen Hrywnja ist bis dato wegen der Devisenbewirtschaftung nicht möglich.

Zahlungsverkehr und Währungstausch: Der Zahlungsverkehr in ukrainischen Hrywnja ist aktuell mangels Kursstellung und Handelsinfrastruktur nicht möglich.

Sortenverkehr: Der Sortenverkehr ist mangels Kursstellung und fehlender Rückverbringung der Banknoten nicht möglich.

Beim Auslandszahlungsverkehr mit Russland gibt es generell Verzögerungen, Zahlungsstopps be-ziehungsweise spürbare Prüfzeiten aller Transaktionsbeteiligten. Zudem herrscht eine starke Unsicherheit durch die Komplexität und die Dynamik des Sanktionsgeschehens.Der Zahlungsverkehr in Euro ist bei nicht von SWIFT-ausgeschlossenen Banken unter intensiver Prüfung der Beteiligten – je nach Kreditinstitut – aktuell noch möglich. Auch zwischengeschaltete Institute sind hier prüfungsrelevant.Rubel-Transaktionen sind vereinzelt möglich, sofern Rubelbestände verfügbar sind.

Weiterführende Informationen zu den Sanktionen und zum Zahlungsverkehr


  • Aktuelle Informationen zum Zahlungsverkehr und zur Währungssicherheit bieten zum Beispiel die Newsletter  der S International Baden – Württemberg Nord GmbH & Co.KG
  • Viele wichtige Informationen finden Unternehmen auch bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern.
  • Sanktionen gegen Russland und Belarus:  Handlungsempfehlungen für Unternehmen
  • Die aktuellen Regelungen zum Russland-Embargo fasst beispielsweise die IHK Düsseldorf kurz auf ihren  Seiten zusammen.
  • Die Deutsch-Ukrainische Industrie und Handelskammer und die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer  sind ebenfalls wichtige Anlaufstellen für betroffene Unternehmen.
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert online  und unter der Telefonnummer (06196) 908-1237 zu den Sanktionen.
  • Auch der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) bietet Informationen zum Russland-Ukraine-Krieg.
  • Antworten auf wichtige Fragen finden vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen auch bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände  (BDA).
  • Eine Übersicht über die einzelnen Sanktionspakete   und über Gegensanktionen bietet beispielsweise die deutsche Außenwirtschaftsagentur Germany Trade & Invest (GTAI).
  • Die Deutsche Bundesbank erteilt Auskünfte zu Finanzsanktionen unter der Hotline 089 2889-3800 oder per Kontaktformular.
  • Aktuelle Länderinformationen liefern die Seiten des Auswärtigen Amts.

Häufige Fragen zu Lieferketten und Transportrouten


Personelle Engpässe in der Transport- und Logistikbranche

Die Straße ist aufgrund der Einschränkungen im Luft- und Seefrachtverkehr derzeit der bevorzugte Verkehrsträger. Ein zunehmendes Problem ist allerdings der Mangel an Lkw-Fahrern, der sich durch den Ukraine-Krieg weiter ausweitet. Rund 10 Prozent von ihnen kommen aus der Ukraine. Sie fehlen im Güterverkehr durch Abzug ins Heimatland für humanitäre oder militärische Einsätze: „Über 100.000 ukrainische Lkw-Fahrer, die vor allem für polnische und litauische Unternehmen internationale Verkehre fahren, könnten durch den Krieg in der Ukraine fehlen und damit auch hierzulande in der Wirtschaft“, so Thomas Hansche, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Logistik und Verkehr (BLV pro) zur aktuellen Lage zur „verkehrsrundschau.de“ .
Viele Waren stehen im Stau

Die Ukraine ist vom internationalen Seehandel ab­geschnitten. Hunderte Schiffe liegen in den Häfen des Schwarzen Meeres fest oder sind durch das Kriegstreiben teils beschädigt. In Odessa, dem größten und wichtigsten Hafen des Landes, sei seit Kriegsausbruch kein großes Containerschiff mehr eingelaufen, teilt das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) mit. Beispielsweise stehen fünf Millionen Tonnen Getreide – darunter viel Weizen – bereit und warten auf die Verschiffung.

Auch im rumänischen Hafen Constanța stauen sich die Handelsschiffe, weil die Lieferungen, die ursprünglich nach Odessa oder in den moldauischen Donauhafen Giurgiulești gehen sollten, dort aufgefangen werden. Mittlerweile wird der Platz für die Zwischenlagerung der Container knapp, weil nicht genügend Lkw die Waren umgehend weitertransportieren können, teilt die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing, Germany Trade & Invest  (GTAI), mit.

