Mehrere Stadtvillen in einer Neubausiedlung mit einer Rasenfläche im Vordergrund.

Klimafreundliche Bauförderung auch 2024

Zinsgünstige Kredite
Um die Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Januar 2023 das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ aufgelegt – etwa mit zinsverbilligten Krediten bis zu 150.000 Euro zu erhalten. Der Fördertopf für 2023 ist seit Mitte Dezember 2023 ausgeschöpft. Neue Anträge sollen 2024 wieder möglich sein, wenn der Bundeshaushalt für das Jahr 2024 in Kraft tritt.
Das Wichtigste in Kürze

Wohnungsneubau: derzeit keine Erfolgsgeschichte

Nach der jahrelangen Überhitzung am Immobilienmarkt schwächelt die Immobilienbranche nun: Die Zinsen sind gestiegen, Baumaterialien wurden teurer, Fachkräfte sind rar und die Aufträge gehen zurück. Der Wohnungsbau in Deutschland ist derzeit keine Erfolgsgeschichte. Unter anderem auch deshalb hat die Bundesregierung 2023 neben bereits vorhandenen Förderungen ein neues milliardenschweres Förderprogramm  bereitgestellt: für den klimafreundlichen Neubau. Hier liegt der Fokus darauf, die Treibhausgasemission zu verringern und darüber hinaus auch Familien den Traum von den eigenen vier Wänden zu erleichtern.

Unerwartete hohe Nachfrage: Erst Aufstockung und schließlich Ausschöpfung

Die Nachfrage hat alle Erwartungen übertroffen: Das führte dazu, dass der Fördertopf für den klimafreundlichen Neubau mit 750 Millionen Euro bereits nach drei Monaten fast erschöpft war. Daher wurde er vom Bauministerium auf knapp zwei Milliarden Euro erhöht. Bis zum 13. Dezember wurden mehr als 18.000 Förderzusagen erteilt  was etwa 46.000 klimafreundlichen Wohneinheiten entspricht – und dann geschlossen. Nun soll es erst wieder möglich, neue Anträge zu stellen, wenn der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt.

Klimafreundlicher Neubau

Für diese KfW-Förderungen sind die Antragsmittel vorerst erschöpft:

Gefördert wird durch die KfW die Sanierung, der Neubau und der Kauf einer effizienten Immobilie – egal, ob Haus oder Eigentumswohnung. Die KfW-Programme   heißen:

  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297 ),
  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298 )
  • und „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299 ).
  • Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499 )

Der „Klimafreundliche Neubau“ setzt auf effiziente Gebäude

Um das ehrgeizige – und zugleich dringend notwendige – Ziel zu erreichen, bis 2045 den Gebäudebestand deutschlandweit klimaneutral zu bekommen, unterstützt der Staat nur noch nachhaltige Immobilienprojekte: Diese müssen hohe energetische Standards erfüllen. „Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss“, so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Wer heute noch so baue wie früher, um kurzfristig Geld zu sparen, schade dem Klima und langfristig auch seinem eigenen Geldbeutel – eben durch horrende Nebenkosten. Kurz: Nachhaltiges Bauen und Sanieren ist sozusagen das Fundament für eine Förderung.

Deshalb gibt es die neuen Förderungen der KfW

Im Januar 2022 hatte das Bundeswirtschaftsministerium wegen einer Antragsflut die Zuschüsse der KfW – der Förderbank des Bundes – vorzeitig beendet, da Milliarden an Mehrkosten drohten. Im Frühjahr wurde das Programm fortgesetzt und kurz darauf wieder gestoppt, da das Geld rasch ausgeschöpft war. Daraufhin hatte die Bundesregierung ein grundlegend neues Förderprogramm angekündigt – dieses wurde vom 1. März 2023 an umgesetzt und nach kurzer Zeit aufgestockt.

Zahlungen nicht mehr als Zuschüsse

Was ist neu an den Regelungen?

Das nachhaltige Bauen soll gestärkt werden, deshalb werden ausschließlich klimafreundliche Vorhaben und ressourcenschonendes Bauen gefördert. Mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs muss von erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Für Privatpersonen und Investierende wird es beim Bau und Kauf besonders klimafreundlicher Häuser (nur noch) zinsverbilligte Kredite geben. Das bedeutet wiederum: Die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – der Förderbank des Bundes – sind keine Zuschüsse, also keine Direktzahlungen nach dem Kauf mehr.

Neu ist auch, dass jetzt Materialkosten gefördert werden. Keine Förderungen gibt es bei diesem Programm für Anlagen wie Photovoltaik, Windkraft oder Stromspeicher.