Wie der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) sowie die Germany Trade and Invest (GTAI) – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing auf ihren Seiten mitteilen, gibt es derzeit folgende Störungen in den Transportwegen:

Seefrachtverkehr:

  • Ukrainische Seehäfen wie Odessa sind aufgrund der Kriegssituation im Land vom internationalen Seehandel abgeschnitten, die Arbeiten dort ruhen.
  • Eine flächendeckende Sperrung der Häfen in der EU für russische Schiffe wurde bislang nicht beschlossen.
  • Der Hamburger Hafen- und Logistikkonzern HHLA nimmt wegen der EU-Sanktionen keine Container an, die von Russland kommen oder dorthin gehen sollen. Andere Terminalbetreiber an europäischen Häfen wie in Antwerpen und Rotterdam verfahren ebenso.
  • Großbritannien hat alle seine Seehäfen für Schiffe unter russischer Flagge gesperrt.
  • Fast alle großen Reedereien haben den Transportverkehr mit russischen Häfen gestoppt. Ausgenommen sind Hilfsgüter und Lebensmittellieferungen. Die chinesische Reederei COSCO hält den Containerverkehr mit Russland bisher aufrecht.
  • Durch den voraussichtlichen Ausfall russischer und ukrainischer Seeleute wird in den Reedereien zudem mit anhaltenden Personalengpässen gerechnet. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Fahrzeuge sowie Schiffe hängen nach wie vor im Krisengebiet fest.

Schienengüterverkehr:

  • Es gibt keine Sanktionen, die den Transitverkehr via Russland, Weißrussland und Belarus per Bahn direkt verbieten, heißt es in der „Wirtschaftswoche“.  Die russische Staatsbahn Russian Railways sei jedoch von den Kapitalverkehrsbeschränkungen und Finanzsanktionen gegen die russischen Geschäftsbanken mittelbar betroffen, so die GTAI. Die Zusammenarbeit sei aber nicht verboten – solange die Zahlung über Banken erfolge, die nicht von Swift ausgeschlossen wurden. Unter Beachtung der aktuellen rechtlichen Regelungen ist der Güterverkehr in der Regel denkbar.
  • Obwohl der Verkehr zwischen Deutschland und Asien über einige Routen noch möglich ist, brechen die Containertransporte auf der Schiene auf den durch Russland führenden Seidenstraßen-Korridoren immer mehr ein.
  • Firmenkundinnen und Firmenkunden sowie Logistikunternehmen sorgen sich aufgrund des Ukraine-Krieges um die Sicherheit – und meiden einen Transit durch Russland. 
  • Auch chinesische Verlader haben einem Bericht der Tageszeitung „Vedomosti“ zufolge damit begonnen, den Transit von Waren durch Russland in die Europäische Union (EU) auszusetzen, wie die GTAI bekannt gibt.

Luftfrachtverkehr:

  • Der russische Luftraum ist für Fluglinien aus 36 Ländern gesperrt, darunter sind alle EU-Länder und die Schweiz.
  • Russische Fluggesellschaften wiederum dürfen nicht in die Europäische Union fliegen. Darüber hinaus existieren gegenseitig weitreichende Überflugverbote.
  • Frachtflüge europäischer Gesellschaften von und nach Ostasien (China, Japan, Südkorea) müssen dadurch über Drehscheiben erheblich längere Flugrouten über die Nord- und Südroute einplanen. Das bedeutet eine höhere Betankung, eine geringere Zuladung und somit einen erheblich höheren Kostenfaktor für den Transport.

Straßengüterverkehr:

  • Transporte per Lkw in oder aus der Ukraine sind grundsätzlich möglich.
  • Der Transit durch die Ukraine ist derzeit nicht möglich.
  • Der Transit per Lkw durch Belarus und Russland (Nordroute) ist unter bestimmten Voraussetzungen frei und sanktionsfrei.
  • Vor allem der bereits vorherrschende und sich verstärkende Fahrermangel belastet die Branche. Viele Fahrer und Lkw stammen aus der Ukraine und Russland. Darüber hinaus fallen zunehmend polnische Fahrer, die in Wehrbereitschaft versetzt werden, aus und können nicht ersetzt werden.

Vor allem viele mittelständische Unternehmen beobachten mit Sorge, wie sich der Ukraine-Krieg auf die sogenannte eiserne Seidenstraße auswirken könnte, heißt es bei verkehrsrundschau.de“  . Betroffen seien die in den letzten Jahren immer populärer gewordenen Güterzugverbindungen von China nach Duisburg und umgekehrt als teils günstigere Alternative zu Luft- und Seefrachtverbindungen. Ein großer Teil dieses Seidenstraßenkorridors führt durch Russland.

Zum einen brechen die Containertransporte per Bahn auf diesen Strecken aktuell immer mehr ein, da Unternehmen und Frachtführer aus Angst vor Störungen und Sanktionsverstößen den Transit durch Russland vermehrt meiden.

Zum anderen wäre es für die Lieferketten eine zusätzliche Belastungsprobe, wenn Russland selbst diese Strecken sanktionieren würde, so „verkehrsrundschau.de“.

Der deutschen Transportbranche drohe eine Insolvenzwelle, die auch die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr bringen könne, beschrieb Carsten Taucke, Präsidiumsmitglied des Groß- und Außenhandelsverbands BGA, am 6. April die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs.Schuld daran seien unter anderem die stark gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise, die massiven Mehrkosten für Transportumwege aufgrund geschlossener Lufträume über Russland und der Ukraine sowie der sich verstärkende Mangel an Lastwagenfahrer. Viele von ihnen stammen aus der Ukraine und Russland. Zwischen 60.000 und 80.000 von ihnen fehlten aktuell und könnten nicht ersetzt werden, so Taucke.

Darüber hinaus wird sich der bis auf Weiteres verlängerte Lockdown in der chinesischen Wirtschaftsmetropole Schanghai auf die Lieferketten vieler deutscher Unternehmen auswirken. Im Vergleich zur Vorwoche wurden im weltgrößten Containerhafen 40 Prozent weniger Güter abgefertigt, sagte die Vizepräsidentin der Europäischen Handelskammer in China, Bettina Schön-Behanzin, wie die FAZ berichtet. 

Häufige Fragen rund um Cybersicherheit


Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wird von Beginn an auch von Cyberangriffen gegen das Land begleitet. Die Bedrohungslage im digitalen Raum ist auch in Deutschland seit Wochen besonders angespannt. Es bestehe ein erhöhtes Risiko von Cyberangriffen gegen deutsche Stellen und Unternehmen – insbesondere in Reaktion auf die jüngsten Sanktionen und militärischen Unterstützungen, warnte jüngst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Besonders stark im Fokus stünden Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Das können Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen sein, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere Folgen eintreten würden – zum Beispiel Energie- und Wasserversorger, heißt es auf den Seiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Die Situation aufgrund der hochdynamischen Lage könne sich jederzeit ändern, heißt es beim BSI.Unternehmen sollten jetzt besonders wachsam sein, ihren Fokus verstärkt auf Cybersicherheit legen und immer über die aktuellen Entwicklungen informiert bleiben.Konkret bedeutet das:

  • Aktualisieren Sie Ihre Notfallpläne,
  • machen Sie regelmäßig Back-Ups,
  • halten Sie Ihre Systeme aktuell,
  • holen Sie sich, da wo Ressourcen und Kompetenzen fehlen, die entsprechende Unterstützung durch Dienstleister hinzu
  • und achten Sie als Privatperson in diesen Zeiten besonders auf betrügerische Phishing-Mails!

Vorsicht: Das BSI warnt aktuell vor dem Virenschutzprogramm des russischen Anbieters Kaspersky. Es bestehe die Gefahr, dass Russland die Software dazu benutzt, Cyberangriffe durchzuführen. Unternehmen sollten auf alternative Produkte umsteigen, um das Risiko einer Cyberattacke zu minimieren, heißt es auf der Website.

Hier finden Sie weitere Infos zu Cyberangriffen.

Wie alle modernen Kriege wird „der Krieg in der Ukraine nicht nur mit Panzern und Gewehren geführt, er findet auch im virtuellen Raum statt“, warnte jüngst Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). „In Folge der Sanktionen gegen Russland dürften auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland vermehrt Angriffsziele von Hackern werden“, so Schleweis weiter.Es bestehe ein erhöhtes Risiko von Cyberangriffen gegen deutsche Stellen und Unternehmen – insbesondere in Reaktion auf die jüngsten Sanktionen und militärischen Unterstützungszusagen, warnte jüngst das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Besonders stark im Fokus stünden nun Unternehmen der kritischen Infrastruktur.

Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, militärische Institutionen, Behörden oder Unternehmen: Sie allen könnten Ziele von russischen Hackerattacken werden, warnt der Verfassungsschutz.