Das Baukindergeld fällt weg, somit gibt es keine jährlichen Direktzahlungen mehr, sondern stattdessen eine Zinsverbilligung für das Darlehen.

Nachfolger fürs Baukindergeld: Die neue Bauförderung für Familien

Die Förderung für klimafreundliches Bauen war die erste Stufe. Als zweite Stufe hat die Bundesregierung eine neue Eigentumsförderung für Familien umgesetzt.  Seit 1. Juni 2023 können Familien mit einem Jahreseinkommen bis 60.000 Euro (plus 10.000 Euro für jedes Kind) zinsgünstige Kredite bei der KfW beantragen. Familien sollen damit unterstützt werden, sich langfristige Vermögenswerte anzuschaffen. Für dieses KfW-Programm stehen 350 Millionen Euro im Jahr bereit.

Auch die „Wohneigentumsförderung für Familien“ wird von der KfW angeboten. Diese Familienförderung ist quasi der Nachfolger vom Baukindergeld, welches zum 31.12.2022 abgeschafft wurde. Das sind die Unterschiede:

  1. Beim Baukindergeld gab es einen Zuschlag 12.000 Euro für jedes Kind. Er wurde über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt – also 1.200 Euro jährlich pro Kind. Bei der „Wohneigentumsförderung für Familien“ gibt es keine Auszahlungen mehr, sondern stattdessen zinsgünstige Kredite zwischen 140.000 bis 240.000 Euro.
  2. Das Baukindergeld galt für Bestandsimmobilien oder Neubauimmobilien, Voraussetzung war lediglich die Erstanschaffung.Bei der „Wohneigentumsförderung für Familien“ geht es nun um nicht mehr und nicht weniger als einen „energetisch hochwertigen Neubau“.
  3. Beim Baukindergeld betrug das zu versteuernden Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro pro Jahr. Die „Wohneigentumsförderung für Familien“ greift nun schon ab 60.000 Euro.

Häufige Fragen zur neuen Bauförderung:

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Was ist die Neubauförderung?

Mit der Neubauförderung setzt die Bundesregierung darauf, dass Häuser und Wohnungen zukünftig nur noch energieeffizient gebaut oder gekauft (Ersterwerb) werden. Zwei wesentliche Punkte gehören zum neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“.

  1. Es geht um Klimaschutz und deshalb auch um Standards wie beim Effizienzhaus.
  2. Zudem soll klimafreundliches Bauen die Treibhausgasemissionen erheblich reduzieren.

Auch Bestandsimmobilien, die klimafreundlich saniert werden, werden weiterhin gefördert, da der Klimaschutzeffekt dort viel größer ist als im Neubau.

Antragsberechtigt sind Investoren und Investorinnen, Unternehmen, Genossenschaften und Privatpersonen. Direkte Zuschüsse erhalten zudem Kommunen und Landkreise etwa für den Bau von Wohnungen, Kitas oder Schulen.

 Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die KfW beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Es gibt die Programme „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297) „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298) und „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299).  

Am 13. Dezember 2023 wurde das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau vom Bauministerium  eingestellt, da alle Mittel ausgeschöpft waren. Bauherren und Bauherrinnen sowie Erstkäufer und Erstkäuferinnen können 2024 wieder neue Anträge stellen, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten ist.

Die neue Förderung hat ein Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro pro Jahr:

  1. Klimafreundliche Wohngebäude ohne Nachhaltigkeitssiegel werden mit einem Kredithöchstbetrag von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.
  2. Für besonders nachhaltige Wohngebäude können Bauherren und Bauherrinnen sowie Erstkäufer und Erstkäuferinnen einen Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit stellen.

 Mehr Geld vom Staat gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ erreichen – ein staatliches Gütesiegel, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Dieses Siegel betrachtet die ganze Energieeffizienz – vom Energieverbrauch, dazu gehört etwa: die Umweltfreundlichkeit der Baustoffe, die Wärmedämmung, die Dichte der Fenster und Türen, die luftdichte Gebäudehülle und der Einsatz regenerativer Energien. Wichtig ist auch, ob sich Materialien recyceln lassen.  

Gefördert wird die Sanierung, der Neubau und der Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzhauses, egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude. Voraussetzung: Die Immobilie muss einen technischen Standard erfüllen, genauer: den strengen Energiestandard EH 40 . Bisher galt noch der Energiestandard EH-55. EH 40 bedeutet nun, dass die Immobilie maximal 40 Prozent der Energie verbrauchen darf, im Vergleich zu einer üblichen Referenzimmobilie.  

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Stand: 19.12.2023

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