Obwohl es in Deutschland viele Schwachstellen in der IT-Infrastruktur gebe und es vergleichsweise leicht wäre, in Systeme einzudringen, sei derzeit nicht mit einem großangelegten Cyberangriff auf die Bundesrepublik beziehungsweise einem wirklichen Cyberkrieg zu rechnen, lautet das Resümee einer hochrangigen Expertendiskussion des Science Media Centers , eine unabhängige Institution für Medieninformationen. Es kann aber durchaus zu verschiedenen begrenzten Cyberangriffen kommen.

Phishing-Attacken und Spam-Mails, die sensible Daten abgreifen, werden vermehrt festgestellt, heißt es auf den Seiten des Bundeskriminalamts (BKA). Prüfen Sie Links in E-Mails und E-Mail-Anhänge genau, bevor Sie sie öffnen!

Daneben gehört die Infizierung mit Schadsoftware, vor allem durch Erpressersoftware (Ransomware), generell zu den größten Cyberbedrohungen für Unternehmen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik  (BSI) registriert täglich eine Vielzahl neuer Schadsoftware-Varianten.

Bei den Cyberangriffen auf die Ukraine waren Schadprogramme, sogenannte "Wiper", im Einsatz. Diese sorgen dafür, Informationen unwiederbringlich zu löschen und Datenträger nachhaltig zu zerstören. Derlei Angriffe könnten künftig häufiger das Mittel der Wahl sein.

Auch Bedrohungen durch sogenannte DDoS-Angriffe (distributed denial of service), die beispielsweise Server lahmlegen können, indem diese mit Anfragen überschüttet werden, treten vermehrt auf.

Unternehmen sollten jetzt besonders wachsam sein, ihren Fokus verstärkt auf Cybersicherheit legen und immer über die aktuellen Entwicklungen informiert bleiben. Wichtig ist es, die IT-Systeme auf dem aktuellen Stand zu halten.

  • Notfallpläne und Back-ups: Das A und O der Cybersicherheit sind aktuelle Notfallpläne in der Schublade bereit zu halten, regelmäßige IT-Back-ups zu machen und alle Computersysteme auf dem aktuellen Stand zu halten. Auch sichere Passwörter sind wichtig. Verwenden Sie bei allen Log-ins mit Außenanbindung die Multi-Faktor-Authentifizierung.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen: Cyberkriminelle nutzen häufig Beschäftigte aus, um in Systeme einzudringen. Das passiert oft durch gefälschte E-Mails mit integrierter Schadsoftware oder manipulierte Websites. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie alle Personen im Unternehmen für das Thema Cybergefahr sensibilisieren und dass die Gefahrenpotenziale bekannt sind.
  • Wechseldatenträger: USB-Sticks und Ladekabel sind ein interessantes Ziel für Cyberkriminelle. Hacker sind nicht auf das Internet angewiesen, um in ein Computersystem einzudringen. Seien Sie vorsichtig, bevor Sie Ladekabel beispielsweise von E-Zigaretten, oder unbekannte USB-Sticks in Ihre PCs stecken, warnt Christian Forster, Jurist und Abteilungsleiter Financial Lines der Versicherungskammer Bayern. Sie gelten als Eintrittstor für Hackerangriffe. Es könnte sich schädliche Software darauf befinden.
  • Homeoffice und mobiles Arbeiten: Arbeiten Beschäftigte zu Hause oder mobil, sollten sie über Verhaltensregeln bei einem möglichen IT-Angriff und die Gefahren aufgeklärt werden. Achten Sie darauf, dass die IT-Ausrüstung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Homeoffice und unterwegs notwendigen Sicherheitsanforderungen entspricht. Ansonsten bieten gerade diese Arbeitsweisen erhöhte Angriffsmöglichkeiten für Cyberkriminelle.
  • Verantwortlichkeiten festlegen: Bestimmen Sie IT-Sicherheitsverantwortliche, sowohl intern als auch externe IT-Dienstleister. Im Falle eines Cyberangriffs muss es schnell gehen, um den Schaden möglichst gering zu halten.
  • Informiert bleiben: Durch die aktuelle Bedrohungslage kann sich ständig etwas ändern. Unternehmen sollten daher die Meldungen von Behörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)  sowie der  Allianz für Cybersicherheit (ACS) stets beobachten.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)  sowie die Allianz für Cybersicherheit (ACS)  aktualisieren ständig ihre Lageberichte. Wichtige Informationen rund um Cyberangriffe, Cyberkrieg und Angriffsarten finden Sie auch hier. 

Stand: 13.04.2022

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